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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 10.03.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-03-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189203108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920310
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920310
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-03
- Tag1892-03-10
- Monat1892-03
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 10.03.1892
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Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich GeMts-AMizer für Sohndorf, Mich, Amsdorf, Rosdorf, Ä. Cgidicu, Heinrichsort, Marienau u. Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. — — — —- 42. Jahrgang. —— -—— Nr. 58. Donnerstag, den 10. März 1892. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tao. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. —> Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Naum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekanntmachuNg, das diesjährige Musterungsgeschäft betreffend. Die in der Stadt Lichtenstein wohnhaften Militärpflichtigen werden hiermit vorgeladen, sich Dienstag, den 15. März d. I., vormittags 7^ Uhr behufs ihrer Gestellung vor der Königlichen Ersatz-Kommission im hiesigen neuen Schützenhause bei Vermeidung der für den Nichtgesiellungssa > fest gesetzten Strafen und Nachteile rechtzeitig einzufinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert ist, hat ein Arzt-Zeugnis einzureichcn. Eine Einzelbeorderung der Militärpflichtigen erfolgt nicht. Lichtenstein, den 8. März 1892. Der Rat zu Lichtenstein. — Fröhlich. FeNster-VerkKuf. Die alten, noch brauchbaren Fenster des vormaligen Amthauses in Lichtenstein — 50 Stück nebst den teilweise dazu gehörigen Winterfenstern, deren zuvorige Besichtigung jederzeit erfolgen kann, sollen Freitag, den 11 März e., vormittags 40 Uhr unter den vorher bekannt gemacht werdenden Bedingungen an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Fürst!. Reniverwaltung Lichtenstein, den 1. März 1892. von Uslar-Gleichen. Bekanntmachung. Die hiesigen Ratsexpeditionslokalitäten sind wegen Reinigung derselben nächsten Freitag, den 11. März geschlossen. Callnberg, den 7. März 1892. Der Bürgermeister. Schmidt. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 8. März. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Inter pellation der Avgg. von Staufenberg und Siegle betr. den Schutz des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Kunst in außerdeutschen Staaten. Die Interpellation lautet: 1) Gedenkt die Reichs regierung die Bedingung des amerikanischen Gesetzes für die Anwendung desselben auf deutsche Reichs- angehörige zu erfüllen und wird sie dem Reichstage hierüber eventuell eine Vorlage machen? 2) Gedenkt die Reichsregierung den Abschluß eines Vertrages mit der österreichisch-ungarischen Regierung anzubahnen, durch welchen den bestehenden Mängeln adgeholfen und insbesondere die Ausdehnung des Urheberschutzes auf die gesamte österreichisch-ungarische Monarchie herbeigeführt wird? Abg. Siegle (natlib.) befürwortet die Inter pellation. Staatssekretär ».Marschall: Die erste Frage der Interpellation ist durch die inzwischen erfolgte Vorlegung des mit den vereinigten Staaten von Nordamerika abgeschlossenen Abkommens bereits er ledigt. Die zweite Frage der Interpellation be antworte ich mit ja. Die österreichisch-ungarische Regierung hat sich auf unsere Anfrage zum Abschluß einer neuen Konvention bereit erklärt. Die Ver handlungen sollen demnächst schon beginnen und hoffentlich wird dem Reichstage in nächster Session eine den Wünschen der Interpellation entsprechende Vorlage gemacht werden können. Damit ist der Gegenstand erledigt. Da» Uebereinkommen mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte wird in erster und zweiter Lesung angenommen. Hierauf wird die Etatsberatung fortgesetzt. Zum Etat des allgemeinen Pensions fonds liegt folgende Resolution der Abgg. Graf Douglas, Frhr. v. Manteuffel und Menzer (kons.) vor: Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regierungen um Vorlegung einer Novelle zum Mtlitärpensionsgesetz zu ersuchen, wonach das Recht auf den Bezug der eigentlichen Pension erst ruhen soll, wenn die nachstehenden Klassen den Reichs-, Staat«-, oder Kommunaldienst, unter Zurechnung der Militärpensionen, ausschließlich der Pensions erhöhungen, mehr als folgendes gesamte Dienstein- kommen beziehen: u) Offiziere und im Offizierrang stehende Militärärzte 6000 Mark, d) Feldwebel 1500 Mark, o) Sergeanten und Unteroffiziere 1200 Mark, ä) Gemeine 700 Mark, Unteroffiziere von 12jähriger aktiver Dienstzeit 1800 Mark. Abg. Menzer (kons.): Unsere Resolution ent spricht zwar noch nicht allen berechtigten Wünschen der betreffenden Pensionsbcrechtigten, aber sie sorgt doch für die Abstellung der dringendsten Uebelstände. Diese Abstellung liegt ebenso im Interesse unserer Militärverwaltung, wie der zunächst Beteiligten. Heute wild vielfach mit der Verabschiedung von Offizieren gezögert, wenn dieselben auch nicht mehr ganz dienstfähig sind, um sie nicht finanziellen Schwierigkeiten auszusetzen. Nach Berücksichtigung unserer Resolution wird das anders werden. Die in das Zivilverhältnis zurückgetretenen Offiziere müssen auch oft zu Dienstleistungen greifen, die mit der Würde des Offizierkorps doch nicht recht gut ver einbar sind. Die ausgetretenen Unteroffiziere gelangen wiederum infolge der unzureichenden Versorgung häufig genug auf eine schiefe Ebene. Ich hoffe, die Regierungen werden unserem Anträge sympatisch gegenüberstehen, doch müßte die erstrebte Neuregelung bald erfolgen, denn Tausende rechnen hierauf. Abg. Frhr. v. Gültlingen (freikons) hat gegen den Antrag das Bedenken, daß die Arbeitslust und Pflichttreue den in den Zivildienst übergetretenen Militärs durch die geforderten Maßnahmen beein trächtigt werden möchten. Zweckmäßig würde es sein, den pensionierten Soldaten grundsätzlich eine gewisse Quote der Pension bei der Wiederanstellung zu überlassen. Generallieutenant v. Spitz erklärt zu dem Anträge, daß eine Novelle zum Pensionsgesetz bereits in Ausarbeitung begriffen fei, die dem Reichstag in der nächsten Session zum Herbst voraussichtlich werde vorgelegt werben. (Beifall.) Abg. Pieschel (nat.-lib.) spricht seine Genug- thuung über diese Ankündigung aus. Die gänzliche Entziehung der Pension vor allem oder ihre erhebliche Verminderung fei eine Härte, die sich nicht recht fertigen lasse. Abg. Richter (freis.): Der von mir im vor igen Jahre eingebrachte Antrag auf Erhöhung der Pensionen der Kriegsinvaliden wäre leicht durchführ bar gewesen; anders aber ist es mit dem vorliegenden Antrag, der auch ziffermäßig die Reichsr gierung zu sehr bindet. Die vorgeschlagen-n Pensions-Erhöhungen gehen auch zu weit, umso mehr, als die Militäranwärter den Zivilanwärtern gegenüber so wie so schon bevor zugt sind. Woher soll denn das Geld zur Durchführ ung des Antrages genommen werden? Wäre gestern nicht so viel für die Kolonieen bewilligt worden, so ließe sich vielleicht darüber sprechen ; so ist es unmög lich. Die Tabakszollerhöhung, welche von einigen Mitgliedern der konservativen Partei noch beantragt ist, wird kein Plus, sondern ein Minus für die Reichskasse ergeben. Staatssekretär v. Maltzahn bestätigt, daß eine Vorlage betr. die Abänderung des Militär ien- sionsgesctzes in Vorbereitung ist. Die hierbei hervor- getretenen Schwierigkeiten sind keineswegs durchaus finanzieller Natur, sondern liegen auch auf dem Ge biete der ZIvilverwaltnng. Abg. Graf Douglas (freikons.) befürwortet die Resolution, deren Ausführung auch dazu bei tragen werde, den Unteroffizierstand zu heben nnd die Unteroffiziere zu einem Elitekorps zu machen. Dadurch würden auch die Soldatenmißhandlungm sich vermindern. Generalleutnant v. Spitz: Der vorjährige Antrag des Abg. Richter hat bei der Militärverwalt ung vollen Beifall gefunden. Die Regelung ist aber nicht so einfach, wie Herr Richter es meint. Abg. Örterer (Zentr.) erklärt, daß seine politischen Freunde der Resolution sympathisch gegen überstehen ; nach der von der Regierung abgegebenen Erklärung empfehle es sich aber, die angekündigte Vorlage abzuwarten. Die Pension der Kriegsinva liden müsse aber so bald wie möglich erhöht werden. Für die Abtragung solcher Ehrenschuld muß immer Geld da sein. Abg. Freiherr v. Manteuffel (kons.) zieht unter Bezug auf die Erklärung der Regierung seinen Antrag zurück. Äbg. v. Vollmar (Soz.) hält die Interessen der Offiziere für genügend gewahrt und wünscht größere Berücksichtigung der Unteroffiziere und Mann schaften. Der Etat des allgemeinen Pcnsionsfonds wird angenommen. Beim Etat des Reichs-Jnvalidenfonds betont Abg. Singer (Soz.) nochmals die Notwendigkeit einer Zulage an die Kricgsinvaliben. Es sei das eine überaus wichtige Sache. Generalleutnant v. Spitz erklärt, daß der be zügliche vorjährige Antrag Richter in eine Vorlage ausgenommen worden sei, welche den verbündeten Regierungen werde unterbreitet werden. Abg. Singer führt aus, die Besserstellung der Kriegsinvaliden dörf nicht als Vorspann für die ander weite Regelung der Pensionsverhältnisse benutzt werden, sondern muß auch ohne dieselbe erfolgen. Der Etat des Reichs-Jnvalidenfonds wird hierauf angenommen. Beim Etat des Bankwesens weist Abg. v. Strombeck (Zentr.) darauf hin, daß sich die Um sätze der Reichsbank seit deren Bestehen verdreifacht haben. Eine Verdreifachung der Beamten ist aber nicht eingetreten, scheint auch nicht nötig zu sein, eS ist aber doch fraglich, ob überall das Beamtenperso nal genügt. Der Etat des Bankwesens wird alsdann ange nommen. Beim Etat der Zölle und Verbrauchssteuern (Referent: Abg. Hartmann, kons.) liegt folgender Antrag des Äbg. Menzer (kons.) und Genossen vor: Der Reichstag wolle beschließen, die verbün deten Regierungen zu ersuchen, möglichst noch in dieser Session eine Vorlage zu unterbreiten, wonach der Zollsatz für Tw-aksblättcr, unbearbeitet, und Stengel von 85 Mark pro 100 Kilogramm auf 125 Mark zu erhöhen ist. Abg. Dr. Brömel (freis.) beschwert sich über Praktiken der Zollverwaltung, das langsame Be- schwerdeversahren bet derselb-n, sowie darüber, daß der Bundesrat die Abweisung von Beschwerden in
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