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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.12.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-12-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189012265
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18901226
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18901226
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-12
- Tag1890-12-26
- Monat1890-12
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.12.1890
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..»L u.c »nen r. 8. 0 «»» Sü«n>c a s ^ct«r vsr Stiik-K ^ «lunr - s. Erscheint täglich früh SV, Uhr. »rt«rt1en »»S Lr-edtU«» IohmmeSgasie 8. -Prechknndra örr ttr-arli»»: Vormittag- 10—12 Uhr. RachmtttagS S—S Uhr. »^''SLÄLILLLr' ''E'E >«,«»«» »er für die «SchM«l,n,»e ff»«rr befti««tr» Anirrate «« Soche«t«»rn »i« » Uhr N»L«tttag«, «-»»»- un» Srsttn««« srüh »t»'/,» Uhr. Z, -ei, Mialen siir Zns.-^nnahme. cm Ult««'» Ssrlt«. sAlfrr» Hnhn). UnipersitätSstraße I, Lonts Loscht, t»th«t»«istr. 14 pari, und KönigSplatz 7. nur bl« '/^ Uhr. ^ 36V. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Nkiilchrs-Srirfinkthr. Zur Förderung und Erleichterung des NeujahrS- vnefnerkehrS ist eS gestattet, Briefe, Postkarten uud Drucksachen, deren Bestellung in Leipzig und in den Vororten von Leipzig durch die Post -m 1. Januar früh gewiiuscht.wird, bereits vom 86. December ab zur Einlieferung zu dringen. Der Absender hat derartige Briefe re., welche einzeln durch Postwerthzeicken frankirt sein müssen, iu einen Umschlag zu legen, diesen zu verschließen und mit der Aufschrift zu versehen: hierin NeujahrSbriefe für den Ort. Au das Kaiserliche Postamt 1 iu Leipzig, AugustuSplab? Solche Umschläge (Packele) mit NeuiahrSbriefen können bis einschließlich deu 30. December entweder ia den Postanuahmestellen abgegeben oder, soweit es der Umfang gestattet, iu die in Leipzig uud iu deu Vororten vou Leipzig ausgestellten Briefkasten gelegt werden. Am 31. December ist jedoch die Abgabe aus schließlich bei den Annahmestellen des Postamts 1, Arigustusplah, zu bewirken. Die sammtlichen, den Umschlägen re. entnommenen Briefe u. s. w. erhalten den Postansgabestempel v« 31. December 6—7 Uhr Nachmittags. Ausdrücklich wird bemerkt, daß die Einrichtuug sich lediglich ans die m Leipzig verblei bchrde« oder «ach de» Vororten vou Leipzig bestimmte« Briefe (Ortsbriefe) er streck« Es wird ersucht, von dieser Einrichtung, welche der störenden Masseneinlieferung von Briese« am Stzlvesterabende zu steuern bezweckt und der ord nungsmäßigen Abwickelung des gesteigerten Brief verkehrs beim Jahreswechsel überhaupt zu Gute kommt, einen möglichst ausgedehnten Gebrauch zu machen. Leipzig, 23. December 1890. Der Kaiserliche Ober-Postdirector. Walter. Bekanntmachung, betreffend die Höhe der Beiträge nnd daS Recht de» freiwilligen Beitritts rur Invalidität»« und AlterSversichernag. Die Höhe der Beiträge zur Invalidität«- und Alters versicherung richtet sich naw der Lobnclasse, welcher die ver sicherte Person angebört. Da« Gesetz unterscheidet 4 Lobn- klaffen, mit den nachersichtlichen wöchentlichen Beiträgen: Lobnclasse I, entsprechend einen, Iahre-arbeitSverdlcnst bi- mit 350 wöchentlicher Beitrag 14 ^s. Lohnclasse ll, entsprechend einem IahreSarkeitSvkrbienst rou mebr als 350—550 .< wöchentlicher Beitrag 20 Lobnclasse HI, entsprechend einem Iabre-arbeitSverdienst vo« mehr al- 550—850 wöchentlicher Beitrag 21 Lohnclasse IV, entsprechend einem Iabre-arbeitSverdienst von mehr als 850 wöchentlicher Beitrag .70 Nach H, 21, Abs. 2 de- InvaliditälS- und Altersversicherung-- acsetzes gilt als Iabre-arbeitSverdienst für Mitglieder einer OrtS- oder BetriebSkrankencasse der 300fachc Beirag des für ihre Krankcncasscnbciträge maßgebenden durchschnittlichen Lehne- beziehungsweise wirklichen Arbeitsverdienstes; für Solche aber, welche einer Krankencasse im Sinne des Gesetzes nicht angehören, der öOOfache Betrag de- ortS üblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagcarbeiler des Beschäf ligungSortcS. Hiernach werden I) von den Mitgliedern der OrtS- kraukencasse für Leipzig und Umgegend, die de» 3 höchsten .sirankkiiverstcherungsclassen (I, II lind III) angchörcnden in Lohnclasse IV der InvaliditälS- und Altersversicherung, die den nächstfolgenden Classen (IV und V) angchörenden in Lobnclasse III der InvaliditätS- und Altersversicherung, die der VI. Classc angebörenden in Lohnclasse LI der In validität-- und Altersversicherung, die der VII. KrankenversicherungSclasse angebörenden end lich in Lohnclasse I der InvaliditätS- und Altersversicherung, 2) alle übrigen zur Invalidität-- und Altersversicherung pflichtigen Personen (mit AnSnabme der Mitglieder von AetriebScassen), insbesondere alle nur in privaten Hilf-casscn Befindlichen und alle Dienstboten nach dem in Leipzig gellen den ortsüblichen Tagclohn von 2 für Männer» l 3Z>/3 ^ für Frauen in Lobnclasse lll oder II eingereiht werden. Die HU einer der 3 niedrigsten Lobnclassen gebkrigen Per sonen können, im Einverständnis? zwischen ibnen unk ihren Arbeitgebern oder Dienstherrschaften, in einer höheren Lohnclasse versichert werden. Die Beiträge werden gleichzeitig mit den Krankender ficheruna-beiträgen allmonatlich, erstmalig im Februar 1801, durch Sammler der Ort-krankencasse gegen Quittung ein geholt werden. Die Arbeitgeber und Dienstbcrrschasten haben mit dem Sauf und Ausbringen von Marken aus dir OuittungSkarten, sowie mit den letzteren selbst, wie in ganz Sachsen, so auch w Leipzig Nichts zu thun; eS wtrv daher davor ge« LMM Tageblatt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. «so onnemen rsprer» vierteljährlich 4»/, Mk. tnel. vrtnaerlotza b Vit., durch die Dost bezöge, 8 Mk. Jede einzeln« Stu«iu« NO Pt. Belegexemplar 10 Ps. Gebühre» für Extradell aa«» <ill Taaeblatt-Format geialrO »hlic Poslbelördernng 60 Mt. «it Postbefördernng 70 Mk. Aectamro ,nter dem RedactionSstrich die -gespalt ZetleüOPs., vor den Familie, Nachricht»» die kgespaltene Zeile 40 Ps. Illlerate sind sielt an di« Eppeditton -» lenden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prnenllmornmlo oder durch Post. Nachnahme. Freitag den 26. December 1890. 8t. Jahrgang. warnt, Marke« für die Invalldttät»« «ad Alter»« verffcheruaa za erwerbe«, da solche voa de« Er werber nicht deautzt werden könne». Die erste Beitrag-Woche umfaßt die Tage vom l. bi« 3. Januar 189 t, für welche demnach ein voller Dochenbeitrag einaehoben werden wird. Findet die Beschäftigung nicht während der ganzen Kalender woche bei demselben Arbeitgeber statt, so ist von demjenigen, welcher den Versicherten zuerst beschäftigte, der volle Wochen- beitrag zu entrichten. II. Freiwillig können sich — aber nur in Lobnclasse II und gegen Zahlung eine- (erhöhten) Wochenbeilrag- von 28 — versichern: >) Betrieb-Unternehmer, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, 2) ohne Rücksicht auf die Zahl der von ihnen beschäftigten Lohnarbeiter solche selbstständige Gewerbetreibende, welche io eignen BetriebSstättcn im Auftrag« und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung und Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausgewerbe treibende), beide Arten von Personen, sofern sie da- 40. Lebens jahr noch nicht zurückaelcgt haben und nicht bereits im Sinne von tz. 4, Abs. 2 de- Gesetze- dauernd erwerbsunfähig sind, 3) Personen, welche al- Versicherung-pflichtige an« dem BersicherungSverhältniß auSscheiden. Wer hiernach von dem Rechte freiwilliger Versicherung Gebrauch machen will, hat im Fall Nr. t und 2 mittelst de« vorgeschricbencn Formular- bei einer der Meldestellen der Ori-krankencasse sich zu melden» im Falle von Nr. 3 schriftlich seine Absicht zu erklären, jedenfalls aber die Bei träge direct an die Zahlstelle genannter Cassr abzuführeu. Leipzig, am 2l. December 1800. Der Rath der Stadt Leipzig. (Krankenversicherung«»»»^) vr. Schmid. Herzog. M» Standesbeamter ist von uo« «" Geoehung"« Königlichen KreiShauptmannschaN SlandeSamte casscncassircr zu Connewitz. sowie «l« »weiter Stellv«»«.» tzj-beriger stell- Larl Richard Sohre, ^Vertretender StandeSbramler zu Eonnewitz ernannt worden. ^ Veivria den 21. December 1890. ^ Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. . ll,. 7285. Größe!. straffe« Klein,si Lekanntmachung, e Bestimmungen sür(5onn,w,tz, o«her, Stndenau, Löffntg, Plagwi, v«d Im Anschluß an ^Bestmimungen de« Straßcnpolize>- Zaudgcmeinden mit der Stadl^cipzig ^ ^ »891 an auch auf diese neuen Sladtthcile Anwendung leider. wird Folgende« verfügt labre» vom l. Januar l8Sl an rmgeräumt. ^ 2) Innccbalb der gleichen Frist 'md an den schon bcstcbcndcn Wobnbäusern, Grboften oder sonstigen bewobnten Grundstücken gemäß tz. 114 Klingele,nnchtungen anzubr.nae. . welche e« ermöglichen, die in d-m Grundstock wobnenden dc^ schlAenden Personen mm Ocffnen de« fraglichen ^ ngang aufzusordern. Diese Fr,st. welche hiernach nur für vor. handrne Wohnhäuser nachgelassen wird, gilt aber nicht für neu zu erbauend« oder noch im v-m begriffene^ S) Die Verpflichtung der Anwohner bez. Grundstück-besitzer zur Reinigung der Straßen regelt sich nach 8- de« Regulativ«. Insbesondere gelten demnach überall » Tage in der Woche al- Kehrlagt: Dienstag. Donnerstag und Sonnabend, «ad fall« rmrr dieser Tage aus einen Festtag ^4)^Mi?8ücksicht'darauss daß da« Regulativ den Dünger- «perl in Leipzig detr. vorläufig in den neuen Stadtthrilen noch nicht in Geltung trete« soll, wird, bezieheutlich m An lehnung au die jetzt schon geltenden Bestimmuageu und vor» behältlich noch weiterer Regelung, die Räumung von Abtritt», gruben und der Transport menschlichen Dünger» auf die Nachtstunden von lO bi- 5 Uhr beschränkt. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht die Strafandrohung in ß. 158 de« StraßenpolizeiregulativS Play greift, mit Geldstrafe bis zu KO^k oder Haft bi« zu ll Tagen geahndet werden. Leipzig, am 23. December >890. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Grvßcl. "vermietliuiig. Im Erdgeseboff de» alten Schulgebäude» in Leipztg-Lhonberg, Scbulaaffe Nr 11, ist ein nach dem Hofe zu gelegener größerer Raum, welcher sich besonder» al»D>schlrr- oderGlaserwerkstutt rtguen würde, vom I. 'April k. I. an zu vcrmiethen. Mietbacsuche werden auf dem Rathhause, l. Stockwerk, Zimmer Nr. 8, cntgegrngenoinmen. Leipzig, den 20. December 1890. I» 83l7 Der Rath der Stadt Leipzig. I>5. Georgi. Wagner. Lrennhotjanclion. Montag, den 2l». Deeember d. I., sollen von Vormittags 9 Uhr an im Forstreviere Connewitz auf dem Kahlschlage in Abth. 25 ca. L» Haufen starke» barte« Abranmretsig unter de» öffentlich auSbängendc» Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Orl und Stelle meistbietend verkauft werden. Ausammeukunft auf dem Solzschlage im sogenannten Wolfswinkel am Floßgraben, oberhalb der Weißen Brücke. Leipzig, am l9. December 1890. De» Rath» Forstdepntation. Der gegen den Schlosser Friedrich August Naumann au« Merseburg, geboren dalelbst am I. Seviemder 1802, unten» 18. September 188» erlassene Strckbrtks wird hiermit erneuert. Artern, den L2. December 1800. köuiglichk» Amt»grrich«. Königliches Gymnastum. Anmeldung sür die Lfteraufnatzme. Anmeldungen für die Lsterausnahme werben vom 10. bi- mit 13. Januar täglich von N bi- 1 Uhr lm Gymnasium entgegen genommen. . der Anmeldung ist da- letzte Schulzeugnis de« «uszunehmen- den (die Michaelisceniur) vorzulegcn. Die Ausnahmeprüsluig soll Montag, den 6. April, von 8 Uhr an stattfinden. Die gesetzlich vorgeschsiebenen Zeugnisse (Tauszeugnis; ober Ae- bursch«,',, letzter Impfschein und «chulzcugnlst von Ostern) sind btt spatesten» «onaabend. den 4. April, an de» unl.rzcichn.len Rector einzusenden. " Leipzig, am 24. December 1890. llr. Richard Richter. Bekanntmachung, betreffend die Verpflichtung der Wäscherinnen, Plättertaara (Büglerinnen) Schneiderinnen «ad Rähertanea zur Invalidität»« und Alter»-Ber« flcheruag. Da- Königliche Ministerium de« Innern hat mittelst Be kanntmachung vom 1. diese« MonalS in Gemäßheit riae» vom Bunde»rathe ausgesdrocharen Ersuchen« die zustäadi-e, Landesbehörden angewiesen, »solche Personen, welche al» Wäscherinnen oder Plätterinnen (Büglerinnen), Schneiderin««» oder Näherinnen Wäsche oder Kleidungsstücke bearbeiten oder Herstellen, sofern sie diese Arbeiten in den Wohnungen ihrer Kunden vrrrichlcn und nicht regelmäßig wenigsten- einen Lohnarbeiter beschäftigen, als versicheruugSpstichtig zu be handeln. Vorausgesetzt wird also einmal, daß die Wäscherinnen, Näherinnen, Plätterinnen u s w, sei es da« ganze Jahr über, sei es zeitweilig, zu ihren Kunden (Arbeit gebern) ln» Hau» gehen, und dort arbeiten; sodann, daß sic ohne dauernde, bezahlte Hilfe arbeite«, sodaß beispielsweise die Annabme eines Lehrmädchens oder die nur zeitweilige Mitnahme einer bezahlten Gehilfin nicht von der Versicherung-Pflicht befreit. Hiernach haben 1) diejenigen, welche jetzt schon da- Ge werbe als Schneiderinnen, Wäsckerinnen, Plätterinnen oder Näherinnen in der beschriebenen Weise im Bezirk der Stadt Leipzig betreiben, innerhalb der Zeit von Montag, den 29. Drccmber 1890 bi« Sonnabend, den 3. Januar I89l bei der Hauptmeldestelle der Ort-krankencasse, Nicolaikirchbos Nr. 2, 1. Overgeschoß, mittelst de« vorgeschriebenen (dort zn erlangenden) Formular-, oder bei einer andern der bekannten Zweigmeldrstellen genannter Lasse sich anzumelden, 2) diejenigen, welche später ein« der bezeichneten Gewerbe beginnen, die Anmeldung in gleicher Art binnen 3 Tagen zu bewirken, und endlich 3) Diejenigen, welche ein« der bezeichneten Gewerbe ganz ausgcbea, ober wenigstens aufbören, e« in verstchrrnngs- pstichliger Weise zu betreiben, binnen 3 Tagen von diesem Zeitpunkt ab au einer der erwähnten Stellen mittelst Ab- meldesormular« sich wieder abzunielden. Ferner haben dir erwähnten versicherung-pflichtigen Personen die Beiträge zur Invalidität» und «ltersver flchernng, — wclcke von ihnen mit 20 per Woche nach Lobnclasse II. erhoben werden — nach ihrer Wahl aller 14 Tage oder aller t Woche» lm Voran» an die Hanpt- zablstelle der Ort-krankencasse, Nicolaikirchbos, Erdgeschoß z» entrichten, da» erste Mal dt» Freitag den 9. Januar 1891. Endlich sind sie aber auch berechtigt, gegen Vorzeigung der Quittung über die hiernach bezahlten Beiträge, die Hälfte de« jeweiligen WochenbeitragS von dem nach 8 >00 bc« In validität»- und Altcr-versicherung-gesetzeS verpflichteten Arbeit geber („von demjenigen, welcher den Versicherten zuerst be schäftigt-) znrückerstattet zu verlangen. Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Meldrvorschristen können mit der vom Gesetz an geordneten Strafe bis zu lOO geahndet werden. Leipzig, den 24. December l890. Der Rath der Stadt Leipzig. (Krantenversicherung-amt). vr. Schmid. Herzog Lekannkmachung. Durch die am >. Januar 189t in Kraft tretende Ber einigung der Gemeinden Connewitz und Lößnig mit der Stadt Leipzig lomnit das bisher in Connewitz vorhandene Standes amt ebenso wie die Zugehörigkeit der Ei.-wohner von Lößnig zu dem Königlichen StandeSamIe Markkleeberg in Wegfall und tritt für die Bewohner der Stadtthcilr Leipzig-Connewitz und Leipzig-Lößnig mit Genehmigung der Königlichen KreiS- hauptmannschast Leipzig vom l. Januar k. I. ab da» Königliche Standesamt Leipzig V ins Lebe». Dasselbe hat seinen Siv in dem Hause Schulstraßc Nr. 5 zu Leipzig Connewitz, die Geschäftszeit wird sür DienSIaa, Donnerstag und Freitag auf Friib 8—1 Uhr und Nachmittag 3—K Uhr, sür Montag auf Früb 8—1 Uhr, und für Mittwoch und Sonnabend auf Nachmittag 3—8 Uhr festgesetzt. Die Die Sparkasse zu Lieberlwolkwil; * >""vr 1ff»I ab für den -gemeinen und wird zur Bequemlichkeit de- PublicumS wäkrend de- Monate- Januar nicht »iir Montag- und Donners- c?*'?» Dien-tag-, Mittwoch« und Freitag« von Bor- ^ und Nachmittag« von S-5 Uhr ervediren. Anfang jeden Jahre- stattsindenden ».'5" Sparbücher, in welch,,, sic,, ,„,r Zvschretbuiig der Zinsen nolbwenbig maciff, erst in, Februar ooer väler vorzulegen, da Irgend welch. Rach,belle mit b eser lpüteren Zlnsenzuschreldung nicht v^dinden sind vom und Oelzschau expediren nnn "ur Donner-Iag«. erster, Nachmittag« msttaa« v°n*3 "o"u!7 dornnuagS von 9-12 Uhr und N°L- Lübertwolkwitz. am 22. December 189». r«e rparca^en-VerwaNung. Lekamümachung. öffentlichen Hebammen-Prüfungen ^"^M-nta». den S».. uud I k«ch»ttti»s« Dirusta». den »0. Dernudkr ». A.. / » -8 Uhr im Attdttortum der Unidersitäis-Frauentttntk — Trirrschr« Jnstttiit - st°U Leipzig, den 21. December 1890. Die Dirrrttsu der ff. E. ffetza««rn-Lchule. Prof. vr. Zweifel. Leipzig, 26. December. » DerReichSkanzler bat eine vom Kaiser gencbmigte neue Insiructivn für die den auswärtigen Gesandten bei- gegebenen Militair- und MarineattachS- erlassen, durch welche die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse, so wie die Aufgaben und Pflichten derselben präcisirl werte». * Die „Hamburger Nachrichten", denen bekanntlich Beziehungen zu FriedrichSruh zugeschrieben werden, er bailcn de» folgenden Bericht aus Berlin zur parla mentarischen Lage: Im Reiche wie in Preußen will di« Regierung absolut über den Parteien stehen, parteilo« im wetigebendstcn Sinne des Worte« sein. Diese Absicht ist vom rein idealen Standpuntt nicht allein aerechtseriigt, sondern überaus loben-werth. Fraglich ist nur, welche praktische Folgen damit erzielt werden. Zur Be- urtheilung dieser Frage ist e« nothwendig, sich zu vergegenwärtigen, mit welchen und gegen welche Parteien die vorliegenden gesetz- geberischen Arbeiten zu läsen sind. Wir beginnen mit dem Reiche. Bezüglich der Gewerbeordnung«. Novelle siehe», wa« Schutz und Trutz anlanat, die Sarlelparieie» im Wesentlichen aus dem Standpunkte der Vorlage, der radikale Llberali-mu« nnd die kocialbemokratie verwerfen Alle«, wa« zum Schutze de« Arbeitgeber« dient, und gehen zu Gunsten der Arbeiter, wenn auch natürlich in sehr verschiedenem Maße, über die Vorlage- hinan«. Da« llentruin nimmt eine mittlere Stellung rl». Bei dem ffrankencasiengrsetze dürften die wichtigsten ans die freien HilsScasien bezügliche» Bestimmungen die Zustimmung der Mehrheit der Lartelparteien und de« EentrumS finden, während eine Minder- heit mit dem radikalen Flügel de« Reichstage« dagegen sein wird. Bei dem Zuckersteuergesetz ist die Aushebung der Rudensteuer de» Beifall- de« letzteren und einer ganzen Reihe zumeist süddeutscher Mitglieder der Lartelparteien und de« llentrum« sictvr Die Med» heit der letzten beiden Gruppen widerstrebt der Maßregel aber. Umgekehrt tst der radical» Flügel sür eine Erhöhung der Einnahme au» der Znckerstener nicht ,u haben, während di« Gegner der ictzig-n Borlao« eine solch« unter der VorauSjetzuag «iüar an-rcichcnden -u-suhrprämle zu bewilligen bereit sind. ... In Preußen nehmen zur Ktnkommeu- und Hellwels» auch zur Gewerbesteuer nur die Deatsch-Freisinnigen ein« unbedingt ablehnend« Stellung ein: alle anderen Parteien stehen grundsätzlich aus dem Boden der Vorlagen. Bei dein VolkSschulgesetz sieden die Mittel. Parteien und die Loniervativen bither entschlossen dem Zentrum gegen- über: der Freisinn hält sich noch zurück. Bei der Landgeincindeordnung stehen Nationalllberal», Frei- sinnige und ei» Theil der Freiconservativen zur Regierung, ffon- servative, Centn»» und der andere Theil der Freiconjervaliven bilden die Opposition. Die- gilt zunSchst nur von der Commission. In Wirklichkeit dürste ein guter Theil des Eenirum« und ein weiterer Theil der Freiconservativen mehr zur Regierung, als zu ihrer Ver tretung in der Commission neizzen. Da« Bild der Parietgruppiriina wechselt sonach kaleidoskopisch. E« ist der genaue Reflex der Absicht, parteilos zu regieren. Was dabei heraiiskomme» wird, läßt sich mit Sicherheit nicht sage». Das ist an sich eia erheblicher Mißstand; um des Erfolges ciingermaßen sicher zu sei» und ihn sachgemäß vordcreilen zu können, bedarf es genauer Kenntniß und der Beherrschung aller Factoren vo» Bede», lnng. ES kommt aber hinzu, baß bei solcher Lage der Dinge die Coalition parlamentarischer, an sich nicht derselbe» Richtung ange- hörenbcr oder auch mir politisch Verwandler Elemente eine besondere Bedeutung gewinnt und damit die Gefahr entsteht, daß die Sachen nicht nach ihrem wirklichen Werth und nach sachlichen Rücksichten, sondern unter Anwendung der Regel «Io ut <l,-n nach GesichtSp»»cten parlamentarischer Parteiinteressen sich regeln. Schon ist vielfach von einem klerikalcoiiiervcitiven Bündniß gegen Landgemeiiideordiiuiig und BolkSschuigesey geredet: vorerst wohl ohne Grund. Aber was nicht tst, kann unter der jetzigen Constellation bezüglich der Land- geiiieindeordniing noch werden. Wohl ist unter dem Regime de« Fürsten BiSmarck, wenn aus anderem Mge eine Mehrheit sür wichtige Vortagen nicht zn erlangen war, die Regel <lo ut äa« angewandt. Allein dabei behielt die Regierung die Leitung und die Zügel fest in der L>a»d: um de» Prei« sür sie grringwerthlgerer Concessionen setzte sic andernfalls nicht erreichbare wichtige Vorlagen durch. Jetzt liegt die Gefahr einer Coalition der Parteien obne Leitung der Regierung und gegen sie vor; während diese sich früher nach dem Grundsätze <lirj<lo ob Imnom auch bei oppositioneller Mehrheit sür wichtige Vorlagen eine Majorität ml da« zu schassen wußte, liegt uiiigeiehrt jetzt die Befürchtung nahe, daß selbst in überwiegend nicht oppositionellen Volksvertretungen sich unter der Leitung ge- schiikler Parlamentarier an« im Einzelnen dissentirenden Clcmenleii eine geschlossene Opposition gegen die wichtigsten Pläne der Regierung bildet. Um mit Parlamenten ohne fest« mit der Regierung engverbundene Mehrheit ersolgreich zu regieren, dazu gehört ein außergewöhnliches Maß von Staatskunst und Autorität seiten« der leitende» Minister. Wie eS scheint, steht dem jetzigen Regiment die Erprobung nach dieser Richtung unmittelbar bevor. Bon dem Aukgaiige wird e« abbängen, ob da« parteilose Regiment mit dem nöthigen Erfolge geführt werden kann oder al« verseblte« Experiment erscheint. Man darf daher aus die Entwickelung der Dinge in dem nächsten Abschnitte der parlamentarischen Campagne gespannt sein. Er kann sehr leicht von entscheidender Bedeutung sür die Gcsainmtrichtung der Inneren Politik werden. * Die „Kreuzzeitung" will die Entscheidung in dem schwebenden Streit über die preußische Landgeinciiidc- ordnung dem Hrrrenbause zuschiebt» Sie schreibt: „Entscheidet sich dasselbe zu Gunsten der NegierungSvorlagc, so wird das Abgeordnetenhaus noch einmal Gelegen heit Kaden, dieselbe zu prlis-n »nb zwar unter dem Druck der immerhin in« Gewicht sallenden Tbatsache, daß eS der Uebereinstimmuna der beiden anderen gesetzgebende» Factoren grgenüberstckt. Tritt aber das Herrenhaus der Auffassung des Abgeordnetenhauses bei, dann wird die StaatSregicruiig voraussichtlich zn der lleberzeugung komnien, daß der Gesetz cnlwurs einer gründlichen llmarbcitung bedarf und die Vor lage einstweilen ziirückzieben, damit vor Allem erst die Steuerresorm, die doch die eigentliche Grundlage aller weiteren Neformgesctze bildet, energisch gefördert werden kann". Wir glauben nicht, daß die Angelegenheit diese» Verlaus nimmt, wenn, wie die „Krenzzeitung" andculcl, die Mehrheit des AbgeordnetcnbauseS bei den vielbesprochenen Commissionsbeschlüssen stehen bleibt «
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