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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend : 07.06.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-06-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801270953-187906070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801270953-18790607
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1801270953-18790607
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Bestände der Stadt Pulsnitz
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, ...
- Jahr1879
- Monat1879-06
- Tag1879-06-07
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auch jeder g aus dem tringen be- Gedächtniß Bahn von errlichkeiten >t. Schöne iudelsburg, che gerückt. eine gute Herzog von bieten dem mgenehmen onzerte der rn Zerstreu- M.! P». ilo 3 40 fd. 20 50 ilo 2 50 , 10 20 , 2 50 5 Sack. — Heidekorn r Sack. — ein. findet den bestimmt mmer. lorstand. Stern, orzüglicher , — bei ortheile — radier. Etage, für ch zu ver- I. Schäfer. Haha. o p, o, Johl te« sind kkri zu Her Theil- >eiden und en lieben herzlichsten crn Pastor Worte am tag, für rabe, den das frei- nen Töch- owie allen lche durch beim Be- EinuMreMgfler Jahrgang 7. Juni 187S M 46 Sonnabend Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Buchdruckerei von Vrnft AörMer in Pulsnitz. »erantwortliche Redaktion, Druck und Lerlag von Paul »Leder in Pulsnitz. SeschäftSfteve« für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann R. Tschersich. Dresden: Annoncen- Lureau'S Haasenstein L Bögler, In Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Moste, Haasenstein L Vogler. Berlin: Tentralannoncenbureau für s iimmtliche deutsche Zeitungen Erscheint: Aktttwoeb« und KoauabendS sriih 8 Ndr. AbonnementSpreiS: Bierlelsührlich lj Mark. «nserate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen Corpus- Zeile berechnet u. sind bis spätesten- Dienstags und Freitags Vormittags l» Uhr hier auf,»geben. Umstrick'stitt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken <loder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxpsst Bekanntmachung, das Aushebungsgeschäft im Aushebungsbezirke Kamenz betreffend. Das diesjährige Ansbeb.ingsgeschäst im Aushebungsbezirke Kamenz findet statt: , Montag, de» 23. Juni c. für die Gestellungspflichtigen ans den Städten Kamenz und Elstra, sowie ans den LandortMsiten des Gerichtsamtsbezirks Kamenz, und Dienstag, den 24. Juni e. für die Gestellungspflichtigen der Städte Pulsnitz und Königsbrück, sowie sür die aus den LaMvrtschaften der Gerichtsamtsbezirke Pulsnitz und Königsbrück und zwar an jedem der bezeichneten Tage von früh 7 ttbr 30 Minuten an auf de Hierbei haben, auch wenn ihnen eine diesfallsige besondere Ordre hierzu nicht bebä n. die bei der diesjährigen Musterung von der Ersatz-Commission als taug"" früherer Jahrgänge, k. die zur Ersatzreserve I. Classe designirten Militärpflichtigen, o. die wegen Ilntermätzigkcit im 3. Jahrgänge zur Ausmusterlll^dorgeschlagenen Mannschaften, ci. die von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit zur Tis ion der Ersatzbchörden entlassenen Soldaten, 6. die von den Truppentheilen abgewiescnen, im hiesigen Bezirk-' aufhältlichen Einjahrig-Freiwilligen, k. diejenigen Militärpflichtigen, welche das diesjährige MuMllNgSgeschaft au» irgend einem Grunde versäumt haben und zwar, was letztere betrifft, nach vorheriger, bei dem Unterzeichneten durch den St rath vez. OrtSvorstaud in kürzester Frist zu bewirkender Anmeldung. Dagegen sind von der persönlichen Vorstellung befreit^ die bei der diesjährigen Musterung: a. zurückgestellteu, b. wegen körperlicher Fehler als iernd untauglich zum M ilitärdienst bezeichneten, o. für die Ersatzreserve II. Class^hesignirten Mannschaften. Den zuletzt unter d. und e. Aufgeführten werhtst nach Schluß der Aushebung die Ausmusterungs- bez. Ersatz-Reservescheine durch den Stadtrath bez. Ortsvor- stand zugestellt werden. Im Uebrigen ist nach Z 71 I der Ersatzordnung vom 28. Sevtember 1875 jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militär pflichtige berechtigt, im Aushebungsbezirke zu erscheinen und der König!. Ober-Ersatz-Commission etwaige Anliegen vorzutragen. Den Ortsbehörden werden demnächst besondere Ordres sür jeden einzelnen Gestellungspflichtigen zugehcn und sind dieselben sofort nach Empfang den Betreffen den zu behändigen. Dafern Militärpflichtige, welche der Königlichen Ober-Ersatz-Commission vorzustcllen sind, inzwischen den Aufenthaltsort, an welchem sie sich in diesem Jahre zur Stammrolle gemeldet, gewechselt haben sollten, oder vor Beginn des Aushebungsgeschäfts noch wechseln sollten, so sind dem Unterzeichneten von den Ortsbehörden unter Rückgabe der betreffenden Ordres schleunigst die erforderlichen Angaben zu machen. Militärpflichtige, welche der Aufforderung zur Gestellung keine Folge leisten, oder im Aushebungstermine nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, nach. Maßgabe von § 24 7 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen belegt, verlieren außerdem die Vorlheile der Loosung und können durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellung angehalten werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann außer terminlich gemustert, ausgehoben und sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen behindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstcllende Arzt nicht amtlich angestellt ist, orts obrigkeitlich beglaubigt sein. Muß. Gegen die Entscheidungen der Königlichen Obcr-Ersatz-Commission, welche bei der Aushebung mündlich ertheilt werden und sofort als publicirt gelten, steht nur den Militärpflichtigen oder deren zur Reclamation berechtigten Angehörigen eine, vorkommenden Falles bei dem Unterzeichneten einzureichende Berufung an die Königliche Ober-Recrutirungsbehörde zu. Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Commission über die körperliche Brauchbarkeit (Tauglichkeit) der Militärpflichtigen und über die Vertheilung der ausgehobenen, Mannschaften aus die verschiedenen Waffengattungen und Truppentheile findet eine Berufung nicht statt. Die Herre» Ortsvorstände haben sich, mit ihren Recrutirungs-Stammrollen versehen, an den anberaumten Gestellungstagen mit ihren Mannschaften spätestens früh 7'/r Uhr im Schietzhaust ZN Kamenz einzusinden und darauf zu sehen, daß dieselben beisammen bleiben und ihre Ordres mit zur Stelle bringen. Kamenz, am 30. Mai 1879. Der Civil-Vorsitzcnde der Ersatz-Commission im Aushebungsbezirke Kamenz. / Schäffer, Amtshauptmann. TchieHfiause zu «Karne«;. gt worden sein sollte, zu erscheinen: zum Militärdienst befundenen Mannschaften, einschliesslich der Ueberzählizen Zeitereignisse. Pulsnitz. Das „Dr. I." schreibt: Aus Anlaß der im Monat Juni vor »nehmenden Revision der Listen der Stimmberechtigten für die Landtagswahlen taucht hin und wieder die Ansicht auf, daß in Folge des gegen wärtigen von 50 pCt. zur Einkommensteuer eine wesentliche Vermehrung derjenigen Personen, welche den zur Stimmberechngung gesetzlich erforderlichen Steuer betrag entrichten, sich herausstellen und sonach die Zahl der Stimmberechtigten sich bedeutend erhöhen werde. Diese Auffassung ist jedoch unrichtig. Denn in Punkt l. des Gesetzes, einige durch die Reform der direkten Steu- ern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betr., vom I. August 1878 ist bestimmt, daß bei Berechnung des gesetzlichen Census für die Stnnmberechtigung und Wählbarkeit in Ansehung der Einkommensteuer der im Ortskataster eingetragene Steuersatz, unberücksichtigt etwaiger Zuschläge, zu Grunde zu legen ist, und es ist daher auch der diesjährige Zuschlag von 50 pCt. bei Mer Berechnung des Census außer Berücksichtigung z^ lasten. Uebrigens bleibt nach derselben Gesetzstelle bei jener Berechnung gänzlich unberücksichtigt die Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen, während die Grundsteuer nach dem Betrage von vier Pfennigen jähr lich von jeder Steuereinheit in Ansatz kommt. PulSnitz. Wie wir soeben erfahren, sind in der Zeit vom 1. bis 4. September d. I. aus Anlaß der in der Oberlausitz stattsindenden Manöver 4 Offiziere, 445 Mann Soldaten und 71 Pferde in hiesiger Stadt ein zuquartieren. L den 4. Juni. So edel und würdig auch die Formen der Königsbrücker Hauptkirche im Aeußern sind, und so viel Naum auch dieselbe im Innern enthält, so war doch das zeitherige Orgel-Chor unge mein klein und eng beschränkt. Kaunr 12—16 Chor- schülcr konnten da stehen; aber für die Aufstellung eines Sänger- und Musik-Chores an Festtagen fehlte es an Raum. Darum bemühte sich der wackere Cantor Ritscher, der sich um Hebung und Vercderung des Kirchcngesanges zeither schon so sehr verdient gemacht hat, das Orgel-Chorzu erweitern und ihm eiire andre bessere Gestalt zu geben, ohne der Kirchenkasse große Opfer anzusinnen. Er gab deswegen mit dem Königsbrücker Männer-Gesangverein ein Concert, das 30 Thaler Reingewinn einbrachte. Dieses Geld wurde zu der beabsichtigten Chorerweiter ung verwendet; das Fehlende gab die Kirchenkaffe. Der Herr Amtsbaumeister Reinhardt so», führte diese Chor- vergrößerung zur allgemeinen Zufriedenheit aus, und am Pfingstfest (den 2. Feiertag) wurde nun das bequem und gefällig hergestellte Chor eingeweiht. Unter dem Schalle der Trompeten und Posannen und mit voller Orgelbegleitung ertönte zu erst das „Allein Gott in der Höh sei Ehr" und dann dir Pfingsteinladung: „O Heitger Geist, kehr bei uns ein!" Hierauf sang der Männer gesangverein unter Leitung des Cantors Ritscher die Pfingst-Motette: „Schmücket das Fest mit Maien pp." wie mit neuen Zungen. Eine gehobene festliche Stimm ung ergriff die sehr zahlreiche Festversammlung. Man sah: „Es dankten Alle Gott mit Herzen, Mund und Händen"; denn Jedes mochte denken: „Ich singe mit, wo Alles singt, und taffe, was dem Höchsten klingt, aus meinem Herzen rinnen!" O es ist etwas sehr Erhebendes, wenn eine versammelte Kirchgemeinde unter den feierlichen Klängen der Musik dem Herrscher Himmels und der Erde Lob, Preis und Dank zujubelt! Und die Meisten der in der Kirche Versammelten werden gewiß ebenso gedacht und gebetet haben, wie der Unterzeichnete, der beim Scheiden aus dem Gotteshause dachte: „Nimm, Herr, in diesen Festestagen den Preis, den Dir das Herz aus Liebe bringt! Dort will ich Dirs noch bester sagen, wenn Dich mein Geist im Engel-Chor besingt! Dann stimmen alle Sel'gen fröhlich ein; der ganze Himmel soll dann Zeuge sein!" — (T. F.) — Der „Zittauer Morgcnzeituug" wird der Tod eines jungen Mädchens, einer Braut, an TrichinosiS ge. meldet. Das arme Mädchen hatre von einem Ha mrer
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