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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 30.01.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-01-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187901305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18790130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18790130
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- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
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^12. 1879. ochenblatt M Ischopa« Md Hlmgegend. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend früh. Vierteljährlicher Abonnementspreis bet Abholung in der Expedition 1 M., bet Zusendung durch den Boten 1,1b M. > 47. Jahrgang. Donnerstag den 30. Januar. Inserate von 3 Zeilen an die gespaltene Zeile 8 Pf. Annahme derselben längstens bis Mittag 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens jedesmal vorhergehenden Tages. Von dem Unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 4. Februar I87S das dem vormaligen hiesigen Stadtsteuereinnehmer Anton Clemens Reuter zugehörige Hausgrundstiick Nr. 48 des Katasters und Nr. 47 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zschopau, welches am 13. November 1878 auf 86SS Mark — Pf. ' gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hier durch bekannt gemacht wird. Zschopau, am 19. November 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Forker. Der Verein „Kleinkindcrbcwahranstalt zu Zschopau" ist heute auf dem neu eröffneten Folium 11 des Genossenschaftsrcgisters für den hiesigen Gerichtsamtsbezirk als juristische Person eingetragen worden, was hierdurch gesetzlicher Vorschrift gemäß, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird Zschopau, am 23. Januar 1879. Königliches Gerichtsamt daselbst. In Stellvertretung: Tobias, Ass. Wülfel. Zsreihandel und Schuhzoss. Die kirchlichen Gegensätze sind in unserer Zeit heftig an einander gerathen, und nicht minder grimmig befehden sich die öerschiedenen politischen Parteien. Aber alle diese Streitigkeiten werden doch neuerdings stark in den Hintergrund gedrängt durch die Kämpfe, die auf wirthschaftlichem Ge biete entbrannt sind. Besonders hat bei uns in Deutschland die Krisis, unter der wir nun schon seit geraumer Zeit leiden, die Frage angeregt und immer schärfer vorgeschoben: ob nicht etwa die Handelspolitik, die seither bei uns herrschte, an dieser Krisis schuld sei, und ob es daher nicht rathsam sei, das System des Freihandels, das wir bis jetzt befolgt, mit dem des Schutzzolls, das in anderen Staaten angenommen oder wieder an genommen ist, zu vertauschen. Nun ist es zuvörderst schon nicht ganz richtig, daß wir in Deutschland im unbedingten Freihandel leben; vielmehr bewegte sich unsere Handelspolitik in der Richtung des gemäßigten Freihandels oder des allmählich zum Freihandel hinstrebenden ge mäßigten Schutzzolls. Auch kann wohl unsere Handelspolitik allein nicht schuld an unserem wirth- schaftlichen Niedergange sein; denn Nordamerika z. B. ist mit einem wahren Panzer von Schutz zöllen umgürtet, und doch leidet es jetzt noch viel schlimmer als Wir. Umgekehrt beginnt freilich auch England, das elastische Land des Freihandels, stark in die Krisis hineingezogen zu werden, und es beweist dies Wohl, daß die Krankheit, von der Handel und Industrie erfaßt sind, eine allgemeine, keine eigenthümlich deutsche ist; es beweist aber auch, daß der Freihandel so wenig wie der Schutz zoll vor Krisen schützt. Wir lernen daraus, daß es auf die Frage, die jetzt in Aller Mutde ist und um die ein so stürmischer Kamps der Mei nungen und Interessen auszubrechen droht, auf die Frage: Freihandel oder Schutzzoll? — eine allgemein gültige, für alle Zeiten zutreffende, auf alle Länder gleich anwendbare Antwort nicht giebt. Dem einen Lande frommt der Schutzzoll, dem anderen der Freihandel, ja demselben Lande zu dieser Zeit das eine, zu einer anderen wieder das andere System: „Eines schickt sich nicht für Alle." Was z. B. unser Deutschland betrifft, so ist dasselbe durch seine Binnenlage auf einen freien Wechselverkehr mit den anderen Staaten, auf den sogenannten internationalen Verkehr, namentlich auf eine möglichst ungehinderte Ausfuhr seiner überschüssigen Jndustrieerzeugnisse, d. h. auf den Freihandel hingcwiesen. Darin haben die Frei händler Recht. Sehen wir aber, wie die uns umgebenden Staaten sich größtentheils durch Schutz zölle gegen uns absperren, uns ihre Märkte ver schließen, unserer Industrie den Wettbewerb mit der ihren erschweren oder unmöglich machen, so müssen wir wohl von der idealen Forderung des Frei handels einigermaßen zurückkommen und uns, Gleiches mit Gleichem vergeltend, ebenfalls mit Schutzzöllen waffnen. So betrachtet, verliert die Frage sehr an Schärfe und Bitterkeit; sie wird eben zu einer Frage der Zeit und des Ortes, die nur von Fall zu Fall, hier so, dort anders beantwortet werden kann. Von diesem Gesichtspunkte aus wird auch der Freihändler unter Umständen — wie z. B. die jetzigen — für gewisse Industriezweige und bis zu einem gewissen Grade die Nothwendigkeit von Schutzzöllen nicht in Abrede stellen können; um gekehrt wird aber auch der Schutzzöllner seinem System keine allgemeine Berechtigung zusprechen und den Zollkrieg, der jetzt die Völker zu spalten und die große Kette des Weltverkehrs zu lockern droht, nicht verewigen wollen. Wenn wir daher hier daran gehen, uns einmal die Schlagworte „Freihandel" und „Schutzzoll" näher anzusehen und uns ihren Inhalt klar zu machen, so kann es nicht darauf abgesehen sein, uns ein für alle Male nach der einen oder anderen Seite hin zu entscheiden; vielmehr wollen wir nur versuchen, uns den Character, die Ursachen und Wirkungen, die Licht- und Schattenseiten beider Systeme mög lichst unparteiisch vor Augen zu führen. Was sind Schutzzölle? Wir verstehen da runter Zölle oder Grenzabgaben, die beim Ein gänge fremdländischer Maaren und Jndustrieer zeugnisse erhoben werden, und zwar zu dem Zwecke, um die heimische Industrie vor der Concurrenz, vor dem wettbewerbenden Andrange der auslän dischen zu schützen. Nicht alle Einfuhrzölle sind zugleich anch Schutzzölle. Neben diesen unter scheidet man vielmehr noch eine andere Hauptart von Einfuhrzöllen, die nicht industrielle oder wirthschaftliche, sondern rein fiskalische Zwecke haben, d. h. zur Füllung des Staatssäckels, zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse beitragen sollen (Finanzzölle). Ursprünglich waren die Einfuhr zölle auf fremde Rohstoffe oder Fabrikate durch gängig Finanzzölle. Allmählich traten aber volks- wirthschaftliche Rücksichten hinzu. Man wollte den Abfluß inländischen Geldes in das Ausland möglichst einschränken, dagegen den Zufluß aus ländischen Geldes in das Inland möglichst er leichtern. So kam man dazu, die inländische Industrie zu schützen, theils durch hohe Einfuhr zölle, welche den Zgieck und die Wirkung hatten, die fremdländischen Erzeugnisse zu vertheuern und vom heimischen Markte fern zu halten (Prohi- biti v- oder Absperrungssystem), theils durch Be günstigung der Ausfuhr in Gestalt von Export prämien, d. h. Ausfuhrbelohnungen oder Ver gütungen, welche die Staatscasse den inländischen Producenten (Industriellen) in den: Falle gewährt, daß sie ihre Erzeugnisse in das Ausland ausführen, die Concurrenz mit diesem aufnehmen. Nun be ruft zwar die Rücksicht auf den Ab- und Zufluß des Geldes, welche der Aufrichtung von Schutz zollschranken meist zu Grunde gelegen hat, auf der Abschätzung des Geldes; dieses wurde irr tümlich als der Quell und Kern des nationalen Reichthums angesehen, da es doch nur das allge meine Verkehrsmaß und Tauschmittel ist. Wohl aber ist die Rücksicht auf die Industrie, die mehr und mehr zum eigentlichen Zwecke der Schutzzölle wurde, eine berechtigte und gesunde, die Sorge um ihr Emporkommcn eine in hohem Grade ernste und dringliche. Wie wichtig die Industrie für das innere und äußere Leben eines Volkes ist, brauchen wir Wohl kaum erst auszuführen. Was nützen uns die Stoffe, welche die Natur uns darbietet, wenn die umgestaltende Kraft der Industrie nicht hinzukommt? Diese erhöht den Werth der Stoffe, indem sie dieselben bear beitet, ja sie verleiht ihnen meist erst Werth, da die Natur uns nur selten ihre Gaben so darreicht, daß wir sie sofort brauchen können. Zn dieser ihrer umgestaltenden und werthbildenden Thätig- keit bedarf die Industrie vieler mitwirkenden Kräfte, und sie ist es daher, die viele Menschen in Thätigkeit und Nahrung setzt, Tausende und Millionen von Arbeitern unterhält. Die Industrie ist es ferner, die auch auf die anderen Erwerbs zweige befruchtend znrückwirkt: sie arbeitet dem Handel vor, der von der Beförderung, vom Ein- und Verkauf ihrer Erzeugnisse lebt, sie ergänzt die Landwirthschaft, indem sie dieselbe mit Werk zeugen und Maschinen versieht und die Bodener zeugnisse erst zur rechten Verwcrthung bringt. Wo die Industrie blüht und eine große Jndustrie- bcvölkerung mit gutem Auskommen versieht, da gedeiht auch die Landwirthschaft, da finden ihre Erzeugnisse regelmäßigen und reichen Absatz, da steigt der Ertrag und der Werth der Grundstücke. Daß auch die politische Machtstellung und die geistige Cultur eines Volkes von einer gesunden Industrie abhängt, versteht sich nach alledem von selbst. Kurz, die Industrie zu heben und ans
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