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Erzgebirgischer Volksfreund : 19.12.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-12-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189112191
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18911219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18911219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1891
- Monat1891-12
- Tag1891-12-19
- Monat1891-12
- Jahr1891
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 19.12.1891
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Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. UlNt8blüU für die königliche« und städtischen Behörde« in Ane, Grünhak«, Hartenstet«, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Renstädtel, Schneeberg, Schwarzenberg «ad Wildenfels. Expedition, Berlag «w Druck von L. M. Gärtner in Schneeberg. Nr. 294. I I Sonnabend, 19. Decbr. 1891.1 I Prei« vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige. I ' I Inserate 2b Pfennige. - I -SayrgAvU. Zieger, Brgrm. Zieger, Brgrm. 2. 3. 4. Der Rath der Stadt. vr. Kretzschmar. «hn. keiner Sette Widerspruch erhoben, und men wurve, au. Bei rlben wurde vou lebhaftem Beifall vom Hause m ver Abstimmung über Nach Eintritt des Schneefalle» und Krost»» werden der hiesigen Einwohnerschaft fol gend» Anordnungen in Erinnerung gebracht: Der Rath der Stadt Zieger, Brgrm. Asche zu streue», bei erfolgendem Thauwetter dem sich ansammelnden Wasser von seinem Grund areal in der Stadt die Richtung zum regelmäßigen Ablaufen zu geben, und den etwa au» dem Gehöfte zu entfernenden Schnee lediglich außerhalb der Deutschland. — In der gestrigen (143.) Plenarsitzung des Reichs- tage», welche der Präsident v. Lietzow nach 11^ Uhr eröffnete, und welcher der Reichskanzler v. Caprivi wieder von Beginn der Sitzung an beiwohnte, wurde die zweite Berathung de» Handelsvertrages mit Österreich-Ungarn beim Art. 4 fortgesetzt. Die Artikel 4 bis 14 wurden debottrloS genehmigt. Art. 15, wonach auf Eisenbahnen sowohl hin sichtlich der BesöiderungSpreise als der Zeit und Art der Abfertigung Kin Unterschied zwischen den Bewohnern der Gebiete der vertragschließenden Theile gemacht werdcn soll, führte zu längerer Debatte. Abg. Traf Kanitz wies auf die Gefahr« n der österreichischen Refaktien hin, denen wir von zetzt an wehrlos gegenüber ständen, und zitirte im Uebrigen das Urthsil der „Freisinnigen Zeitung" über die eigentliche Bedeutung der Handels vertrüge. Abg. Schrader entgegnet, daß, wenn es wirklich wahr wäre,, daß die österreichischen Eisenbahntarife unsere ganzen Verträge illusorisch machen könnten, «S ihm nicht erklärlich sei, weshalb die lange Debatte über die Aufrechthaltung de» Tetreidezolls von 5 überhaupt geführt sei. Nach dem Schlußprotokoll hätten die vertragschließenden Mächte übri gen« wenigstens die moralische Verpflichtung übernommen, auch im lokalen Verkehr die Refaktien zu beseitigen, der .österreichischen Regierung dürfte man zudem die mal» üäss nicht zmrauen, daß sie den Handelsvertrag durch Rtfakuen illusorisch zu machen versuchen sollte. Jeder der beiden Staaten könne aber nur da« Recht haben, diejenigen Tarife auch für sich zu beanspruchen, welche in der Richtung de« anderen Staate« bestehen. Er sei der Meinung, daß wir auf dem Eisenbahngebiel« durch die Verträge erreichen, was möglich wäre. In jedem Falle seien die in dieser Beziehung etwa noch bleibenden Bedenken nicht geeignet, einen Vertrag abzulehnru, der den ersten Schritt zur Rückkehr zu einer ge sunden Zollpolitik bilde. Abg. Möller kann ebenfalls in den qu. Bestimmungen des Vertrag« keinen Grund für die Ablehnung desselben er- kennen. Abg. von Karbol ff theilt den Standpunkt de« Abg. Grafen Kanitz und giebl durch seine Bemerkungen dem Herrn Reichskanzler v. Caprivi za der Erklärung V-ranlassung, daß «r «» fast für ein» Beleidigung halten würde, wenn hier iw Haus« der Glaub» auskommen könnt«, daß di« österreichische Regierung nicht in der Lage sein sollt«, ihr« eingegangenen Verpflichtungen zu ersüllen. Abg. Richler sucht dem Abg. Grafen Kanitz gegenüber Der unterzeichnete Stadirath «rklärt sich bereit, auch in diesem Jahre und zwar zu einem städtischen ChristbescheerungSfondS weitere, schon mehrfach eingegaugeoe Beiträge, Lurch welche sich die Geber von der Zusendung bezl. Erwiderung von ReujahrS- Parten entbinden wollen, an Stadtcafsm-Stelle entgegenzuuehmen. Die Beiträge werden Ä1S längstens Montag, 28. ds». Vormittags 10 Uhr erbeten, damit in der am 29. dss. Abends zur Austragung gelangenden Nr. des Erzgeb. VolkSfreundeS vom 30. ds«. Stadt abzulagern. - ! Ist der Eigenthümer des Hauses hier nicht wohnhaft, so treffen diese Verbindlich- Seiten Denjenigen, welcher sie nach dem Miethcontracle übernommen hat, außerdem den Inhaber des Erdgeschosses. Jngleichen wird das Ruscheln und Sluhlschlittenfahren innerhalb der Stadt und auf -öffentlichen Wegen, das Schlittschuyfahren auf abschüssigen Straßen und insbesondere den Trottoirs, sowie das Werfen von Schneeballen untersagt. Zuwiderhandlungen gegen dies« Auordnungen werden in Gemäßheit 8 366,1, des ReichSstrafgesetzbucheS mit Geldstrafe b s zu 60 Mark oser Haflstras« bis zu 14 Tagen geahndet. Lößnitz, am 17. December 1891 , - den Gebern mittelst amtlicher Bekanntmachung rechtzeitig zur Sffeutlicheu Keuutnißnähwe quittirt werden kann. Lößnitz, am 1b. Dezember 1891. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Dienstag, de» 22. Deeember 1891, Vormittags 10 Uhr An Saal« des amtshauptmannschaftlichen Dienst gebäudeS. Zwickau, am 1b. December 1891. Königliche Amtshauptmannschast v. Bos«. Ein jed«r Hausbesitzer hat 1. seiner Hau«front entlang oder soweit sonst sein Grundareal innerhalb der Stadt sich erstreckt, 1*/, Meter breit den Schnee zu entfernen, bei «intretender Glätte vor dem Hause oder sonstigem Gruudareal Sand oder die Bedeutung de« von demselben angezogenea Artikels der »Freisinnigen Zeitung' richtig zu stellen. Abg. v. Kardorff erklärt, daß es ihm fern gelegen habe, die Vertragstreue der österreichischen Regierung in Zweifel zu ziehen. Präsident des ReichseisrnbahnamtS Schulz weist nach, daß die von dem Abg. Grafen Kanitz nach einer Zei tungsnotiz dem ungarischen Handelsminister ^geschriebenen «eußerungen keineswegs bestätigt seien. Nachdem noch die Abzg. Graf Kanitz, Dr. Meyer (Berlin) uvo Möller zu dem Art. 15 gesprochen, wurde derselbe mit erheblicher Mehrheit angenommen. Art. 24, welcher bestimmt, daß der Vertrag mit 1. Februar 1892 in Kraft treten soll, giebt dem Abg. Liebermann v. Sonnenberg Gelegenheit, die Klagen über die Ueberhaftung der Berathun- gen de« Reichstages zu wiederholen und zu betonen, daß er in dem zu frühen Termin eine große Gefahr erkenne. Abg. Wisser wies demgegenüber auf die Mißstände hin, welche entstehen müßten, wenn der Vertraa mit vem 1. Fe bruar nicht in Kraft treten würde. — Nachdem dann der österreichische Handels« und Zollvertrag in zweiter Lesung erledigt, kam das Viehseuchen Uebereinkommen zwischen dem Reiche und Oesterreich Ungarn in seinen einzelnen 12 Arti keln zur Annahme. Demnächst folgte die Spezialberathung des Handelsvertrages mit Italien. Die ersten 6 Artikel wurden debattelos angenommen. Auf Anregung de« Abg. v. Kardorff erklärte Regie- rungSkommiffar Geheimer Ober - RegterungSrath Huber, daß die Staaten sich gegenseitig verpflichtet hätten, über di« best«hend«n Begünstigungen zur See in Zukunft nicht hinaus zugehen. Die Tarife riefen im Uebrigen nur bei den Posi tionen Bier und Zellulose kurze Debatte hervor, und wur den mit dem Art 7 angenommen. Die übrigen Artikel des italienischen Vertrages wurden debattelos genehmigt. Schließ lich folgt« Ler Vertrag mit Belgien; die Art. 1 und 2 werden debattelos erledigt. Art. 3 enthält di« beiden Ta rife; dieselben wurden noch unerheblicher Debatte über ein zeln« Positionen ang«nomm«n; die Art. 5—13 de« Vertrage« ohne Debatte. Ebenso wurden die betreffenden Anlagen genehmigt. Damit war die Tagesordnung erledigt. Sobald dann der Präsident eine ziemlich lang« Tages ordnung für morgen vorgeschlag« hatte, beantragte Abg. v Karoorff, unter Abweichung von der betreffenden Vorschrift o«r Geschäftsordnung, die Handelsverträge schon morgen auf vt« Tagesordnung zu setzen. Abg. v. Massow schloß sich diesem Vorschlag, der mit demgemäß auch die dritte Lesung der Hau* velsvertcäg« bereits für morgen Bor mit* tag 10 Uhr auf die Tagesordnung gesetzt- Berlin, 17. Dez. Morgen Abend kommt Prinz Friedrich August von Sachsen mit seiner jung« Gemahlin nach hier, um sie der kaiserlichen Familie vorzu- stellen. Das junge fürstliche Paar trifft 6 Uhr 31 Min. auf dem Anhalter Bahnhof «in und brgiebt sich um 7 Uhr nach Potsdam, wo ihm im Staotschloffe das Absteigequartier brreitrt ist. Bei den Kaiserlich«» Majestät«» findet alSdaM eine große Galatasel im N«uen Palais statt. Am Sonn abend gedenken der Prinz und die Prinzessin Berlin wieder zu verlassen. — Dem „Rhein. Kurier" zufolge bringt di« preußisch« Regierung ganz unzweifelhaft binnen kurzer Zeit einen G— srtzentwurf ein, durch welchtn die, Erbschaftsauflegung in allen Fällen, auch wenn überlebende Gatten und Kinder erben, verfügt wird, so daß dann alle Steuerhinterziehungen an« Licht kommen. vesterreich. Wien, 17. Dezember. Abgeordnetenhaus. Finanz» Minister Dr. Steinbach bezeichnet« di« Ziffern in der gestrigen Rede des Abgeordneten Gregr über die angeblich« Steuer» au-beutung Böhmen«, Mährens und Schlesien« durch den Staat al« von seltener Unrichtigkeit. Ein Blick in da« ge» segnete Böhmen genüge, um sich von der Unwahrheit der Redensarten »auSgepreßter Ettrone", .Bampyrarmen", »babylonischer Gefangenschaft" zu überzeugen. Da« agricole Musterland Böhmen mit seiner reichen Industrie sei wohl kein Objekt de« Mtleid«. (Große Heiterkeit und Beifall.) Der Minister schließt sich im Naweu der Regierung auf da« Entschiedenste dem gestern durch den Prinzen Schwar zenberg kundgezebeaen Ausdruck« d«r Entrüstung üb«r di« Btleidigung drr patriotischen, dynastischen unv österreichischen Gefühle an. Di« Regierung nehm« da« böhmische Volk gegen die Beleidigung durch Sr«gr in Schutz. (Großer Beifall.) Palacky erklärt«, Oesterreich müßt« für die Vst«» r«ichischen Slaven erfunden werden, wenn e« nicht beständ^ (Beifall ) Gregr habe dem böhmischen Volke keinen Dienst geleistet, letztere« schulve ihm (Gregr) keinen Dank. (Lant« Beifall, große anhaltend« Sivrgung.) Sm Lauf« dir D- batt« erklärt« d«r Abg. H«rold, d«r Haß der Jungtsch«ch« richte« sich nicht gegen den Staat, sondern geg« di« deutsch- centralisttsch« Berfaffuag. Solange der Ausgleich an d«r Tagesordnung bleibe, bekämpften die Jungtschechen da« R- gi,ruuz«system. Abg. Plener erklärt« nnb,dingte! Festhalka an dem Au«gleiche und appelltrte an all« gemäßigten Ll- Die Ablösung der Geschoß-, sowie Erbziut-Beträge, welche für die Stadt» caff« grundbücherlich auf hiesigen Grundstücken haften, kau» jederzeit gegen Erlegung de» zwanzigfachen an Stadtcaffenstell» zu erhebenden Betrag« und andrerseits gegen Empfang einer QuittungSurkunde erfolgen, auf Grund deren die abgelöste Reallast im Grunvuch« gelöscht wird. Wiederholten Anfragen zufolge und wegen der besonder« auch in Dis» mewbratiou«fäll«n hervortretenven Zweckmäßigkeit solcher Ablösungen wird hierauf ander weit hingewiesen. Lößnitz, am 15. Dezember 1891. Bekanntmachung. Infolge de« eingetrrtenen Schneefalle» machen wir auf nachstehende Bestimmung« der hiesigen Straßenordnung mit dem Hinzufügen aufmerksam, daß wir Zuwiderhand lungen uvnachstchtlich mit Geldstrafe bi» zu 60 Mk. — - oder Haftstraft bi« zu 8 Tag« ahnden werden. 8 15. Da» Schlittern und Ruscheln auf Straßen und Plätzen ist untersagt und zieht außer der verwirkte» Strafe die Wegnahme de» Schlitten» uach sich. 8 22. Jeder Hausbesitzer, beziehentlich dessen Stellvertreter ist verpflichtet: im Winter de» in der Länge seines BesttzthumS hinführenden Fußwege stet» vcn Schnee und Ei» möglichst frei zu erhalten und bei Schnee- und Eisglätte mit Sand oder Asch» zu bestreuen, sowie glatte Stellen äufzühack«, auch dies« Vorschriften, wenn Schnee- und Eisglätte über Nacht entstanden ist, bis spä testen» früh 8 Uhr uachzukomwen; an den Dachrändern sich bildende Eiszapfen sofort Herunterzuschlag«, damit durch deren Herabfallen Niemand beschädigt werden kann; nach starkem Schneefall sobald als möglich den Schnee vom Dach zu beseitigen und währe- d dem, sowie überhaupt an gefährdeten Stellen, Stangen- ^ auszustellen und Fuß- wie Fahrweg von den herabgrfalleu« Schnermaff« unverzüglich zu befreien. Au«, am 17. December 1891.
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