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Sächsische Staatszeitung : 13.07.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-191607132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19160713
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19160713
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1916
- Monat1916-07
- Tag1916-07-13
- Monat1916-07
- Jahr1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 13.07.1916
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Staatsanzeign für das Königreich Sachsen. Zeitweise Nebenblätter: Landtag-beilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K. Alters« und LandeSkulturrentenbanl, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes-Brandversicherungsanstalt, BerkaufSliste von Holzpflanzen auf den K. S. StaatSsorstrevieren. Nr. I Beauftragt mit der Oberleitung (und Preßgesehkichen Vertretung): Hofrat Doenges in Dresden. Donnerstag, 13. Juli abends 1916. BezngSpreiS: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Große Zwingerstraße 1S, sowie durch die deutschen Postanstalten S Marl 50 Pf. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint nur WerltagS. —Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 81295, Schristleitung Nr. 14 574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im AnIündigungSteile SO Pf., die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter Eingesandt 150 Pf. Preisermäßigung aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Tie tun vor Beginn des Druckes eingehenden Meldungen befinden sich ans Seite 8 dieser Ausgabe. Im Monat Juni sind 81 feindliche Handelsschiffe mit rund 181 vvv Bruttoregistertonnen durch Unterseeboote der Mittelmächte versenkt worden oder durch Minen ver loren gegangen. * Russische Angriffe sind südöstlich Miknlirzhn und am unteren Stochod abgewiese» worden; am Ltochod wurde» in den beide« letzte« Tage» 2888 Russen gefangen- genomme«. Südöstlich des Sugauer Tales ist ein starker italieni scher Angriff abgeschlagen worden; beim Rückzüge ver loren die Italiener über 1888 Manu. * Österreichisch-ungarische Flieger haben das Seearsenal vo» Spezia, die Stadt Ravenna und die Batterien von Eorsini erfolgreich mit Bomben belegt. * Im Bereiche der spanischen Rordbahngesellschaft hat ein allgemeiner Ausstand der Eisenbahner begonnen. In Bilbao kam es zwischen den Ausständigen und der Polizei zu einem blutigen Zusammenstoß. Amtlicher Teil. Ftuanzministerium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, die Wiederwahl des Obcrbergrats Prof. Galli zum Rektor der Bergakademie für die Zeit vom 1. Oktober 1916 bis mit 30. September 1917 zu bestätigen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Ober Postschaffner a.D. Bach- mann und der Ober-Briefträger a.D. Einer in Dresden das ihnen von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehene Allgemeine Ehrenzeichen (in Silber) anlegen. Ministerium deS KultuS und öffentlichen Unterrichts. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Pfarrer i. R. Leipoldt in Geithain das Ritterkreuz 1. Klasse vom Albrechtsorden zu verleihen. (Fortsetzung des amtlichen Teiles in der 1. Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Sicgcsglaubc. Aus dem Großen Hauptquartier wird uns geschrieben: Seit den Tagen des Kriegsbeginns, da Feinde von allen Seitrn gegen uns erstanden, Millionenhcere heran- schwollen aus allen vier Himmelsrichtungen — seitdem haben die zwei langen Kriegsjahre keine so heiß er regenden Tage mehr gebracht als die, in denen wir stehen. Die „Einheit der Front" — unsere Feinde hatten sie seit langem eifervoll vorbereitet und zu gegenseitiger Aufrichtung in prahlerischen Ergüssen angckündigt. Immer wieder haben unsere unerwarteten Angriffe diesen kühn gedachten Plan in der Entwicklung gestört, seine Stoß kraft zersplittert. Aber nun ist endlich doch etwas zu stande gekommen, das wenigstens einen Teil der Absichten unserer Feinde verwirklicht. Alle ihre Kräfte suchen die Gegner zusammenzuraffen zu gleichzeitigem Anprall. Den Sieg, der ihnen auf allen Kriegsschauplätzen versagt war — ein gemeinsamer Ansturm gegen die Schutzmauer aus uns rm edelsten Blut soll ihn erzwingen. Die Eisen massen, welche die halbe Welt ihnen zurichtete, schleudern sie tagelang wider unsere Tapfern, um ihre Willenskraft zu zerreiben, und rennen dann in dichten Massen an, Weiße, Gelbe, Braune und Schwarze. Rie hat die Welt so Ungeheures erlebt. Nie haben Heere getrotzt, wie die unseren trotzen. Mit dem Feldzug der Waffen verbinden unsere Feinde den Hungerkrieg und den Lügenfeldzug. Beides zielt nach Kopf und Herzen der Heimat. Den Hunger- feldzug werden sie verlieren. Das mühselige und dornen volle Werk der planmäßigen Verwaltung und gerechten Verteilung unserer Lebensmittel ist der Vollendung nahe. U»d auf den Fluren der Heimat reift verheißungsvolle EmMe. Le« Lügenfeldzug unserer Feinde haben wir selber den Weg zum Ohr und Herzen unseres Volke- gebahnt. Von: ersten Tage des Kriege an haben wir, als einzige von allen kämpfenden Nationen, die Heeresberichte unserer sämtlichen Gegner ohne jede Kürzung veröffent licht. Denn grenzenlos ist unser Vertrauen in die Standhaftigkeit der Daheimgebliebenen. Aber unsere Feinde haben sich dieses Vertrauen zunutze gemacht. Mehrmals am Tage funken sie ihre Heeresberichte in die Welt hinaus, ja die Engländer versenden seit Be ginn ihrer Offensive sogar aller zwei Stunden eine Depesche. Jede einzelne dieser Veröffentlichungen hat einen Umfang, doppelt und dreifach größer als unser einmaliger Tagesbericht. Und alle sind sie in einem Stil geschrieben, der nichts mit militärischer Knappheit und Schlichtheit gemein hat. Das ist nicht mehr die Sprache des Soldaten, das sind phantastische Siegeshymnen, und ihr Schwelgen in Namen eroberter Dörfer und Wälder, erstürmter Stellungen, in Zahlen erbeuteter Geschütze und abgeschleppter Zehntausende von Gefangenen treibt mit der Wahrheit Spott. Warum das alles? Nur um die ermattende Sieges zuversicht der eigenen Heere und Völker, das wankende Vertrauen der Bundesgenossen wieder aufzurichten? Nur um das scharf beobachtende Auge der Neutralen zu blenden? Nein: diese Sündslut von Telegrammen sott durch die Kanäle, die wir selber den Feinden geöffnet haben, gegen das Herz des deutschen Volkes anprallen, sott unsere Standhaftigkeit unterwühlen und hinweg- schwcmmen! Aber auch dies schändliche Spiel wird nicht gelingen. Wie unsere herrlichen Kämpfer draußen an der Front sich vielfacher Übermacht siegreich erwehren, so wird das deutsche Volk dem anbrandendeu Schwall der feindlichen Reklametelegramme eive Stirn des Trotzes und des Hohns entgegensetzen. Es wird sich erinnern, daß die deutschen Heeresberichte ihm und der Welt zuweilen nicht alles sagen durften, daß sie aber nie ein Wort ge sprochen haben, das nicht der strengsten Prüfung der Wahrheit standgehalten hätte. In stolzem Vertrauen auf die knappe und herbe, doch unbedingt zuverlässige Auf klärung, die es von der eigenen Heeresleitung erhält, wird Deutschland dies Massenaufgebot der feindlichen Meldungen als das anerkennen, was es ist: als den bos haft ausgeklügelten Versuch, ihm die Ruhe, Besonnenheit und Zuversicht zu rauben, die der Soldat im Rücken fühlen muß, wenn er zum Schutze der Heimat freudig sein Alles einsetzen soll. So werden die Lügenlegionen des Feindes zerschellen an dem erzenen Watt unseres Glaubens. Unsere Krieger trotzen dem Eisen und dem Feuer — die Heimat wird sich auch durch den Ozean bedruckten Papiers nicht erschüttern lassen. Volk und Heer sind eins im Siegerwillen und Siegesglauben. Richtigstellung einer englischen Denkschrift. Das Auswärtige Amt in London veröffentlicht durch Reuter Auszüge aus einer Denkschrift, in der behauptet wird, daß durch Verordnungen des Gcneralgouverneurs Frhrn. v. Bifsing belgische Arbeiter gezwungen würden, entgegen den Bestimmungen des Haager Abkommens für die deutsche Armee zu arbeiten. Da die Denkschrift nicht in ihrem vollem Inhalte veröffentlicht ist, sondern nur einzelne Stellen aus dem Zusammenhänge heraus angeführt werden, so ist ein genaueres Eingehen auf sie nicht möglich. Es kann sich daher hier nur darum han deln, den Sachverhalt in großen Zügen darzustellen und die Dinge ins richtige Licht zu setzen. Am 14. und 15. August 1915 hat der General- gouverncur in Belgien zwei Verordnungen gegen die Arbeitsverweigerung erlassen. Die erste Verordnung sollte die Durchführung von im öffentlichen Interesse er forderlichen Arbeiten sicherstcllen, die andere Verordnung — Verordnung gegen die Arbeitsscheu — sollte kräftige und arbeitsfähige Personen zwingen, eine Arbeit au- znnehmen, ohne die sie der öffentlichen oder privaten Unterstützung anheimfielen. Es ist aber unter den er wähnten Voraussetzungen nicht ein Zwang zur Arbeit schlechthin cingeführt worden, sondern nur ein Zwang zu solchen Arbeiten, die der beruflichen Tätigkeit des Betreffenden oder seinem Leistungsvermögen entsprechen, und nur dann, wenn ein hinreichender Grund zur Arbeitsverweigerung nicht vorliegt. Als hinreichend ist aber ausdrücklich jeder auf dem Völkerrecht beruhende Grund bezeichnet worden. In beiden Verordnungen ist auch derjenige mit Strafe bedroht, der wissentlich der unberechtigten Arbeitsverweigerung Vorschub leistet. Nach diesen Verordnungen ist somit nicht nur die Arbeits- Verweigerung, die nach völkerrechtlichen Grundsätzen be rechtigt ist, sondern auch die Unterstützung von Arbeitern, die ein auf dem Völkerrecht, beruhendes Recht zur Arbeitsverweigerung haben, straflos, Die Verordnung betreffend die Arbeitsscheu hat unter dem 15. Mai d. I. eine Abänderung erfahren. ' ES sind nämlich die Militärgerichte statt der belgischen Gerichte für zu ständig erklärt worden, und e- ist an die Stelle der in allen Ländern als besonders harte Maßregel angesehenen Überweisung an das Arbeitshaus die zwangsweise Ab schiebung zur Arbeitsstelle getreten, wo von dem Be treffenden nur eine seinen: Leistungsvermögen ent sprechende Arbeit verlangt wird. Man sieht, daß es sich um Verordnungen handelt, die in: öffentlichen Interesse und durch Steuerung der auch vou belgischer Seite vielfach auf das lebhafteste be klagter: mißbräuchlichen Inanspruchnahme der Armen unterstützung durch gesunde und arbeitsfähige Personen erlassen sind. Aus dieser: durchaus sachgemäßen und ans gesunden gesetzgeberischen Erwägungen entsprungenen Maßnahmen macht die englische Denkschrift eine schreiende Völkerrechtsverletzung. Die Denkschrift muß zugeben, daß der Wortlaut der Verordnungen, die ausdrücklich jeden auf dem Völkerrecht beruhenden Weigerungsgrund als strafansschließend anerkennen, die Beschuldigung wider legt. Sie hilft sich daher mit der Behauptung, daß die deutscher: Militärgerichte die Schutzklauseln der Verord nungen nicht pflichtmäßig anwendeten und das R.cht beugten. Dieser gegen die deutschen Militärgerichte er hobene Borwurf muß auf das schärfste zurückgewiefen werden. Er richtet sich übrigens von selbst. Derrr: er ist begründet auf dem 19. Bericht des belgischer: Unter suchungsausschusses, aus dem eine Reihe angeblicher Vor kommnisse angeführt wird. Der 19. Bericht der belgischen Kommission, die übrigens schon ans ihren früheren Be richten nicht nur in Deutschland, sondern auch den: neu tralen Ausland sattsam als unglaubwürdig bekannt ge worden ist, ist aber am 6. August 1915 erschienen, also zu einer Zeit, da die in Rede stehenden Verordnungen noch gar nicht erlassen waren. Ebenso unbegründet wie der von der Denkschrift er hobene Vorwurf der Völkerrechtsverletzung ist die damit zusammenhängende Behanptnng, daß deutscherseits die in dem Schriftwechsel zwischen den: Frhrn. v. d. Lancken und dem Gesandten einer neutralen Macht in Brüssel niedergelegten Vereinbarungen über die ungestörte Be tätigung der belgischen Nntcrstütznngskommission nicht ein gehakten worden seien. Seeraub von Staats wegen. Zur neuen englischen Prisen-Ordnung. o. Die Zeiten, in denen ein Staat bei Ausbruch eines Krieges unternehmungslustigen Seeleuten einen „Kaper brief" erteilte, d. h. ihnen auf Ansuchen die Befugnis verlieh, auf eigene Faust und Gefahr Seeraub an feind lichem Privatgut zu treiben, schienen seit der Pariser Deklaration vom 16. April 1856 vorbei zu sein. Wenig stens sind derartige privilegierte Fälle von Seeraub feit dieser Zeit durch Angehörige zivilisierter Staaten nicht mehr vorgekommen. Den Bestrebungen der meisten zivilisierten Staaten, das Prisenrccht aber überhaupt auf- zugeben, ausgenommen von Konterbande oder Bannware und im Falle des Bruches einer effektiven Blockade, widerstritt stets und lediglich England. Tie Vereinigten Staaten von Nordamerika traten, dieser Weigerung Eng lands wegen, dem Pariser Vertrag nicht bei, auch Mexiko und Spanien nicht. Englands Beweggründe sind durch sichtig genug. Es wollte die staatliche Kaperei beibchalten, um Zwangsmaßregeln gegen Staaten ausüben zu können, die überhaupt nicht an Meere grenzen und die es daher mit seiner Flotte sonst nicht bedrohen kann oder deren Landmacht stärker ist, wie seine eigene, und gegen solche, zu deren wirksamer Blockierung selbst seine große Flotte nicht ausreicht. Wie wir aber ferner in: gegen wärtigen Weltkrieg immer klarer sehen, ist England bei eintretender starker Beschränkung seiner Einfuhr, besonders an Lebensmitteln, ohne Aufbringung von Prisen zur Selbsterhaltung völlig außerstande. England hat daher jetzt auch die Erweiterung der Londoner Seercchtserklärung vom Jahre1909, welche besonders den Begriff der Bann ware schärfer festlegte, unbedenklich beiseite geschoben und eine neue Prisenordnung aufgestellt. Die Londoner Seerechtserklärung war zwar überhaupt von keiner Groß macht unterzeichnet worden und sie war daher für den Fall eines Krieges auch nur nach vorheriger ausdrück licher Znstimmungscrklärung bindend. England hat eine solche positiver Art bei Kricgsbeginn nicht abgegeben, sondern nur dahingehend, daß cs die Grundsätze der Londoner Vereinbarung von 1909 zwar anerkenne, sich aber Vorbehalte, Abänderungen daran vorzunehmen. Diese sind denn auch in so großer Zahl und umwälzen der Form von selten Englands erfolgt, daß eS sich damit überhaupt über jedwedes internationale Abkommen über Seerecht hinweggesetzt hat. Der Grundgedanke der neuen englischen Prisenordnung aber lautet: „Bo:: allenWaren, welcheEnglaud in dieHände fallen, wird angenommen, daß sie für den Feind be stimmt find, bis das Gegenteil bewiesen ist". DaS heißt mit anderen Worten: ich nehme alles, einerlei wem eS gehört und für wen es bestimmt ist, und lasse eS daraus ankommen, ob es mir wieder abgenommen wird.
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