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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.06.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-06-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186806106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680610
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-06
- Tag1868-06-10
- Monat1868-06
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.06.1868
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B-l>° b. ION,. Cr^ 130!'. Anzeiger. Amtsblatt des Königl. BezirkSMichtS und des Raths der Stadt Leipzig. Mittwoch dm 10. Juni. 1868. arkt.1 n 3750 dl Zweit, Umi, 16 N )llera Dhol r Matts iam in. pr. 2iü lußust Hafer, t 27l/,.^ ^r, fester. u'u-Augli Rübölp, , Septtt.-i sich heim 1869. I- !, daß der t wordevl äng ange- ich hätten «idigte die des Etats--1 chWüHe te die von elung der Verlegmiz i, die Ver schluß dck »arlarnents I tgierungeit ande nck le ein An- Reiäistags äffen aus- tsordnmig Verordnung, Mastregeln gegen die Rinderpest betreffend. Die Gefahr der Einschleppung der Rinderpest hat sich in der Art gemindert, daß nunmehr eine fernere Erleichterung des Vieh- itchrS eintreten kann. Es soll daher von nun an bis auf Weiteres auch die Einfuhr des mittels Eisenbahn tranSportirten Nind- S der einheimischen Racen aus Bayern und den deutsch-österreichischen Ländern nach Sachsen ohne Beibringung von Ursprungs- GesundheitSzeugnissen wieder gestattet sein. Die entgegenstehenden Bestimmungen der Verordnung vom 27. Juni 1867 unter 2 beziehentlich der Verordnung vom 1. April 1868 werden hiermit aufgehoben. Bei dem in der Verordnung vom 27. Juni 1867 1 ausgesprochenen und durch die Verordnungen vom 27. Juli und 22. August vorigen Jahres, so wie vom 1. und 25. April Jahres aufrecht erhaltenen Verbote der Ein- und Durchfuhr von Steppenvieh (ungarischem, podolischem und galizischem W hat es ferner zu bewenden. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach §. 8 flg. des Gesetzes, die Verhütung kd Tilgung der Rinderpest rc. betr., vom 30. April 1868 (Ges.- u. Ver.-Bl. x. 264 flg.), bestraft. Dresden, den 2. Juni 1868. Ministerium des Innern. (gez.) von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Der am 13. Juni d. I. fällige erste Termin der Gewerbe- und Personalsteuer ist nach der zum Gesetze 26. Mai d. I. erlassenen Ausführungsverordnung von demselben Tage nach einem halben JahreSbetrage, sowie einem Fünftheile des ganzen Jahresbetrags der ordentlichen Steuer als Zuschlag und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen an Ngr. auf den Steuerthaler von den Bürgern und 7 Rgr. 5 Pf. desgleichen von den Schutzverwandten men 14 Tagen an die Stadt-Steuereinnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen Säumigen eintreten müssen. Gleichzeitig wird jeder Contribuent, dessen Steuerzettel von dem Hausbesitzer, resp. dessen Stellvertreter, wegen Wegzugs des netherS nicht zurückgegeben worden, und somit nicht zur Aushändigung gelangen konnte, zur Kenntnisnahme feines mersatzes und Empfangnahme eines anderweiten SteuerauSweifes an obgedachte Hebestelle (Rath- rs 2. Etage, Zimmer Rr. 13) verwiesen. Leipzig, den 8. Juni 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. In nächster Zeit soll die Umpflasterung der Frankfurter-, Gerber- und großen und kleinen Windmühlenstraße, des Kupfer- und Holdhahngäßchens und des sogenannten Mühlgrabens am Ranstäyter Steinwege vorgenommen werden. Um das Wiederaufreißen des Pflasters nach kaum bewirkter Herstellung möglichst zu vermeiden, werden die Adjacenten dieser raßen, welche Beischleußen oder GaS- oder Wasserleitung in ihre Grundstücke einzuführen beabsichtigen, hiermit veranlaßt, ihre Msigen Concessionsgesuche binnen vierwöchentlicher, von heute an zu rechnender Frist bei uns einzureichen. Leipzig, den 18. Mai 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Herren Professoren und Docenten an hiesiger Universität werden hierdurch veranlaßt, die schriftlichen Anzeigen der Vor igen, welche sie un nächsten Wintersemester 1868/69 zu halten beabsichtigen, Behufs der Anfertigung des LectionS - Kataloges möglichst und spätestens den 20. Juni 1808 in der UniversitätS-Canzlei einzureichen. Leipzig, den 8. Juni 1868. Der Rector der Universität. vr. W. Hankel. >n Stand des deutschen Turnvereinswesens am Ende des Jahres 1807. Bekanntlich erstattet der von den deutschen Turnvereinen er- . 1861 ins Leben gerufen wurde, hat sich mit der vergrößerten »zahl der Turnkreise um weitere acht Mitglieder vermehrt, so 5 er dermalen auS 23 Personen besteht. Dieselben wurden ctzt auf dem Turntage zu Leipzig 1863 gewählt und sind unde: vr. Götz in Linvenau, zugleich Geschäftsführer, vr. Lion Leipzig, Georg« in Eßlingen, Wilhelmi in Crefeld, Klemm in !ien, Stark in Nürnberg, vr. Virchow in B erlin, vr. Fried- läitder in Elbing, RödeliuS in Breslau, vr. ft.ischer in Colberg, vr. Angerstein in Berlin, vr. Dornblüth in Rostock, Ralow in mann in Weimar, vr. Friedrich in Dresden und Lecher in Wien. Auf dem für Mitte des Monats Juli nach Weimar ausgeschriebenen allgemeinen deutschen Turntag ist als wesentlicher Gegenstand der Tagesordnung die Neuwahl deS Ausschusses vorzunehmen; nächst- dem werden die von den einzelnen Kreisvertretern an den Geschäfts führer erstatteten Berichte über den dermaligen Stand des Turn wesens die Aufmerksamkeit der Versammlung in hohem Maße beanspruchen und gewiß ist die schon jetzt erfolgte Veröffentlichung dieser Berichte allseitig willkommen geheißen worden. Wir ent nehmen denselben, ihres allgemeinen Interesse- halber, daS Nach stehende. Im ersten Kreise, Nordosten, bestehend auS den preußischen Regierungsbezirken Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Marien werder und Bromberg, hat die Zahl der Vereine und ihrer Mit glieder abgenommen, doch betraf dieS nur solche Vereine, denen eS längere Zeit an leitenden Kräften gefehlt hatte. Der Kreis umfaßt gegenwärtig 55 Vereine. Der zweite Kreis, Schlesien und Südposen, bestehend auS den preußischen Regierungsbezirken Posen, Liegnitz, BreSlau,
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