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Der sächsische Erzähler : 03.01.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-191101031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19110103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19110103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-03
- Monat1911-01
- Jahr1911
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 03.01.1911
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-H- « rag. M8 K - . 7 - iU« A««m «bend» ist dm folg« aspr« tstMtschltchdtz d« dnlL MbH«»« -t-i-WU-Hch i tK MSHau» 1 ^» 70 «, b^all« P. '-x'. -/ i»ri ««Mgft« KN» nnberümgt r«h« «MtSblatt der Kgl. Amtshauptmarmschast, der Kgl. Schuliuspektion «nd des Kgl. HauptzoLamteS z» Barche«, sowie des Kgl. Amtsgerichts «nd des Stadtrates zu Bischofswerda. Ismstneecher Nr. 21. AflufuudsechIfgster JtthpstiMgi Telegr^Adr.: Amtsblatt. Wttde» W-chertliche» Vettstge»: Jeden Mittwoch: Belletristische veilflge; jeden Freitag: Der sikchsische LlMdRirt; ^üen Sonntag: Illustriertes r»mtt«ßSKlsttt. W 7.- -../M LL '»7 7.H »7 7 > - - 'e- . '> 7..... Anmeldung prr Rekrutierungs-Stammrolle Die Mit der Führung der Rekrutierungs-Stammrollen betrauten Ortsbehörden — Stadträte, Bürgermeister und Gemeindevorstände — de» zAuShebongS- (amtshauptmcmnschas1lich«»> BezttkSwerde» veranlaßt, sofort durch öffentliche Bekanntmachung in ihrem Orte in ortsüblicher MstssOiherinrg zu d« Aumelduug zur Rrkrutiernugs-Ltammrolle an die hierzu verpflichteten Militärpflichtigen, bezw. deren Ettern, ulder. Lehr-, Brot« oder Fabritherren zu erlassen. s Lee Verpflicht«,, z« b-rAam«ld«ug znr RekrntieruugsStammroüe outerliege» sämtliche Wehrpflichtige, welche iw, ho« Jabre« IVll do« UV. LebeuSjahr dolleaben, sowie diejenige« Militärpflichtige« her ältere« Jahrgänge, über deren Dienst- Mwg noch nicht endgAtig durch die Ober-Ersatzkommisston entschieden worden ist. Ebenso unterliegen dieser Meldefrist auch Rekruten, welche E l. Februar 1911 noch keim» Gestellungsbefehl erhalten haben Und sich im Besitze eines UrlaubSpafseS befinden. 7 Bon der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten und zwar U Zeitraum al» biSzum Gestellungsjahr 1911 von den Ersatzbehörden hiervon entbunden oder über da» laufende Jahr 1911 hinaus zurückgestellt t find. . - ^.-77 - DstAumelbuug zurR-kruti-ruugS'Ltammrolle muß in der Zett 7777 7.7 ^".^ 7 1/ Atbrnar 1911 M!det HrtS- (chtanmrollen) Behörde de» Wohn- oder Aufenthaltsorte» erfolgen. Wer innerhalb de» deutschen Reichsgebiet» keinen Aufenthalt oder WHustzi hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammroür, oder wenn der Geburtsort im AuSlande liegt, in demMgen Orte, in welchem die NWfl oder Familtmhäupter ihre« letzten Wohnsitz in Deutschland hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle mtztzmAden haben, zeitig abwesend (auf Reifen, auf See usw), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie inunhub de» vorgenannten Zeitraums zur Stammrolle anzumelden. Die zMn «tujährlg-fretwtUtgen Dieast berechtigten Militärpflichtigm — einschließlich der Seminarisstn — haben sich, sofern sie nicht betest» vorher zu m astiven MlitärdieNst «»getreten sind, bei der Ersatzkommission ihre» Wohn- oder Aufenthaltsortes in der Zeit vom 1. Januar blS spätesten» 1, Februar schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheine» zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Die Militärpflichtige«, welche in der genannten Zett bei der Kgl. Prüfungskommission um Erteilung de» Berechtigungsscheine» nachsuchen, haben sich ebenfalls schriftlich zu melden und ihre Zurückstellung zu beantragen. Bei der erstmalige« Anmeldung zur Stamm, olle ist, dafern die Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, der standesamtliche Geburtsschein für Mitstärzwerke, bei Wiederholung der Anmeldung aber der im ersten Gestellung»jahr erhaltene LosungSschei« vorzulegen, sh AUßrchem ssttd bÄ der wiederholten Anmeldung etwa inzwischen eingetrrtene Veränderungen in betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, d«S Stande» nfto. mft anzuzngen. / flÜle Mllitärpflichtige«. weche m»«st Anmeldung zur Ltammrolle im Laust eines ihrer Militärpflichtjahre ihre« Aufenthalt -her Wohnsitz «erlege« haben vieseS behufs Berichtigung der Stammrollen sofort hei» Abgänge und «ach Attstmft an dem neuen Aufent- haltSorte spätesten» innerhalb dreier Lage der Stammrollen-Behörde der betreffenden Orte zu melden. Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bi» zu 30 Mark oder mft Haft bis zu drei Tagen bestraft. - . , Die gemäß der Bestimmungen in 8 46 der Wehrordnung vsm 22. November 1888 anzulegenden Rekrutierung«»Ltammrolle« — für dst GebprtSjahrgänge 1891, 1890, 1889 und, wenn erforderlich, auch für die älteren Jahrgänge — sind von den DrtS- (Stammrollen-) Behörden, zur Vermeidung einer Geldstrafe von 1v Mark, spjltkftk«s bis j«m 6 Februar 191t, er sachWe Lrzahler, Usgeblatt für Bischofswerda, Stolpm und Umgegend N. unter Beifügung der GeburtSlisteu, der Geburt«« und 8osn«,«scheiue, sowie der etwa eingegangenen Benachrichtigungen über erfolgte Be- strafuog Militärpflichtiger hierher einzureichen. Die nicht im Orte geborenen Militärpflichtigen sind bei ihrer Anmeldung über etwaige Bestrafungen ein- gchend zu befragen. Da» Resultat ist in der Stammrolle zu v rmerken — Gericht, Vergehen, Uebertretung, Zeit, Art und Höhe der Strast —. Und Mar find st» die RekrntieruugSstammrollen fortan nur iolche Strafen eiuzutrage», welche tu da« Strafregister aufgenomme« worbe« — A« vergleichen Zemralblatt für da« Deutsche Reich vom Jahre 1882, Seite »«» —. Von Orten, in denen eine An- oder Abmeldung Militärpflichtiger nach dem 1. Februar nicht mehr zu «warten ist, sind die Stammrollen sofort nach diesem Tage einzureichrn. In den Stammrollen find auch namentlich dst Spalten bd, 0 und 6, sofern die» mit Sicherheit geschehen kann, auszufüllen Arber An- «ud Abmeldung«« Mtlstä pflichtiger, welche m»«t> Gturetche« der Stamm-Rolle« im Jahre 1911 noch erfolgen, ist von den OrtS- (Stammrollen) Behörden «et« sofort Anzeige hierher zu erstatten, auch sind letzterer dst GeburtS- oder Losungsscheine deizusügen. Zu solchen Anzeigen sind Auszüge zur Rekrutierung«. Stamm oll , welche in der RoeSger'schen Buchhandlung in Bautzen käuflich sind, zu verwenden. „ Personen, welche dst deutsche Reichs» «ad St «atsi „ ,ehSrigkeit nicht besitze«, sind von der Aufnahme in die Rekrutierungs-Stamm- rolle auSzuschließrn. Die» ist in der Grburtslisst zu vrrmerkn Ewiige zweifelha'tc dergleichen Fälle sind besonders hierher anzuzeigen. . Dst Stadträte zu Bautzen und Bischofswerda, der H^rr Bürgermeister zu Schirgiswalde und die Herren Gemeindevorstände de» amtShaupt- mannschaftlichen Bezirk» werden noch besonders auf die Anweisungen de Zivilvorfitzendm der Ersatzkommission im Aushebungsbezirk Bautzen vom 2. Januar 1902 und vom 19. Januar 1906, betreffend die Angabe des Gewerbes oder Standes des Vater» und de» Militärpflichtigen aufmerksam gemacht. Die Rufname« her Militärpflichtige« sind i« den »ammrollen z« unterstreiche«. Der Aistilststjefitzende der KSaigl. Ersatz Rommisfio« im AushebungSbezirk Bautzen, am 2. Januar 1911. Austertermiuiiche Musterung. Die im Aushebungsbezirk Bautzen aufhältlichen V-lk-schullhrer und «andidate« de» Vottsschulaurtes, sowie die der diesjährige« ödaudidateuprüfuug sich unterziehenden Semi«a tste« m B.nitzc i, welche «m l. April dieses Jahres bei einem Infanterie-Regiment etuge- st-üt zu werden wünschen und utcht al» Et«jährtg»AreiWtlltg« dienen wollen, werden hiermit aufgefordert, sich di« spätestens »NI s» »lest» Monats unter Vorlegung de» Reifezeuguiffes oder der Auflesta«gs« kund- oder de» Losuugsscheiues oder de» «eburtsscheiues schriftlich oder
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