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Sächsische Elbzeitung : 20.04.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-04-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-189504208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18950420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18950420
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1895
- Monat1895-04
- Tag1895-04-20
- Monat1895-04
- Jahr1895
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 20.04.1895
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Di- „Sächsisch« ElbzeiUmg" erscheint DicnSlna, Donners tag und Sonnabend. Die Ausgabe dcS AlatleS erfolgt TagS vorher Nachm. 4 Uhr. AbonnementS-Preis viertel jährlich I Mk. 0l> Pf., zwei monatlich I Mk., cinmonat- lich 50 Pf. Einzelne Nummern 10 Pf. PostzeitungSbestelllistc 5073. Alle kaiscrl. Postaustaltcn, Postboten, solvie die Zeituugölräger nehmen stets Vcstellungen auf die „Sächsische Elbzcitung" an. MW IBq. Amtsblätt siir das Mühl. AialsgeliA »ad den Zladlrath zn ZAada», sawlc säc dell ZtadtAMmdclallj in Hodallein. Mit „Iirrtstrirt. SorrnArg^tiArtt". Mit Humor. Beilage „SeifenSrnst'n". Mit „Lnndrvir-tlischcifU'. Woilnczo". Inserate, bei der weiten Perbreitung d. Bl.von großer Wirkung, sind Montags, M i t l w o ch s und F r c i t a g ö bis spätestens vormittags 0 Uhr anszugeben. Preis für die gespaltene Corpuszcile oder deren Nanni 10 Pf. Inserate unter fünf Zeilen werden mit 50 Ps. berechnet ftabcllarischc und compliclrte nach Uebereinknnst). „Eingesandt" nntcrm Strich 20 Pf. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. I n s e r a t e n - A n n a h m e st e l l c n In Schandau: Expedition Zaukenstraßc 134, in Hohnstein: bei Herrn Stadlkassirer Reinhard, in Dresden und Leipzig: die Annoncen - BnreauS von Haascnsteiu L Bögler, Jnvalideudank und Rudolf Mosse, in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Co. und in Hamburg: Küroly <L Liebmann. Schandau, Sonnabend, den 20. April 1895. ^9. IlihlMlig. Amtlicher Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Friedrich August Götze eingetragene, vrtsgerichtlich ans 3360 Mk. geschätzte Grundstück Fvlinm 14» des Grundbuchs, No. 155 des Flurbuchs für Schandau, nach dem letzteren mit 72,Steuereinheiten belegt, welches früher mit dem zur Brandkasse mit 1100 Mk. eingeschätzten Hanse Nr. 178 des Braudversicherungskatasters, das jedoch ans Anordnung der Baupolizeibehörde abgetragen worden ist, bebant war, soll an hiesiger Gerichlsstclle zwangsweise versteigert werden und es ist <I«r 3N 181)5 Vormittags 11 Uhr als Versteig er nng 6 tcr m i n, sowie 4. !flnr I8N5 Vormittags 11 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilnngsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der ans dem Grundstücke lastenden Ansprüche nnd ihres Nang- vcrhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des nnlerzeichueteil Amtsgerichts eingesehen werden. ' Schandau, am 7. März 1895. Königliches A in tsgcricht. Ihle. Akt. Köhler, G.-S. In dem Handelsregister für den Bezirk des K. Amtsgerichts Schandau ist heute eingetragen worden: i) auf Fol. 83, die Firma „Liepsch und Zschaler" in Schöna betreffend: „Der Mitinhaber der Firma Karl Rudolf Zschaler ist nusgeschieden"; 2) ans Fol. 128: . > Die Firma: „Rudolf Zschaler" in Postelwitz, Inhaber: der Dampfsägewerkspachter nnd Hvlzhändler Karl Rudolf Zschaler in Postelwitz; 3) auf Fol. 106: Die Firma „Alwin EttgelMMN" in Schanin ist erloschen; 4) ans Fol. 129: Die Firma: „Albert Knüpscl" in Schandau, Inhaber: der Kanf- maun Ernst Albert Knüpfcl daselbst; Theil. 5) auf Fol. 130: Die Firma: „E. A. Rüdiger Nachf." iu Krippen, Inhaber: der Drognist Eduard August Reinhold Psnt; in Krippen. S ch andau, den 10. April 1895. Königliches Amtsgericht. Ihle. Hassacl. MhlmflciMiW: hiatcryclinsöoifcr Ärllccaicc. I-v» SN. nn<I SN I8N5 sollen, als: Montag, den 29. April, Bormittags 10 Uhr, im Gasthofe „Sächsischer Hof" in Sebuih: 2085 weiche Stämme bis 44 cm Mittenstärke, 11—33 m laug, i in den 1077 „ Klöster, 13-52 cm Oberstärke, 3„, u. 4,s, m laug, l Schlägen: 3434 „ Staugenklöstcr, 7-12 „ „ „ „ „ „ „' i Abtheil. 2u. 55 „ Leiterbäume, 7—12 „ „ 7 „ „ ' 10, Dienstag, den .30. April, Bormittags 10 tthr, im Gasthofe „Zum Erbgericht" in Hinterhermüdorf: 1 rm harte nnd 78 rm iveiche Bvenuscheitc, / 2 „ „ „ 35 „ „ Breuttkttüppcl, wie oben, i » ,, l ,, ,, Zaeöeu, i 5 502 B-euuätte ! Schneebrnch i. d. Abth. 2,4, 29 bis 32,34, " " " " " ^^"""'"'j39, 42 bis44,40, 52, 53, 58, 00,01,72, gegen sofortige Bezahlung nnd unter den geordneten Bedingungen versteigert werden. Forstreutamt Schandau u. ^orstrevierverwaltung Hinterhermsdorf, ani 11. April 1895. 11, iiclLi»« i. 8L11« Die Anmeldung der (Ostern d. I. zunr Lintritt in die Fortbildungsschule verpflichteten Jünglinge nimmt den April, nachm. V-ö Ahr ent gegen Schandau, den sy. April s8<)5. Schuldirektor Dreszler. Der japanisch-chinesische Friedensvertraq nnd die Großinnchtc. Wie nunmehr gemeldet wird, ist das ans die Wieder herstellung des Friedens gerichtete Abkommen zwischen dem siegreichen Japan nnd dem besiegten China dnrchans kein provisorischer Präliminarvertrag, sondern ein defini tiver Friedeusvertrag, nach welchem China die Unabhängig keit des Königreichs Corea zugesteht, feruer au Japan die Insel Formosa nnd die zur Mandschurei gehörige Halb insel Lian-Tong bis zum 40. Breitengrade abtritt, 200 Millionen Tacls (800 Millionen Mark) Kriegsentschädig ung an Japan bezahlt, die Eröffnung von fünf neuen Häfen, darunter Peking, zugesteht, feruer die Likin-Abgaben (Zölle) nicht über zwei Procent steigern darf, nnd außer dem den Japanern gestaltet, Banmwvllfabriken in China zn gründen. Mau muß ohne Weiteres zngesteheu, daß dieser Friedeusvertrag nicht nur ein bedeutender politischer Erfolg Japans, sondern auch eine allgemeine Cnltnrerrnngeu- schäft für Ostasien nnd die ganze Welt bedeutet, denn durch den japanisch-chinesischen Krieg nnd den darauf folgenden Friedeusvertrag ist die schädliche, kullurfeiudliche chinesische Oberherrschaft in Ostasien gebrochen, Corea die Möglichkeit gegeben, sich selbstständig zn entwickeln, Japan der ihm durch seine fortgeschrittene Cultnr znstehende maß gebende Einfluß iu Ostasieu gewonnen und für die ganze europäische Cultur sammt dem europäischen Handel ein weiterer Eingang in Ostasien gesichert worden, denn die bisher so hartnäckig alles Fremde verachtenden Chinesen werden nun unmöglich noch ans ihren verzopften nnd ver rotteten Zuständen bestehen, nachdem sie gesehen haben, daß die mit europäischer Bildung und europäischen Waffen versehenen Japaner ihnen unendlich überlegen sind. Wenn nun auch bei der heutigen Lage der Weltpvlitik Und des Welthandels nnd des auch schon für Ostasien geltenden Gleichgewichtes der Interessen die europäischen Groß mächte schwerlich ohne Weiteres „Ja nnd Amen" zu dem japanisch-chinesischen Frieden von Schimouvseki sagen werden, so glauben wir doch auch nicht daran, daß die Großmächte, nnd von diesen zumal England nnd Rußland, den Japanern sofort in die Arme fallen nnd den Friedens vertrag verbieten werden, denn alle europäischen Groß mächte wissen, welch' ein halsstarriger, anmaßender und verschmitzter Gegner China in jedem' gegebenen Falle für jeden europäischen Staat, für jeden europäischen Kaufmann und für jeden christlichen Missionar ist, nnd daß desl.alb Europa gar kein Interesse daran hat, daß China nicht gedemüthigt wird. Auch darf man auf das Geschrei der englischen, russischen und französischen Presse nnd selbst ans das Absenden weiterer Kriegsschiffe seitens der Groß mächte nach Ostasien nicht so viel Gewicht in dem Sinne legen, daß nun der Krieg dort erst recht unter der Be theiligung Rußlands und Englands losgehen werde. Ab gesehen üavon, daß cs geradezu unvernünftig wäre, wenn Nichtamtlicher T h e i l. sich England und Rußland, die bisher doch Gegner Chinas waren, sich plötzlich ans dessen Seite stellen wollten, ist cs einfach nndenkbar, daß die Japaner, welche mit einem großen siegreichen Heere auf chinesischem Boden nnd mit einer gewaltigen Kriegsflotte in den chinesischen Gewässern stehen, einfach ans einen Wink Englands oder Rußlands ihre Beute lvslasseu und leer »ach Hause ziehen sollen. Die Kriegserklärung an Japan werden sich aber England nnd Rußland, die selbst Gegner in Ostasieu sind, wohl noch einmal überlegen, falls Japan ans seinen Friedeusvertrag verharrt. Offenbar handelt es sich bei der Stellungnahme der Großmächte, unter denen anch Deutschland wegen des Handels mit Ostasieu hervorragend betheiligt ist, um eine Nespeetirnug der europäischen Han- delsinteressen seitens Japans. Auch ist es nicht unmög lich, daß die Besatzung der Halbinsel Linu-Tong durch Japan von den Großmächten nur ans eine gewisse Zeit gestattet wird, weil der dort liegende Hafen von Port- Ärthnr zu sehr iu die russischeu und englischen Interessen eingreift. Nicht unwahrscheinlich ist es aber auch, daß Japan sich bereits mit Rußland heimlich verständigt hat und diesem zu einem Hafen an der Ostseite von Corea verhilft. locales und Sächsisches. Schandau. Anläßlich der Feier des Geburtstages Sr. Majestät unseres allverehrten Königs findet nächsten Dienstag, den 23. April nachmittags '5 Uhr im Saale der Königs-Villa ein Festmahl statt, zn welchem alle königs- trenen Bewohner von Schandau und Umgegend eingeladen werden. Besondere Einladungen zn diesem Festmahl werden nicht ergehen nnd liegt eine Zeichnungsliste nur iu der Nathskanzlei während der Expeditiousstnnden aus. — Auch der hiesige Krieger- und Militärvcreiu wird am Geburts tag des Landesherr» in üblicher Weise einen Zapfenstreich mit darauffolgendem Commers abhalten. — Nach einer in der heutigen Nummer d. Bl. ent- halteneu Bekanntmachung der Schnldirection haben sich alle diejenigen jungen Leute, die zum Besuche der Fort bildungsschule verpflichtet siüd, nächsten Montag, nach mittags '^5 Uhr, unter Beibringung ihres Schnlentlassnngs- zeuguisses anznmeldeu. Selbstverständlich müssen anch die jenigen Fvrtbildungspflichtigeu sich melden, die den Ort in Kürze wieder zu verlassen gedenken oder die nur „auf Probe" oder zu vorübergehender Aushilfe von einem Lehr herrn, Dienstherrn oder' Arbeitgeber angenommen worden sind. — Nachdem der znm zweiten ständigen Lehrer nnd Cantor gewählte Herr N. Lindner, bisher provisorischer Lehrer an der 5. Bezirksschnle zn Leipzig, am vergangenen Dienstage nach hier, seinem neuen Wirkungskreise, über- gesiedclt ist, findet die Einweisung desselben in sein Schul amt, Montag, den 22. April statt, während seine Einfüh rung in die kircheudienstlichen Functionen gemäß einer Ent scheidung der obersten Schulbehörde zn 8 20, Nr. 3, Abs. 5 des Volksschnlgesetzcs erst am darauffolgenden Sonntage Mis. Domini erfolgen kann. — Herr ccuut. rov. mm. Dr. Beschick, der ein Jahr acht Monate lang viearints- wcise das Amt eines ständigen Lehrers an hiesiger Schnl- anstalt verwaltet hat, siedelt mit dem Beginne des neuen Schuljahres zum Vorbereitungsdienst ans' das Pfarramt nach Brockwitz bei Coswig über. — Für das neue Schuljahr hat au unserer ersten nnd zweiten Bürgerschule eine verhältuißmäßig starke Anmeldung von A-B-C Schützen stattgefnuden. Von den schulpflichtig gewordenen Kindern sind 38 — 15 Knaben und 23 Mädchen — in die mittlere und 42 — 17 Knaben und 25 Mädchen — in die einfache Volksschule eiugetreten. Während die Gesammt-Anfnahme des Jahres 1893 57 und die des Jahres 1894 76 Schüler betrag, ist sie in diesem Schuljahr auk 80 gestiegen, mithin hat eine Znuahme von rund 40'/., beziehentlich 5'/,. "/„ gegenüber den beiden Vorjahren stattgefnuden. — Wie zu bemerken gewesen ist, ist man vielfach der Ansicht, daß durch das Neichsgesetz, die SonntagS- ruhe iu der Industrie und im Handwerk betr., alleSonn- tagsarbeiteu, welche von selbstständigen Gewerbetreibenden ohne Zuziehung gewerblicher Arbeiter vvrgenommen wer den, gleichfalls verboten sind. Das ist jedoch keineswegs der Fall, vielmehr beschränken die reichsgesetzlichen Vor schriften mir die Svnntagsbeschäftignng der Arbeitnehmer und lassen die SonntagSarbeilen der selbstständigen Ge werbetreibenden ganz unberührt. Damit ist jedoch nicht gesagt daß die selbstständigen Gewerbetreibenden alle nur möglichen Svnntagsarbeiten ausführen können, denn hin sichtlich dieser Arbeiten bleiben die bezüglichen Vorschriften des sächsischen Gesetzes vom 10. September 1870, die Sonn-, Fest- nnd Bnßtagsfeier betr., bestehen. Letzteres Gesetz verbietet in 8 4 die gewöhnlichen Hantirnngen nnd Wochenarbeiten in Bereiche der Laudwirthschaft und des Gewerbebetriebes, wenn sie außerhalb der Wvhuuugeu und Oekouvmiegebäude des betreffenden Arbeitsuuteruehmers und Landwirthes statlfiuden, die Arbeiten in Fabrik-Eta blissements überhaupt, ebenso wie jede Arbeit, die sich durch Geräusch nach außen hin bemerkbar macht. Es ist daher z. B. den selbstständigen Schneidern, Schnhmachern, Kürschnern, Uhrmachern, Pntzmachern, Buchbindern, Korb machern, Cigarrenmachern, Photographen vor wie nach gestattet, in ihren Wohnungen und de» mit ihren Wohn ungen unmittelbar zusammenhängenden Werkstätten an Sonn- nnd Festtagen ohne Zuziehung gewerblicher Ar beiter aller Arbeiten vorznnehmen, welche sich durch Ge räusch nach außen hin nicht bemerkbar machen. Weiter aber kommen gemäß 8 1 der Ministerial-Verordnnng vom 15. März'd. I. die ans den reichsgesetzlichcn Be stimmungen beruhenden Ausnahmen von dem Verbote der gewerblichen SonutagSarbeit ohne Weiteres auch den selbst-
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