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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.11.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-11-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192111097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19211109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19211109
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-11
- Tag1921-11-09
- Monat1921-11
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.11.1921
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Riesaer M Tageblatt ttttd A«§»1arr Meblatt M Ameiger). 71. Jstzrg SSL. Mittwoch, S. November 1921, abends Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» T«ß abend» >/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, monauic^ 5.— >!)tark ohne ssuuc/lgebühr. tLmMmimmec 8g Pf. Anzeißk« für di» Nummer de» Ausgabetage» sind bi» S Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» für die 48 mm breite, 8 mm hohe Grundschrist-Zeil« (7 Silben) 1.80 Mark, OrtSprei» 1.28 Mark; zeitraubender und tabellarischer Sag 80°/^ Aufschlag. Nach. Weisung»- und VermittelungSgebühr 80 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungseinruhtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Be-ngzgreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäft»stelle: Boet-estrahe 80. Verantwortlich sür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. « 1 iii, „ t —> - , -''-.-rr-e-Le- «nd A«;eigei Meblatt mid ZloMger). A», «I.« «IM Ne ««am-» v-umw»««»»»» . smmy -er »«rt-yarchtvttwstschaft Grotze»HM. de« NmtSgerichtS, der «mtSanwaltschast beim Amtsgerichte mid des Rates der Stadt Riesa, de» Mmmzamts Riesa smd des HaubtzollamtS Mejkea, sowie de» Gemeinderates «röva. Lebensmittelverteilung. TS komme» zur Verteilung vom Freitag, de« 11. lsd. MtS. ad auf Abschnitt 168 der roten nnd grünen Nahrmittelkarte l je '/. Vfund Gries». Der Preis beträgt für 1 Pfund 1.»« Mk. Die Entnahme hat btS spätestens de« 18. November 1VL1 zu erfolgen. Großenhain, am 8. November 1S21. Der Kommunalverbaud. IN. Bezirksarbeitsnachweis Großenhain, Nebenstelle Niesa lvabnbofstraste Nr. 17, Tel. Nr. 40. Meldetest für Fragen vorn,. 8—1V, für Männer 10/,—IS , Uhr. Offene Steven für: 15 Maurer. 3 Zimmerer (nach auswärts). 2 Maler, 4 Tischler, 6 Böttcher, 2 Banklempner, 1 Hufschmied, 1 Antogen-Sckweißer, 1 Schmied sür Hinbe'chkag und Kutschwagenbau, 1 Schneider, 1 Drechsler, 1 jüng. Müller, eine Anzahl Schlauer, Schmiede, Elektriker und kräftige Arbeiter (nicht an Bahnverbindung gebunden, da Wechsel schicht), 1 Linotypesetzer, 1 Typographsetzer, 1 Handlungsgehilfen aus der Schuhwaren, brauche, 1 Kassiererin, 3 verf. Stenotypistinnen, 1 Köchin, 2 Hausmädchen, mehrere landw. Pferdeburschcn und Knechte sowie Dienstmägde gegen Tariflohn, 1 Laufburschen. OertlicheS nnd Sächsisches. Riesa, den S. November 1921. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Ubr ab in der Oberrealschul« abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegium fehlte Herr Stadtv. Mehlhorn. Als Vertreter des Rats waren Herr Bürgermeister Dr. Scheider und Herr Stadtrat Gutackeranwesend. DerZuhörerraumwar gut besetzt. Die Sitzung leitete Herr Vorsteher Günther. 1. In den ne »gebildete „Wahlausschuß wur den gewählt die Herren Tröger, Schumann (biirgerl.), Günther, Schneider (sozd.) und Doberentz (Unabh.). 2. Die Kreditanstalt Sächs. Gemeinden, der auch unsere Stadt angehört, beruft eine Hauptversammlung ein, auf deren Tagesordnung u. a. auch die Beschlußfassung über die neuaufge st ellten Satzungen der Anstalt steht. ES ist die Entsendung eines Vertreters der Stadt zu der Hauptversammlung verlangt worden. Der Rat bat be- schloffen, Herrn Bürgermeister Dr. Scheider ab,»ordnen und ibn zu beauftragen, sür die neuaufgestellten Satzungen, die auch bereits das Einverständnis des Ministeriums gefunden haben, zu stimmen. Das Kollegium beschloß in gleichem Sinne. 3. Der Giroverband Sächs. Gemeinden beab sichtigt eine Erweiterung seiner Geschäfte nach der Richtung, daß er die Gewährung von persönlichem Kredit auknehmen will. Hierdurch wird ebenfalls-«ine Arndrrung der Satzungen notwendig. Da unsere Spar- und Girokasse dem Verband ebenfalls angehört» hat der Rat beschlossen, Herrn Bürgermeister Dr. Scheider zu beauftragen, für die Satzungsänderung zu stimmen. Das Kollegium trat diesem Ratsbeschluß bei. 4. Zum Vortrag kamen der 11., 12. und 13. Nach trag zur Gemeindesteuerordnuug der Stadt Riesa. Der 11. Nachtrag bestimmt «. a. hinsichtlich der Wanderlager st euer, daß die Steuer mindestens dem jährlichen Betrag der staat lichen Steuer für den Gewerbebetrieb im umherziehen gleichkommen muh und bis zu 2000 M. wöchentlich oder in den Fällen, wo sie für den Tag erhoben wird, täglich zu be- tragen hat. Ferner macht sich eine Abänderung derMusik - lnstrumentenfteuer dadurch notwendig, daß gewisse Instrumente bereits durch die Vergnügungssteuer erfaßt werden. 8 40» Punkt 1 des 6. Nachtrages erhält daher folgende Fassung: Sämtliche in der Stadt Riesa vorhandenen Klaviere, Klavierspielapparate, Orgeln und Grammophone, mit Ausnahme derjenigen Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe musikalischer Stücke oder deklamatorischer Vor träge (Klavierspielapparate. Sprechapparate, Phonographen OrchestrionS usw.), die an öffentlichen Orten, in Gast- uno Schankwirtschaften sowie in sonstigen jedermann zugäng- lichen Raumen gehalten werden und nach den Bestimmungen unter U zur Vergnügungssteuer Heranzuziehen find, unter liegen einer städtische» Steuer. Der 12. Nachtrag bestimmt, Laß die Eintritts kartensteuer und die Lustbarkeitssteuer auf- 1 ehoben und durch eine Vergnügungssteuer ersetzt werden. Als steuerpflichtige Vergnügungen gelten u. a.: Tanzbeluftigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Volksbelustigungen, wie Karussells, Schaukeln usw., Vor- richtungen zur mechanischen Wiedergabe musikalischer Stücke und deklamatorischer Vorträge, Veranstaltungen zum Aus spielen von Geld oder Gegenständen, ZirküS-Spezialitäten, Varietee-Vorstellungen, sportliche Veranstaltungen, Vor führungen von Licht- und Schattenbildern kinematographtsch« Vorführungen, Theatervorstellungen, Konzerte, Vorträge, Rezitationen, Vorführungen der Tanzkunst. Der Steuer unterliege» nickt: Veranstaltungen, die lediglich dem Unterricht an öffentlichen oder erlaubten privaten Unter« richtsanstalten dienen oder mit Genehmigung der Schul behörde ausschließlich für Schüler solcher Anstalten und deren Angehörige dargeboten werden, sowie VolkShochschul- kurse; Veranstaltungen, die ausschließlich der Jugendpflege oder der Leibesübung dienen. Veranstaltungen von einzelnen Personen in privaten Wohnräumen, wenn weder ein Entgelt dafür zu entrichten ist, noch Speisen oder Getränk« gegen Bezahlung verabreicht werden. Vereinsräume gelten nicht als private Wohnräume; Veranstaltungen, die vom Staate oder von der Stadt im öffentlichen Interesse unternommen, unterhalten oder wesentlich unterstützt werden, sowie Ver anstaltungen, die ohne die Absicht aufGewinnerzieluua aus schließlich »um Zwecke der Kunttpflege oder der BoUsbildung unternommen werden und von der Landesregierung als ge meinnützig ausdrücklich anerkannt find. Die Steuer betragt für jede ausgegebene Eintrittskarte oder jeden zum Eintritt berechtigenden Ausweis: ») bet einem Eintrittspreise bis ein schließlich 3 M. 15 v. H.; d) bet einem Eintrittspreis« von mehr als 3M. bis einschließlich 5M. 20v.H.: <-) bei einem Eintrittspreise von mehr als 5 M. bis einschließlich 10 M. 25 v. H.; ck) bei einem Eintrittspreise von mehr als 10 M. 30 v. H. Die Steuer wird für die einzelne Karte auf volle 10 Pfennige nach oben abgerundet. Die Pauschsteuer be trägt u. a. für Mustkoorträge von nicht mehr al« drei Mit- witkrnden in Gast- und Schankwirtschckften, öffentlichen««!. gnügungSlokalen, Buden oder Zelten 3 M. für den Tag nnd jeden Mitwirkenden; für das Halten einer Vorrichtung zur mechanischen Wiedergabe musikalischer Stücke oder deklamatorischer Vortrage (Klavierspielapparat. Sprech- apparat. Phonographen, OrchestrionS u. a.) an öffentlichen Orten, in Gast- und Schankwirtschaften, sowie in sonstigen jedermann zugänglichen Räumen für 1 Tag 50 Pfg. bis 10 M., für 1 Monat 15 M. bis 300 M.; für eine Veran- sraltung zum Ausspielen von Gegenständen 5 bis 200 M., von Geld 10 bis 600 M.; für eine sportliche Veranstaltung 1 bis 40 M.; für eine kinematographifche Vorführung 2 bis 200 M. Künstlerisch hochstehende Veranstaltungen, deren Geschäfts, und Kaffeuführung den Anforderungen entspricht, die an kaufmännisch geleitete Unternehmen üblicherweise gestellt werden, werden zu einer Steuer von 10 v. H. des Bruttoertrags herangezogen. Darüber, ob es sich nm künst lerisch hochstehende Veranstaltungen bandelt, und ob die Voraussetzungen ordnungsmäßiger Geschäfts- und Kaffen- führung erfüllt sind, entscheidet die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Behörde. Die Hinterziehung der Steuer (8 359 der Reichsabgabenorduung) wird mit einer Geldstrafe bis zum zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Soweit der Betrag der hinterzogenen Steuer nickt feftgestellt werden kann, ist auf eine Geldstrafe von zwanzig bis zwanzigtäusend Mark zu erkennen. Dieser Nacktrag tritt am 15. Dezember 1921 in Kraft. Der 1 3. Nachtrag betrifft die DeherbergungSfteu^ Dieser unterliegen alle gewerbsmäßigen Beherbergungen im Stadtbezirke Riesa mit Ausnahme derjenigen, die un unterbrochen länger als einen Monat andauern, sowie mit Ausnahme der Beherbergungen in öffentlichen Anstal ten, Krankenhäusern und UebernachtungSgelegenheiten ge meinnütziger Art. Die Steuer beträgt für die Person und für jede Uebernachtung 20°/, des dem Beherbergten abge- forderten Zimmerpreises, jedoch nicht unter 50 Pfg. Als Zimmerprels gilt nur der Betrag, den der Beherbergte für das Zimmer als solches zu zahlen bat. Steuervflicktig sind alle Personen, die hier gewerbsmäßig Personen beher bergen. Dieser Nacktrag tritt ab 1. Dezember 1921 in Kraft. — Alle drei Nachträge wurden vom Kollegium ein stimmig angenommen. 5. In einer Eingabe teilt der Geflügelzucht verein mit, daß er nach achtjähriger Pause wieder eine Geflügelausstellung plant, die weitesten Kreisen neue Anregung geben soll. Dir Beschickung der Ausstellung mit gutem Material hänge aber von der Verteilung von Ehrenpreisen ab. Er bittet daher den Rat, das Nnterneh- men auch diesmal durch Gewährung eines Ehrenpreises zu unterstützen. Der Rat bat beschlossen, dem Verein 300 M. zur beliebigen Verwendung zu überlassen. Herr Stadtv. Richter (sozd.) erklärt, daß seine Fraktion den Ratsbe schluß der Konsequenzen wegen ablehne. Es werde oft darauf hingewiesen, daß für das und jenes kein Geld da sei. Ueber die von seiner Fraktion beantragte Erhebung über die Einführung der Lehrmittelfreiheit höre man nichts. Das Geld solle sür solche Zwecke verwendet werden. Der Ratsbeschluß wurde hierauf mit den Stimmen der Linker: gegen die der Reckten abgelehnt. 6. Die Stadtverordneten hatten am 30. August d. I. beschlossen, zur Beschaffung des Gemeindeanteils in Höhe von 900 000 M. an den Baukostenzuschüssen ein Dar lehen beim Gemeinde-Wohnnngsverband aufzunehmen. Die Schuldverschreibung ist nunmehr eingeganqen und der Rat hat beschlossen, das Darlehen aufzunehmen. Das Kollegium stimmte dem Ratsbesckluffe zu. 7. Herr Stadtrat Jobst bittet, ihn von seinem Amte als unbesoldetes Ratsmitglied zu entbinden, da er infolge Wechsels seiner Arbeitsstelle nicht die Zeit finde, sein Amt in der erwünschten Weise auszuüben. Das Gesuch wird angenommen, und Herr Vorsteher Günther bringt Herrn Jobst den Dank des Kollegiums sür seine Tätigkeit im Dienst« der Stadt zum Ausdruck. 8». Die Lehrerschaft der Oberrealschule richtet an das Stadtvrrordnetenkollegium die Bitte, ihr dieselben Gehaltsvorschüsse, wie sie den städtischen Beamten gewährt worden find, und unter den gleichen Bedingungen zu bewilligen. Sie habe ebenfalls ein Interesse daran, sich mit Vorräten einzudecken, ehe diese Absicht durch die Teue rung vereitelt werde. Herr Stadtv. Schneider (sozd.) erklärt, daß ein großer Teil der Bevölkerung nicht in der Lage sei, fick das Notwendigste zu kaufen. Die Kreise, die über Mittel verfügten, kauften und kauften und trügen da durch zur Erhöhung der Preise bei. Es sei gesagt worden, der Krieg sei ei» Stahlbad für di« Nation, aber grwisse Kreise könnten jetzt de» Luxus nicht groß genug treiben. Auf Grund der neuen Besoldungsordnung seien für die höheren Beamten Gehisster ausaeworfen worden, daß all« diese Herren in der Lage seien, sich alles zu kaufen. Seine Fraktion wolle nicht dazu beitragen, daß das Hamstern immer weiter um sich greife. Sie beantrage daher, den Lehrern der Oberrealschul« mit einem Gehalt bis 24 000 M. Vorschüsse zu gewähren, de» darüber hinaus Besoldeten aber nicht. Herr Bürgermeister Dr. Scheider erwiderte, daß, nachdem de» städtischen Beamten ohne Einschränkung die Vorschüsse bewilligt worden leien, diese billigerweise auch den Lehrern der Oberrealschule nicht abgeschlagen werden könnten. Der Antrag der Linken bedeute für die Gesuchsteller eine große Härle. Es sei tronria. daß das Hamstern wieder beginne und seitens der Ausländer dec Ausverkauf Deutschlands weiter betrieben werde, aber mit dem Antrag werde diese unerfreuliche Erscheinung aewiß nicht aufgehalten. Herr Stadtv. Schneider 'so >d.) erklärt, wenn seiner Fraktion vor 14 Tagen schon bekannt gewesen wäre, wie die neue Besoldungsordnnng beschaffen sein würde, dann hätte sie auch die Vorschüsse an die städtischen Beamten nickt ohne Einschränkungen bewilligt. Derr Bizrvortteher Beier (Unabh.) wendet sich gegen den An trag Schneider. 24 (XX) M. sei kein Existenzminimum mehr. Ter Antrag sei gut gemeint, aber dir Lehrer der Oberrealschule würde» sich zurückgesetzt fühlen. Herr Stadtv. Ketzer(bürgerl.) erklärt den Antrag Schneider für unsozial, da er keine Rücksickt auf den Familienstand des einzelnen nehme. Es bandele sich um kein Opfer für die Stadt, sondern um einen Vorschuß. Er bitte drinaend, den Antrag Schneider abzulebnen. Herr Stadtv. Schönborn (sozd.) bemerkt, daß der Antrag nicht unsozial sei. weil die Höheren Beamten über die Gruppe 10 hinaus mit einer ganz besonderen Erhöhung ihrer Bezüge zu rechnen hätten. Herr Stadtv. S ck n e i d e r (sozd.) sucht nochmals darzn- legen, daß weite Kreise, die ein noch geringeres Einkommen hätten und ohne Vorschüsse auskommen müßten. eS nicht verstehen würden, wenn der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abgelehnt werde. Herr Vizevorsteher Beier (Unabh.) weist darauf hin, daß die Beamten die ihnen be willigten Aufbesserungen immer erst nach Monaten aus gezahlt erhielten, wenn die Kaufkraft des Geldes bereits wieder gesunken sei. Tie Staats- und Gemeindcbeamten seien besonders im Nachteil. Herr Stadtv. Klemm (Unabh.) meinte, daß er erst mit den Ausführungen des Herrn Beier nicht einverstanden gewesen sei, aber nachdem er gehört, daß die Ausbesserungen der Beamten immer erst verspätet ausgezablt würden, stimme er Beier zu. (Bei der Abstimmung stimmte er dann aber dock für den Antrag Schneider.) Herr Stadtv. Tröger (büraerl.) schilderte ebenfalls, wie die Beamtenschaft mit der Auszahlung der ihnen zngestandenen Gehaltssätze hingcbaltcn werde, sodaß sie heute noch nickt wisse, was sie eigentlich für Gehälter habe. Wenn dir Beamtenschaft mit der Bitte um Vorschüsse komme, so sei das nur berechtigt, denn wenn die erhöhten Bezüge nach Monaten zur Auszahlung kämen, welche Kaufkraft habe dann das Geld uock ? Herr Stadtv. Richter (sozd.) spricht für den Antrag Schneider. Herr Bürger meister Dr. Scheider weist darauf hin, daß auch die Ge- meindearbeitcr Vorschüsse erhielten. Herr Vorsteher Günther sucht ebenfalls nachzuweiscn, daß der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion sozial verfahre und gerecht sei. Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten. Ter An- trag Schneider wurde mit den Stimmen der Rechten nnd zwei Stimmen der Unabhängigen abgelehnt, mit demselben Stimmenverhältnis das Gesuch der Lehrerschaft der Ober realschule angenommen. Aus dem Zuhörerraum wurde das Abstimmungsergebnis mit dem Ruse: „Pfui" begleitet. Der Vorsteher ersuchte die Zuhörer, Zuruse zu unterlassen. Herr Stadtv. Mende machte darauf aufmerksam, daß auch vorher schon ans dem Zuhörerraum Zurufe gemacht worden seien. Der Vorsteher erklärte, diese nicht gehört zu haben, ermahnte die Zuhörer aber nochmals, Störungen zv unterlassen. 8 (>. Das Gewerkschaftskartell, hatte den Rat um Gewährung einer Beihilfe für die von ihm errichtete Rechtsauskunftsstelle gebeten. Ter Rat hat das Gesuch abgelehnt, da er eine Gemeinnützigkeit der Rechts auskunftsstelle nicht anzuerkennen vermochte. Turch die einzelnen Geschäftsstellen des Rates und die Inanspruch nahme deSRechtsschutzes im WegcdesAnneiicccktcs werde dem Bedürfnis Genüge geleistet. Hierauf hat das Seiverkschafts- kartell das gleiche Gesuch au das Stadtverordnctenkollegium gerichtet. Herr Stadtv. Doberentz (Unabh.) erklärt, der Rat möge Erkundigungen einziehen, was die Ausknnstsstelle geleistet habe, die insbesondere den Minderbemittelten zu gute komme. Er beantragte eine jährliche Beihilfe von 5000 Mk. Dieser Antrag Doberentz wurde aber nicht ge- nügend unterstützt. Herr Bürgermeister Dr. Scheider bittet, nickt anzunehmen, daß der Rat bei seinem Beschluß von un sozialen Gefühlen geleitet worden sei. Er berichtete über das Ergebnis der bei einer größeren Anzahl Städte ge- baltenen Umfrage, die ergeben hat, daß nur ganz wenige Gemeinden derartige Beihilfen gewähren. Alan müsse sich auch überlegen, ob man wieder einen neuen Posten im HauShaltvlan rinstellen wolle, und die Konsequenzen be denken. Den Rat hätten nrrr grundsätzliche Bedenken ge- leitet. Herr Stadtv. Schneider (sozd.) bezeichnete die AuSkul'ftSftelle al« ein gemeinnütziges Unternehmen und be- antragte eine Beihilfe von 1500 Mk. Dieser Antrag wurde genügend unterstützt. Herr Vizeoorst. Beier (Unabh.) schil derte die Tätigkeit der Auskunftsstelle und ihre starke In anspruchnahme. Herr Stadtv. Mende (bürgerl.) erklärte, daß die Rechte eine Gemeinnützigkeit der Rechtsauskunftsstelle nicht anerkennen könne. Es kämen nach den Ausführungen Beiers also auch Leute von auswärts hierher und sür diese brauchten wir keine Aufwendungen au« städtischen Mitteln-
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