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Erzgebirgischer Volksfreund : 20.05.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-05-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189105209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18910520
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18910520
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1891
- Monat1891-05
- Tag1891-05-20
- Monat1891-05
- Jahr1891
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 20.05.1891
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Tageblatt für Schneeberg Md AMgegMd. für Vie königliche« ««v MV tische« Behörde« i« Aue, Grü«h^»u ^«rtD«- Kei«, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, NeoMdtel, Schneeberg, Schwarzenberg ««V MWensew Expedition, Berlag und Druck vo« E. M. Gärtner tu Schneeberg. , 113 Mittwoch, 20. Mai 18S1. - " " ki r - Bekanntmachung, das diesjährige Ober - Ersatz - Geschäft betreffend. Nach dem von der Kgl. Ober Ersatz Kommission im Bezirke der 3. Infanterie- Brigade Nr. 47 aufgestellten ÄeschäftSplane erfolgt die diesjährige MannschaftSauShebung »,, für den AuShebungöbeztrk Crimmitschau den 5. 6. 8. Juni von Vor mittags 8^ Uhr an im Rahm'schen Gasthofe zu Leubnitz, b, sür den AuSheb»ngsbezirk Zwickau den 9. 10 11. 12. 13. 15. Juni von Vormittags 8 Uhr an im Deutschen Hause zu Zwickau, v., sür den Aushebungsbezirk Wiesenburg den 16. 17. Juni von Vormittags 9^, Uhr an in der Bahnhofsrestauration zu WirseNburg, was hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß au die betreffenden Militär- Pflichtigen noch besonder« Vorladungen ergehen. Nach § 72,3 der Wehrordnung vom 22. November 1888 ist jeder in den Grundlisten des Aushebung«bezirks geführte Militärpflichtige berechtigt, iw Aushebungs termine zu erscheinen und der Kgl. Ober-Ersatz-Kommission etwaige Anliegen vorzubringeu. Zwickau, am 15. Mai 1891. Der Civilvmsitzende der Ersatz-Kommissionen in den Aus hebungsbezirken Crimmitschau, Zwickau und Wiesenburg. v. Bose, Amtshaupimann. — Rr^ Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses im Bezirke der Königlichen Amts hauptmannschaft Donnerstag, am 21. Mai 1891, Nach«. ^4 Uhr, im Saale des amtehauptmannschaftlichen DienstgebLuveS. Zwickau, am 15. Mai 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bose. Mit Rücksicht auf die ungewöhnlich lange, die Vornahme der erforderlichen Her stellungsarbeiten hindernde Dauer des verflossenen Winters hat die unterzeichnete König liche Amtshauptmannschaft beschlossen, die im Erlasse vom 20 Februar l. I. Maaßregel« gegen Hochwasserschäden betreffend, (siehe Nr 45 des Lrzgebirg. Volksfreundes und Nr. 24 des Amts- und Anzeigeblattes für Eibenstock) gesetzt« Krist bi» zum 1. August l. I zu verlängrrn. Diejenigen, welche bis zu dieser Frist den im Erlasse ertheilten Anordnungen nicht nachgekommen find, haben eine Geldstrafe von 100 -M, eventuell entsprechende Hrftstraf« zu gewärtigen. Schwarzenberg, den 15. Mai 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. . Frhr. v. Wirfing. Die in Gemäßheit von Art. II § 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des HauptmarktorteS Zwickau im Monat März dss. Js. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen inner halb der unterzeichneten AmtShauptmannschaften im Monat April dss. IS. an Militär- Pferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt 8 40 für 50 Kilo Hafer, 4 - 20 - - 50 - Heu, 4 - 20 - - 50 - Stroh. Die Königlichen AmtShauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg, am 11. Mai 18^. v. Bose. Frhr. v. Wirsing. Kohlenbergbaurecht. Der am 1. Juli 1860 in Wildenfels geborene Handlungsgehülfe Ernst Albin Schlüuzig, im Jahr« 1881 nach Amrrika auSgrwandtrt, jetzt unbekannten Aufenthalts und d«r am 26. Februar 1868 geboren« Flrisch«rgehülf« Friedrich Otto Schlüuzig, zur Zeit auf der Wanderschaft und unbekannten Aufenthalt- werden in Gemäßheit III § 5 verbunden mit 8 6 des Königlich«« Sächsisch«« G«- setz«» vom 18. März 1887, die theilweise Abänderung und Ergänzung des allgemeinen Berggesetzes betr. hiermit aufgefordert, spätestens bis 20. August 1891 sich darüber zu erklären, ob sie das ihnen an den Parzellen Nr. 85, 159, 160, 161, 162, 163, 165, 165»., 165b., 166. 166o., 166ä., 166s., 167, 168, 168»., 169, 169»., 170, 171, 172, 173, 174, 175. 176 und 177 und beziehentlich 1661. de« Flur buch» sür Wildenfels, Abtheilung L. theilweis« zustrhendt Kohl«nbergbaurecht aufgrbrn od«r «och fern« aasrrcht «rhalt«n woll«n. Die Unterlassung einer Erklärung hat für di« bttreffenden Abbauberechtigten zur Folge, daß dieselben bei Anlegung des Grundbuchsfoliums für da» oben bezeichnete Kohlenabbaurecht unberücksichtigt bleiben und vorbehältlich ihre Ansprüche g,g«n die al- Berechtigt« ring«tragrn«n Jnt«reffrnt«n di« von dems«lben übrr da- Abbaurecht getroffenen Verfügungen im Vrrhältniß zu d«n Dritt«n g«g«n sich gelt«« lass«« müfft«. Wildenfels, am 13. Mai 1891. Königliche- Amtsgericht. vr. Lessing. Neef. Von heute an auf die Dauer der Abwesenheit de» Herrn Friedensrichter Bimbür germeister August JuliyS Bochmann in Aue, ist die Wahrnehmung der Friedensrichter lichen Geschäfte im Bezirk« drr Stadt Aue dem Herrn Friedensrichter Kaufmann Listner in Zelle übertragen worden. Schneeberg, den 15. Mai 1891. , Königliches Amtsgericht. Müller. . i- Schubert. Konkursverfahren In dem Konkursverfahren über da« Vermögen de- Schneider» Karl Theobald Klinge in Zschorlau ist zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf Mittwoch, den 3. Juni 1891, Vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Schneeberg, den 19. Mai 1891. Schubert, stellv. Gerichtsschreiber deS K-uiglichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. Nachdem warme Witterung eingetreten, machen wir hierdurch bekannt, daß die städtische Badeanstalt im Herrenteich« zu Tri«Svach unt«r den früheren Bedingungen dem allgemeinen Gebrauche wieder geöffnet worden ist. Zugleich machen wir bekannt, daß abseits der Männerbavernstalt auch eine solche für Frauen errichtet worden ist. Das Einzelbad in derselben ist in der Zeit von 9—12 Uhr Vormittags auf 20 H daS Jahresabonnement auf 8 — festgestellt, für die son stigen Badestunven auf 5 und das Jahresabonnement auf 2 — Dieselbe wird I Stunde vor Dunkelheit geschloffen. Den Dienst in derselben versorgt die Tochter de» Bademeister« Möckel. Im übrigen ist eine Badeorduung nebst Tarif dort ausgehängt, welcher genau nachzugehen ist. Männlichen Personen ist das unbefugte Betreten dieser Frauenbadeaastalt sowie de« ganzen Teichdammes von der Männerbadeanstalt aus bei Geldstrafe bis 30 — oder entsprechender Haftstrafe verboten, denselben würde bei Zuwiderhandlung auch der Besuch der Männerbadeanstalt verboten. Schneeberg, den 15. Mai 1891. Der SLadtrath: vr. von Wohot. Impfung betr. Nach 8 1 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden jedes Kind vor dem Ablauf« des auf sein Geburtsjahr folgend«« Kaleu» verjähr««, sofern «S nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blat tern überstanden hat. Die Impfungen finden Mittwoch, den 20. Mat 1891 und Donnerstag, den 21. Mai 1891, Nachm. 4 Uhr in der neuen Schule, Parterre-Zimmer Nr. 6 statt. Als Jmpfarzt wird in diesem Jahr« Herr vr. rasä. M. Müller hier fungir««. Es ergeht nun, und zwar nur hierdurch, an die hi«r wohnenden betreffenden Eltern, Pflegeeltern und Vormünder die Aufforderung, an gedachten Tagen mit den im Jahr« 1890 geborenen, sowie den zwar älteren, aber wegen Kränklichkeit rc. rm vorigen Jahre zurückgestellten Kindern in obengenanntem Jmpflokale sich einzuffnden; und zwar ist die Impfung sür diejenigen Kinder, deren Familiennamen mit den Buchstaben bi« I- beginnen, auf Mittwoch, den 29. Mai 1891, Nachm. 4 Uhr und für diejenigen, deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis 2 beginnen, auf Donnerstag, den 21. Mai 1891, Nachmittag 4 Uhr festgesetzt worden. Die Revision findet eine Woche darauf, also Mittwoch, de« 27. und bezw. Donnerstag, den 28- Mai 1891, Nachmittag 4 Uhr in demselben Lokale statt und find die geimpften Kinder an diesen Tagen wieder vorzustellen. Die Impfung selbst geschieht unentgeltlich, doch ist es Jedem freigestellt, den be treffenden Impfling in seiner Privatwohnung resp. durch einen anderen Impf-Arzt, jedoch auf seine eigenen Kosten, impfen zu lassen, solchenfalls ist aber der schriftliche Nachwei der erfolgten Impfung spätesten» bi» zum Schluß der Jmpfperiode, Ende September a. c., an Rath-stelle vorzulegen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohu« gesetz lichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung (Revision) entzogen geblieben find, werden mit Geldstrafe bi« zu 50 Mk. oder mit Hast bis zu 3 Tagen bestraft, in- gleichen werden diejenigen, welche d«n ihnen obliegenden Nachweis der Privatimpfung zu führe« unterlassen, mit einer Geldstrafe bi- zu 20 Mk. event. entsprechender Haftstraf« belegt. Für Kinder, welche ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit ip diesem Jahre Nicht geimpft werden können, ist zu Vermeidung einer Geldstrafe bi- zu 20 Mk. «in dies« Ge fahr bescheinigende- ärztliche» Zeugniß bi» spätesten» Ende September 1891 an Rath«stelle vorzulegen. Di« hier zugrzoz«n«n Ettern rc. der im Jahre 1890 oder früher nicht hier ge borene« und noch nicht geimpften Kinder werd«« aufgefordert, die Impfling« bi» zum 20. Mat a. c. an Rath»stelle anzum«ldra und attdann zu d«n Impf- und Rtviston»t«rmin«a mit ihr«« Impfling«« zu «rschilurv. Schwarzenb«rg, am 14. Mat 1891. Der Stadtrat h. Garet». W.
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