für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H c r a u s g e g e b e n von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. ^ 6. Freitags, den 5. Februar 1836. G csetzgebung. In Baiern wurden verboten: Die Schriften von Karl Gutzkow, Lud. Wienbarg, Heinr. Laube und Th. Mundt. Die romantische Schule von H. Heine. Hamburg 1836. Hoffmann u. Campe. Fieschi, von Ernst Ortlcpp. Politische Gedichte, von Georg Fein. Die Verschwörung in Berlin. Nächtliche Eroberungen in der Preußischen Residenzstadt, von Carlo Dendini. Ein Fresco-Gemälde, als Seitenstück zu der Ver schwörung in München von Bruckbräu. Rom, ge druckt in diesem Jahr. Die junge Literatur und der Roman Wally, ein Vade- mecum für Hrn. Karl Gutzkow. Von Bacherer. Stuttg., Hallberger. Manifest der Vernunft von F. Clemens. Altona. Hammecich. Buchhandel. Antwort auf die im Börsenblatte Nr. Z, S. 93, ergangene Anfrage. Von den zahlreichen Jugendschriften des Verfassers der „Ostereier" (Domcapirulac Christoph Schmid zu Augsburg) erschien bisher, soviel man weiß, noch keine Gesammt- ausgabe in fortlaufender Reihenfolge, und als vor einiger Zeit eine bekannte, sonst geachtete Handlung die Absicht verrieth, eine solche zu veranstalten, wurde von S. öffent lich dagegen protestirt. 3. Jahrgang. Wenn demnach die fragliche, in Heinsius Bücherlex. >7. Bd., herausg. von C. G. Kayser, S. 275 aufgeführte Ausgabe von Chrph. Schmid, unterhalt, u. lehrr, Jugend schriften, 13 Bdchrr., I welche 1826 in Wien mit der unbekannten, verdächtigen j Firma Mausberger erschienen sein soll, wirklich vorhan den ist, so gehört sie ohne Zweifel unter die unerlaubten N a ch- ! drücke, denen aber in jenem lexikal. Werke eigentlich kein Raum gestattet werden kann. Es scheint daher nur ein Verse hen des Herausgebers zu sein, daß sich jcnerTitel widerrechtlich einschlich, der übrigens, so isolirt, wie er in Bezug auf die vorangehenden wirklichen Schmid'schen Schriften dasteht, auf die gegründete Vermuthung führen könnte, als habe der Herausgeber selbst nicht recht gewußt, was damit an- zufangcn sei. Gut wäre es inzwischen doch gewesen, wenn er der Sache etwas mehr aus den Grund gegangen wäre, weil er dann denselben Fehler nicht auch in sein „Vollstän diges (?) Bücher-Lex." übertragen hätte. Da indessen dort die zahlreichen Grätzer Nachdrücke re. keine ganz un wichtige Rolle spielen, so kann es ja dem unschuldigen Wiener auch nicht verwehrt sein, in ihrer Gesellschaft zu erscheinen. Schwerlich dürfte sich aber wohl der geehrte Un bekannte genau indem angeführten Lexikon umgesehen haben, weil er sonst gewiß gefunden haben würde, daß Christoph Schmid's Schriften im 5. Thle., S. 112 u. 113, der Reihe nach, obgleich etwas mangelhaft, aufgeführt worden. Doch ist er einigermaßen zu entschuldigen, weil man in der That bei vielen Artikeln Mühe und Noch hat, sich in die ausge stellte Ordnung, oder vielmehr ungeordnete Ausstellung, bin- ein zu arbeiten. Da übrigens der 8. Band von Heinsius 9