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Der sächsische Erzähler : 11.07.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-189907119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18990711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18990711
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1899
- Monat1899-07
- Tag1899-07-11
- Monat1899-07
- Jahr1899
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 11.07.1899
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L8VS Krauß. r Vas Königreich Sachsen find VaS 3. bis mit 6. Stück vorn Bekanntmachung, den Verkehr mit Fahrrädern in hiefiger Stadt betreffend. Auf Gründ der Verordnung de« Königlichen Ministerium« de« Innern über den Verkehr mit Fahrrädern auf öffentlichen Wegen vom 23. November 1893 wird für den Fayrravverkehr in hiesiger Stadt Folgende« angeordnet: 1) E« ist auf allen Strassen I»»Mv»ma, da« heißt in einem die Geschwindigkeit eine« im langsamen Trabe gehenden Pferdes nicht überschreitendem Tempo zu fahren. 2) mm« mtt da« heißt in der Weise, daß dabei die Geschwindigkeit eine« gewöhnlichen Fußgänger« nicht überschritten wird, der Fahrer also sofort halten und absteigen kann, ist zu fahren bei dem Ueberschueiden von Straften und Plätze«, bei dem Viubiege« von einer Strafte in die andere, bei dem Ausfahren aus Grundstücke« uud bei dem Einbiegen in solche. 3) Aus allen öffentlichen Straften und Plätzen des Stadtbezirks ist ferner da« Wettfahre« und das Lümmeln und Neben mit Fahrrädern verboten. Ausnahmen hiervon sind nur auf Grund vorher eingeholter besonderer behörd licher Erlaubniß statthaft. 4) Fahre« auf Auft- «nd Promenadenwegen ist verboten Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Bischofswerda, am 6. Juli 1899. Der Stadtrath. »r. Lange. Lhm. Verordnung, die Neuwahl für den Reichstag im 8. Wahlkreise des Königreichs Sachsen betr. Unter Bezugnahme auf die in Nr. 143 de« „Dresdner Journal«" und in Nr. 144 der „Leipziger Zeitung" abgedruckte Verordnung vom 17. diese« Monats wird hiermit anderweit bestimmt, daß die darnach anberaumte Neuwahl eines Abgeordneten zum Reichstag für den 8. Wahlkreis des Königreichs Sachsen nicht am 12. Juli dieses Jahre», sondern KM 18. September 1899 stattzufinden hat. Bei der Bezeichnung de« Wahlkommissars und dem Umfange de« Wahlkreise« hat e« zu bewenden. In Gemäßheit von 8 34 des Wahl-Reglement« vom 28. Mai 1870 und 8 8 de« den Verwaltungsbehörden seiner Zeit durch die Kreis« Hauptmannschaften zugrfertigten Bericht« der WahlprüfungS-Kommisston über die Ergebnisse der Wahlprüfungen in der neunten Legislaturperiode von 1893 bis 1898 — Nr. 286 der Drucksachen de« Reichstage« von 1897/98 — werden die Gemeindrobrigkeiten de« bezeichneten Wahlkreise«, al« welche in dieser Beziehung für die Städte mit der Revidirten Städteordnung die Stadträthe, für die Städte mit der Städteordnung für mittler« und kleine Städte die Bürgermeister und für da« platte Land die Amtshauptmannschaften anzusehrn sind, hierdurch angewiesen, unter Beachtung der einschlagendrn Bestimmungen de« Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 und des erwähnten Reglements, insbesondere der 88 6 und 7 des letzteren, ungesäumt und zwar zugleich für die in ihren Bezirken befindlichen exemten Grundstücke die Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände nach 8 8 des Gesetze« und 8 1 des Reglements die Wählerlisten auszustellen. Mit Auslegung der Wählerlisten ist spätestens -en 7. August 1899 zu beginnen, auch vorher in Gemäßheit von 8 2 des Reglement« die dort vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Ferner haben die Gemeindeobrigkeiten rechtzeitig nach 8 8 des Reglements die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter, sowie die Wahl lokale zu bestimmen und überhaupt für gehörige Erledigung des Wahlgeschäfte« zu sorgen. Dresden, am 26. Juni 1899. Ministerium de« Innern. v. Metzfch Bezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« «ud Umgegend. Amtsblatt da Sgl. Amtshauptmamischaft, da Sgl. SchulWatim s. des Sgl.HaudtfteunamteS zll Bautzen, siwle des Sgl. Amtsgerichts und des Stadtnahes zu BischosSwada. die Prüfungsordnung für Beamte der Staat«- >dos bei öffentlichen Nothständen; vom ! Ausdehnung der Unfall- und Kranken- . 7 »; vom 28. März 1899. Bekanntmachung, die Konzessionirung der Feuerversicherung«.Genossenschaft Deutscher Buchdrucker in Leipzig betreffend; vom 28. Mär- Nr. 23. Verordnung, die Enteignung von Srundeigenthum für eine Verlegung der Staatseisenbahnlinie HainSderg—Kipsdorf betreffend; vom März 1892 den zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen AuS- i gelegenen Schulbezirke Großdölzjg abge- Bekanntmachung, die Gliederung de« KriegS-MinisteriumS betreffend; vom 10. April Nr. 27. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Zwickau betreffend; vom 20. April 18SS. Nr. 28. Gesetz, die Errichtung eine« Amt«- >. Nr. 29. Verordnung zu Ausführung de« Gesetze«, die Errichtung eine» Amtsgericht« in Nr. 30. Bekanntmachung, eine weitere Abänderung de« der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 Nr. 31. Bekanntmachung, eine Abänderung der Hofrangordnung vom 21. August 1862 betreffend; >; vom 13. Mai 1899^ Nr. 33. Verordnung, die Behandlung nachge- Rr. 34. Bekanntmachung, da« Ber- > Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend; vom 17. Mai 1899. Rr. 35. Verordnung, , vom 30. Mai tSSV. ordnungiblatt liegt in unserer RathSexpedition zu Jedermann« Einsicht au». " uli 1899. Der Stadtra t h. 7S Born Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen find das 3. bis mit 6. Stück von» Jahre 18VV erschienen. Dieselben enthalten: Nr. 12. Bekanntmachung, die Neuregelung in Ersatz-, PserdeauShebungS- und MilitärpensionS-Angelegenheiten betreffend; vom 27. März 1899. Nr. 13. Verordnung, die Ermiitelung der Anbauflächen betreffend; vom 7. März 1899. Nr. 14. Verordnung, eine Aenderung der Aus führungsverordnung zur Gewerbeordnung vom 28. März 1892 betreffend; vom 7. März 1899. Nr. 15. Verordnung, die Enteignung von Grund- eigenthum zur Erbauung einer elektrischen Straßenbahn von Dresden nach Kötzschenbroda betreffend; vom 11. März 1899. Nr. 16. Verordnung, die ärztlichen Bezirks- und Krrisvereine und die pharmazeutischen Kreisvereine betreffend; vom 14. März 1899. Nr. 17. Verordnung zur weiteren Ausführung de» Gesetze» vom 20. Mai 1867, da« Besugniß zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz- und Verwaltungs behörden betreffend; vom 15. März 1899. Nr. 18. Dritter Nachtrag zu den AuSführungSvorschristen vom 26. September 1885 (G.- u. B.-Bl. S. 110 flg.), die Unfallversicherung betreffend, vom 15. März 1899. Nr. 19. Bekanntmachung eisenbahnverwaltung betreffend; vom 21. März 1899. Nr. 20. Bestimmungen über militärische H 28. März 1899. Nr. 21. Bekanntmachung, onderwrite Ausführungsvorschriften zu dem Reichsgesetze Versicherung vom 28. Mai 1885 (R.-G.-Bl. S. 159 flg.) für den Bereich der sächsischen Heeresverwaltung betreffend; vom 28. März 1899 Nr. 22. Bekanntmachung, die Konzessionirung der Feuerversicherung^ - - -- 1899. ,7 > . . . 29. März 1899. Nr. 24. Verordnung, eine anderweite Aenderung von 8 6 der Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung vom 28. März 1892 betreffend; vom 30. März 1899. Nr. 25. Bekanntmachung, den zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen AuS- schulung der im Königreiche Preußen gelegenen Landgemeinde Möritzsch au» dem im Königreiche Sachsen gelegenen Schulbezirke Großdölzjg abge schlossenen Rezeß betreffend; vom 6. April 1899. Nr. 26. Bekanntmachung, die Gliederung de« KriegS-MinisteriumS betreffend; vom 10. April 1899. Nr. 27. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Zwickäu betreffend; vom 20. April 1899. Nr. 28. Gesetz, die Errichtung eine» Amts gericht« in Jöhstadt betreffend; vom 20. April 1899. Nr. 29. Verordnung zu Ausführung de« Gesetze«, die Errichtung eine» Amtsgericht« in Jöhstadt betreffend; vom 21. April 1899. Nr. 30. Bekanntmachung, eine weitere Abänderung de« der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 brigefügten Verzeichnisse« über die Zuweisung der in den Oberlausitzer Parochieen lebenden fremden KonfesstonSvenoandtrn an die Geistlichen ihre« Glauben« betreffend; vpm 19. April 1899. Nr. 31. l"" 7 ' "" " " ' — vom 6. Mai 1899. Nr. 32. Verordnung, die Hundemaulkörbe betreffend, machten, verfälschten, beschädigten und abgenutzten Metall- und Papiergelde« betreffend; vom 23. Mai 1899. zeichniß der den Militäranwärtern im Königlich - — die silbernen Zwanzigpfennigstücke betreffend; Vorstehende« Gesetz- und Vers Btschof«»erda
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