und Ä m 1 Lblat t für Mingl. MMmtrr Wt du SGtviÜe M Rich md Strchl«. Redaktion und Verlag von E. K. Grellmann. - 101. Dienstag, de« iH, DeeemVt* 1867. IU.!^ 7^77 -^! '.:s I!<; '^IU 7NK- Lütt „ Wldeblatt und Mnzetger", erscheint wöchenUich zweimal, Dienstag« und tzcettqa«, u»d kostet vier» teljShrlich 7j Ntzr. — LtsttÜungeii werdeN bei jeder Postanstau, in unseren Hcheditionen in Mesa und Strebla, stmle von alle« uusern votrn entgegen genommciu Au Annahme von Annoncen find ferner bevollmLchtigt Haaseustei» und Vogler tu daMbt»r->Rlsona und Frankfurt a. R., H. «nglerin Leipzig, 8.W. Vqalbqch in Dresden und Duge» Hort in Leipzig. . : D ci« u » l m u cy u u g. Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes soll -en 21. Deeember I8VV das dem Gutsbesitzer Ernst Eduard Schirmer in Jacobsthal zugehörige Dreihufengut ölo. IS des Brand- catasters und kol. 24 des Grund- und HMwthekenbuches für Jacobsthal, welches am 12. October 1867 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1t,76V Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schänke zu Jacobs thal aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Strehla, am 16. October 1867. Das Königliche Gerichts amt daselbst. In Stellvertretung: Mühle. -e« 2V Deeembev 18VU, von Vormittags S Uhr an, iohrsscher FprsireMe ausbereitete Hölzer, als: - Stück «eiche Stämme Nr. 1—811, l in den Schlägen: im Kiengehau Schock 30 Stück «eiche StastgeN Nr. 1 —105, j und an der NieSkaer Grenze, Bekanntmachung Nach bereits im Jahre 1863 beschlossener Einstellung des Geschäftsbetriebes der Hamburg-Bremer Feuerversicherungs-Gesellschaft innerhalb des Königreichs Sachsen ist neuerdings bei der Brandversicherung«' Commission zur Anzeige gelangt, daß mit dem 1. November 1867 all« Policen dieser Privat-Feuerversicher ungs-Gesellschaft über hierländische Versicherungen abgelaufen seien. Gemäß den Bestimmungen in tz. 30 der zum Vl. Abschnitt des Jmmobiliar-Brandverficherungs-GesetzeS gehörigen Ausführungs-Verordnung vom 20 October 1862 wird dies vor Zurücknahme der ertheüten Con- cession mit der Aufforderung öffentlich bekannt gemacht, die etwa noch ungelöst gebliebenen Versicherungsver träge und Entschädigungsansprüche binnen sechs Wochen anzumelden, unter der Verwarnung, daß außerdem dergleichen Ansprüche im Verwaltungswege nicht werden berücksichtigt werden. Dresden, den 25. November 1867. . : ' Königliche BrandversicherungS-Commission. Oberländer. Rudolph. Im Gasthofe zu Gohrifch^sollen ftHeNde sm G oh r ss ch er 1« SchL- Ä '-!--»dH- «UNjM Nc 3S kieferne Laüghaufen, in der" Fichtenberger Haide - ^^nweise gegen sofortige Bezahlung'Md' unkr den vor Vchinn der Auktion bekannt singungen an die Meistbietenden versteigert werden. nden, oder auch ohne WesteteS in die genannten Waldorte zu begebet«? ' Königl. Forfnmwaltungsamt Moritzburg, den 5. December 18677 - - EraS. Än-d., -R« LA. D--e«-«R «8«V, Vormittag- ly Uhr