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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 11.03.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-192503112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19250311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19250311
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1925
- Monat1925-03
- Tag1925-03-11
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Sächsische Mittwoch, oen 11 Aicirz 1925 e Zm ReichMMenteMahl am M. März 1925 Marx preuhischer Ministerpräsident ei' M u ist: I. 9 NtN r. i. 3. 2. 3. cudSburg. Ouvertüre. 3. Gavotte. vouröe. 7. rmmen rleiöen vrttem ctrwer- kaufen, lauten. rhauS. .I«1t »La ¬ st Vcr> Lacke, ie Mu- »ezichen : billig bericht nu tz 10 Uhr. die aus- »-Moll). L 4. Allegro, läser lES. Menuetts. Allegro. , re, gute, tl. Kumte ,l.. 2 Ta- rcttwageu, ». zu verk. Radeberg. :rtig. Tabak r R. Max hen Nora- , Nemön^ lldslawieu.' »dürfe »ert. » Leipziger alo: Alfret er kür :rt iw n unci «lick« prech-Anschtub Amt Dresden Nr. L1SVI itdr.: Elbgaupreffe Blalewitz ir Kinder, irchen uat r, dazu die laaeo ov Imila? k«tMi Der Wahlgang im Preutzenhause Im Preußischen Landtage sand Dienstag nachmittag die Ministcrpräsidentenwahl statt. Im ersten Wahlgang wurden 442 gültige Stimmen abgegeben. Die Mehrheit betrug also 222 Stimmen. Ministerpräsident Marx erhielt 222 Stimmen. Er war also bereits im ersten Wahlgang gewählt. Die übrigen Stim men verteilen sich wie folgt: v. Richter sD.Bp) 151 Stimmen, Pick fKomm.f 42 Stimmen, Ladendorf fWirtsch.f 18 Stimmen, Körner sBölk.) 11 Stimmen. Wie wir hören, wird der Ministerpräsident Marx die Annahme der Wahl erst dann er- klären, wenn eö ihm gelungen tst, nicht nur ein Kabinett zu bilden, sondern auch eine Mehrheit für diele Regierung zu sichern. Ministerpräsident Marx wird also fetzt die Verhandlungen zur Bildung seine- zweiten Kabinetts ausnchmen. In parlamentarischen Kreisen des Landtags nahm man gestern an, daß diese Verhandlungen sich zunächst in dir cke 8, u. S« eis gegen roten Stimmschein kür zweiten Wahlganz erhalt Loeck Konto Stobtbmck Dresden, Strokafs« Btosewttz Nr. «SO Postscheckkonto Nr. SU Dreoto» Richtung auf die Wiederherstellung oder viel mehr Beibehaltung seiner bisherigen Regte- rung bewegen würden. Im besonderen wurde versichert, daß Marx nicht daran denkt, die Kabinettsbildung unter Verzicht auf eine Be teiligung der Sozialdemokratie vorzunchmcn. lieber die Annahme, daß Marx etwa die Sozialdemokratie fallen lasten und ein „Be- amten-Kabtnctt" bilden würde, um ans den Schwierigkeiten herauSzukommcn, schreibt die „Germania": Eine solche Lösung würde gerade die Entwicklung in Preußen znr Folge haben, die bisher vom Zentrum mit imponierender Geschlossenheit abgelebnt worden sei. Es wird dann weiter auSgesührt, daß die Deutsche Bvlkspartei immer nur darauf gerechnet bab«, daS Zentrum werde eines Tage- doch schwach werden. Die „Germania" würde es deshalb nicht für unklug halten, wenn Ministerpräsi dent Marx nach Erschöpfung äller Möglich keiten die Auflösung des Landtage- empfehlen würde. enthält: sonst sind sie ungültig. Feststellung des Wahlergebnisses: Ermittelung des Wahlergcbn sses ist — I — öffentlich. Der mit Loschwiher Anzeiger Tageszeitung für das östliche Dresden und seine Dororle. Dieses Dlatt enthält die amtlichen Vekanntmachungen des Nates zu Dresden für die Stadtteile laservitz, Loschwitz, Weiher Hirsch, Bühlau. «schwitz und Laubegast (ll. und lll. Verwaltungsbezirk) der Gemeinden Waw« witz, Niederpoyritz, Hosterwitz, Pillnitz, Weitzig und Schönfeld, sowie der Amtshauptmannschaft Dresden. Verlag: ^lbgau Buchdruckerei und Dertagoanstatt Hermann Beyer ch Dresden-Blasewttz. — Verantwortlich für lokales Earl Drache, für den übrig n» Inhalt Lugen Werner, tecde m Dresden. >ien nkkoooo len aliblock» ae 1,70 1,70 1,60 r,4o 1 ÜO i.ro i.zo en Nachn. . Schweiz) Berufung zu einem der Wahlehrenämter dürfen >. a. nur ablehnen: ») Beamte, die mit dem Vollzüge dir Wahlge setze oder mit der Aufrech'erhaNung der öf fentlichen Ruhe und Ciherheit betraut find: d) Reichs- und Landteg'unt gl eder: e) Wähler, die das 60. Lebensjahr vollendet haben: ä) beruflich durch Krankheit oder durch die Fürsorge für ihre Familie behinderte Wäh ler und v) solche Wähler, die sich am Wahltage au- zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohn ortes aufhalten. Wähler, die die Uebernahme eines Wahlch'«-- amte» ohne gesetzlichen Grund abl.hnen, können «n ein« Ordnungsstrafe bis zum Betrage von 30t) Mark genommen werden. Stimmzettel und Umschläge. Di« Stimmzettel werden nicht — wie bei der Reichstaaswahl — amtlich herge'trllt, ihr« B.fchaf- fung bleibt vielmehr den Parteien bezw. Wahlberechtigten sbe l ss en D r Sti nm- zettel muß den, dem der Wähler seine Stimme geben will, bezeichnen: er darf Ke ne weiteren An- gaben enthalten und zur Vermeidung der Un- gültigtzeit nicht mit D-rmerken oder Vorbehalten versehen werden. Die Stimmzettel sollen 9:12 Jen Im.-ter groß und von weißem oder weißlichem Papier fein. Die Umschläge sollen 12 :15 Zentimeter g oß, un- durchsichtig und amtlich abgestempelt sein. Wann oud wie geht die Dahl vor sich? Die Wahl findet am Sonntag den 29. März in der Zeit von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr nach- mittags statt. In Stimmbezirken mit weniger als jOOO Einwohnern kann die Wahlzeit adge- kürzt werden: sie darf jedoch nicht später als 10 Uhr vorm'ttags beginnen und nicht vor 5 Uh' nachmittags schließen. Wer sich um 6 bczm. 5 Uhr im Wahllokal befindet, kann noch wabien. Empfehlenswert tst es, vormittags zur Wahl zu gehen, da erfahrungsgemäß nachmittags der An drang sehr groß ist. Zutritt zum Abstimmung», raum hat jeder Wahlberechtigte, Ansprachen darf niemand darin halten. Nur der Wahlvorstand darf über das Wahlgeschäft beraten und beschlie ßen. Er kann jeden aus dem Wahlraum ver weisen, d«r die Ruhe und Ordnung der Wahl- Handlung stört, ist «» «In Wahlberechtigter de, Wahlbezirks, so darf er vorher seine Stimm« abaeben. Wenn der Wahlberechtia'e den Wahlraum be- tritt, erhält er einen amtlich adgestempelren Um schlag. Auch Stimmzettel werden hier derei ge halten. Er begibt sich nun in d«n Redenraum oder an den mit einer Vorrichtung gegen Sicht geschützten Nebentisch und legt den erwähl en Stimmzettel in den Umschlag. Das Wahloerfahren spielt sich also diesmal in einfacheren Formen ab und ähnelt dem bis zur Einführung de» Einheitsstimmze tel» üblichen Don dem Verfahren bet der Rcichstagswahl weicht es insofern ab, al» etn« Ke»n-etch»»»g de» Die «7 ' , 717 ebenso wie di: Wahlhandlung Wahlvorstand teilt das Wahlergebnis dem Kreis wahlausschuß mit; dieser q bt oie Mit e.lung an den Reichswahlleiter in Berlin weiter. Letzterer stellt fest, wieviel Stimmen insgesamt den ein zelnen Anwärtern -ugeka'l.n sind. G.wahlt ist, wer mehr als die H'nste aller gültigen Stimmen erhält. ^Stellt der Reichswahlausschuß fest, daß kein Anwärter mehr als die Hälf e aller gültigen Stimmen erhallen hat, und besteh n kein« Be denken gegen die Gattigkrit der Wahl, so findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem gewählt isi. wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit en scheidet da» Los, das der Reichswahllciter zieht. Im zweiten Wahlgang findet nicht etwa eine Stichwahl zwi schen den bei der ersten Wahl ausgestellten Kan didaten mit größter Stimmenzahl statt, sonder« es können, und dies tst besonders wichtig, zweiten Wahl auch Personen kandidieren, die vor her noch nicht nominiert röarcn. Bei dies.m zwei ten Wahlgang entscheidet dann die r latioe Mehr heit, gewühlt ist also, wer die meisten gültige« Stimmen erhalten hat. Den Wahl.ag für be« zweiten Wahlgang bestimmt ebenfalls der Reichs tag Da» Wahlverfahren ist das gleiche wie bei« ersten Wahlgang. Don Interesse dürfte ein« Mitteilung der wefevtttchfte« Befugnisse des Reichspräsidenten sein. Nach der Rrichroerfassnng vertritt der Reichs- präsidertt da« Reich völkerrechtlich. Er schließt ll. Wahlkartei nicht eingetragen oder darin gestrichen ist: 1. wenn er nachwrist, daß er ohne sein Ver schulden die Einspruchsfrist vcriäumt ha'; 2. wenn er wegen Ruhens des Wahlrechts nicht eingetragen oder gestrichen war, der Grund hierfür aber nach Ablauf der Ein- spruchsfrtst wegoef ll n ist; 3. wenn er Auslandsdcutscher war und sein n Wohnort nach Ablauf der Einspruchsfrist in das Inland verlegt hat. Den Stimmschein stellt die Gem indebehörde des Wohnortes auf Antrag aus. Den Grund zur Ausstellung hat ter Än'ragstrller auf Erfordern glaubhaft zu machen. Ueb:r seine Berechttqunv den Antrag zu stell.n und den Stimmschein in Emp fang zu nehmen, muß er sich gehörig ausweis-n. Verlorene Stimmscheine w-rden nicht ersetzt. Ge gen die Versagung des Stimmsch.-in:» nann Ein- spruch in den Städten beim Stad rat, auf dem Lande bei der Amtshauptmannschaft erhoben werden. Für den etwa erforderlichen -w.-iten Wahlgang kann ein (roter) Stimmschein ausgestellt w:rden, auch wenn der Stimmberechtigt« für den ersten Wahlgang keinen erhallen yat. Der Wahlvorsta«». Für jeden Wahlbezirk ernennt die zuständige Behörde — unter gleichzeitiger Bestimmung des Wahllokal» — «inen Wah'vorstrher und seinen Stellvertreter. Der Wahlvorsteher beruft unter Berücksichtigung der verschiedenen Par'eien aus den Wahlberechtigten des Wahlb zi'ks 3—6 Be sitzer und einen Schriftführer. Dieser kann auch In einem andern Wahlbezirk seinen Wohnsitz ha ben. Diese Personen bilden den Wahlvorstand. Wichtig ist die Bestimmung, daß jeder Wähler die Pflicht zur Uebernahme der ehr.namtlichen Tätig keit eine» Wahlvorsteher«, Stellver re er» des Wahlvorsteher», Beisser» oder Schr ftführer» im Wahlvorstand, «ine» Beisitzer» de» Krei»wahlaus- schusfe» oder der Neichrwahlaurschusse» Hal. Di« ' " , werben bis »gespaltene Petlt-Zeit« mit LV Soldpfenmgen berechnet, Reklamen die 4 gespaltene Zeil» Sotbpfennlgen. Anzeigen u. NeNamen mlt platzvor,-driften und schwierigen Satzarten werben mit SvL . Aufschlag berechnet. Schluß der Anzeigenannahme vorm. 1t Uhr. Für bas Erscheine« 1 ^levaNwN und Irkpeottion der Anzeigen an bestimmten Laaen ober Plätzen, sowie für telephonisch« Aufträge wirk ! Alntpinitr 4 ! keine Gewähr geleistet. Inserstemsbeträqe find sofort bei Erscheinen der Anzeige fällt-, I VlUikivIyp vtt» L I späterer Zahlung wirb der am Tage der Zahlung gilttge Zellenpreis in Anre nun« . HI. Jahrgang -» gebracht. Nobattanspruch erlischt: b. verspät.Zahlung, K-age ob. Konkurs d.Austraggebers. Line Erläuterung der Wahlvorschristen Am 29. März soll das deutsche Boik d n Nach folger für den verstorbene Rcich:prösiicn en wüh len. Es ist dies die erste Wahl d:s Re.chsobcr- Hauptes auf Grund der Reich svrrfajsung. Der verstorbene Reich p ä i cn: Ebert ist am ll. Februar 1919 von der Natjonaloerjam in- luna mit 277 von 3/9 Stimme « bei 5l St mm- enthaltungen zum vorläufigen Reicher j en-n ge wählt worden. Am 24. Ök.oöer 1922 wurde seine Amtsdaucr mit 314 grg.n 76 Stimm.» bei einer Enthaltung vom Reichstag bis zmn 30. Ju ri 1925 verlängert. Für die bevorstehende Wahl g ltcn die Vor schriften des Artikels 4l der Reichsv rfas.ung, nack dem der Reichspräsident vom ganzen deut schen Volke (das heißt von den zum R.'chs- tage Wahlberechtigten) gewähl. wird. Im übri gen sind bei dieser, für das gii'z: d utsche Volk hochbedcutsamcn Wahl die nichsteh nd zusammen- gestellten Wahlrech sv0tfchr f.cn zu brach en. Wer darf wählen? Wahlberechtigt ist, wer das Wahlrecht zum Reichstag hat. 3ur Wahl ist h ernach b fugt, wer am Wahltag Reichsangehöriger und 20 Jahre alt ist. Wahibercch ig' sind ferner die am Wahltage reichs'.ng.hörigen 2ö Jahre alten Staalsbeam.cn, Arbe ter un) Angestellten in Slaatsbetri bcn und Anaehör ge ihr r Haus stände, die zwar nilst im Inkinde wohnen, aser nahe der Re.chsgrenze ihr.n Wohnort h den. D e>e werden auf Antrag in die Wä lcrliste e ner ih em Wohnort benachbar en inlänüij hen Ge ne n): e.n- getragen. Auch Frau.n sind natürlich w hlbcrel)- tigt. Die Wahl ist unmir.eldar und geheim. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer entmündigt ist oi-er un er vorläufiger Bormundschaf oder weg.n geistiicn G.brechens unter Psle.schaft steht, wer die bürgerlichen Ehrenrechte vcrio.en yat. Die Ausübung des Wahlrechts ruht nur für die Soldaten der Wehrmacht, solange sie ihr an- gehören, du den Soldaten gehör.« die Mann- schäften, Unleioff ziere, Deckcksiziere sowie die Offiziere einschl. der Sanitäts-, Betcrin'ir-, F.u r- werks-, Festungsbau- und Zeugoff ziere des Reiä^- beere» und der Reichsmarine. lDogegen n.cht die Militärbeamlen.) Behindert in der Ausübung des Wah'rech's sind Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche In einer Heil- .und Pflcgranstalt untcrgcblacht sind, f.rncr Straf- und Un.er- suchunasgefangene, srwie Perlon n, die infolge ge richtlicher oder pol ze licher Anordnung in Verwah rung gehalten werden. Ausgenommen s nd Per sonen, die sich aus politisch.-» Gründen in Schutz haft befinden. Jeder Wähler hat 1 Stimme. Wer ist wählbar als Reichspräsident? Wählbar ist jeder Deutsche, der da» 35. L bens- iahr vollendet hat. Das Amt des Reichsvräsid.m en dauert 7 Jahre. Dor Ablauf dieser Frist kann er auf Antrag des Reichstags durch Volksabstim mung adgesctzt werden. Eine Einreichung von Wahlvorschlägcn der Par teien an den Kreiswahlausschuß — w e di.-s bei der Reichstagswahl angcordnet ist — findet nich. statt. Der Wähler kann vielmehr, wühr.'Nd er oei der Rcichstagswahl bekann lich an den amt lich hergestcliten, alle zuzrlassencn Wahl orsch äa« enthaltenden Cinheitsstjmmze.tcl gebundcn ist, bei der Rcichspräsid.ntcnwahl die S imme geben, wem er will. Die Parteien oder Gruppen, die sich auf eine Kandidatur einigen, Haden die Ausgabe, den Namen ihre» Kandidaten ihren wahlberech tigten Anhängern kundzu .eben. Auslegung der Wählerliste (Wahlkartei). Wählen kann nur, wer in einer Wählerliste eingetragen ist oder ein.n Stimmschein hat. In haber von Stimmschein:» k nnen in jedem belie bigen Wahlbezirke abstimmen. Die Ortsbchördcn führen für j:den Ort eine Liste der Wahlberechtigten oder eine Wahlkariei, die zur allgemeinen Einsicht öff.-n 1'ch ausgrlegt wird. Die Gemeind« gibt Ort und Zeit d:r Aus- legung öffentlich bekannt. Einsprüche «-egen dl« Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste oder Wahlkartei können bei der Gemeindebehörde — aber nur während der Auslegung,- frist — erhoben werden. Pflicht jede» Wahl- Stimmzettels durch ein Kreuz nicht nur nickt erforderlich, sondern sogar unstatthaft ist und zur Unaiil igkejt de« Stimmzettels führen kann. Nach dem Wahlgesetz darf der Stimmzettel außer der B-zeichnung des Anwärters deine weiteren Angaben ent halten. Der Wahlderechtsgte .ritt an den Dor standstisch, nennt seinen Namen un) auf Erfor dern feine Wohnung und übergibt, sobald der Schriftführer den Namen in der Wählerliste auf gefunden hat, den Umschlag mit dem Stimm zettel dem Wahlvorsteher, der ihn ungeöffnet so- fort in die Wahlurne l.-gt. Auf Erfordern hat sich der Wahlberechtigte dem Wahlvorstand über seine Person auszuwcisen. Inhaber von Stimm scheinen nennen ihren Namrn und übergeben den Stimmschein dem Wahlvorsteher, der - ihn nach Prüfung dem Schrif.führer writerreicht. Ent stehen Zweifel über di: Echtheit oder den recht- mäßiaen Besitz, so hat der Wahlvorstand sie nach Möglichd.it aufzuklärcn un) über di« Zulassung oder Abweisung Beschluß zu fassen. Wahlberechtigt«, die durch körperliche Gebreche» behindert sind, ihren Srimmzeuel eigenhändig m den Umschlag zu legen und diesen dem Wahlvor steher zu übergeben, dürfen sich im Wahlrcum der Beihilfe einer D.rrrauensperson bedienen. Ab wesende können sich weder vertreten lassen, noch sonst an der Abstimmung teilnehm:». H Seeleute, die vor der Abstimmung aus einem deutschen Seehasen mit einem Seefahrzeua aus fahren oder am Abstimmungstage oder in de« nachfolgenden 5 Tagen in einen deutschen See hafen einfahren und sich durch ihr Seefahrduch ausiveisen, können ihr Stimmrecht auf Grund eines Stimmscheincs in der beit yom 10. Tag« vor dem Adstimmungstage dis zum 5. Tage nich diesem in der Hafenstadt täglich von 10—12 Uhr vormittags vor einem besonderen Abstimmungs vorstand ausüben. Für alößere Kranken- und Pflegeanstaltcn kön- eigene Stimmbezirke gebildet werden. Ungültig sind Stimmzettel: di« nicht in einem amtlich adgestempclte» Umschlag oder die in einem mit Kenn- zeichcn versehenen Umschläge übergeben wor den sind: aus deren Beantwortung der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkenn- bar ist; denen irgendein durch den Umschlag fühl barer Geaenstand beiaefügt ist: 4. die mit Vermerken oder Vorbehalten ver sehen sind. Mehrere in einem Umschlag enthaltene Zettel gelten al» eine Stimme, wenn sie gleichlautend sind oder wenn nur einer von ihnen «ine Stimm abgabe scheint täglich mit den Beilagen: Amtl. Fremden, und Kurliste, Leben im Bild, Agrar-Darte, Nadio-Zeitun-, > Anzeigen Meüunden. Aus alter und neuer Zeit. Moden-Zeilung.Hchnittmusterbogen. Der Bezugspreis beträgt frei ins Haus s mit SV <? ßwatl. Mk.l.90. durch diepost ohne Zustellgebühr monatl Mk.2.-. Für Fälle däh.Gewalt, .... — ßnrq, Streiks ulw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung bzw.Nachlieferung der Muiia ob Nückzahl d Lesegelbes. Druck: Demens Landgraf Nächst., Dresden «Freita>. -ei unverl. eingeiandt Manuskripten ist Nückporto beizufüa. Für Anzeigen, welche durch Zanipr. aufgegeb werden, könn. wir ein^ Verantwort bez. der Nichtigkeit nicht übernehm. M 09 berechtigten ist es, zur Sicherung sei nes Wahlrechts die Wählerliste oder Wahlkartei rechtzeitig «inschen. Wer erhält einen Stimmschein? Einen weißen Stimmsche l^i för den erst n und gleichz itig einen den etwa erforderlichen au Antrag: l. Ein Wähler, der in eine Wählerliste oder Wahlkartei eingetragen 7 wenn er sich am Wahltag während der Wahlzeit aus zw n^enden Gr 'nden außer halb se nes Wahlb zirks aufhält: wenn er nach Ablauf der Einspruchsfrist seine Wohnung in einen andern Wahlbe zirk verlegt: wenn er infolge eines körp rlichen Leidens oder Gebrechens in sein r Bewegungsfreiheit behindert ist und durch den Wahlschein die Möglichkeit erhält, einen für ihn gün stiger gelegen:» Wahlraum au'zu'uch:n. Ein Wähler, der in eine Wählerliste oder ist:
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