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Hohensteiner Tageblatt : 10.01.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-01-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189201100
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18920110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18920110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-01
- Tag1892-01-10
- Monat1892-01
- Jahr1892
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 10.01.1892
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- Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro .-Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm, 10 Uhr sowie für Auswärts alle Austräger, de «gl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdorf, Wüstenbrand, Griina, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Str. 7 Sonntag den 10. Januar 181)2. 42. Jahrgang. Bekanntmachung, Hundesteuer betreffend. Auf Grund der Gesetzes vom 18. August 1868 und des HundesteuerregulativS vom 28. December 1887 werden alle Di« jenigen, welche in h efiger Stadt Hunde besitzen, ausgefordeit, über die in ihrem Besitze befindlichen Hunde bis zum 15. Januar 1892 um Meldezimmer des Rathhaufes schriftlich Anzeige zu erstatte« und bis zum 31. Januar 1892 die erste Halste der Hundesteuer mit 4 Mark für jeden Hund an unsere Stadt kasse zu bezahlen. Unterlassung der schriftlichen Anzeige wird als Hinterziehung mit dem drei fachen Betrage der jährlich«« Steuer bestraft. Hohenstein, den 2. Januar 1892. Der Stadtrat h. vr. Backofen. Bekanntmachung. Nr. 28, 29, 30 und 31 des Reichsgescyblattes und des 11. und 12. Stück des Ge setz- und Verordnungsblattes für daS Königreich Sachsen vom Jahre 1891 sind einqegangen und liegen auf unserer Ralhs-xpcdition zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Inhalt ist folgender: a) des Reichsgesetzblattcs: Nr. 28. Verordnung, betreffend daS Berufungtvcrfahren beim Reichsgericht in Patentsachen. Nr. 29. Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 18. April 1883, betreffend die Kautionen der Beamten und Untcrbcamtcn der Reichs-, Post- und Telcgraphenver- waltung und der Reichsdruckerei. Nr. 30. Bekanntmachung, betreffend die Erstreckung der Versicherungspflicht nach dem Jn- validitäts- und AlterSversicherungsgesetze auf die Hausgewerbetreibenden der Tabaks fabrikation. Nr. 31. Bekanntmachung, betreffend die Durchführung der Jnvaliditäts- und Altersversicherung. Bekanntmachung, betreffend die Aichung von Meßwerkzeugen zur Bestimmung der Dichte von Mineralölen. b) des Gesetz- und Verordnungsblattes: 11. Stück. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgcmelnde Oschatz bctr. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen wegen AuSbezirkunq der in Preußen gelegenen Gemeinde und des Rittergutes Döhlen aus dem sächsischen Schulverbaode Quesitz abgeschlossenen Rezeß betr. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen abgeschlossenen Rezeß wegen Auspsarcung der Ortschaft Kotzschka aus der sächsischen Parochie Fraueohain betr. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Eiscnbahnstrecke zwischen Großenhain und Frauenhäin betr. Verordnung, die Abgabe starkwirkender Arzneimittel, sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken betreffend. Ver ordnung, die Beförderung und Piüsung der Expedienten und Bureauassistenten bei der Verwaltung der direkten Steuern betr. Verordnung, die Rangstellung einiger Kategorien des O ficiers-, Beamten- und Lehrcrstandes in die Hofrang- ordoung betr. 4.2 . Stück. Verordnung, die Landesanstalten für Blinde, lür schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder betr. Bekanntmachung, die Unterbringung in die Landesan- staltcn für Blinde, für schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder betr. Be kanntmachung, eine Abänderung der Hofrangordnung betr. Verordnung, eine Er- gänzungrwahl für die II. Kammer berr. Verordnung, dir Einführung einer neuen Arzneitcxt betr. Verordnung, die Einführung einer neuen thierärztlichen Arznei- toxe bett. Gesetz, die provisorische Fortcrhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1892 betr. Bekanntmachung, die dcrmalige Zusammensetzung des Land- iag»aurschusseS zur Verwaltung der Staatsschulden betr. Bekanntmachung, die Umbezirkung der Parochie Leipzig-Volkmarsdorf betr. Hohenstein, den 8. Januar 1892. Der Stadtrat h. vr. Backofen. Bekanntmachung. Die Beiträge für die Gemeindekranken-, Jnvaliditäts- und Altersver- flcherung auf Monat Deeember (5 Wochen) sind fällig und in der Zeit vom 1t. bis t4. Januar von alle» Arbeitgebern, welche 5 oder mehr verstcherungs- pflichtige Personen beschäftige«, an unsere Kaffenstelle im Nachhause zu entrichten. Nach dieser Zeit erfolgt die zwangsweise Beitreibung durch de« Raths- vollzieher. Hyhenstein, den 8. Januar 1892. Der S t a d t r a t h. vr. Backofe«. Schulgeldreste. Die auf die Monate Oktober bl» Deeember 1891 noch rückständigen Schnl- geldbeträge sind längstcns bis zum 29. d. M. zu Vermeidung der Zwangsvollstreckung ,u bezahlen. Hohenstein, am 9. Januar 1892. Der Stadtrat h vr. Backofen. Im hiesigen Amtsgerickitshose kommt den 11. Januar, Vormittag 10 Uhr ein Kutschwagen gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktuar Kurth. (G.V.Q 1078/91.) Im amtSgerichtlicven Aucuonslocale kommen den 12. Januar, Vormittag 10 Uhr eine Nähmaschine, eine Taschenuhr und 2 Bilder gegen Baarzahlung zur Ver steigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktuar Kurth. (G. V.Q. 1051/91). Den 14. Januar, Vormittag 10 Uhr sollen in Selbmanns Restauration in Oberlungwitz — dort eingestellt — 3 Schraubenstöcke gegen Baarzahlunq versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktuar Kurth. (G. B. Q. 1180/91.) Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrntirungs Stammrolle betr. Die mit Anfang dieses Jahres in das militärpflichtige Alter eintretenden, im Jahre 1872 geborenen männlichen Personen, welche in Oberlungwitz ihren ordentlichen Aufent halt haben, sowie diejenigen, welche in früheren Jahren geboren, aber bei deu vorherigen Rckrutiiungen Mückgestellt worden sind, oder über deren Dienstpflicht noch keine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden erfolgt ist, werden hierdurch aufgefordert, sich iu der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. zur Aufnahme in die Rekrutiruugs-Stammrvlle in hiesiger Gemeinde-Expedition persönlich anzumelden. Di'jenigen, welche auswärts geboren sind, sich aber hier mit stellen wollen, haben ihre Gcburtszcugnisse, die Zurückgcstellten aber ihre Losungsscheine beizubringen. Sind Militärpflichtige vorübergehend abwesend, so sind deren Eltern, Vormünder, Lehr- oder Fabrikherren verpflichtet, sie anzumelden. Wer die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle oder zur Be richtigung derselbe« unterläßt, wird mit Geldstrafe bis z« 30 Mark, im Unvermögensfalle aber mit Haftstrafe belegt. Oberlungwitz, den 7. Januar 1892. Der Gemeindevorstand. Oppermann. Bekanntmachung. Im hiesigen Orte ist demnächst eine Polizeidienersteüe zu besetzen. Gehalt 780 M. jährlich und freie Dienstkleidung. Selbstgeschriebene Gesuche sind bis zum 15. Januar a. c. bei dem unterzeichneten Gcmeinderathe auzubringen. Oberlungwitz, am 7. Januar 1892. Der Gemeinderat h. Oppermann, G.-B LberlungwitzV Die Anmeldung der zu Ostern d. I. schulpflichtig werdenden Kinder, also der bis Ostern oder bis 30. Juni 1886 geborenen Knaben und Mädchen, nimmt der Unterzeichnete für den untern Ortsteil in der Untern Schule (Zimmer 4) Montag, den 11., und Mittwoch, den 13. Januar, für den obern Schulbezirk in der Ober« Schule (1 Treppe Mittelzimmer) Dienstag, den 12., und Donnerstag, den 14. Januar von 10—1 Uhr entgegen. Bei der Anmeldung, die nur durch Erwachsene erfolgen darsi ist der Impfschein mit zubringen und bei auswärts geborenen Kindern der Geburtsschein mit Taufoermerk oder das Taufzeugnis. Oberlungwitz, den 5. Januar 1892. vr. pbU. Otto Haupt, Direktor. Bekanntmachung. Behufs Abschluß der 1891er Kassenbücher werden Diejenigen, welche noch Forderungen an die hiesige Gemeinde haben, hiermit aufgefordert, die betr. Rechnungen binnen S Tage« zur Begleichung einzureichen. Ferner werde?, aber auch Diejenigen, welche sich noch mit Abaaben u. s. w. im Rück stände befinden, veranlaßt, dieselben bis spätestens zum 23. dss. Mts. anher abzuführen, da nach Ablauf obiger Frist das Beitreibungsverfahren erngeleitet werden wird. Gersdorf, 5. Januar 1892. Der Gemeindevorstand. I V: Fanghänel, Gememdeältester. Bekanntmachung. Nachdem Frau Auguste Emilie verehcl. Wüstner am 31. December 1891 als Hebamme für Gersdorf verpflichtet worden ist, wird solches hiermit zur Kenntuiß gebracht. Gersdorf, 7. Januar 1892. Der Gemeindcvorstand. I. V.: Fanghänel, Gemeindeältester.
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