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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 26.11.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-11-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-192911269
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19291126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19291126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Druckfehler: Titelseite der Beilage enth. falsche Ausgabenummer.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1929
- Monat1929-11
- Tag1929-11-26
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Anzeige« >a>«m Äirtta«: Ni»n«t<,-A,,ug»pp,^ WVvw, !n »«n «u,g°»«ft«>l«» >»r Stad, ».SO Mt., I» «aigade- »i» raiiddtjlct«, a.to »rl gutragim, Im Stabtgitlkt «.1» Ml., »,» gukaguug Im Landgrblct «.SO Ml, >«ch»t«uli»PI».. «Inttln>lmmer10Pf,., «annad-nd-ammcr!<0 PI,. I Lrlpzlg »»XU. G,m»I»d»gi»!»I,«»t«, grankni«». n^r,ch»r al. r,l«avamm,! rag«dl°tt Sranknb-rasachs«n. >»,rlgr»vr,l«: t MUUm-Ur HSHi «taspaUI, », mm dr«U) Plcnnl^ Im RcdaUIonrtril <-- 7, mm dmit) jiv Bs«mlg. »«In« Nad »el »«„hlkn. gLr Slachwetl und Bermlulung »a Plennl, S°nd,r«-b»dr. - gm IchwUNg« Satzarten, de! «n!U«. dl,ungen mehrerer «nllra„cder In einer Anjetge und del PU^rschlUttn «ull-hla,. «el gröberen Nuftrögen und tm WIederhalungöabdnnt »r- mötlgun, nach srNItehender Staff-!. SMT'IkSWSSSSV^^ . M»M«iÄMlS M Stkla«: S.S.«ohber- smi.> ii Klnirmdek-. Su««iw»rtNiy sSc dis AedMem MI MM U L74 Dienslag den 28. November MS vachmiitags ««. Mr-anz Kurzer Tagesspiegel unterbreitet. Die Reichsregierung tritt für ein« wonach die Reichsbahn eine jährliche Reserve von schieden werden kann, ob der Reservefonds Volkskreise das Schlimmste verhütet werden Die Stellungnahme der Nekchsregierung zu dem aller soll. liche Mehrausgabe von 360 Millionen Mark zur Folge haben würde. liquide bleiben mutz oder werteschaffend angelegt werden kann. man M. M. MNWe Rote In der Elgentnmrsrage Noch ernster sind die Bedenken, die gegen den Inhalt der einzelnen Bestimmungen des begehr ten Gesetzentwurfes sprechen. Der Entwurf ist aufgebaut auf den Gedanken, daß durch den einseitigen schriftlichen Widerruf der Bestimmun gen des Vertrages von Versailles über die Schuld am Kriege eine neue Grundlage für die Errei chung der Ziele der deutschen Außenpolitik ge schaffen werden könne und müsse. Jede deutsche Regierung hat den einseitigen Schuldspruch des Vertrages von Versailles in feierlichen Erklärungen zurückgcwiesen und mit fortschreitendem Erfolge die gegebenen Möglich keiten benutzt, um die Welt über die wahren Ursachen des Krieges aufzuklären. Die Reichs regierung wird selbstverständlich auch in Zukunft alles, was in ihrer Macht steht, tun, um die Kriegsschuldfrage zur endgültigen Lösung zu bringen. Cie mutz jedoch in der Wahl der Mittel und des Zeitpunktes ihrer Anwendung die Entschlietzungsfreiheit behalten. In der Entwicklung der Neparationsfrage sieht die Reichsregierung den Bericht der Sachver ständigen vom 7. Juni 1929 trotz ihrer schweren Bedenken gegen die darin vorgesehene Belastung Deutschlands als einen Fortschritt gegenüber der jetzt- geltenden Regelung an. Sie ist auch heute noch der Ueberzeugung, datz die Rückkehr zu der Regelung des Dawesplanes für Deutschland eine sehr viel schwerere Belastung bedeuten würde. London, 26. 11. (Funkspruch.) Der „Daily Telegraph" berichtet, die britische Regierung hab« im Hinblick darauf, datz die alliierten und deut- role von 5 auf 10 Prozent, beim Schnupftabak von 10 auf 15 Prozent. Gleichzeitig soll die Zigarettensabrikation kontingentiert werden. Hand in Hand mit der Steuererhöhung soll ein gesetz licher Schutz der Kleinverkaufspreise kommen. Die Industrie- und Handelskammer weist des halb nachdrücklichst darauf hin, datz der bisherige Zustand unter keinen Umständen andauern kann, datz demgemätz eine Reform der Steuergesetz gebung nicht mehr aufgeschoben und datz sie auch nicht stückweise über eine längere Reihe von Jah ren verteilt werden darf, wenn im Interesse Ablehnung des Gesetzes ein. In einemRundschreiben des Reichs innen Ministers werden die Landesregierun gen ersucht, unverzüglich mit der Anlegung der Stimmkarteien und Stimmlisten für den Volks entscheid zu beginnen. Auf Grund einer Besprechung des Reichskanz lers mit den Fraktionsfahrern wird angenommen, datz im Reichstag in der nächsten Zeit grotze außenpolitische Aussprachen nicht stattsinden wer den. Reichsautzenminister Dr. Curtius wird ledig lich am heutigen Dienstag im Auswärtigen Nus schutz Erklärungen über die Haager Konferenz und über die Polenverträge abgeben. Der «Berliner Polizeipräsident veröffentlicht eine Erklärung zu dem Tanzwirr- warr am Totensonntag, in der er das Mtzver- ständnis auf das Versehen einer untergeordneten Stells zurückftihrt. Reichsrundfunkkommissar Dr. Bre dow wird am heutigen Dienstag SO Jahre alt. In Belgien ist eine Regierungskrise aus gebrochen. Die Sowjetregierung hat am Montag beschlossen, sämtlichen deutschen Kolonisten die Auswanderungserlaubnis nach Deutschland zu erteilen. Botschafter v. Dirksen wird am Diens tag eine Unterredung mit Litwinofs haben. Irland hat ankUndigen lasten, datz es von nun ab das englische Oberhaus als Reichsappel lationsgericht nicht mehr anerkennen werde. In Palästina ist cs zu neuen Araberun ruhen gekommen. In der St. Peterkirche in Rom wurd« am Montag ein aufsehenerregender Revolveran schlag auf einen Bischof durch eine geistesgestörte Schwedin versucht. Erhöhung der Tabaksteuer Pläne des Reichsfinanzministeriums Wie von wohlinformierter Seite mitgeteilt wird, wurde im Neichsfinanzministerium eine Vor lage ausgearbeitet, die sämtliche Tabakfabrikate mit Ausnahme der Zigarre erheblich stärker be lasten soll. Von einer Zollerhöhung auf Roh- tabak wurde aus Handelsnolitischen Erwägungen heraus Abstand genommen. Dagegen will man den notleidenden deutschen Tabakbauern eine an- Die Rot der beutsGen MirtsGaft So kann es nicht mehr weitergeheu Erhebliche Stenermilderungen unbedingt erforderlich eine den deutschen Interessen dienende Führung der Außenpolitik unmöglich ist. Die in den ver gangenen Jahren nieder errungene Stellung Deutschlands wäre zerstört. Die Reichsregierung spricht sich deshalb mit aller Entschiedenheit gegen die Annahme des Ent wurfes aus." Die gutachtliche Ncußcrung zur Frage der Ver fassungsmäßigkeit des „Freiheitsgesetzes" führt aus: „Der Gesetzentwurf ist verfassungsändernd. Die Bestimmung des 8 1 verpflichtet die Neichsregierung, den auswärtigen Mächten in feierlicher Form Kenntnis davon zu geben, datz das erzwungene Krieasschuldanerkenntnis des Ver sailler Vertrages völkerrechtlich unverbindlich ist. Damit wird die Neichsregierung beauftragt, ein« völkerrechtlich rechtserhebliche Erklärung für das Reich abzugeben. Das steht im Widerspruch mit Artikel 15 der Reichsverfassung, nach dem der Reichspräsident das Reich völkerrechtlich vertritt und somit ausschließlich befugt ist, völkerrecht liche Erklärungen für das Reich abzugeben. Der Entwurf enthält Eingriffe der Gesetzgebung in die auswärtige Politik. Damit steht er im Widerspruch zu dem Grundsatz der Trennung der Gewalten, auf dem die Rcichsverfassung beruht. Nach der Verfassung ist es Sache des Reichs präsidenten, völkerrechtliche Akte vorzunehmen (Artikel 16 der Reichsverfassung) und Zache des Reichskanzlers, die Richtlinien der Politik zu be stimmen (Artikel 56 der Rcichsverfassung). Nach dem Entwurf soll die Gesetzgebung dis Initiative für einen den auswärtigen Mächten gegenüber namens des Reiches vorzunehmeuden völkerrecht lichen Akt ergreifen. (8 l), soll Richtlinien für die Reichspolitik (8 2) und soll die Initiative der berufenen Organe in bestimmter Hinsicht aus schließen (88 3 und 1). Zur Annahme des Gesetzes durch Volksentscheid ist demnach gemäß Artikel 76 Absatz 1 Satz 4 der Rcichsverfassung die Zustimmung der Mehr heit der Stimmberechtigten erforderlich." Mch obigen Steuererhöhungen verspricht sich eine Mehreinnahme von 150 Millionen aus der Zigarette und von 50 Millionen aus den übrigen Tabakwaren. Bei der Annahme des Gesetzentwurfes würde - sich sofort erweisen, datz auf seiner Grundlage scheu Sachverständigen dos unter dem Poung- Festgelegt ist im übrigen, datz die bisher der .. . , .... , Neichsregierung auferlegten 290 Millionen NM. . Nachdem der Reichswahlauschuß festgestellt hat, Verkehrssteuern aus dem Reparationszwang her-.^"^ Volksbegehren „Frei heits- ausgenommen sind und die Neichsregierung über Gesetz .zustande gekommen ist, hat der Neichs- den Ausgaben zu fordern. Cs geht nicht an,' die diesbezügliche Belastung der Reichsbahn frei Estnnmster den GesehentE Reichstag datz in einem Lands, welches in einer so kata-, verfügen kann.. Gefallen ist auch die Bestimmung, sehnliche Subvention gewähren. , Die einzelnen Stenererhöhungen sollen betragen i bei der Zigarette Steigerung der Banderole von „nes Gesetzes gegen die Versklavung 30 auf 33 Prozent des Klemverkaufspreises, > deutschen Volkes" lautet u a - mißerdem Erhöhung der Materialsteucrn um 25 j be ^eutche^ lautet u.^a Prozent d i. von 4 auf 5 M. pro. Kilogramm - ^n der deutschen Außenpolitik für die Zu- Zigareffen^bak, beim Zi^ 1,50 in weitem Umfange durch ein Reichsgesetz r"- mr » 1000 Blatt Zigarettenpapier sestzulegen. Ein derartiger Eingriff in die Hand- bei Meisen- und steuerbegünstigtem der Reichsregierung ist schon an sich von 20 auf 35 Prozen des Klemver aufspreis^ das mit einer gedeihlichen Füh- Feinschnitt (Zigarettentabak) zur - der Staatsqeschäfte unvereinbar ist. Selbstherstellung von Zigaretten von 45 auf 60 - Prozent, beim Kautabak Erhöhung der Bande- DK Reichsregierung Hal das Wort Die sich immer mehr verschärfende Krise der Wirtschaft im Kammerbezirk und im ganzen Deutschen Reich veranlaßt die Industrie- und Handelskammer Chemnitz, die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit ganz besonders darauf zu lenken, daß sofortige und energische Schritte unter nommen werden müssen, wenn die deutsche Wirt schaft nicht gänzlich zu Grunde gehen soll. Es gilt, mit größter Beschleunigung die uner träglich« Steuerlast, die auf Industrie und Han del seit Jahren lähmend liegt, und sie an den Abgrund gebracht hat, in erheblichem Matze zu mildern. Die deutsche Industrie ist mit sozialen Abgaben schon so vorbelastet, datz ihre Wettbe werbsfähigkeit im Inland und im Ausland schwer leidet. Hierzu kommt eine riesige direkte Steuer last, di« dazu geführt hat, datz die Jndustrie- und Handelskreise mit wenigen Ausnahmen in finanzieller Hinsicht zum Weißbluten gebracht worden find oder noch gebracht werden, falls ein solcher Zu stand andaucrt. Di« Zahl der Zahlungseinstellungen, Stillegun gen, Arbeiterentlassungen, Uebereignung von Werken an das Ausland, Abwanderungen von Industrie in wachsendem Mahstabe hat einen Umfang angenommen, der das Schlimmste be fürchten läßt. Der Kammer ist bekannt, daß die Neichsregie- rung Mahnahmen beabsichtigt, die eine Besserung herbeiführen sollen. Sie macht aber besonders darauf aufmerksam, daß man bei dem Ernst der Lage nicht mit kleinen Mitteln vorgehen kann; nur eine großzügige Entlastung an Stenern kann helfe». Es gilt, dm Zusammenbruch der Wirtschaft auf- DUhaltm. Wohl weiß die Kamincr, daß das Reich in- folgs der Tributverpflichtungen in großer finan zieller Bedrängnis ist, aber sie ist der Auffassung, daß dies kein Hindernis fein darf, noch schwerere Schäden, die nicht wieder gutzumachen wären, hintanzuhalten. Die Vorschläge über die Art der Deckung des Ausfalles müssen in erster Linie der Reichsregierung überlassen bleiben. Dabei ist unbedingt die größte Sparsamkeit in ReiGSVayn und RounNplem Einzelheiten über die Stellung der Reichsbahn unter dem Aoungplan Eintragungsverfahrens, die Stellungnahme der Reichsregierung zu dem Gesetzeirtwurf sowie eine gutachtliche Neußerung zur Frage der Verfas sungsmäßigkeit des Entwurfs. »isse der Reichsbahubeamtcn in Anlehnung an die für di« Neichsbeamten getroffenen Vorschriften zu regeln. In einer Uebergangsbestimmung wird gesagt, daß die Rechts- und Dienstverhältnisse der Reichs bahnbeamten nach dem Stand vom 1. Oktober 1929 als mit Zustimmung der Neichsregierung erlassen gelten. Wenn die Reichsbahn aus be sonderen Gründen eine Abweichung von den reichsgesetzlichen Bestimmungen für erforderlich hält, wird sie das künftig mit der Ncichsrsgierung erörtern. Im Falle der Nichteinigung bleibt es bei dem auch im alten Neichsbahngesetz vor- gesehenen Schiedsgericht. Fallen gelassen ist ferner die Bestimmung, wonach die Neichsbahn- beamten auf Dienstpostcn von geringerer Be wertung gesetzt werden können. Sie können jedoch auch weiterhin unter Bewilligung von Wartegsld einstweilen in den Ruhestand versetzt werden. Die bisherige Befugnis der Reichsbahn, die Arbeitszeit der Reichsbahnbeamten, auf die in ihrem Betriebe beschäftigten Arbeiter und An gestellten zu übertragen, ist dahin neu geregelt worden, datz diese Befugnis beibehalten wird, für alt« Fälle, in denen die Funktionen der Arbeiter und Angestellten, an die der Beamten sachlich gebunden sind, daß aber für die übrigen Arbeiter, dis bei der Bahnunterhaltung, im Werkstättenbetrieb, im Lagerdicnst usw. arbeiten, die reichsgesetzlilh« Regelung gilt. Die Forderung der Personalvertrster für alle Angestellten und Arbeiter der Reichsbahn, die lohntarifliche Re gelung treten zu lassen wurde abgewiesen, nach dem dis Vertreter der Reichsbahn darauf hin- gewissen hatten, datz diese Forderung eine jähr Paris, 26. 11. (Funkspruch.) Ueber die schon vor längerer Zeit angefchlosfcnen sechswöchigen Verhandlungen des Unterausschusses für die Aus gleichung des bisherigen Reichsbahngesetzes an den Poungplan verlauten nunmehr Einzelheiten, die einen Ueberblick über die Stellung der Reichs bahn ermöglichen, wie sie unter dem Poungplan vorgesehen ist. Von besonderer Bedeutung ist, daß aus dem bisherigen Verwaltungsrat die ausländischen Vertreter ausscheiden, wodurch die Ansprüche der bisher unberücksichtigten deutschen Eisenbahnländer auf Vertretung im Verwaltungs rat wieder in den Vordergrund treten dürften. Di« Funktionen des bisherigen Eisenbahn kommissars, des Franzosen Leverve, hören auf und gehen im wesentlichen ans de» Reichsverkehrsminister über. Ausgangspunkt der Verhandlungen war jedoch der Poungplan selbst, wonach die Reichsbahnge« fellschast ihre Eigenschaft als privates und un- abhängiges Unternehmen mit selbstständiger Ge- schäftsführung in wirtschaftliche, finanzielle und Personalangelegenheiten ohne Einmischung der deutschen Neick^regierung behält. In dem be kannten Bries Schachts war ferner gesagt, datz neben anderen auch die Vorschrift für das Per sonal beizubehalten sei. Durch diese Bestimmun gen war der Rahmen der Nusschutzbeschlüsse von von,herein abgesteckt. Gleichwohl scheint man «inen Schritt in der Richtung auf die Wieder- Ungleichung der Reichsbahn an die reichsgesetz- kichen Bestimmungen getan zu haben. Was ins besondere di« Stellung der Beamten angeht, so sind di« Rechts-, Dienst- und Besoldungsvcrhält- Relchsk«-ltt«W und Frelheltsgesetz Gegen di« Annahme des Gesetzes Berlin, 25. 11. Amtlich wird mitgeteilt: Nachdem der Reichswahlausschutz''festgestellt hat, datz das Volksbegehren „Freiheitsgesetz" zustande gekommen ist, hat der Reichsminister des Innern auf Beschluß der Reichsregierung den Gesetzent wurf heute dem Reichstag unterbreitet. In dem Vorlageschreiben wird der äußere Verlauf des bisherigen Verfahrens geschildert. Dem Schreiben sind vier Anlagen beigefügt: der Gesetzentwurf, die Bekanntmachung des Neichs- wahlleiters über das endgültige Ergebnis des Die Strafbestimmung des Entwurfes will grundsätzliche Entschließungen der deutschen Außen politik dem Urteil des Strafrichters unterstellen. Darüber hinaus soll diese Bestimmung aber, wie ihre Begründung zeigt, dem Ziele dienen, die bisherige deutsche Außenpolitik und ihre bis herigen Vertreter zu ächten. Die Kontrolle über die Führung der Politik durch Reichskanzler und Reichsminister liegt vcr- assungsmäßig beim Reichstag. Don seiner Ent- cheidung in Form des Mißtrauensvotums oder der Ministeranklage ist die Fortsetzung der Politik abhängig. Di« Zuchthausandrohung des Ent wurfes mit ihren strafrechtlichen Nebenformen bedeutet die Umformung eines rein politischen Tatbestandes in einen kriminellen. Mit ihr wird bewußt das Ziel verfolgt den verfassungsmäßigen Kontrollen der Reichspolitik die ausschlaggebend« Bedeutung zu nehmen. Das ist mit dem Sinne unk Zweck des parlamentarischen Systems nicht vereinbar. strophalen Krise steht, die letzten Endes alle . . . .... Kreise des Volkes bedroht, Ausgaben gemacht 100 brs zu insgesamt 500 Millionen RM. an werden, die in diesen schweren Zeiten nicht ge- zusammeln hat, so,daß nunmehr die, Frage ent- tragen werden können, io wünschenswert sie auch ' vom kulturellen und sozialen Standpunkt aus lein mögen.
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