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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 23.03.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-03-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190603236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19060323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19060323
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1906
- Monat1906-03
- Tag1906-03-23
- Monat1906-03
- Jahr1906
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 23.03.1906
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Anzeiger Hohenstein Grnstthal, Oderlnngmitz. Gersdorf. Lugau, Hermsdorf. Hernsdorf, Grfcheinl jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger vro Quartal Mk. 1Zb durch die Post Mk. z yg frei in's HauS. Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expedittonen solche zu Originalpreifen. Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. für das Königliche Amtsgericht und den Atadtrat zu Hohenftszn-ErnMhal. Organ aller OeinernössVerrvalLrrngeM rmnliegenöen Ortschaften- MWMSW»T'«W Nr. 67. Freitag, den 23. März 1906. 56. Jahrgang. Aufgebot. Behufs Todeserklärung des am 8. Januar 1847 in Ernstthal geborenen, etwa 1864 nach Amerika ausgewanderten, zuletzt in Ernstthal wohnhaft gewesenen, seit etwa 1884 verschollenen Webers Heinrich Ferdinand Schaller wird auf Antrag seines Abwesenheitspflegers Heinrich Klinkicht hierselbst das Aufgebot erlassen und als Aufgebotstermin der 29. September 1906, vormittags 10 Nyr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hohenstein-Ernstthal bestimmt. Es ergeht die Aufforderung 1) an den Verschollenen, sich spätestens im Aufgebotstermine zu melden, widrigen falls seine Todeserklärung erfolgen wird, 2) an Alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Hohenstein-Ernstthal, den 19. März 1906. Königliches Amtsgericht. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Moritz Richard Werner in Hohenstein-Ernstthal wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermine vom 31. Januar 1906 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 31. Januar 1906 bestätigt worden ist. Hohenstein-Ernstthal, den 21. März 1906. Königliches Amtsgericht. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gastwirts Lndtvig Wilhelm Karl Böttcher früher in Hohenstein-Ernstthal ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke — sowie über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses — der Schlußtermin auf den 18. April 1906, vormittags 10 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Hohenstein-Ernstthal, den 21. März 1906. Der Gerichtsschreiber ves Königlichen Amtsgerichts. Der am 15. März 1906 fällig gewesene 4. Termin Schulgeld des Schuljahres 1905/1906 wird Freitag und Sonnabend, den 23 und 24. März d. I. im Rathaus — links 1. Zimmer — vereinnahmt. Oberlungwitz, am 22. März 1906. Ter Schulvorstand. Lieberknecht. Nachdem das Ergebnis der diesjährige« Einschätzung zur Etnkommen- und Ergänzungssteuer den Beitragspflichtigen bekannt gegeben ist, werden alle Diejenigen, welche eine Zuschrift nicht erhielten, aufgefordert, sich bei Unterzeichnetem zu melden. Langenberg, am 22. März 1906. Bochmann, Gem.-Vorst. Sächsischer Landtag Drrsdr«, 21. März. Die Geste Kammer verhandelte zunächst über den Entwurf eines Gesetzes, die Feuerbestattung betreffend. In der allgemeinen Debatte führte Oberhofprediger Ackermann-Dresden aus, daß es sich bei der Frage nicht um eine Dogmenfrage, sondern um eine Angelegenheit der christlichen Sitte handle. In dem Tone, mit dem die Propaganda für die Feuerbestattung geführt worden sei, spreche sich der Geist der Negation, der religiösen Gleich gültigkeit, ia der Feindschaft gegen die Kirche ans. Immer hin enthalte der Entwurf eine Reihe von Bestimmungen, die die Vertreter der Kirche mit ihm aussöhnen. Wirkt. Geheimer Rat Meusel-Dresden begründete den Umschwung in der Betrachtung der Angelegenheit und sprach die Hoffnung aus, daß auch in Zukunft die Fcuer- bcstattnug die Ausnahme bilden werde. Geh. Kirchenrat Dr. Hofmann-Leipzig führte die Erdbestattnng auf ein natürliches Empfinden der Pietät zurück, dem die Feuerbestattung widerspreche. Das geist liche Amt werde sich nicht weigern können, den Hinter bliebenen Trost zu spenden, mit dem Beginn der Feuer bestattung hörten die Funktionen des Geistlichen ans. Oberbürgermeister Dr. Schmid-Plauen: Ein großer Teil der Anhänger der Feuerbestattung sei gegen den Vorwurf einer materialistischen Weltanschauung in Schutz zu nehmen. Die volkswirtschaftlichen Gründe für die Einführung der fakultativen Feuerbestattnng seien für die größeren Städte doch von Wichtigkeit, denn die Erhaltungs fristen der Gräber würden immer kürzer, sodaß man schon die Begräbnisstätten mit Mietwohnungen verglichen habe. Er selbst sei für die Errichtung der Krematorien auf den Friedhöfen; in Thüringen habe diese Unterbringung die Friedhofsruhe nicht gestört. Man hätte getrost diesen Schritt noch tun dürfen. Er halte eine Bestimmung für nötig, nach der die Asche der Verbrannten nicht wieder aus den Händen der Behörden gegeben werde, ebenso die Vorschrift, daß die Aschenrcste unterirdisch beigesctzt Oleh. Kirchcnrat v. Pank sprach sich ähnlich aus wie seine beiden geistlichen Vorredner, und wünschte, daß daS Neue möglichst kirchlich gestaltet werden möge. Dom-Scmor Skata-Bantzen erklärte, daß auch für seine Kirche die Frage keine dogmatische, sondern eine sitt liche sei. Trotzdem hat bisher die katholische Kirche die Feuerbestattung, den Beitritt zu einem Feuerbestattnugs- verein und die kirchliche Einsegnung eines solchen ver boten, der selbst die Einäscherung gewünscht hat. Er werde nicht für das Gesetz stimmen. Geheimrat Professor Dr. Mach konstatierte, daß er lein Jrennd, aber auch kein Feind der Feuerbestattung sei. Er halte die Auflösung des Körpers durch die Bestattung in der Erde oder durch die Verbrennung für ein religiöses und sittliches Adiaphoron. Ihm seien die Motive für das Verlangen nach Feuerbestattung an sich oder an Ange hörigen unverständlich. Für Staat und Kirche sei cs empfehlenswert, keine Feindschaft gegen diese Neuerung zu Hegern da diese leicht zu Scktierungeu führen könne. Oberbürgermeister Kril-Zwickan redete einer leb hafteren Teilnahme der Kirche an den Feuerbestattungen das Wort, da man keinen Bruch zwischen den Kreisen der Feuerbestatter und der Kirche zu stände kommen lassen dürfe. Oberbürgermeister Dr. Keck-Chemnitz schilderte den Vorgang einer Bestattung in dem in Chemnitz geplanten Krematorium, die ganz den Charakter einer christlichen Bestattung habe. Kammerherr Dr. Frrgr-Wcltzien erhob Bedenken, die Gemeinden als Unternehmer der Feuerbestattung auf treten zu lassen. Bei der Spezialdebatte begründete Kammerherr v. SchSaberg-Mockritz einen von ihm eingcbrachten An trag, den Ort der Anlegung von Verbrennungsanstalten von Fall zu Fall durch die Kirchcnbehörde und das Ministerium bestimmen zu lassen. Geheimrat Professor Dr. Mach erklärt sich gegen den Antrag v. Schönberg, Oberbürgermeister Dr. Schmid- Plauen dafür. Der Antrag wurde mit 22 gegen 18 Stimmen ab - gelehnt. Das Gesetz wurde in der von der Deputation vorgeschlagcnen Fassung augeno m m e n. Weiter beschäftigt sich die Kammer mit den Kapiteln Franenklinik und Hebammcn-Lehranstalt zu Dresden, Kommission für das Veterinärwesen, Tierärztliche Hoch schule, soivic Physiologisch-chemische Versuchsstation und Physiologisches Institut, Medizinal- und Bctcrinärpolizei, Ablösung von Apothekenverbietungsrcchten, landwirtschaft liche, gewerbliche und Handelsschulen, sowie allgemeine Ausgaben für Landwirtschaft und Gewerbe, schließlich auch Landstallamt Moritzburg. Oberbürgermeister Kentlrr-Dresden erörterte die Möglichkeit, der Tierärztlichen Hochschule das Promotions recht zu erteilen. Eine Verlegung der Tierärztliche» Hochschule nach Leipzig sei zn diesem Zwecke nicht nötig. Geheimrat Professor Dr. Mach erklärte, daß Ober bürgermeister Beutler tierärztlicher als die Tierärztliche Hochschule sei. Man strebe die Verlegung der Tierärzt lichen Hochschule nach Leipzig und ihre Angliederung au die Universität nicht au, um jener das Promotionsrecht zu geben, sondern man halte sie wegen ihres hohen wissen schaftlichen Standes für angezeigt. Er selbst verstehe wahrscheinlich nicht so viel von der Vetcrinärwisscnschaft, wie sein Vorredner, ^aber er sei der Meinung, daß eine Verbindung mit der Technischen Hochschule ein Unikum sei. Oberbürgermeister Krutter-Dresden brachte zum Ausdruck, daß er Geheimrat Wach auf das persönliche Gebiet nicht „zu folgen wünsche. Die Tierärztliche Hoch schule nach Leipzig zu verlege», verbiete sich vor alle», aus fi»a»ziellcn Gründen. Staatsminister v. Metzsch; Im letzten Landtage habe er in der Zweite» Kammer erklärt, daß die Be- schaffimg des Promotionsrechtes für die Tierärztliche Hoch schule driugcud zu wüuschcil sei. Das Ministerium gebe sich der Hoffnung hin, daß dies auch möglich sein möchte. In der Frage der Verlegung der Tierärztlichen Hoch schule nach Leipzig wird vom Ministerium des Innern der Standpunkt eingenommen, daß mau es zu einer solchen Vereinigung nicht kommen lassen werde. Das Minister»»» werde einer solchen Vereinigung nicht zu- stimmcn. Vom Standpunkte der Landwirtschaft müßte eine Verlegung der Schule von Dresden durchaus be dauert werden. Geheimrat Professor Dr. Mach erinnerte an das Wort, man sollte niemals „Niemals" sagen. Die Zeiten könnten sich ändern. Die Universität würdige den Wunsch der Tierärztlichen Hochschule nach dem Promotivnsrecht. Kominerzienrat Grbert-Plaucn erörterte ausführlich meLage der Handelsschulen und richtete an die Regierung die Bitte, in Zukunft größere Mittel znr Unterstützung der Headclsschulen zur Verfügung zu stellen. . ,^'mwmierat Kasten-Rosenberg verteidigte die land wirtschaftlichen schulen gegen den Vorwurf, daß sie un- gcrcchtfertlgterweise größere Zuschüsse als die Fach- und Handelsschulen erhielten. Sämtliche Kapitel wurden angenommen. Nächste Sitzung: Donnerstag, mittags 12 Uhr. Zweite Kammer. Vor Eintritt in die Tagesordnung gelangt durch den Sekretär Ahnert ein Danktrlegramm de» Bergbau lichen Vereins r» Esten für die von den Ständckammern übermittelte Spende zu gunsten der in Nauri^res tätigen deutschrn Rettungsmannschaften zur Verlesung. Dann wird in die Schlußberatung über Dekret 25 betreffend die Verwendung eines Nefk^val» bei Kap. 44 (Akademie der bildenden Künste zu Dresden) cingctreten und nach kurzem Referate des Abgeordneten Kehren» (kons.), in dem er die Zustimmung der Regierung zu dem eventuellen Beschlusse der Kammern in Aussicht stellt, be schlossen, die Regierung zu ersuchen, das Reservat von 32051 Mark, das für die Herstellung eines bilduerschei, Schmuckes auf den beide» obere» Eckpfeiler» der nach der Müuzgasse herabführcnden Tcrrafsciitreppe in Dresden verwendet werden sollte, znr Neuausführung und Auf stellung der Schillingschrn Figurrngruppen an der Brühlscheu Terrasse in Erz zu verwenden. Die Kammer bewilligt hierauf einstimmig die Ein nahmen und Ausgaben des Glsterbadrs. Die hierauf folgende allgemeine Vorberatung über Dekret 31, die Abänderung des Grgärnungsstruergr- fetzes von, 2. Juli 1902 betreffend, und die Beratung über den Beschluß der Ersten Kammer aus den Antrag der Abgeordneten Dr. Kühlmorgen, Nudelt und Genossen, die Aufhebung des 8 19 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 betreffend, werden auf Vorschlag des Direktoriums ohne Bestellung von Referenten und Korreferenten zugleich in Schlußberatung genommen. Finanzminister Dr. Rüger: Der vorliegende Gesetz entwurf habe eiueu doppelten Zweck, er wolle das land und forstwirtschaftliche Betriebskapital steuerpflichtig machen und statt der dreijährigen eine einjährige Einschätzungs- Periode einrichten. Es erfülle die Regierung uiit großer Befriedigung, daß die Erste Kammer dem früher gefaßten Beschlusse der Zweiten Kammer wegen Aufhebung des 8 19 beigestimmt habe. Das finanzielle Interesse sei hier bei weniger ausschlaggebend als das politische und eS iei mit Freuden zn begrüßen, daß der 8 19, der schon mehr böses Blut gemacht habe, als die ganze Sache verdiene (Sehr richtig!), endlich aus der Welt geschasst werde. Die Regierung habe dem Vorschläge der Ersten Kammer wegen Erhöhung der unteren Grenze auf 12000 Mart nicht ganz ohne Sorge zugestimmt, denn sowohl finanz politisch als anch allgemein-politisch sei es nicht ganz richtig, die unteren Klaffen, soweit sie überhaupt lcisiuügS ahig seien, allzusehr zu befreien. Trotz dieser Bedenken habe die Regierung geglaubt, dem Vorschläge zustimmeu zu sollen, um endlich die alte Streitfrage aus der Welt zu schaffen. Abg. Hübner (kons.- begrüßt als Landwirt die vor geschlagene Aufhebung des 8 19 mit Freuden. Plan werde nun der Landwirtschaft nicht mehr den Vorwurf machen können, daß sic irgendwie begünstigt werde. Abg. Hätznrl (kons.) empfiehlt ebenfalls, den Gesetz entwurf anzunehmen. Vizepräsident Dr. Schill inat.-lib.) bezeichnet cs als einen Akt politischer Klugheit, daß die Erste Kammer die Hand dazu geboten habe, diesen Stein des Anstoßes zn beseitigen. Eine gewisse größere Mühe werde dem Steuer pflichtigen durch die einjährige Schätznngsperivdc entstehen, sie sei aber richtiger und habe den Vorteil, daß die Ver- fchichungcn zwischen beweglichem und unbeweglichem Ver mögen alljährlich zur Berücksichtigung gelangen. Abg. Goldstein (soz.) bedauert, daß mau bei der Vermögenssteuer nicht ebenso wie bei der Einkommen steuer auf eine Deklarationspflicht zukomme. Die Ver- mögeusgrenze hätte man nicht von 10- auf 12000 Mark heraufsetzen sollen. Er werde dem Entwürfe aber zn- stimmcn, damit die bestehende Ungerechtigkeit beseitigt werde. Die Kammer beschließt hierauf einstimmig die Abänderung des Ergänzungssteuergesetzes in der von der Regierung vorgelegte» Fassung. Auch bei Dekret 29, betreffend den Verkauf forst fiskalischen Areals zur Anlegung eines Truppenübung» platze» schlägt das Direktorium vor, die Schlußberatung mit oer Vorberatung zu verbinden. Nach kurzer Debatte erteilt die Kammer dem Ver kaufe des Schwepnitzer Staatsforstreviers die verfassungs mäßige Zustimmung, unerwartet der genauen Feststellung der Größe des abzutretcnden Areals und des dafür zu fordernden Preises. Nächste Sitzung: Donnerstag, de» 22. März, vor mittags 10 Uhr. Deutscher Reichstag. Kretin, 21. März. Präsident Graf Kallestrem mach! Mitteilung von dem heute früh erfolgten Ableben des Abgeordneten Kenrmann, der noch gestern an den Arbeiten des Hanfes teilgcnommen hatte. Das Haus ehrt das Andenken des Verstorbenen dnrch Erheben von den Plätzen. Abg. Liebermann v. Sonnenberg »virtsch. Vgg.) begründet seinen Antrag, betr. Schutz der Versamm lungsfreiheit vor gemaltfamrn Störungen. Die Durchführung des Antrages sei sehr leicht. Die Bundes staaten brauchten sich nur zn verständigen über eine ge meinsame Instruktion an die Polizeibehörden. Es handle sich hauptsächlich darum, daS Hersammtlingsrecht der übrigen Staatsbürger gegen Störungen durch rücksichtslos vvrgeheude Sozialdemokraten zu schützen. Gegenwärtig werde von de» Polizeiorganen bei Persammlungsstöruugen, bei Tumulte», meist zu Auslösungen geschritten. Aber gerade das wollten ja die Tumnltanten; die Herbei führung der Auflösung sei ja gerade der Zweck der sozial demokratischen Spreng-Kolonnen. Damit werde jedoch die Versammlnugsfreiheit zu uichte gemacht. Abg. Kaudert soz.tz Wer im Glashause sitze, solle nicht mit Steinen Iversen! Herr v. Liebermann möge doch einmal nachsehen, waS die „Ostsce-Ztg." über die Art und Weise gesagt hat, wie in Stettin die Antisemiten die Versammlung des Professors Neisser gesprengt haben. Wie oft hätten nicht die Antisemiten sozialdemokratische Versammlungen gestört und zugleich 'Material für Temmziation wegen Majestätsbeleidiguug zu beschaffen gesucht, in dem sie mitten in eine Rede hmcin Hochs ans den Kaiser auSbrachtcn. Was die vom Vorredner erwähnte Eisenacher Versammlung anlange, so wolle er die dortigen Störungen nicht beschönigen. Aber man dürfe nicht ver gessen, wie die Antisemiten gereizt und Ivie sie das Volk beschwindelt hätte». Abg. Gliedert» -Zemr.- erklärt, seine Freunde lehnten es ab, in einem Augenblicke, wo sie selbst in einem An träge ein ReichSvcreiusgcsclz forderten, sich an die Einzel staaten zu wenden, um von ihnen Instruktionen an die Polizei zu verlangen. Damit würde das PcrsaiumIungS- rccht vielleicht noch mehr eingeengt werden. Ehe sie sich dem aussctzten, wollten sic doch lieber kleine Tumulte in de» Vcrsammlnngcn in Kauf nehmen. (Sehr richtig!' Wir denken: Für jede Versammlung, die man unS stört, stören wir auch eine Versammlung des Gegners. Große Heiterkeit.) Abg. Patzig -null.) äußert sich iu gleichem Sinuc. Wcuu dem Anträge stattgegchcn werde, könne man vielleicht erst recht noch wer weiß wie lange ans ein RcichS-Ver- emsgcsctz warten. 'Sehr richtig!) Abg. Portzig kons.) stimmt dem Anträge zu. Gerade die gegenwärtigen Zustände mit der polizeilichen Auf- lösuugsbefugnis gefährdeten die Versammlungsfreiheit. Dem Ahg. Giesbert könne er auch darin nicht bcipflichten, daß man der Gewalt mit Gewalt begegnen solle. Abg. Raab (Wirtsch. Vereinig.) bestreitet, daß eine allgemeine Regelung des Vereinsrechts durch Reichsgesetz durch die Annahme des Antrags verzögert würde. ES könne sehr gut schon die Sicherung der Ordnung in den Verfammlungen vorweg geregelt werden. Abg. Kernstein (soz.) behauptet, der Antrag ziele auf Einschräukuug und womöglich Aufhebung des Ver« sammlungsrechtcs hin. Insoweit überhaupt Versamm lungen von Arbeitern gestört würden, geschehe dies nur durch Nichtorganisierte Arbeiter; organisierte Arbeiter wüßten die Disziplin zu wahren. Abg. Schrader (freis. Vgg.): Die Polizei mit der Sorge für einen ruhigen Verlauf der Versammlungen zu beauftragen, könne doch wohl niemand fordern, der als Liberaler cs mit der Versammlungsfreiheit ernst meint. Seine Freunde wollten ein gutes emhcitlichcs Versamm- luugs- und Vercinsrccht im Reiche, aber keine Polizei- illkür.
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