Dienstag. Nr. 78. 9. Juli 1878. Weißerih-Feitung. AmLs-Itatt für die Königs. Amtshaupimannschaft Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Kerichts-Aemter und die Stadträtpe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis Vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zei!e, oder deren Ranm, berechnet. Zmlkcher Theis. Bekanntmachung. Bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft ist von der Gemeinde Liebenau die Einziehung deS auf dem Teichdamme Nr. 199 des Flurbuchs für Liebenau hinführenden Fußweges beantragt worden. In Gemäßheit von § 14, Abs. 3, des Gesetzes über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 wird dies mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Widersprüche hiergegen binnen 3 Wochen, vom Erscheinen gegenwärtiger Bekanntmachung angerechnet, hier anzumelden sind. Dippoldiswalde, den 4 Juli 1878 Königliche Amtshauptmannfchaft. In Stellvertretung: v. Brück, Assessor. Bekanntmachung. Diejenigen Herren Bürgermeister und bez. Gemeindevorstände des hiesigen Verwaltungsbezirks, welche die in der Bekanntmachung, das Maaß- und Gewichtswesen betr., vom 10. April ds. Js. erforderte Anzeige bis jetzt noch nicht anher erstattet haben, werden an nunmehr umgehende Erledigung dieses Rückstandes erinnert. Dippoldiswalde, den 5 Juli 1878 Königliche Amtshauptmannfchaft. In Jnterimsverwaltung: v. Brück, Assessor. Der Schneibergeselle Karl Traugott Exner aus SteinpleiS bei Werdau, welcher bis zu dem 23. vor. MtS. in Johnsbach in Arbeit gestanden und sich am gedachten Tage von dort wegbegeben hat, ist auf eine Anzeige zu vernehmen. Da dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird xp. Exner hierdurch vorgeladen, sich sofort beim unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt zu seiner Vernehmung zu stellen, und ergeht an alle Behörden, in deren Bezirken der Genannte betroffen werden sollte, das Ersuchen, ihn anzuhalten und davon Nachricht anher zu geben. Dippoldiswalde, den 5 Juli 1878 Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Bekanntmachung. Sämmtliche Gemeindebehörden des Steuerbezirks Dippoldiswalde werden hierdurch darauf aufmerksam ge macht, daß nach § 45 des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874, in Verbindung mit 8 28 der Ausführungs- Verordnung vom 6. December 1876, jedem Steuerpflichtigen die Steuerklasse, in welche er eingeschätzt worden ist, sowie der Betrag der von ihm zu entrichtenden Steuer mittelst der den Gemeinden bereits zugesendeten Formulare (I,) bekannt zu machen ist, ingleichen, daß die Seiten der Gemeindebehörden nach § 46 des gedachten Gesetzes, in Verbindung mit 8 30 der erwähnten Ausführungsverordnung, zu erlassende allgemeine öffentliche Aufforderung in dem betreffenden Amtsblatte zu ge schehen hat. Auch haben sämmtliche Gemeindebehörden baldigst darüber Mittheilung anher gelangen zu lassen, zu welcher Zeit die wöchentliche Frist behufs Einwendung von Reklamationen gegen die erfolgte Einkommensteuerabschätzung abgelaufen ist, beziehentlich abläuft. Gleichzeitig werden sämmtliche Ortssteuereinnehmer noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß von ihnen die eingegangenen Einkommensteuerbeträge spätestens bis 1«. August -s. Js. mittelst Lieferscheins an die unterzeichnete Bezirkssteuereinnahme, jedoch nur in den Vormittagsstunden, abzuführen und daß hierbei, behufs der nöthigen Prüfung, diejenigen Cataster, in denen die llfachen Steuersätze von der Gemeindeverwaltung ausgeworfen worden, mit an Expeditionsstelle zu bringen sind. Königliche BezirkS-Steuer-Ginnahme. Dippoldiswalde, am 4. Juli 1878. " Voigt.