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Erzgebirgischer Volksfreund : 12.12.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930-12-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193012128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19301212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19301212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1930
- Monat1930-12
- Tag1930-12-12
- Monat1930-12
- Jahr1930
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 12.12.1930
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3S - SS cm arm. 100fm, 40—44 cm gem. SO fm-, 4S—pp. cm g«m.23 sm. M. »«rbstwW«» S4S St. Kl. S. St. «et,»«,,«: 445 St. Kl. 4, 7SS St- Kl. S, IS« St. Kl. 6, 3070 St. Kl. 7. > M. Lr«mh»tzr 430,5 im Brm«fch»tte, 57 na Br»»«b«Kpp«l, 140/i na ÄDllMM, ISS nu E Aufbereitet i d. Abt. «8 (Kabllchlag), 10, 41: 7V. 7S und St lKampschlSge). 12, 20, 2t und 22 (Durchsontungen) S. S, 10. IS. 14. IS. 17-26, Sl, SS. SS. SS. 4« und 47 (Brüche). Forst«»» Autrrwttfevrhal. Forftkass« Schmarzeuberg. Nvhhvlz-Dersteigerung. Ml-Maler Slaalssorlkevier. Dtenstag, de« 3» Dez. 1034 iw Fremdeahof „Bar» Wuftt»- t« Sue ooa «Mag« IS Ahr ab: 3<XX) ft. Kldh« 7—14 cm —120 fm., 1200 dal. 15—1S cm -- IM fm, 1000 dal. 20—24 cm -- 200 fm., SOO dgl. 2S—2S cm --- 180 fm., 300 dgl. 30—pp cm 140 fm . (3,5. 4. u. 4,5 m la.) entrindet. 30 na ft. NatzSaSopel, SS ft. Derdstaageu. Abt Ss.7S.7Su.8S (Kahlschläge), LS—SS frische Bruch« und Durchforstungshblzrr. Forflaml Wildealhal. Forftkass« Sch»«zeabers. Di« amtlichen Bekanntmachungen sSmtlichtr Behörde« können in den Geschäftsstellen de» »Xttzgebttgischen Vvlksfreundo" in Au«, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg eingesehen werden. Ueber dem schneidigen Herrn Polizeiobersten Heimanns« berg, einen Zenttumsdemokraten mit besonderem republikni« schen Einschlag, leuchtet die Gnadensonne der Genossen Seve- ring und GrzesmsA. Er ist daher sehr, sehr mächtig und kann sich allerhand erlauben. Wer gegen ihn «ine Lipp« riskiert, wird sofort hoppqenommen, natürlich nur dann, «LM.es M um.eiyen.Mtch-lw der rechts steht. Man stelle sich vor, kn Mheren Zelten Wie ein DoÄHkiMürr einem sozialistischen ReichstagsabgeOrdneten so gekommen, wie Hqrr Heimannsberg Herrn Dr.Fabriciu» von der NSDAP.!! E. D. ' - ' ' ' .. Krawalle in Äamburg. Li« Toter. Hamburg, 10. Dez. Nachmittags bildeten sich Ans a m m. lungen in St. Pauli. Pölizeibeamte wurden mit Stein« würfen empfangen und machten deshalb von den Gummiknüp peln Gebrauch. In der Reeperbahn wurde die Polizei derart bedrängt, daß sie Schüsse abgeben mußte. Die Menge stob auseinander. Ein 19jähriger Bäcker erlitt eine schwere Kopfwunde und starb.. Schwer« Berfehluuge« bei einer Ortskrankenkasse. Breslau, 10. Dez. In der Verwaltung der Breslauer Allgemeinen Ortskrankenkasse sind schwere Der fehl un« gen aufgedeckt worden, die jahrelang zurllckreichen und dem Reiche einen Schaden von.etwa 200 000 Mark verursacht haben. Es handelt sich um Mehrberechnungen, die zwei Abteilungsleiter der Krankenkasse dem Hauptversorgungs- amt gegenüber gemacht haben. Fünfuhrladenschlutz am Keillgen Abend. Gaststätte» schließen um 7 Uhr. BerN«, 10. Dez. Im sozialpolitischen Ausschuß des Reichstages wurde ein Antrag angenommen, wonach für offen« Verkaufsstellen, auch wenn sie keine An gestellten beschäftigen, der Ladenschluß am Heiligen Abend allgemein auf 5 Uhr festgelegt wird. Bis zu einer halben Stunde nach Ladenschluß dürfen anwesend« Käufer bedient und Aufräumungsarbeiten geleistet werden. Dieser Beschluß bedeutet, daß die in der bisherigen Regelung ent- halten« Ausnahme für Lebens- und Genußmitt«lgeschäft« und für Geschäfte ohne Angestellte, die bis um 6 Uhr offen halten dursten, beseitigt wird. Weiter beschloß der Ausschuß, haß alle Gaststätten am Heiligen Abend, auch wenn sie keine Angestellten beschäftigen, um 7 Uhr schli« ßen müss« n. BerN«, 10. Dez. Im Dankgewerbe wurde mit den Stim men der Arbeitgeber ein Schiedsspruch gefällt, der einen generellen Abschlag von 5 Prozent auf di« bisherigen Gehälter vorsteht und außerdem den Manteltarif dahin ändert, daß 1931 ein Aufstetgen in neue Gehaltsgruppen nicht geschieht. Di« Arbeitnehmervertreter haben erklärt, daß sts den Schiedsspruch ablehnen. Braunschweig 10. Dez. Bei einer P7vt»stversammlung der Studentenschaft gegen die Bedrückung der Deutschen in Polen kam «s zu erregten Auseinandersetzungen, als bei der Abstimmung einige Anwesende gegen die Entschließung stimm ten. Die Protestler wurden aus dem Saal grmeöck« GchU«ß. lich sprach sich die Versammlung gegen den AN« „Im Wester« nichts Neues^ aus. ... Breslau, 10. Dez. Das Oberlandesgericht verurteilt« den Fischer Karl Heyduk wegen versuchten Ländesü-crats unter Zubilligung mildernder Umstände zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis und den Fischer Klen ks wegen «in» facher Spionage zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten, D» Freitag, den 12. Dezember 1930, Norm. 10 Uhr sollen in Bernsbach 1 Adlerschreibmaschlne, 100 Seldkörbe, 30 Mehl- siebe, 1 Speiseschrank, 1 kompl. Spritzvorrichtung, 1 Blumen- Die Genosse« stellen sich vor den Keysilm Sie verhSnge« -en kleinen Belagerungszustand über Berlin. Beschloß. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Händ lers Paul Georg Emil Louis Wachsmuth, Inhabers einer Fein- kosthandlung in Schwarzenberg, Dahnhofstr. 10., wird zur An hörung der Gläubiger, wegen Einstellung des Konkursverfah rens gemäß 8 204 der KO. Termin vor dem unterzeichneten Gericht auf den 22. Dezember 1980, mittag 12 Uhr anberaumt. — K. 25/30. — Schwarzenberg, den 6. Dez. 1930. Das Amtsgericht. Amtliche Anzeigen. Im Handelsregister ist eingetragen worden: 1. am 8. Dezember 1930 auf Blatt 473, die Firma Wäsche- sabrikeu Gebrüder Simo«, Aktiengesellschaft in Aue betr.: Das Vorstandsmitglied Direktor Ernst Anton Gommer in Aue istausgeschieden; 2. am 10. Dezember 1930 auf Watt 261, die Firma Llektrizl- täts^esellschaft Haas L Stahl mit beschränkter Haftung in Aue betr.: Die Prokura der Elsa verehr!. Stahl in Aue ist erloschen. Amtsgericht Aue, den 11. Dezember 1930. Das Demonstralionsverbol. Berlin, 10. Dez. Der Polizeipräsident teilt mit: Nach dem die verschiedenen politischen Kundgebungen in den letzten Tagen trotz geringfügiger Beteiligung (in keinem Falle mehr als 6000) eine Störung der öffentlichen Ordnung herbeigeführt haben, hat der Polizeipräsident von Berlin auf Grund des Artikels 123 Absatz 2 der Reichsverfassung von Mittwoch, den 10. Dezember 1930 ab 14 Uhr sämtliche Kundgebun gen und Umzüge unter freiem Himmel ver- boten. Dieses Verbot wird bis auf weiteres aufrechterhalten mit der Ausnahme, daß «in« Anzahl von Plätzen, deren Namen noch belanntgegeben werden, für Versammlungen «freigegeben bleiben. Umzüge bleiben auch dann in jedem Falle Untersaat. In den übrigen Straßen und Plätzen wird jede Ansammlung unter Umstanden ohne vorherig« Darnunq polizeilich rerkreut. Der schneidige Ppllzeioberst. Berlin, 10. Dez. Das Berliner Schnellgericht verurteilte den gestern b«i den Demonstrationen gegen den Remarque- Film bekanntlich verhafteten nationalsozialistischen Reichstags abgeordneten Dr. Fabricius wegen Uebertretung der Berliner Stvaßenordnung zu 30 Mark Geldstrafe und wegen Beamten- beleidigung zu 150 Mark Geldstrafe. Die Verteidiger haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Di« Gerichtsverhandlung nahm «inen interessanten Der- lauf. Dr. Fabricius erklärte zu den Vorgängen folgen- des: Ich bin gestern abend gegen ^11 Uhr in der Nähe des Wittenbergplatzes gewesen, nm mich In meiner Eigenschaft als Reichstagsabgeordneter davon persönlich zu überzeugen, kn welcher Weise sich die Kundgebungen abspielten. Insbesondere wollte ich mich auch über das Verhallen der Polizei unter- richten, zumal ich schon des öfteren beobachtet habe, daß sich die Polizeibeamten schwere Uebergriffe gegenüber dem Pu- blikum zuschulden kommen lassen. Plötzlich wurde mir von feiten des Publikums mitgeteilt, es sei von der Polizei ge schossen worden. Da ich weiter erfrchr, daß der Polizei kommandeur Heimannsberg persönlich anwesend sei und ich ihn kurz darauf auch in meiner unmittelbaren Nähe bemerkte, ging ich auf ihn zu, um die Angelegenheit sofort an Ort und Stelle zu klären. Ich sprach Herrn Heimannsberg mit fol genden Worten an: Trifft es zu, Herr Kommandeur, daß Sie Befehl zum Schießen gegeben haben? Heimannsberg fuhr mich in sehr grober Weise an und erklärte: „Das geht Sie gar nichts an, stören Sie nicht den Dienstbetrieb." Hierauf legitimiert« ich mich dem Poliz«ikommandeur als Reichstags- abgeordneter: ,^)b Sie Reichstagsabgeordneter sind oder nicht, ist mir egal, hier hab« ich zu befehlen." Ich erwiderte darauf: ,Lerr Oberst, ich habe nur an Sie die Frag« ge- richtet, ob Sie Befehl zum Schießen gegeben haben," worauf der Kommandeur mir jedoch di« Antwort schuldig blieb und eine Geste nach seinen Beamten zu machte, daß er mich bei den nächsten Worten festnehmen lassen wollte. Ich sagte dar auf zu ihm: „Sie können mich verhaften lassen, aber es ist mir vollkommen gleichgültig, ob ich heute Nacht auf einer Pritsche oder in meinem Bett schlafe." Hierauf gab Oberst Heimannsberg Befehl, mich festzunehmen, worauf mich dann Major Heinrich und zwei Schupobeamt« nach der nächsten Polizeiwache abführten. Die Beamten erklärten, ich sei deshalb festgenommen worden, weil ich mich zweimal dem Befehl des Kommandeurs, weiterzugehen, widersetzt hätte. Ich protestierte dagegen. Jedoch erklärten die Poliz«tb«amten, sie könnten bas beschwören, worauf ich erklärte,, sie könn - ten beschwören, vas sie wollen, es wäre ja auch nicht das erste Mal, daß sie so etwas tun. womit ich aus- drücken wollte, daß Polizeibeamt« ganz allgemein stets zur Rechtfertigung ihres Verhaltens alle Dinge unter Eid aus- sagen. Ich wollte damit keineswegs di« betreffenden Beamten beleidigen. Man protokolliert« dies« Erklärung. In der nachfolgenden Zeugenvernehmung verwickelten sich sowohl Oberst Heimannsberg als auch weitere Delastungs- zeugen dauernd in Widersprüche. Obwohl der Staatsanwalt am Schluss« der Verhandlung drei Tage Haft und eir.:n Monat Gefängnis für Dr. Fabri cius beantragte, kam G-richt zu dem oben wiedergegebe- nen Urteil , ,. , W»»«», W »«> »«««al,» Di« Genossen Severing und Grzeflnski haben Demonstra- ! verElAA. tionen, Kundgebungen und Umzüge unter, freiem Simmel für den Stadtbereich Berlin verboten, mithin die verfassungsmäßig gewährleistete Freiheit des einzelnen Staatsbürgers wesentlich eingeschränkt. Man nennt so etwas den „Kleinen Belagerungs zustand", ein Zustand, bei dem, wenn er ja einmal in der ver rotteten monarchistischen Zeit angewendet wurde, sämtliche Herren Genossen Zustände bekamen. Heute geht es ihnen nur so von der Hand, das Aufheben der verfassungsmäßigen Garantien. Gerade jetzt sind die Herren roten Hüter der Grundrechte in der Uebung, wo sie doch eben der Notverord nung zur Annahme verhalfen, also sich mit der Diktatur ein verstanden erklärten. Vernünftige Menschen sind keine grundsätzlichen Gegner von Notmaßnahmen, auch nicht des kleinen oder großen Be lagerungszustandes und der Anwendung des Artikels 48. Sie meinen, daß Ordnung sein muß, und daß, wenn die normalen Mittel nicht ausreichen, die in den Gesetzen vorgesehenen anor malen Wege energisch beschritten werden müssen. Nur verlan- gen sie, daß diejenigen, welchen die Handhabung der Gesetze obliegt, unbedingten Pertrauens wert sind. Gerade hier hapert es aber sehr oft im Parteienstaate. Der Anlaß zur Verhängung des Kleinen Belagerungszu standes über Perlin sind die nationalen Protestkundgebungen gegen den Hetzsilm: Im Westen nichts Neues, in dem die deutsche Jugend, die im Weltkrieg ihr Leben opferte, aufs ge- meinste verunglimpft wird. Es ist nur ein ganz kleiner Kreis von sogenannten Deutschen, der an solchen Filmen seine Freude hat, jeder anständige wirkliche Deutsche mißbilligt sie auf das schärfste. Kann man es der nationalen Jugend Ber- lins verdenken, wenn sie mit den Mitteln, die nun einmal in der Republik üblich geworden sind, gegen den Bildstreifen pro testiert und gegen die für die Aufführung Verantwortlichen demonstriert? Die sozialistischen Polizeimachthaber in Der- lin hätten, wenn sie den logischen Weg gegangen wären, den Film verbieten müssen. Sie waren dazu ge- setzlich berechtigt, denn die Wiedergabe des Films ist geeignet, die öffentliche Ordnung zu stören. Da aber die Herren in erster Linie politisch denken und den nationalen Kreisen eins auswischen wollen, tun sie der Logik Zwang an und verbieten nicht die Ursache, sondern die Folge. Das ist zwar an sich sehr unklug und sehr wenig freund- ich, aber man kann den Herren Genossen deswegen nicht böse ein. Denn ihre Verblendung ist das b e ste W e rb « mNteI ür den nationalen Gedanken. kanneneiurichtung (bestehend au» 24 verschiedenen Wertzevgen) öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. 25070/2S Sammelort der Dieter: Gasth. zum Lamm. Der Gerichtsvollzieher de» Ami»gerlcht« Schwarzenberg. Achtung! Das Stadtbauamt hat an verschiedenen Stellen der Stadt Streuschlacken anfahren lassen. Die Schlacken werden bei ein tretender Glätte zum Streuen durch städtische Arbeiter ver- wendet. Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß Ein- wohner Sireuschlacken abgefahren haben. Der Stadttat steht sich gezwungen, in Zukunft gegen die Entnehmer der Streu- schlacken Strafantrag zu stellen. Der Anspruch auf Schaden ersatz bleibt außerdem Vorbehalten. Schwarzenberg, am 8. Dez. 1930. Der Rat der Stadt. Nutz- un- Brennholz - Versteigerung. Slaalsforslrevier Unlerwiesenthal. Dienatas, de« 30. Dezember ISS» vormittag» /,10 Ahr i« der Bahnhofswirtschaft i« »««abrr-r Ft. Kildtzer (3—3,5, 4 und 4,5 m lang), 7—S cm gem. >3 sm-, >0—14 cm gem. 50 sm., 15—IS cm gem. — 145 fm., 20—24 cm gem. 248 sm., 25—2S cm gem. --- 280 fm., 30—34 cm gem. 235 sm., Nr. 289 Freitag, den 12. Dezember 1930 83. Jahrg. »1 Mi Um«»«» »« »a» So— m» Nevos«. v« Bret» » »Um mm dn«, Lol«—I« Ul »0 Md Sklm-Uiich, »«MMI»« ">, «Ml»«» »r für di» I» mm dr«Uo PM. ««U-lMMtI» »0, «m»«» »0. Nir »i« « mm KM, er. «m»«»«s v«asch«a-a»»»» > va«» Nr. irr». Tageblatt - uad Schwarzenberg der StadtrStt w Srünhain. Lößnitz, Neustadt«! «ad Schneeberg, der FiaanzSiot« i» Au« und Schwarzenberg. L» iv«kb«a außerdem »«rdssentlicht: Bekanntmachung« ber Stadträt« za Niu mb Schwarzenberg und de» Amtsgerichts -u Sohaungeorgenstadl. Verlag E. M. VSrluer, Aue, Grzge».
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