Suche löschen...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 11.08.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-08-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-193108117
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19310811
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19310811
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-08
- Tag1931-08-11
- Monat1931-08
- Jahr1931
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Frankenberger Tageblatt i P»«U „sch»t»,t o» >edr>» Mft U, d« «u»j,°d«»<llk» d« «t-dt».»» I» »« «-«»»«- » »L»»«»«rtO» >.l0 dU 8uw>g»n, t« «t»dt««»M ».1» «., « S-tra^t», I» Loads«die! ».»o «!. «»»elmimm.riopi,.. Go-ueodcadiuim«-« »0 S«UÜ« U»0!. Sraaiex»«,. »ü T»lo,»amm»> ros«»laU graakenderglLchl««. Mnzcigcr l MUllmet« Hü-, «tos,all!, (— «0 oua »rot«) Vt»»!^ t» «od-IUo-lUU »- 7, m» »nlt) »0 «,»»>,. «U»0 Dviß«! st,» »«I Tloszod« ,, »«40-Uo, Mir «ad V««U«ÜM« »a Pf,»»!« «oadrrseta-i. — glt, sqwtert,« e-t-rt«». »ot «E» dl«»«,«» ««»««« »»,tta„«d« l, «Kur «n,«,,« -a» d«t N-klchl««. I«dt<e«a «uftrlge» «ad U» WI«d«rhslua,»o»dn>ck «- mltlgaa, m>q kstft«-ead«» «taffel. »» »WMt«« rsirdl-ü Mdarpr »E«°IlI<h«i, dn MttW» MH«, L« «» der Stidtfttt »I KMleideft »Iid du »eweftde NlederwitiadftSftN-aselft beftftimie Matt : MW»»««! Md »ul«,: L».M»»du« M-VW N,»beft ft».) ft Nmilaiftft. Mrutwortlt- flk dl« NedMo»: ««l Lift« ft Dienstag de» ll. MM Ml nachmittag» LV. zahrgmi Nr. US i 'S . . aufzuheben. Artikel 3. BoltsenWew zur Reichrreform? Mften eine?' großen -r-eil ^Ullvil<nen von ver vke einsiwellen VN? ^kel yanen, ore roernxil* Wahlurne 'erngehaUcn hätten. Tie Abstiinnping tungsresorm ohne Versassuiigsänderungen durch. ei kein Beweis dafür, daß die ertremen Parteien eine Schwächung ihrer Stimmenzahlen erlitten hätten. Tie Tatsache, daß sie 10 Millionen Stim. men aufgebracht hätten, müsse einen ungerecht fertigten Optimismus dämpfen. Ter wirkliche Be weis werde erst bei den nächsten Wahlen erbracht werden. Auch in der „Morning Post" heißt es, es wäre falsch, aus dem Volksentscheid voreilige Schlüsse auf die Stärke der rechten und linken Op position zu ziehen. Tie Nationalen, so meint die „Taily Mail", hätten dem Reiche einen Dienst erwiesen, indem sie die lebenskräftige Jugend gegen den Bolschewismus organisiert hätten. Die russische Agitation in Deutschland sei mindestens ebenso stark wie in Spanien oder Indien. Die „Schlesische Mung" aus 14 Tage verboten Breslan, 11. 8- (Funlspr.) Die „Schlesische Zeitung" in Breslau ist von, Oberpräsidenten der Provinz Nicderschlesie» Lüdemann aus die Tauer von 14 Tagen, und zwar vom 11. bis 25. August, verboten worden- Das Verbot wird begründet mit dem am Sonntag in der „Schles. Zeitung" unter der lleberschrift „Abrechnung" er schienenen Leitartikel, in dem eine Herabwürdigung des Ansehens der gegenwärtig bestehenden Staats form gesehen wird. Tie „Schlesische Zeitung" hat gegen das Verbot Beschwerde eingelegt. Ra- dem Bollsents-eid Englisch« Stimmen Berlin, 10. 8. Die „Vossische Zeitung" berichtet: Der unselige Dualismus zwischen dem Reich und Preußen, der gebieterisch eine Reform des Behördenwesens fordert, hat zu Ueberlegun- gen des preussischen Ministerpräsidenten geführt die einstweilen das Ziel haben, die Vermal- Kürzer Tagesspiegel Amtlich wird nunmehr eine Notverord nung zur Aenderung der Prefsenot- verordnung veröffentlicht, die eine Lockerun der Bestimmungen der ursprünglichen Pressenot verordnung bringt. Die neue P ressen oto er ordnung schreibt eine stärkere Zentralisierung des Rechtes vor, die Aufnahme amtlicher Kundgebungen und Entgegnungen zu verlangen und sieht die mög lichste Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens vor. . , Reichsernährungsminister Schiel« sprach am Montag abend im Berliner Rundfunk über aktuelle Fragen der Agrarpolitik, insbe sondere über die Probleme der Erntefinanzierung upd die aus diesem Gebiet von der Regierung eingeleiteten Hilfsmaßnahmen. Im Rahmen der Verhandlungen mit den Län derregierungen über Berkehrstariffragen soll eine Senkung der Gütertarife bei der Reichs bahn geplant sein. Reichspräsident v. Hindenburg emp fing am Montag den Reichskanzler zur Bericht erstattung über den Besuch in Rom. Ter Zentralausschuß der Reichs bank ist auf Dienstag nachmittag einberufen worden. Es ist zu erwarten, daß er eine Sen kung des Diskontsatzes von 15 auf 10 Prozent beschließt. Auf dem Berliner Garnis onfrred- shof haben mehrere funge Burschen das Grab sdes vor einiger Zeit von Kommunisten erschvs- i senen Polizeiwachtmeisters ZLnkert durch stark« Verwüstung des Hügels und Aufstellung einer Marmortafek „Ruhe in Gott.' Rotfront lebt!" geschändet. Nach Pariser Blättern soll die Reise de» französischen Ministerpräsidenten und des Außenministers nach Berlin unmittelbar nach dem 15. August erfolgen. In dem Finanzsachoerständigen- Aus schuß der BIZ beendete Dr. Melchior am Montag seinen Bericht über die deutsche Finanzlage. Briand hat als Präsident de» Luropaausschusses den Kreditausschuß sowie den Sachverständigenausschuh für wirtschaftliche Fra gen zum 24. August nach Genf einberufen. Die Behauptungen Londoner Blätter, daß Macdonald und Stimson einen Plan zur Mprozentigen Herabsetzung der Kriegsschulden fertiggestellt haben, werden in Londoner amtlichen Kreisen als reine Kombination bezeichnet. Macdonald und Snowden haben ihren Urlaub überraschend abgebrochen und sind nach London zurückgekehrt. gebung nur im Einvernehmen mit dem Reichs minister des Innern verlangen. 2. Absatz 2 Satz 2 wird durch die Vorschrift ersetzt: „lleber die Art und Weise des Abdrucks erläßt der Reichsminister des Innern allgemeine Bestimmungen. Er kann die Zahlung einer Ver gütung vorschreiben, soweit der Abdruck einen be stimmten Umfang übersteigt. Artikel 2. Mrd gegen das Verbot einer periodischen Druckschrift, das auf Grund des Gesetzes mm Schutze der Republik oder auf Grund der Ver ordnungen zur Bekämpfung politischer Ausschrei tungen erlasse» ist, Beschwerde eingelegt, so ist, wenn die Beschwerde nicht spätestens am fünften Tage nach ihrer Einlegung der Stelle zugeleitet ist, die sie dem Reichsgericht vorzulegen hat, das Verbot ohne sachliche Nachprüfung sofort London, 11. 8. (Funkspr.) Die Kommen tare der englischen Presse mm Volksentscheid sprechen fast durchweg vom Sieg des gesunden Menschenverstandes. Ferner kommt die Befriedi gung zum Ausdruck, daß sich die Lage des Pfundes infolge der nunmehr ruhigeren Auffas sung in Paris gefestigt hat. In die erste Ilebcr- schwänglichkeit mischen sich setzt aber auch sachlichere Beurteilungen der Lage in Deutschland. „Times" warnt davor, den Ausgang des Volks entscheids als ein Anzeichen des Rückganges der nationalen Stimmen in Deutschland cmzusehen. Die Vorgänge beim Volksentscheid lehrten höch stens, daß es den beiden ertremen Flügeln unmög lich gewesen sei, zusammenzuarbeiten. Es sei wahr scheinlich, daß die Stellungnahme der Kommu nisten einen großen Teil der Nationalen von der Die Bekämpfung poMWer AusWeitungen Die Ausführungsbestimmungen und Richtlinien > für die Handhabung der Verordnungen des: Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Aus schreitungen vom 28. März 1931 (RGBl, l S. 79), vom 17. Juli 1931 (RGBL l S. 371) und vom 10. August 1931 (RGBl. I S. ...) haben folgenden Wortlaut: Auf Grund der Verordnungen des Reichspräsi denten zur Bekämpfung politischer Ausschreitun gen wird folgendes bestimmt: 8 1. Kundgebungen und Entgegnungen, deren Auf nahme auf Grund von 8 1 der zweiten Ver ordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen verlangt wird, sollen nicht mehr als 500 Worte umfassen. Für die überschießenden Zeilen sind die üblichen Linrük- kungsgebühren zu ersetzen. Die Kundgebung oder Entgegnung ist an der vom Linsender bestimmten Stelle mit der von ihm bestimmten Ueberschrift kn der von ihm bestimmten Schriftgröße und in dem von ihm bestimmten Strichgrad zum Abdruck zu bringen. Der Linsender soll darauf Bedacht nehmen, nur solche Anforderungen bezüglich des Abdrucks zu stellen, die sich im Rahmen der periodischen Druckschrift zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten halten. 8 2. Vor dem Erlaß jedes Verbotes einer perio dischen Druckschrift ist zu prüfen, ob der erstrebte Zweck nicht schon durch eine Verwarnung und eine amtliche Entgegnung erreicht werden kann. In leichteren Fällen, bei denen der angerichtete Schaden gering ist und anzunohmen ist, daß ledig lich fahrlässiges Handeln vvrlicgt, ist statt eines Verbotes zunächst eine Verwarnung auszusprechen, sofern der Verlag sich sofort bereit erklärt, durch unverzügliche Veröffentlichung einer den verletzten oder gefährdeten Interessen Rechnung tragenden Erklärung den Schaden wieder gutzumachen. Berlin, den 10. August 1931. Der Reichsminister des Innern. - gez. Dr. Wirth. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, die zweite Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen in der sich aus Artikel 1 ergebenden Fassung unter dem heutigen Datum bekanntzuckrachen. r gez. Unterschriften. Das Attentat auf den D Zug Dafei—Derttn OvOVVV RM. Belohnung für Ermittlung der Eisenbahnattentüter Die ersten Aufnahmen von der Unglückrstätte bei Jüterbog kehrsminister und^ie Hauptverwaltung der Deut schen Reichsbahngesellschaft. Strengste Geheim haltung der Namen der Personen, die an de« Entlarvung der Täter mithelfen und die Hk« Belohnung erhalten, wird zugesichert. Zweckdien liche Angaben über den Anschlag und die mut maßlichen Täter sind zu - richten an Kriminal, polizeirat Gonnat beim Polizeipräsidium Berlin Zimmer 52, Postanschluß Berolina 0023, Alp- parat 428. ' 180000 RM. Belohnung Berlin, 10. 8. Amtlich wird mitgeteilt: Für die Ermittlung und Ergreifung der Täter ves am 8. August 1931 bei Jüterbog verübten Gisenbahnanschlages haben die Reichsregierung Und Die Hauptverwaltung der Deutschen 'Reichs bahngesellschaft Belohnungen von je 50000 RM, insgesamt also von 100 000 RM. ausgesetzt, lleber die Verteilung der Belohnungen entscheiden Unter Ausschluß des Rechtsweges der Reichsver- Notverordnung zur Aenderung der Vressenotverorbnung 1. Absatz 1 erhält die Fassung: Der Verant wortliche Schriftleiter und der Verleger einer periodischen Druckschrift sind verpflichtet, auf Ver langen einer obersten Reichs- oder Landesbehörd« amtlich« Kundgebungen und amtliche Entgegnun gen auf die in der periodischen Druckschrift mit geteilten Tatsachen ohne Einschaltung oder Weg- lassung unentgeltlich auszunehmen. Die oberste Landesbehörde kann die Ausnahme einer Kund- Berlin, 10. 8. Amtlich wird mitgeteilt: Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichs verfassung wird für das Reichsgebiet verordnet: Artikel 1. Der § 1 der zweiten Verordnung zur Bekämp fung politischer Ausschreitungen vom 1?. Juli 1931 (Reichsgesetzblatt l S. 871) wird wie folgt Geändert:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite