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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-04-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187004031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700403
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700403
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-04
- Tag1870-04-03
- Monat1870-04
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1870
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 83. Sonntag den 3. April. 1870. Bekanntmachung, das Verfahren bei Einwendung von Reklamationen Seiten Militairpflichtiger betreffend. In Ausführung §. 78 der Militair-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund hat daS Königl. Kriegs-Ministerium über daS formelle Verfahren hinsichtlich der Anbringung von Reclamationen Seiten Mtlitairpflichtiger folgende allgemeine reglementarische Bestimmungen getroffen, welche hiermit zur öffentlichen Kenntnis; gebracht werden: 1) Zeugnisse, die zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste und wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von den Stadträchen und Gerichtsämtern ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntnis; der Verhältnisse des darum Nach suchenden, oder auf daS Resultat eingezogener sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründen; eine bloße amtliche Beglaubigung ge- uiririderärhlicher oder ortsgerichtlicher Zeugnisse ist als hinreichend nicht anzusehen. 2) Die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commissionen auf Reclamationen, die nach Obigem einige Zeit vor Beginn der Musterung oder spätestens bis 12 Uhr Mittags im Musterungstermine anzubringen und zu bescheinigen sind, werden den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zur Anhörung derselben sich nicht einge funden hat. 3) Recurse gegen die Entscheidungen der KreiS-Ersatz-Commissionen an die DepartementS-Ersatz-Commissionen müssen bei Ver lust derselben binnen zehn Tagen, von dem Tage ab gerechnet, wo die Entscheidung der Kreis-Ersatz-Commission für publicirt an zusehen war (s. unter 2) beziehentlich publicirt wurde, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr deS zehnten Tages bet der KreiS-Ersatz- Commission, unter Beibringung der nöthigen Nachweisungen und Bescheinigungen, angebracht werden. (§. 108 der Bundes-Militair- Ersatz-Instruction.) 4) Die Entscheidungen der DepartementS-Ersatz-Commisstonen, welche nach §. 108, 7. der Bundes-Militair-Ersatz-Instruction mündlich zu ertheilen und in den Listen eiuzutragen sind, gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als publicirt. Vorstellungen dagegen müssen binnen 14 Tagen, vom Tage der Publication an, bei der OberrecrutirungSbehörde (§. 15, 2. der Bundes-Militair-Ersatz-Instruction) eingereicht werden. Spätere Vorstellungen sind nicht zu berücksichtigen, sowie denn auch gegen die Entscheidung der Oberrecrutirungsbehörde eine weitere Berufung nicht stattfindet. 5) Diejenigen, welche von der Vorstellung an die Oberrecrutirungsbehörde Gebrauch machen, haben jedoch keinen Anspruch da rauf, daß mit ihrer Einziehung zum Dienste bis zur Erledigung ihrer Beschwerde Anstand genommen werde. Vielmehr leiden auf sie lediglich die Bestimmungen in §. 188, 3. der Bundes-Militair-Ersatz-Instruction Anwendung. Leipzig, den 30. März 1870. Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Platzmann. Bekanntmachung. DaS 5. und 6. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes sind bei unS eingegangen und werden bis zum Ift. d. Mts. auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. Dieselben enthalten: Nr. 30. Gesetz, die Aufhebung des Instituts der Communalgarde betreffend; vom 3. März 1870. - 31. Bekanntmachung, die Bewilligung der von dem Vorschußvereine zu Lengefeld erbetenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 8. März 1870. - 32. Decret, die Bestätigung der Satzungen für die evangelische Freischule zu Dresden betr.; vom 8. März 1870. - 33. Verordnung, die Verschmelzung der amtsthierärztlichen und der bezirksthier ärztlichen Prüfung betreffend; vom 9. März 1870. - 34. Gesetz, einige Bestimmungen über daS VollftrcckungSverfahren im Wechselprocesse und in den beim Handels gerichte zu Leipzig zu verhandelnden Rechtssachen betreffend; vom 14. März 1870. - 35. Gesetz, die Uebernahme deS Unterstützungsfonds für die Hinterlaffenen der zu Burgk verunglückten Bergleute auf die Altersrentenbank betreffend; vom 15. März 1870. - 86. Gesetz, die Presse betreffend; vom 24. März 1870. - 37. Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 24. März d. I., die Presse betreffend; vom 24. März 1870. - 38. Bekanntmachung, die Bewilligung der vom Vorschußvereine zu Flöha erbetenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 23. März 1870. - 39. Bekanntmachung, die Bewilligung der von dem Spar- und Vorschußvereine zu Mohorn erbetenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 23. März 1870. Leipzig, den 1. April 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. ^Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 6. April a. ! im Saale der I. Bürgerschule. TaaeSordtmrrg: 1) Gutachten deS Ausschusses zur Gasanstalt über: a. Rückantwort des Raths zum Gasbudget, b. Ver besserung der Beleuchtung vor und im Hofe der I. Bürgerschule, e. Verbesserung der Beleuchtung auf der Grimma'schen Straße, ä. Beleuchtung des TöpferplatzeS. e. dergl. des Weges von der Quer straße nach der Salomonsstraße und am Iohanniskirchhof. k. Wasserposten in der Gasanstalt. 2) Gutachten deS Ausschusses zum Bau- und Oekonomiewesen, über: a. Gaseinrichtung für die Real schule. b. Oelfarbenanstrich der Wände im neuen Krankeuhause. e. Bildung einer Elsterfluß-Regu lirungsgenossenschaft und daS Abkommen mit Herrn Kammerrath v. Fuchs - Nordhoff. ck. Entschädigung verschiedener Müller in Folge deS RosenthalbrückenbaueS. . 3) Gutachten der Ausschüsse zum Markt- und Bauwesen, über: Erbauung einer Fleischhalle am IohauniSplatze. 4) Gutachten deS Schul- und Stiftungsausschusses Uber: a. Beschaffung von 15 Schulbänken nach Kunze'schem System für die 2. Bezirksschule, d. d'.e Verwendung deS CommunalgardenunterstützungsfondS.
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