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Dresdner Journal : 20.11.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-11-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187411202
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18741120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18741120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1874
- Monat1874-11
- Tag1874-11-20
- Monat1874-11
- Jahr1874
- Titel
- Dresdner Journal : 20.11.1874
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Stukl^Urt: 4' t u., ^nriunct-n-LiHrutt, Vien: >li. t-xpr/ilb. > . N« rausxvNvrr - - '.2ni-kl. ^x^tiiriou t>»x ilru^nur .louriml», Or« ^4< n, )! ins.<r>Ko. 1. Ämtlicher Thtil. Se. Majestät der König haben allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Gtndarmcrie-Obcr-Jnspector von Cerrini di Monte Varchi das von den regie renden Fürsten zur Lippe und zu Schaumburg-Lippe ihm verliehene Fürstlich Lippe'sche Ehrenkreuz 2. Classr annehme und trage. Bekanntmachung, die Ausgabe neuer Ainsvogen zu den auf den Staat übernommenen sächsisch- schlesischen Eisenbahn-Aktien betreffend. Gegen Rückgabe der unter dem 30. Juni 1866 aus- gefertigten, mit dem Termin 31. Decembcr 1874 ab laufenden Talons der sächsifch - schlesischen Eisenbahn- Acticnschuld sollen vom 1. December dieses JahreS an neue Zinsdocumente, bestehend aus Talon und 16 Coupons aus die Termine 30. Juni 1875 dis mit 31. Decembcr 1882, bei der Staatsschulden-Buchhalterei zu Dresden — Landhaus 1. Ctage — Wochentags während der Vormittagsstunden von 0—1 Uhr zur Ausgabe ge langen. Hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß 1) die umzutauschenden alten Talons nach der Num merfolge geordnet abgegeben werden müssen, 2) die Abfertigung der einzelnen Empfänger in der Regel nach der Reihenfolge ihrer Anmeldung statt findet, kleinere Posten bis zu 5 Stück aber grö ßeren voranzugehen haben, 3) die Inhaber größerer Posten, welche ihre sofortige Abfertigung nicht abwarten wollen, gegen Abgabe genauer Nummernverzeichnisse die ihnen gehören den neuen Zinsbogen für eine zu bestimmende spätere Zeit sich bcreitlegen lassen können, zu wel cher nach Vergleichung derselben mit den dann zurückzugebenden alten Talons die neuen Zins bogen ohne Weiteres in Empfang zu nehmen sind, sowie dass 4) auswärtige Interessenten, welche den Umtausch der alten Talons nicht persönlich bewirken können, dieses Geschäft durch hierortige Beauf tragte besorgen lassen müssen, da die Staatsschulden-Buchhalterei mit keinerlei hierauf Bezug habenden Schriftenwechsel und Zusendungen sich befassen kann. Dresden, den 14. November 1874. Der Landtagraotschiß ,o Verwaltung der Staakschol-eu. Pfotenhauer. Milmnti'rchn- Theil. Ueder sicht. Telegraphische Nachrichten. TageSgeschichte. (Berlin. Breslau. Posen. Marburg. Stuttgart. Altenburg. Wien. Paris. Bern Rom. London. Konstantinopel. Damaskus.) Ernennungen, Besetzungen rc. im öffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provinzial-Nachrichtrn. (Leipzig. Zwickau. Plauen. Zittau.) Stand der sächsischen Sparkassen Ende Oktober d. I. Feuilleton. Inserate. TaaeSkalender. Beilage. Deutscher Reichstag. (Sitzung vom 18. November.) Börsennachrichten. Telegraphische Witterungsberichte. Telcyraohillilr Nachrichten. Berlin, Donnerstag, IS. November, Nach mittags 3 Uhr. (Tel. d. Dresdn. Journ.) In der heutigen Sitzung deS Reichstags wurde v. Forcken- beck auf Antrag deS Abg. Ur. Windthorst durch Akklamation einstimmig wieder zum Präsidenten gewählt. Da v. Aorckenbeck abwesend ist, so steht seine Erklärung über die Wiederannahme die ses Amtes auS. (Vgl. den Bericht über die gestrige Reichstagssitzung in der Beilage.) Paris, Mittwoch, 18. November, Abends (W. T. B.) Nachdem die CkefS der ArmeecorpS constatirt haben, daß durch die Entlassung der Altersklasse von 1869 eine erhebliche Abnahme in der Stärke der Truppentbeile herbeigeführt wor den sei, hat der Kriegsminister, wie die „Agence HavaS meldet, angrordnet, daß die Altersklasse von 1876 erst von dem Dienste bei der Fahne ent- lassen werden soll, nachdem daü Eontingent von 1873 eingestellt worden ist. Letzteres geschieht wohr- scheinlich im Februar künftigen Jahres. Haag, Mittwoch, 18. November, Mittags. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat heute mit »6 gegen 20 Stimmen den Gesetzentwurf ange- nommen, welcher die Regierung ermächtigt, zeit weilig die Ausprägung von Silberbarren für Rech nung von Privatpersonen zu suSpcndiren. Bern, Mittwoch, 18. November, Nachmit tags. (W. T. B.) Die altkatholisch-tbeologische Fa kultät der hiesigen Universität bat sich ronstituirt und den Professor Ur. Friedrich zum Decan ge wählt. (Vgl. unter „Tagesgeschichte.") Konstantinopel, Mittwoch, 18. November. (W. T. B.) Nach hier aus Chartum eingegangenen Nachrichten haben die ägyptischen Truppen Darfur eingenommen. Der Sultan von Darfur ist im Kampfe gefallen. TagkSsitschlchtt. T. Berlin, 18. November. In der heutigen nahezu sechsstündigen Sitzung des Reichstags, die gegen Ende ziemlich erregt war, wurde die erste Lesung des Bankgesetzentwurfs zu Ende geführt. Von Seiten der Vertreter des Bundesraths ergriffeit Geh. Nath l>>. Michaelis, der den Entwurf gegen verschiedene Ein Wendungen in Schutz nahm, Präsident Dr. Delbrück, welcher das Reichskanzleramt gegen den Vorwurf vcr- theidigte, daß es den Gedanken einer Rcichsbanl nicht in den Entwurf ausgenommen habe, und Staatsminister Camphausen, der die Maßregel der relativen Con- tingentirung erläuterte und verthcidigte, das Wort. Von Mitgliedern des Hauses gelangten die Abgg. v. Kardorff, v. Unruh (Magdeburg) und Siemens, sämmtlich Ver- theidiger der Reichsbank, zum Wort, wogegen Abg. Ackermann, der sich bereits bei Beginn der ersten Be- rathung zum Worte gemeldet hatte, durch Annahme eines Schlußantrags präcludirt wurde. An die materielle Berathung schloß sich eine ziemlich lebhafte Gejchäfts- ordnungsdebatte über die geschäftliche Zulässigkeit des Lasker'schen Antrags, welcher die Annahme der Reichs bank im Princip proponirt. Das Haus entschied sich schließlich mit einer Majorität von 10 Stimmen gegen die Zulässigkeit des Lasker'scheu Antrags, und zwar entgegen der Ansicht des Präsidenten v. Forckenbcck, der fick infolge dessen veranlaßt sah, sein Amt niederzulegen. Zur Präsidentenwahl, welche unzweifelhaft die Wieder wahl v. Fvrckcnbeck's ergeben wird, ist eine Sitzung auf morgen Nachmittag 2 Uhr festgesetzt. Der Bankgesetz entwurf selbst wurde einer Commission von 21 Mit gliedern überwiesen. (Vgl. den Sitzungsbericht in der Beilage.) — Nach der „D. R.-C." hat die Com mission des Reichstages zur Vorbcrathung des Ge setzentwurfs über den Landsturm die erste Lesung be endet und demselben folgende Fassung gegeben. Unterschrift und Einleitung unverändert. 8 1». Der Land sturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17 dis zum vollendeten 42. Lebensjahre, welche weder dem Heere noch der Marine angehören. Der Landsturm tritt nur auf Befehl des Kaisers zusammen, wenn ein feindlicher Einfall Theile des Reichsgebiets bedroht oder überzieht. (8 3 »li». 2 und 8 16 des Gesetzes vom S November 1867.) — 8 1 unver ändert wie tz 1 der Vorlage. 8 2a. Auch nicht wehrpflichtige aber wehrfähige Deutsche können als Freiwillige eingettellt werden und ist daher gleichzeitig mit oder sofort infolge der kaiserlichen Verordnung, welche das Aufgebot anordnct, ein Ausruf zur Meldung solcher Freiwillige» zu erlasse«. — 8 4 un verändert wie 8 2 der Vorlage. - 8 3 der Vorlage abgelehnt. — 88 4 und b der Vorlage (jetzt 88 3 und 4) unverändert. 8 b. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestim mung des Bündnißvertragcs vom 23 November >87« unter IU. 8 ü zur Anwendung. Dasselbe findet auf die vor dem 1. Januar 18SI geborenen Elsab-Lothringer keine Anwendung. * Berlin, 18. November. Se. Majestät der Kai ser ist heute Nachmittag 2 Uhr in Begleitung des Kronprinzen, der Prinzen Karl und Friedrich Karl und des Prinzen August vou Württemberg zur Hofjagd nach Springe bei Hannover abgcreist. Im Gefolge Lr. Majestät befinden sich der Generallieutcnant und Gene raladjutant Graf v. d. Goltz, der Hofmarschall Graf Prrponcher, zwei Flügeladjutanten, der russische Mili tärbevollmächtigte General v. Reutern, der geh. Hofrath Borck, der Leibarzt !>>-. v. Lauer rc. Außerdem werden an diesen beiden Hofjagden Theil nehmen: der Prinz Albrecht, der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt, der Her zog v. Ratibor und Graf Stolberg-Wernigerode. Am Freitag Abend wird der Kaiser nach Berlin zurückkeh ren. — Der Reichskanzler hat dem Bundesrathe den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des 8 4 des Gesetzes über das Postwescn des deutschen Reiches vom 28. October 1871, zur Befchlußnahme vor gelegt. — Der Ausschuß des Bundesrathes für Eisen bahnen, Post- und Telegraphenwesen trat gestern zu einer Sitzung zusammen. — Der vorgestern auf der Rückreise aus der Schweiz hier eingetrossene kaiserl. rus sische Reichskanzler Fürst Gortschakow stattete gestern Vormittag dem Fürsten v. Bismarck einen Besuch ab, empfing später im russischen Palais dessen Gegenbesuch und hatte Nackmittag 4 Uhr die Ehre, von Sr. Maj. dem Kaiser empfangen zu werden. — In der Stacht vom 16. auf den 17. d. M. starb hierseldst der wirkl. Geh. Rath, frühere Präsident des evangelischen Oberkirchcn- raths, M atthis. — Es ist in neuerer Zeit von einigen Seiten her der Bcsorgniß Ausdruck gegeben worden, daß die großen Schlickmassen, welche die Nordsee an die deutschen Küsten führt, die Gebrauchsfähigkcit der dor tigen Marineetablisscments in bedenklicher Weise zu be drohen anfingen, und daß namentlich der Ein- nnd Ausgang des Hafendasfins von Wilhelmshaven da durch gefährdet sei. Die „St. A. Z." tritt heute diesen Besorgnissen durch Darlegung einer Reihe von That- sachen entgegen, welche zu dem Schlüsse berechtigen, daß der Schiffbarkeit des mit einem so mächtigen hydrau lischen Vermögen versehenen Jahdestromes für die Zeit, welche man bei Anlage technischer Werke überhaupt in das Auge zu fassen pflegt, weder die geringste Störung noch Unterbrechung droht. Breslau, 18. November. Ueber die polizeilichen Maßnahmen, welche in Oberschlesien zur Her stellung der Sicherheit, namentlich in dem Berg werks- und Hüttendistricte getroffen worden sind, gebt der „Schles. Ztg." ein Bericht aus Beuchen zu, dem wir Folgendes entnehmen. Um den im südöstlichen Theile des Bezirks seit Monaten verübten Angriffen aus Leben und Eigenthum wirksam entgegenzutretcn, wurde Anfang dieses Monats vom Obcrregierungsrath v. Ncefe im Auftrage der königl. Regierung zu Oppeln mit den Landräthen der Kreise Beuchen, Zabrze, Katto- witz, Tarnowitz, Pleß, Gleiwitz und Rybnik eine Cvn- ferenz abgehalten, in der man sich über die unerläßlichen Operationen verständigte. Die Specialitäten derselben entziehen sich selbstverständlich der Mittheilung, doch können wir zunächst die Stachricht bestätigen, daß die in den gedachten Kreisen bereits vorhandene Gendarmerie noch um 18 aus anderen Kreisen abcommandirte Gen darmen und 2 Oberwacktmeister verstärkt worden ist, daß die Leitung jener Operationen dem vom Minister des Innern als Ncgierungscommissar bestellten Bürger meister Holtzheimer aus Neustadt a. W. übertragen, außerdem aber noch ein besonders gewandter Polizei- beamter mit dem Auftrage betraut wordeü ist, mit Un terstützung von anderen Sicherheitsbeamten für die Er mittelung der die Gegend beunruhigenden Verbrecher thätig zu sein. — Der katholische Gesellenverein und das katholische Casino in Ne urode sind, wie von dort gemeldet wird, polizeilich geschlossen worden. — Der Pfarradministrator Dalik in Odersch bei Ratibor ist, wie von dort gemeldet wird, wegen unbefugter Vor nahme geistlicher Amtshandlungen zu einer Geldstrafe von 50 Lhlr., cvent. zu einer Gesängnißstrafe von 1 Monat verurthcilt worden. Posen, 17. November. (N. Pr. Z.) Alle Nach forschungen nach dem geheimen päpstlichen De legaten, welcher gegenwärtig die Diöcesen Posen und Gnesen verwaltet, sind bis jetzt resultatles geblieben. Vergebens wurden in den Wohnungen der hiesigen Dvmgcistlichen zu diesem Behuf Haussuchuugcn abge halten; vergebens sind bis jetzt einige Decane, unter ihnen Tomaszewski zu ärzcmeszno, wegen Verweigerung der Zeugenaussage in dieser Angelegenheit auf kürzere oder längere Zeit inhaftirt worden. Decan Tomaszewski, welcher bereits eine Gefängnißhaft von 1 Monat ver büßt hat, ist neuerdings wegen seiner andauernden Weigerung zu einem halben Jahre GcfLngniß verurthcilt worden; auch wurden heute — nach einer hier einge- troffencn Depesche — in seiner Wohnung polizeiliche Recherchen abgehalten. Neuerdings find die Districts- Commissare angewiesen worden, die Obcrbchörde von jeder kirchlichen Verheirathung zwischen katholischen Bluts verwandten zu benachrichtigen. Denn da hierzu die Ge nehmigung des Bischofs, bez. päpstlichen Delegaten, er forderlich ist, so hofft man, bei dieser Gelegenheit heraus- zubringcn, wer solche Genehmigung crtheilt hat. Auch sind in neuester Zeit mehrere Decane zur gerichtlichen Vernehmung darüber vorgeladen worden, von wem sie Instructionen in Betreff der Civilehe, sowie ein gehei mes Rundschreiben an die Geistlichen erhalten haben. Marburg, 16. November. Im hiesigen „Krels- blatt" erläßt Landrath Mayer eine Bekanntmachung, daß die Ortsvorständc der Gemeinden Dreihausen, Heskem und Roßberg mit Genehmigung des Ministers des Innern und auf Grund desfallsigcr Verfügung der k. Regierung zu Kassel ihrer seitherigen Functionen als Hilssbeamte des Staates enthoben worden sind, und daß die Ortspolizeivcrwaltung in den genannten Orten nach Maßgabe des 8 6l Alinea 2 der Ge meindeordnung durch den k. Polizeicommissar Wohlrabe von Marburg bis auf Weiteres geführt werden wird. Zur Unterstützung dieses Commissoriums sind zwei Gen darmen nach Drcihausen commandirt. Stuttgart, 17. November. Der hiesige Prälat v. Kap ff hatte sich ehelicher Zwistigkeiten in einer schwei zerischen Familie angenommen, und war sein Verhalten hierbei in schimpflicher Weise verdächtigt worden. Der „St.-Anz. s. W." schreibt nun in dieser Affairc Folgendes: In der Angelegenheit des Prälaten v. Kapff hat das Ministerium sür Kirchen- und Schulwesen auf Grund der durch Requisition des großh. badischen Bezirksamts Konstanz und des schweizerischen Bezirksamts Arbon eingeleiteten Zeugenvernehmungen und des weiteren um fassenden zu den Acten gebrachten urkundlichen Mate rials sich dahin ausgesprochen, daß zwar Prälat v. Kapff in seinem Verkehr mit der Familie Ammann in Romanshorn, obwohl in der besten Absicht, doch nicht mit der erforderlichen Vorsicht gehandelt habe, daß aber die wider ihn erhobenen weitcrgchcnden Beschuldigungen als unbegründet zu betrachten seien. 8 Altenburg, 18. November. Dic Landschaft des Herzogthums ist sür den 26. d. M. zu einem ordent lichen Landtage unberufen worden. Der Einbcrufungs- beschluß hat sich längere Zeit dadurch verzögert, daß der Vorstand deS hcrzogl.Gesammtministeriums, Geh. Rath v. Gerstenberg, leider seit einiger Zeit von einer schwe ren Krankheit an das Bett gefesselt worden ist. Die Hauptaufgabe der Diät wird die Feststellung des Etats fiir die neue dreijährige Finanzperiode 1875—1877 bil den. Da der Etat zum ersten Male dic seit dem 1. Octo- Feuillttow Redigirt von Otto Bauet. Thierbilder auS der Tropenwclt. Gcorg Hartwig, der sich schon durch verschiedene naturkundliche Werke einen beliebten Namcn gemacht, läßt gegenwärtig eine Edition „die Tropenwelt" (im thätigeu Verlage von M. Bischkopf in Wiesbaden) er scheinen, auf welche wir zurückkommcn. Zuvor seien zur Probe zwei lebendige Schilderungen auS dem Thierreich mitgetheilt. Interessant erscheinen zunächst die nach vielen Reisenden und Forschern zusammengestellten Erzählun gen von den Giftschlangen, welche letztere im Durch- ichnitt mehr von defensiver als offensiver Furchtbarkeit find. Der Autor sagt: Oft trat Watrrton furchtlos aber vorsichtig, ohne die geringste drohende Bewegung »u machen, in die Nähe der furchtbaren Labarrischlange (Driz-onve' pimlns.'rti ox), die ihrerseits nicht die geringste Neigung, auf ihn los- zuspringen, an den Tag legte. Sie begnügte sich, ihn mißtrauisch anzublicken. Einige Riale berührte er sanft ihren Rücken mit einer zehn Fuß langen Gerte, woraus sie fortglitt, ohne Widerstand zu leisten; wenn er aber die Spitze des Stockes plötzlich ihrem Kopsc näherte, dann öffnete sie weit den Rachen, schnellte darauf zu und biß hinein. Wenn eine Giftschlange den Menschen angreist, so ist es stets nur Srlbstverthridigung,. denn ihre Jnterrssen streiten durchaus nicht mit den seinigcn, weshalb also sollte sie unaufgrsordcrt nach seinem Leben trachten? Um so schrecklicher aber wird sie, wenn man sic zum Zorn gereizt hat und sie sich plötzlich zischend aufbäumt; denn es ist kaum möglich, dcn Tod in be drohlicherer Nähe zu sehen. Aus den Krallen des Ti gers, und wenn man auch schon blutend ihm zu Füßen liegt, kann der wohlgezielte Schuß eines Freundes noch retten — aber wehe Dem, dessen Haut vom feinen Gift zahn eines Trigonoccphalus oder einer Cobra nur ge ritzt wird. Prinz Maximilian von Neuwied hatte einst einen Tapir angeschossen und war mit seinen, indianischen Jäger ans Land gestiegen, um die blutige Spur des Thicres zu verfolgen, als plötzlich sein Begleiter einen lauten Schrei aussticß. Er war dcn furchtbaren Zäh nen einer Labarri höchst nahe gekommen und konnte nun im verworrenen Dickicht nicht schnell genug entfliehen. Glücklicherweise fiel der erste Blick des Prinzen sogleich auf das drohend sich erhebende Thier, welches mit weit geöffnetem Rachen und vorwärts gerichteten Gistzähnen eben auf den kaum zwei Schritte entfernten Jäger los springen wollte, aber auch in demselben Momente von der Kugel des fürstlichen Schützen niedcrgcschmettert wurde. Der sonst nicht leicht aus der Fassung zu brin gende Indianer war vom Schrecken so gelähmt, daß er sich nur erst nach einiger Zeit wieder erholen konnte; ein Beweis, daß man keine Zauberkraft anzunchmen braucht, wenn kleine Thierc der drohenden Nähe einer Klapperschlange nicht zu entfliehen vermögen — da schon ihr Entsetzen dic Thatsache vollständig erklärt. So be obachtete Pöppig in der Nähe von Uchiza an, Huallaga, wie eine große lauernde Schlange nach mehr als einer Viertelstunde sich eines rettungslos gewordenen Frosches bemächtigte, der lange wie festgcbannt endlich m einer Art von Verzweiflung einen Sprung nach der Schlange hin machte und die Verwirrung seiner Sinne mit dem Leben büßte. Minder glücklich als der eben erwähnte Jäger war ein indianisches Mädchen, welches in Schomburg5s Ge folge auf seinen Wanderungen durch den Urwald von einer Grubenotter gebissen wurde.- Ein Augenblick reichte dazu hin, dieses Bild der Jugendfrische und Ge sundheit auf ewig zu zerstören, und entsetzlich war es, wie schnell unter den Wirkungen des furchtbaren Giftes die Ebbe der Lebenskraft eintrat. Die Wunde wurde sogleich ausgesogcn und der in solchen Fällen viel ge bräuchliche Ämmoniakspiritus innerlich und äußerlich angewendet — doch Alles vergebens. Nach drei Mi nuten stellte sich ein heftiges Zittern am ganzen Körper ein, das Gesicht wurde immer bleicher und leichcnähn- licher, heftige Schmerzen wütheten in der ganzen Seite, im Herzen, im Rücken; das zersetzte Blut floß aus Ohren und Nase und ward krampfhaft erbrochen; der Puls stieg aus 120—130; die am gebissenen Fuße sich ent stellende Lähmung griff weiter und weiter um sich; nach acht Minuten war die Unglückliche nicht mehr zu er kennen. Dennoch starb sie erst nach 63 Stunden unter immer mehr gesteigertem Blutbrcchrn, welches bis zu ihrem Tode anhiclt. Der Fuß war noch an demselben Tage zu einer unförmlichen Masse angeschwollen, und so lag sie besinnungslos da, bis endlich der eintretendc Brand ihrem Elend cin Ende machte. Sehr viele Mittel werden gegen das Schlangengift anempfohlen; aber ihre Menge beweist eben nur dic Furchtbarkeit des Uebels, welches sie bekämpfen sollen, und dort, wo sie sich hilfreich erwiesen, mag wohl ein schwächeres Gist den anscheinenden Erfolg bewirkt l aben. Das am meisten gerühmte ist der Saft einer Schling pflanze, des Vejuco de Huaco (lUiKanin Kunth), deren merkwürdige Eigenschaften zuerst von einem Neger entdeckt wurden, welcher die Bemerkung machte, daß der Sperber (iin^v), welchrr giftige Schlangen zu seiner Hauptnahrung wählt, auf den Vejuco stiegt, so oft er von einer gebissen wird und einige Blätter davon frißt. Man fand, daß durch das Trinken des Saftes der Biß unschädlich wurde. Bekanntlich kann man das Schlangengift ohne Ge fahr verschlucken: es entfaltet seine Wirkungen nur, wenn es unmittelbar in den Blutstrom geleitet wird. Das feste Binden des Gliedes oberhalb der gebissenen Stelle, das Ausbrcnnen und Aussaugen der Wunde sind daher vorzüglich geeignet, die schnelle Verbreitung des Giftes im Körper zu verhindern. Doch ist letzteres Mittel mitunter gefahrvoll für Den, der sich diesem Liebesdienste weiht. So erzählt Schomburgk das trau rige Schicksal eines Farbigen, dessen Sohn in dic Wange gebissen wurde. Der Vater sog sogleich die Wunde aus, aber ein hohler Zahn leitete das Gift in seinen eigenen Organismus hinüber. Es schwoll ihm unter entsetz lichen Schmerzen der Kopf dick an und ohne seinen Knaben retten zu können, mußte er von nun an mit einem siechen Körper sich hernmschlcppen. Denn das ist das Fürchterliche von, Schlangenbiß, daß, wo er nicht tödtct, er den Lebensborn auf ewig trübt und den Men schen nie wieder zum fröhlichen Bewußtsein des Daseins gelangen läßt. Die Wunde bricht meist alle Jahre wie der auf und gehört zu den schmerzhaftesten Wetterpro pheten. Wer möchte nicht lieber schnell unter dcn Wir kungen des Giftzahns erliegen, als auf diese langsame mattervollc Weise dem Grabe entgcgenwankcn! Uebrigens ist die Kraft des Giftes verschieden, je nach der Schlangenart und den Umständen, unter wel chen cs ergossen wird. Am gefährlichsten soll es sein bei sehr heißem Wetter, beim Mondwechsel, wenn das Thier trächtig ist oder eben sich häutet. Je mehr Gift in die Wunde stießt, desto rascher und entschiedener ist natürlich dic Wirkung, daher cine Schlange, die durch wiederholtes Beißen ihren Vorrath erschöpft hat, weniger tödtl-ch trifft, als wenn sie nach langem Fasten ihre giftstrotzenden Drüsen entleert. (Schluß folgt.)
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