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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 11.02.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-02-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189202115
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-02
- Tag1892-02-11
- Monat1892-02
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 11.02.1892
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MÄMUMNM ls früher Wochen- und Nachrichisblkit zugleich GcsWs-Aiykistr fiir HshÄsrf, Kedüh, Kernsdirs, Kisdorf, Ä. Egidirn, Hkioriihsort, Morirnsu u. Mlftn. Amtsblatt für den Stabtrat zu Lichtenstein. 42. Jahrgang. — Nr. 34. Donnerstag, den 11. Februar 1892. Dieses Blatt erscheint täglich «außer Sonn- und Festtags) abends sür den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 23 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Gel«KtNmchrmg. Vom diesjährigen Reichs-Gesetzblatt sind die Nummern 2, 3, 4, 3, 6, 8, 8 und 18 eingegangen und für die nächsten 14 Tage zu jedermanns Einsicht in hiesiger Kassenexpedition ausgelegt worden. Dieselben enthalten: Nr. 1983. Haudels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn vom 6. Dezember 1891. Nr. 1984. Viehseuche» Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn vom 6. Dezember 1891. Nr. 1985. Handels-, Zoll- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Deut schen Reich und Italien vom 6. Dezember 1891. Nr. 1986. Handels- »ud Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz vom 10. Dezember 1891. Nr. 1987. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Rumäniens zu der unterm 3. November 1881 abgeschlossenen Reblaus-Konvention vom 19. Ja- " nuar 1892. Nr. 1988. Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vom 6. Dezember 1891. Nr. 1989. Uebereinkommeu zwischen dem Reich und Oesterreich-Ungarn über den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz vom 6. De zember 1891. Nr. 1991. Gesetz, betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze auf Getreide, Holz und Wein vom 30. Januar 1892. Nr. 1992. Gesetz, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zvller- mäßigungen gegenüber den nicht meist begünstigten Staaten vom 30. Januar 1892. Nr. 1993. Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßiguvgen auf die spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnisse vom 30. Januar 1892. Nr. 1994. Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend das Reichsschuldbüch vom 24. Januar 1892. Nr. 1995. Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Warenzeichen in der Schweiz vom 31. Januar 1892. Nr. 1996. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe aus Grund der Gesetze oom 16. Februar 1882, vom 16. März 1886, vom 22. März 1891, vom 1. Juni 1891 und vom 22. Januar 1892. Lichtenstein, am 9. Februar 1892. Der Rat zu Lichtenstein Fröhlich. Vetarmtumchrmg. Die Gemeindemitglieder Hohndorfs, welche den Wunsch haben, der, nächsten Sonntag vormittags ftattfindenden Weihe der neuerbauten Lutherkirche beizuwohnen, werden gebeten, sich am Festzuge zu beteiligen, da in erster Linie nur die am Festzuge beteiligten Personen Zutritt haben. Nach erfolgter Füllung der Kirche müßte dann selbst Hohndorfern der Zutritt versagt werden. Weiter wird bekannt gegeben, daß zu der abends stattfindenden geistliche» Musikaufführuug in der Kirche für die Höhndorfer Gemeinde-Mitglieder Programm-Verkaufs-Stellen errichtet sind, und zwar: 1. beim Gemeinde-Vorstand Herrn Reiuhold, 2. „ Buchbinder „ Illing, 3. „ Schntttwarenhändler „ Littrich, 4. „ Obersteiger „ Strauß. Der Vorverkauf der Programms, nur für Höhndorfer, findet bis Sonnabend abend, für -Auswärtige nur Sonntag abend, am Kirchen-Portale statt. Entree nicht unter 25 Pfg. Der Ertrag fließt der Chorkasse zu. Kinder haben keinen Zutritt. Beginn der geistlichen Aufführung punkt 6 Uhr. Hohndorf, den 10. Februar 1892. Der Kirchenvorftaud. P. Riedel, Pfr. äos. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 9. Februar. An Stelle des aus diesem Amt geschiedenen Abg. Dr. Porsch (Zir.) wird Abg. Gröber (Ztr.) zum Schriftführer gewählt. Die Beratung des Etats des Reichsamts des Innern wird bei den Positionen Alters- und Jn- validitätsversicherung und Reichsversicherungsamt fortgesetzt. Abg. Rösicke (lib.) befürwortet angelegent- lichst die Bereitstellung von Räumen zur Aufnahme einer pernamenten Unfallverhütungs-Ausstellung in dem Neubau des Reichsversicherungsamtes. Er konstatiert, daß in berufsgenossenschaftlichen Kreisen Bedenken gegen die ersten beiden Punkte des sozial demokratischen Antrages nicht bestehen, hält dieselben aber nicht für ausreichend, um daraufhin allein eine Revision des Unfallversicherungsgesetzes vorzunehmen und spricht sich deshalb für die allgemeine Forder ung einer Abänderung des Gesetzes aus, die dann im weiteren Rahmen zu erfolgen haben würde. Ganz unzutreffend sei der von Grillenberger gegen die Berufsgenossenschaften erhobene Vorwurf der Arbeiterunfreu..dlichkeit. Die Rente würde von den Vorständen festge,.ellt und diese hätten sich nach den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zu richten, nicht nach Gefühl und Empfindungen. Bei Beur teilung der großen Zahl der Rekurse müsse man berücksichtigen, daß das Berr jungsverfahren völlig unentgeltlich sei. Er wünsche, daß daran nichts geändert werde, aber man müsse doch diese That- jachen in Betracht ziehen. Uebrigens seien durch die Schiedsgerichte nur 4,60 Prozent aller Renten feststellungen abgeäudert worden. Was die statt gefundene Vermehrung der Beisitzer beim Reichs versicherungsamt anlange, so wäre es wünschens wert, daß das stattgehabte Verfahren nachträglich durch Gesetz legalisiert würde. Die Herabsetzung der Rente im Falle der Erhöhung der Erwerbs fähigkeit entspreche ganz dem Geiste des Gesetzes. Es wäre geradezu ungerechtfertigt, wenn die Rente nach Aufhören der Erwerbsunfähigkeit unverkürzt weiter gewährt würde. In Bezug auf Unfallver hütung dürfe man nicht zu große Erwartungen hegen. Nach einer Statistik des Reichsversicherungs amtes über die Betriebsunfälle des Jahres 1889 blieben in 4 Prozent der Fälle die Ursache uner mittelt, in 43 Prozent der Fälle waren die Unfälle überhaupt unvermeidlich, in 8 Prozent der Fälle traf die Schuld Arbeitgeber und Arbeiter gleichmäßig, in 20 Prozent nur die Arbeitgeber durch mangel hafte Unfallverhütungsmaßnahmen usw., und in 25 Prozent die Arbeiter selbst. Die Statistik über die Berussgenossenschaften gewähre kein zutreffendes Bild der Thätigkeit derselben. Redner verteidigt sodann die Alters- und Jnvaliditätsversicherung gegen die Angriffe des Dr. Hirsch. Bevor man eine Revision des Alters- und Jnvaliditätsversicherungsgesetzes vornehme, möge man erst noch einige Erfahrungen sammeln. Staatssekretär v. Bötticher wiederholt, daß beim Neubau des Reichsversicherungs-Amtes dem Museum für Unfallverhütung eine Stätte bereitet werden solle. Hinsichtlich der Vermehrung der Bei sitzer-Stellvertreter beim Reichsversicherungs-Amt sei vom Reichsamt des Innern kein Druck auf das Reichsversichcrungsamt geübt worden. Werde auf eine gesetzliche Regelung der Sache in dieser Session bestanden, so sei er bereit, daran mit zu wirken. Die Uebeisichten über die Thätigkeit der Berufs genossenschaften seien nicht wohl entbehrlich, wenn es auch richtig sei, daß bloße Vergleiche der Ver waltungskosten und Leistungen der einzelnen Berufs genossenschaffen kein zutreffendes Bild geben. Die Frage der Entbehrlichkeit, der Uebersichten solle indes noch einmal geprüft werden. Abg. Dr. Hirsch habe eine Annäherung zwischen ihm und den Sozial demokraten konstatiert. Nun, die Sozialdemokraten hätten mit Dr. Hirsch gegen das. Alters- und Jn- validitätsversicherungsgesetz gestimmt, während sie sich heute mit dem Gesetz einverstanden erklärten. Im Himmel sei ja mehr Freude über einen reuigen Sünder als über 99 Gerechte. (Große Heiterkeit.) Von einer ungünstigen Aufnahme des Gesetzes an sich habe er nichts bemerkt. Man beklage sich in der Presse und in den Versammlungen über einzelne Bestimmungen, aber über das ganze Gesetz sei keine Bewegung im Gange. (Beifall.) Abg. Schrader (freis.): Seine Freunde wür den an einerRevision des Unfallversicherungsgesetzes mitwirken, aber dieselbe werde große Schwierigkeiten bieten. In dem Moment, in dem man versuche, einzelne Punkte für die Revision herauszugreifen, stoße man auf andere, ebenso reformbedürftige. Wolle man eine Revision, so werde es ratsam sein, das Reichsversicherungs-Amt dadurch zu entlasten, daß man Fälle, die nicht unbedingt vor die oberste Instanz müssen, den Landesämtern zur Entscheidung überweist. Die Empfänger von Unfallrenten seien in keiner beneidenswerten Lage. Sie seien im Ge nuß ihrer Rente nicht sicher und stünden unter be ständiger Kontrolle. Die Sozialdemokraten treten nicht fürdas Alters-undJnvaliditätsversicherungsgesetz ein, sondern fürdiedemselbenzuGrundeliegendeJdee.Wenn es nach ihnen ginge, würde das Gesetz ganz anders aus sehen. (Sehr richtig! Bei den Sozialdemokraten). Das ganze Gesetz beruhe auf minu iösen Dingen, die man jetzt bei der Frage der Quittungskarten und Marken sähe. Die Provinz Sachsen, welche ein patentiertes Verfahren zur Aufbewahrung der Quittungskarten aufwende, braucht trotzdem dazu einen Raum von der dreifachen Größe des Weißen Saales im Ber liner Königsschloffe. Würde der Wunsch des Herrn v. Helldorf nach größeren Karten erfüllt, dann müßte die Provinz Sachsen ihren Aufbewahrungsraum um bauen. (Heiterkeit.) Das Gesetz sei vom früheren Reichskanzler mit Ueberredung und sanfter Bedroh ung durchgedrückt worden. Es sei verwunderlich, daß jetzt derselbe Mann erkläre, daß das Gesetz nichts tauge und daß er es auch selbst nicht ge wollt habe. Abg. Dr. Hartmann (kons.): Der sozial demokratische Antrag fordere zu viel, indem er ver lange, daß die Revision des Unfallversicherungsge setzes noch in dieser Session erfolge, und zu wenig, indem er nur die aufgeführten vier Punkte zur Revision empfiehlt. Gesondert ordnen könnte man den Punkt des Mangels an nichtständigen Mit gliedern des Reichsversicherungsamtes. Nach den Erklärungen des Staatssekretärs bedürfe es des Antrags eigentlich überhaupt nicht. Er empfehle aber doch den von ihm mit unterzeichneten Antrag Möller und Gen., da die einfache Ablehnung des sozialdemokratischen Antrags den Anschein erwecken
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