Adorter Wochenblatt. M i t t h e i l n u a e n über örtliche und vaterländische Angelegenhelten. Vierzehnter Jahrgang. Preis für den Iahrqang Sei Bestellung von der Post: 1 Thaler, bei Bestellung »es Blattes durch Botengclegcnheit: S» Ncugroschen. 36. Mittwoch, 5. September Bekanntmachung. In der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, die Ausübung der Jagd betreffend, vom 14. Juni dieses Jahres ist h. 2. die Ausübung der Jagd mit Ausnahme auf die daselbst besonders bezeichneten Ähiere, auf die Zeit vom 1. September bis 15. Febr. jeden Jahres festgesetzt, eine Abänderung deS Anfangs termins aber, so oft und wenn die Rücksicht auf die Ernte dies nothwendig macht, ausdrücklich Vorbehalten worden. Nach den der König!. Kreis < Direktion zu Zwickau über den Stand der Feldfrüchte in den einzelnen Tbeilcn ibres Bezirks zugegangcnen officicllen Anzeigen und den damit wegen Ausübung der Jagd verbunde nen Anträgen erscheint nun auch eine theilweise Verlegung des Anfangstermins der Jagd, da die in den Höber gelegenen Gegenden vor kurzem erst begonnene und überhaupt durch die Spälsaal im Frühjahre und die an haltend kalte und regnerische Witterung sehr verspätete Ernte bis zur festgesetzten Anfangszeit der Nicderjagd noch bei weitem nicht eingebracht sein kann, auch für dieses Jahr dringend nölkig. Auf Grund des obgedach- tcn Vorbehalts und der den Kreis-Direktionen deshalb von dem Königlichen Ministerium des Innern im All gemeinen erlheiltcn Ermächtigung hat die unterzeichnete Königliche Kreisdirektion demnach beschlossen, daß für das laufende Jahr die Niederjagd » im I. amtshauptmannschaftlichen Bezirke mit dem 22. September, d. im II. amtshauptmannschaftlichen Bezirke und zwar: in den Acmtern Zwickau und Werdau mit dem 15. September, in den Bezirken des Landgerichts Kirchberg und Eibenstock und des Kreisamtes Schwarzen berg, einschließlich Johanngeorgenstadt und Oberwiesenthal, mit dem 22. September, e. im III. amtshauptmannschaftlichen Bezirke mit dem 15. September, «I. im IV. amtshauptmannschaftlichen Bezirke ebenfalls mit dem 15. September, und was v. die Schönburgischcn Rezeßherrschaften anlangt, in den Aemtern Lichtenstein, Stein mit Lößnitz und Hartenstein gleichfalls erst mit dem 15. September ihren Anfang nehme und jede frühere Ausübung des Jagdbefugnisscs innerhalb obiger Bezirke bei Vermeidung der in der Ministeriell Verordnung vom 14. Juni dieses Jahres bemerkten Strafe verboten bleibe. Hiernach haben sich sämmtliche Polizeivbrigkeiten und die Jagdbcrechtigten zu richten, die Ersteren aber nachstdcm auch dafür zu sorgen, daß gegenwärtige Verordnung durch die Lokalblätter und sonst zur möglichst allgemeinen Kennlniß komme. Zwickau, den 20. August 1849. Königlicbe Kreisdirektion. v. Watzdorf. Vater. Äderten. Folge der letzten Unterhandlungen zeigt sich Oesterreich BerUo, 20. Aug. Das Verhältmß Preußens zu geneigt, den Neichsverweser fallen zu lassen, zum Rück- Oesterrelch gestaltet sich entschieden freundlicher. In tritt zu bewegen. (?) Es verlangt dagegen die Her-