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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.10.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-10-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189710295
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18971029
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18971029
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-10
- Tag1897-10-29
- Monat1897-10
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.10.1897
- Autor
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Riesaer GUageblatt und Anzeiger Wvkblail »Ä Ayeigch. Dz H» ll f^sj 4 ,,,I.>I.II-, «XI» «^W. der Königl. Amtshauptmannschaft Grotzenhain, des Königl. Amtsgerichts »nd des Stadtraths zu Riesa. äv IS2. Freitag, SS. Letaver 1887, Abends. 50. Jahrg. gU^a« Tageblatt «scheint srdr» Lag Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. vinteljShrltcher SezngSpret« bei Abholung in den EzpOMiMtt t» Riesa und Strchl« oder durch «se« Lrlg« sr«I in« Hau« 1 Mark 80 Psg^ bei Abholung am Schalt« b« kaiserl. Postanstalten 1 Marl Ai Psg., durch den BrieftrSg« srch in» Hau» l Mart «8 Ps«. «nzet^nMnnahm« ftir die p»««» / Ausgabetage« bi« vormittag 9 Uhr ohue Gewähr. »ruck und Verlag von Langer » »interlich in Riesa. — GirschSstitstrltt »apauieustraß» 89. — Mr di» Redaktion »««tworllichr Herman« Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Der Bauunternehmer August Fleischer in Poppitz beabsichtigt, in dem unter Nr. 7 des Flurbuchs für Poppitz gelegenen Grundstücke eine Groß- und Ktein-Biehschlächrerei zu errichten. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung — in der Fassung vom 1. Juli 1883 — wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonder» Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen Großenhain, am 26. Oktober 1897. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 3763 r. v. Wilucki. He. ' Da den in nachstehender Bekanntmachung enthaltenen Anordnungen in neuerer Zeit Seiten der Besitzer und Pächter der an der Elbe gelegenen Steinbrüche vielfach zuwidergehandelt worden ist, so wird diese Bekanntmachung hiermit in Erinnerung gebracht. Meißen, am 23. October 1897. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. 286 ü. von Tchroeter. W. Bekanntmachung, die Ablagerung von Steinen, Schutt «nd dergl. an dm Ufern und im Jnundationsgebiete der Slbe betr. Für den hiesigen Elbstrombezirk, von der Niederwarthaer Brücke bis zur preußischen Grenze, werden nachstehende elbstromamtliche Anordnungen erlagen: 1. Die Ablagerung von Erde, Lehm, Sand, Bauschutt, Abraum und Abfällen aller Art auf und an den Elbufern, beziehentlich im Elbstrombette selbst, wird hiermit untersagt. Mrd mit solchen Ablagerungen die Ausfüllung tiefgelegener Terrainstellen im Bereiche des Jnundations- gebieteS, also oberhalb der Elbufer bezweckt, so sind dieselben vorher der Königlichen Straßen- und Wasserbauinspection Meißen I anzuzeigen, und ist deren Anweisungen pünktlichst nachzugehen. 2. Das Abwerfen solcher Schlamm- und Sandmassen an den Elbufern, welche durch die Hochfluthen des Stromes auf die im Jnundationsbereiche liegenden Feld- und Wiesengrund stücken geführt worden sind, unterliegt den Anweisungen der Wafferbaabeamten. 3. Das Ablagern von Schneemafsen im Bereiche des Jnundationsaebietes des Stromes erfordert die zuvor einzuholende Genehmigung der Königlichen Straßen- und Wasserbauinspection Meißen I und ist hierbei deren Anordnungen nachzugehen. 4. An den geordneten Einladestellen der an der Elbe gelegenen Steinbrüche ist die Ab lagerung von Steinen und schweren Schuttmassen — Klarschlag, Bruchschutt — nur insoweit gestattet, als dies mir den Interessen der Stromregulirung und Stromräumung zu vereinbaren ist. Derartige Ablagerungen sind nur nach den zuvor eingeholten Anweisungen der Königlichen Straßen- und Wasserbauinspection Meißen I vorzunehmen, während der Einwinterung des Stromes und auf die Dauer der Einstellung der Elbschifffahrt sind dieselben unbedingt untersagt, s 5. Tie Anschüttung von Steinmaterialien und schweren Schuttmassen an abrissigen und j unregulirten Uferstellen bedarf der zuvor einzuholenden Genehmigung des unterzeichneten König- ' liehen Elbstro - amtcs, und ist hierbei den dafür ertheilten speciellen Vorschriften allenthalben nachzugehen, insbesondere sind die durch die Wasserbaubeamten ausgeführten Absteckungen «nd angegebenen Böschungen innezuhalten, die Schuttmaffcn gehörig einzuplaniren und soweit nöthig abzurammen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nach 8 366 s des Reichsstrafgesetz- buches mit Geldstrafe bis 150 Mü oder mit Haft bestraft. Nach Maßgabe der Verordnung vom 6. März 1880 (Ges. u. Verortn. Bl. S 11 u. 12) können Zuwiderhandelnde gegen die vorstehend unter 1 bis 5 erlassenen Vorschriften im erstmaligen Falle weitere polizeiliche Unter suchung dadurch von sich abwenden, daß sie an die Aufsichtsbeamten (Strommeister, Dammmeister, Ufermeister, Brückenwärter u. s. w.), von welchen sie betroffen worden sind, und welche sich als solche entweder durch ihre Dienstkleidung oder auf andere Art auszuweisen haben, gegen eine ihnen auszuhändigende, mit dem Dienststempel der unterzeichneten Behörde versehene Quittung sofort 3 Mark Strafe erlegen. Meißen, am 20. April 1888. Königliche Amtshauptmannschift al- Elbstromamt. Bekanntmachung. AuS Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden Einschätzung zur Witt» kommeafteurr werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Ein kommens an diejenigen Beitragspflichtigen, deren Einkommen nicht zweifellos unter dem Betrage von 1600 M. bleibt ausgesendet. ES steht jedoch auch Denjenigen, welchen eine solche Aufforderung nicht zngehe« wird, frei, eine Deklaration über ihr Einkommen bis zum 10. November lfd. I. anher einzureichen. Formulare zu diesen Deklarationen können bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme unent geltlich entnommen werden. Gleichzeitig werden aber auch alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des BermögenS- erwerbs ausgestatteten Vermögensmassen aufgefordert, für die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten u. s. w., soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, in der oben UU- gegebener» Feist Deklarationen bei dem unterzeichneten Rache auch dann einzureichen, wenn chnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Riesa, am 27. Oktober 1897. Der Rath der Stadt. Bett-rS. Rdl. Altschwellen - Versteigerung. Dienstag, den 2. November d. I., von vormittags 0 Uhr an, «u- K»knk«F Kl«»«, auf dem Platze zwischen der sogenannten Blechbrücke «nd den Lagerschuppen, Mittwoch, den 3. November d. I., von vormittags 7 Uhr 10 Min. an ans Haltepunkt Zeithain, von vormittags 10 Uhr an ans Haltestelle Wülknitz und von mittags 12 Uhr an in Tiefenau, bei Station 04—00, sowie Sonnabend, den k. November d. I., von mittags 12 Uhr an auf Haltestelle Prausitz, von nachmittags 2 Uhr SO Min. an auf Haltepunkt Nickritz uud von nachmittags 4 Uhr an in Pausitz, bei Station 20 soll eine Partie alte Eisenbahnschwellen, unter den beim Termine bekannt zu gebenden Be dingungen und gegen sofortige Bezahlung, meistbietend versteigert werden. .* Riesa, am 25. Oktober 1897. Königliche Eisenbahn - Bauinspektio«. Freibank Riesa. ? Morgen Sonnabend, de» so. Oktober, von Vormittag 8 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Rindes zum Preise von 40 Psg. pro */, trg zum Verkauf. Der Verkauf findet nur von Vormittags 8 bis 11 Uhr statt. -Riesa, den 29. Oktober 1897. Die städt. Schlachthosverwaltung. Meißner, Sanitätsthierarzt. Oertliches «nd Sächsisches. > Riesa, 29. October 1897. — Betreffs der Eintrittskarten zum Kirchenconcert theilt man uns mit, daß noch viel gute Plätze vorhanden find. Es sind noch eine Anzahl Altarplätze zu haben. Merkwür digerweise ist die Nachfrage nach den Plätzen i« Mittelschiff nicht so groß, obgleich diese, zum Hören des ConcertS dencn der Emporen weit vorzuziehen finv. Diese Plätze kosten in großen Städten das Doppelte als die Eriporenfitze. Er würde sich vtellricht empfehlen, die Karten der hinterstcn Reihen im Mittelschiff, unter der Ehorempore, Sonntag in der kirchenexpedttion (3—4 Uhr) für 25 Psg. zu verkaufen, um auch den weniger Bemittelten den Kunstgenuß bieten zu können. — Nach Erledigung einiger Eingänge beschloß der Se- werbeverein in seiner gestrigen Sitzung, den 18. November einen Familien-Abend i» „Wettiner Hofe" abzuhalten. Die zur Zeit hier wellende Thratertruppe soll dazu zu einer Aufführung gewonnen werden, und das hiesige Stadtmufik- corps soll die Musik spielen. Behufs Aufnahme in den Verein wurden 3 Herren angemrldet. Herr GaSanstaltSinspcetor Storl sprach gegen die zuweilen auftauchende Meinung, das Leucht gas sei in mehrfacher Beziehung gefährlich und schade der Gesundheit. Die Benutzung des Gases zur Beleuchtung Heizung und zum Kochen sei in jeder Hinficht zu empfehlen. Herr Klewpnermeister Weber aber pries eine-theils die Billigkeit der Beleuchtung mittels Petroleums, andermheil« die großen Vorzüge des elektrischen Licht» und gab auch der Meinung Ausdruck, es müsse darauf hingrwirkt werden, daß in Riesa baldigst eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung herbeigeführt werde. — Bet der Sächsisch-Böhmischen DampfschifffahrS-Ge- sellschaft tritt mit de« 2. November a. c. ein neuer Fahr plan in -rast, der, zufolge der »eit vorgerückten Jahreszeit, gegen den bisher gütigen Herbstfahrplan, noch etwas verkürzt worden ist. — Die Schiff« verkehren nach demselben ab Riesa nach allen Stationen bi« Dresden Bonn. 7,", 10 ", Nach«. I, " und 3/'; thalwärtS fahren die Dampfer vorm. 8,", II, " und Rach«. 4," bi» Mühlberg. — Die Eajütten find gut gehetzt. — Wie wir hören, wird Herr Restaurateur Schulz-, in Folge anderweit getroffener Vereinbarung mit den Herren Gebrüder Friede, da« Hafen-Restaurant in Gröba nicht über nehmen, vielmehr die Bewirthschaftunz de« hiesigen Schlacht hof-Restaurant» behalten. * Bloßwitz b. Stauchitz, 28. Oktober. In Ergänzung der Notiz in gestriger Nr. sei noch folgendes Nähere mitge- theilt: Gestern Abend */.8 Uhr brannte die Scheune de« Rühle'schen Gute« hier. Da« Feuer griff rasch um sich, so daß in kurzer Zeit alle vier Gebäude de« Gute« in Hellen Flammen standen. Alle« Vieh, Möbel und MrthschaftSge- räthe wurden größtentheil« gerettet, während alle Erntevor- räthe ein Raub der Flammen wurden. 11 auswärtige Spritzen waren erschienen. Da« Feuer wurde auf seinen Herd beschränkt. Brandstiftung wird veruruthet. -f- Dresden, 29. Oktober. Die Königlichen Maje stäten, die Prinzen und Prinzessinnen wohnten Hinte Vor mittag um 11 Uhr dem feierlichen Requiem zum Andenken de« König« Johann in der Katholischen Hofkirchr bei. Nach de« Gottesdienst nahm der König im Schlöffe Ministeroor- träge entgegen. Pirna, 27. Oktober. Die Stadtverordneten erklärten ich gestern Abend rtnmü hig für die Aufnahme einer Anleihe n Höhe von 1500000 Mark bei der Versicherungsanstalt ür Sachsen, deren Offert« als die günstigste angesehen wurde.
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