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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 01.05.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-05-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189805015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18980501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18980501
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1898
- Monat1898-05
- Tag1898-05-01
- Monat1898-05
- Jahr1898
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 01.05.1898
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iV und Tageblatt 1898 WSS «mlsblatt sür die königlichen und städtischen Behörden zu Freiüerg mw BrE Verantwortliche Leitung: »e«rg B»rktz«rvt. 51. Jahrgang. - Sonntag, den 1. Mai. Inserate werden bi« vormittag 11 Uhr angenommen. Brei» für die Spalrzeil« 18 Pfg. Außerhalb de« LandgerichtSbeztrks 15 Mg krscheint jeden Wochentag Abend» >/,S llhr für den anderen Tag. Preis vierteljährlich 8 Mk. 2b Pfg. zweimonatlich 1 Mk. bO Pfg. u. einmonatlich 75 Pfg. Erlatz, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 22. laufenden MonatS zur Vornahme von Neuwahlen zum Reichstage der 16. Juni diese» Jahres festgesetzt worden ist, so werden die Herren Gemeindevorstände in den AmtSgertchtS- bezirken Freiberg und Brand unter Hinweis aus die in den Amtsblättern abgedruckte Verordnung deS Königlichen Ministeriums deS Innern vom 25. dsS. MtS. hierdurch angewiesen, in Gemäßheit von ß 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 145 flg.) und H1 des zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 275 flg.) sofort die Wählerlisten in doppelten Exemplaren aufzustellen und dieselben spätestens vom 16. Mai dieses Jahres an mindestens acht Lage zu Jedermanns Einsicht auszulegen — 8 2 Abs. 1 des Reglements — und noch vor Beginn der Auslegung die in 8 8 Abs. 2 des Wahlgesetze» und in § 2 Abs. 2 des Wahlreglements angeordnete ortsübliche Bekanntmachung unter Hinweis auf die in 8 3 des Reglements gedachte achttägige Einspruchsfrist und unter Angabe deS Lokals, in welchem die Auslegung stattfindet, zu erlassen. Jeder Gemeindebezirk, beziehentlich einschließlich der bereits bei den früheren Wahlen mit demselben vereinigten, benachbarten exemten Grundstücke — selbstständigen Gutsbezirke — bildet einen Wahlbezirk und wird für jeden Wahlbezirk der Gemeindevorstand als Wahl vorsteher und der erste Gemeindeälteste als dessen Stellvertreter hiermit bestellt. Zugleich werden die obenbezeichneten Herren Gemeindevorstände darauf aufmerksam gemacht, daß die Wählerlisten von ihnen mit einer Bescheinigung darüber zu versehen sind, daß und wie lange die Auslegung geschehen ist —8 2 Abs. 3 des Wahlreglements — und daß die vorstehend gedachte und in 8 6 des Reglements vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachung ersolgt ist. Bezüglich eventueller Berichtigung und des Abschlusses der Wählerlisten sind die Be stimmungen in 8 des Wahlreglements (zu vergl. auch Anfuge zu demselben) genau zu beachten. Darüber, 1. daß die Aufstellung der Wählerlisten in doppelten Exemplaren und deren Auslegung erfolgt ist, . . 2. in welchem Lokale die Wahl vorgenommen werden soll, 3. daß die angeordnete Bekanntmachung vorschriftsmäßig stattgefunde» hat und 4. wer zur Zeit als erster Gemeindeältester deS Ortes amtirt, ist biS zum 1«. Mai diese» Jahre» Anzeige anher zu erstatten. Freiberg, den 27. April 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. Ur Bekanntmachung, ' da» Ober-Ersatz-Geschäft im Aushebungsbezirke Brand betreffend. Die Königliche Ober-Ersatz-Commission I im Bezirke der 2. Infanterie-Brigade No. 46 zu Dresden wird die Aushebung der bei der diesjährigen Musterung zur Gestellung gekommenen militärpflichtigen Mannschaften, soweit dieselben nicht auf Zeit zurückgestellt worden sind, für den Aushebungsbezirk Brand, welcher die Amtsgerichtsbezirke Brand und Sahda sowie die früher zu letzterem Bezirke gehörig gewesenen, letzt dem Amtsgerichtsbezirke Olbernhau zu gewiesenen Ortschaften Deutscheinsicdel mit Brüderwiese, Deutschneudorf mit Deutschcatyarinen- berg, Hallbach mit Hutha, Klein-, Nieder- und Oberneuschönbcrg, Niederseiffenbach mit Hirschberg, Oberseisfenbach mit Oberlochmühle und Reukersdorf umfaßt, Dienstag, den S. Mai dfs. Js., von früh 1«»/. Uhr an im Hotel »zum goldenen Löwen" in Sayda und Mittwoch, den 4. Mai, von früh 6 Uhr a» in demfelben Lokale, sowie Donnerstag, den S. Mai, von früh 6 Uhr an im Helbig'schen Gasthofe zu Großhartmannsdorf abhalten. Alle zur Gestellung vor der Königlichen Ober-Ersatz-Commission verpflichteten Personen werden daher aufgesordert, an den ihnen durch besondere Gestellungsbefehle („OrdreS") bekannt gegebenen Tagen pünktlich und in reinlichem Zustande zu erscheinen, auch ihre LoosungS- scheine mit zur Stelle zu bringen. Wer im Termine nicht oder nicht pünktlich erscheint, wird auf Grund von Z 26, 7 W. O. mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Behinderung in Folge Krankheit ist durch das Zeugnitz eines beamteten Arztes sofort zu bescheinigen. Veränderungen bezüglich des Aufenthaltsortes find dem Stammrollenführer sowohl deS alten als auch des neuen Ortes sofort und bei Vermeidung der in 8 25, 11 W. O. angedrohten Strafen zu melden. Die Stammrollenführer haben von solchen Meldungen dem Unterzeichneten unverzüglich Anzeige zu erstatten. Freiberg, am 21. April 1898. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Brand. IZr. No. 1023 0. Amtshauptman«. Hbld. Bekanntmachung. Die in Oberlangenau ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist wieder er loschen. Freiberg, den 28. April 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. »r Gtvluvrt. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. Zum Zwecke der Aufstellung der Wahllisten zu der am 16. Juni laufenden Jahres statt- sindenden ReichstagSwahl fordern wir alle diejenigen Einwohner hiesiger Stadt, welche mit ihrer polizeilichen Meldung noch im Rückstände sind oder solche bis jetzt nur vorläufig bewirkt haben, hierdurch auf, ihrer Meldepflicht schleunigst nachzukommen und die Meldung in unserem Meldeamt, Rathhaus, Halbgeschoß, sosort zu bewirken. Freiberg, am 29. April 1898. Der Stadtrath. vr GoLroeüer. Kd». Einkommcusteucrpflichtige Personen, die in Freiberg ihre Steuerpflicht zu erfülle» haben und denen da» diesjährige Ein» schätzungSergebnitz noch nicht bekannt gemacht worden ist, werde« hiermit auf- gefordert, wegen Mittheilung deS vorerwähnten Ergebnisse» i« Stadtfteueramt hiev sich zu melde«. Gleichzeitig werden diejenigen Beitragspflichtige«, de«e« Vie Zuschrift über Vie Diesjährige Abschätzung zu Ven Gemeinde-, Schul- und Kirchenanlagen nicht hat zugeftellt werden könne«, aufgefordert, wegen Bekanntmachung de» Lw schätzungsergebnisses bei derselben Amtsstelle sich -U melde«. Freiberg, am 28. April 1898. Der Stadtrath. Vr KvIirwoSor. Bgm- Neufestsetzung -es Realgymmfial-Schulgeldes. In Verfolg der vom gegenwärtig tagenden Landtag mit Zustimmung der Königlichen Staatsregierung ergangenen Beschlüsse haben die hiesigen städtischen Kollegien mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums deS Kultus und öffentlichen Unterrichts vom Beginn des laufende» Schuljahres 1898/99 ab das Schulgeld für sämmtliche Schüler des hiesigen Realgymnasiums auf den einheitlichen Satz von 126 Mark jährlich- festgesetzt. Das Schulgeld an jährlich 120 Mark für jeden einheimischen und auswärtigen Schüler des hiesigen städtischen Real gymnasiums wird, wie zcither, in vierteljährlichen im Voraus fälligen Theilbeträgen erhoben. Zur Nachachtung wird Solches zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Freiberg, am 28. April 1898. Der Stadtrath als Realgymnafialkommisfion. IBr 8oI»r««Ä«i7. Kßlg Tlipenaien-Ttiftung der Erzgebtrgischen Gewerbe- «. Znvustric-Ausftelluag vom Jahre 1864. Aus der unter Verwaltung des unterzeichneten StadtratHS stehenden obenbezeichneten Stipendienstiftung sind die zu Michaelis 1898, beziehentlich Ostern 1899 fälligen Zinsenerträg- nisse an zwei bis drei bedürftige, eine deutsche Fach- und Gewerbeschule besuchende, durch Fleiß, Wohlverhalte» und tüchtige Leistungen ausgezeichnete Schüler zu deren weiterer Ausbildung zv vergeben. Ausnahmsweise soll auch solchen Bewerbern eine Unterstützung zugebilligt werden, die durch ihre Vorbildung und ihr Verhalten begründet« Hoffnung auf eine» erfolgreichen Besuch einer Fachschule oder einer Akademie bieten. Bewerbungsgesuche sind unter Beifügung eines VermögenSzengnisse», eines Zeugnisses des Leiter» der vom Gesuchsteller bis zur Schulentlassung besuchter. Bildungsanstalt, eiueS Zeugnisses deS Lehrherrn sowie deS Leiter» der vom Gesuchsteller gegenwärtig besuchten Fach- und Gewerbeschule bis spätesten» Ve« 16. Mai diese» Jahre» hier einzureichen. Dabei wird darauf hingewiesen, daß in erster Linie Söhne Freiberger Ein wohner, in zweiter Linie auS dem Sächsische» Erzgebirge stammende Personen stiftungsgemätz zu berücksichtigen sind. Freiberg, den 26. April 1898. Der Stavtrath. Ibr Mllr Badeunterstütznng. AuS einer unter unserer Verwaltung stehenden BaVesttft««g könne» für laufende» Jahr Unterstützungen an eine oder auch an mehrere in Freiberg wohnhafte Personen gewährt werden, welche eine Kur in einem Badeorte, und zwar in erster Linie m Marienbad, nöthig haben, die dazu erforderlichen Mittel aber nicht besitzen. Bestimmungsgemäß sind hierbei vorzugsweise unselbstständige Kaufleute oder deren Angehörige zu berücksichtigen. Bewerber wollen ihre diesbezüglichen Gesuche unter Beifügung eines ärztlichen und eine» Vermögens-Zeugnisses längstens bi» zum 3, Mai Viese» Jahre» hier einreichen. Freiberg, am 21. April 1898. Der Stavtrath. vr 8oür«»ül«r. Kßlg Verpachtung. Der dem Hospitale Sct. Johannis hier gehörige, einen Theil der vormaligen Walkteich fläche in Freibergsdorf bildende, zeither von der hiesigen Stadtbauverwaltung als Ablagerungsplatz benutzte ungefähr 45 ar große Ztmmerplatz wird pachtfrei und soll vom 1. October dieses Jahres ab wieder verpachtet werden. Pachtliebhaber werden gebeten, ihre Gebote spätestens am 16. Mai dieses Jahre» im Rathhanse — Zimmer No. 6 — schriftlich oder mündlich abzugebe«. Freiberg, am 27. April 1898. > Der Stavtrath. 250 XIV. IVr. Fhrg. Bekanntmachung. Die Gebühre« für die in den Monaten Februar uud März laufenden Jahre» durch da» Königliche Aichamt Dresden in hiesiger Stadt vorgenommene Nachaichung der Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge, deren Höhe aus den den Geschäftsinhabern durch die Schutzmann schaft behändigten Rechnungen zu ersehen ist, sind nunmehr bi«««« 8 Tag«« und langst««» bis zum 7. Mai dieses Jahres a« die Rathssportel-Einnahme, RathhauS, Halb geschoß, bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung abzuführen. Freiberg, am 29. April 1898. Die Stadtpolizei-Behörve. Last««. A Für Frau Agne» Bertha Tanneberger geb. Ramm, zuletzt in Brand wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist Herr Ortsrichter Emil Meiling in Brand von dem unter» zeichneten Gerichte als Abwesenheitsvormund in Pflicht genommen worden. Brand, am 28. April 1898. Da» Königliche Amtsgericht. Aff. W.
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