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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.05.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19040507011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1904050701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1904050701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1904
- Monat1904-05
- Tag1904-05-07
- Monat1904-05
- Jahr1904
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.05.1904
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LandlaaSverbandlungen. Elbekanalisierung. Oraanisatio» der Aerzte, Evangelischer Bund, BrztlkSausichuß, Gerichtsverhandlungen. Mogk-AuSstellung. Mutmaßliche Witterung: Bcrändcrlicki. Lonnnbenv, 7. Mai A«S dem Landtage. Die Frage des landwirtschaftliche« Betriebs kapitals in seinem Verhältnis zur ErgänzungS-lVermögenS-) Steuer verursacht doch noch unerwartete Weiterungen, nachdem die erste und zweite Deputation der Ersten Kammer in ihrem Bericht über die Angelegenheit die Ablehnung des Beschlusses der Zweiten Kammer beantragt haben, .die Königliche StaatSregierung zu er suchen. den Kammern einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Auf hebung deS 8 19 des ErgänzungSlteuergesetzeS vom 2. Juli 1902 bestimmt*. Der genannte 8 19 schreibt vor. daß das landwirt schaftliche Betriebskapital von der ErgünzungSsteuer frei bleiben soll. Er fand aber schon bei der Beratung des ErgänzungSsteuer- gesetzeS in der Zweiten Kammer vor 2 Jahren starke Anfechtung, und die allgemeine Mißstimmung gegen diesen Paragraphen kam in dem jetzigen Landtage zum praktischen Ausdruck in Gestalt eines von 24 Mitgliedern derZweiten Kammer Unterzeichneten AntragsNuder, in dem die Regierung um Aufhebung des 8 19 deS ErgänzungS- steuergesetzeS ersucht wurde. Bei der Erörterung deS Antrags in der GesetzgebungSdeputation und der Finanzdeputation ^ der Zweiten Kammer fand sich nur eine Stimme, die dagegen sprach: selbst die Regierung erklärte ihre Bereitwilligkeit, für den Fall der Annahme deS Antrags in beiden Kammern noch in dieser Tagung eine ent sprechende Vorlage zu machen. In der Schlußberatung nahm die Zweite Kammer den Antrag gegen 2 Stimmen an und man glaubt« damals in Kreisen, die über die WillenSmeinung der Mehr heit der Ersten Kammer als unterrichtet gelten durften, die Erwar tung hegen zu können, daß auch die Erste Kammer, wenn schon unter grundsätzlicher Verwahrung, .um des lieben Friedens willen" dem Beschlüsse beitretrn werde. Diese Hoffnung wird rnan nun mehr wohl ausgeben müssen; denn daß daS Plenum der Ersten Kammer leine beiden Deputationen in dieser Frage desavouieren werde, liegt außerhalb des Bereichs der Wahrscheinlichkeit. Der Bericht selbst verdient ohne Frage die Anerkennung, daß er sehr fein durchgearbeitet ist. Man merkt überall, daß ihm der Berichterstatter, Professor Dr. Wach-Leipzig. den Stempel seines juristischen Scharfsinns aufgedrückt hat: namentlich die steuer- philosophischen Ausführungen über den Punkt, warum die Grund- stener an und für sich bereits das Anlage- und Betriebskapital deS selbst wirtschaftenden Eigentümers mit ergreift, sind hier hrrvorzuheben. ebenso wie die eingehenden Darlegungen, in denen der Nachweis zu führen versucht wird, daß der bestehende RechtSzustand nicht als materielle, wirtschaftliche Ungerechtigkeit, als eine Begünstigung des Landwirts gegenüber anderen Steuer zahlern bewertet werden dürfe. Zur Unterstützung der im Deputationsbericht vertretenen Auffassung wird u. a. auf einen ähnlichen Besteuerungsmodus in Württemberg und Baden ver wiese» und auf die Feststellung einer badischen Finanzautorität Bezug genommen, daß .die landwirtschaftlichen Betriebskapitalien von jeher im Gegensätze zu den gewerblichen Betriebskapitalien steuerfrei gewesen seien". Auch die politische Seite der Frage erfährt in dem Bericht gebührende Würdigung. Als einen Grund der Staatsraison für die Aushebung des § 19 hat man die Beunruhigung betont, die im Volke durch die Vorstellung von einer Bevorzugung der Landwirtschaft durch den genannten Paragraphen entstanden sei. Her Bericht der Zweiten Kammer zur Sache sagt u. a.: „Die Vorschrift habe zu den heftigsten Angriffen gegen beide Stände kammern und die Regierung Veranlassung geboten": und auch in den Plenarverhandlungen der Zweiten Kammer ist ähnliches geäußert worden: man hat von einer allgemeinen Erregung, von Agitation zur Ausbeutung der Unzufriedenheit und dergleichen gesprochen. Hierzu läßt sich der Bericht wie folgt auS: „ES soll der Wert befriedeter Stimmung im Lande gewiß nicht unter schätzt werden; aber andererseits kann eine irregeleitete, wenn auch noch so verbreitete Meinung nicht ein ausreichender Grund für eine sachlich nicht genügend motivierte gesetzgeberische Maß regel sein. Die Erste' Kammer ist sich nicht bewußt, durch ihre Haltung und Beschlüsse den Vorwurf geschehener Ungerechtigkeit verdient zu haben." Das finanzielle Staatsbedürsnis, so wird ferner erklärt, könne als Grund für die Aushebung des ß 19 keinesfalls in Frage kommen, da es sich dabei um höchstens 60000 Mark handle. Von „durchschlagender Bedeutung" endlich soll nach dem Bericht die sachliche Erwägung sein, daß die sofortige Aenderung de» eben erst in Kraft getretenen Gesetzes „durchaus inopportun" erscheine: die» habe auch daS Finanzministerium unumwunden anerkannt. Eine Gesetzesvorlage in dem in Rede stehenden Sinne könnte nach der Ansicht deS DeputationS- bericht» leicht zur erneuten Aufrollnng der Steuerfrage führen, und demgegenüber mühten die Befürchtungen vor fortgesetzter Beunruhigung und Agitation völlig zurücktreten. AuS allen den angedeuteten Gründen gelangt der Bericht zu der Empfehlung an das Plenum der Ersten Kammer, dem Be schlüsse der Zweiten Kammer über die Aufhebung deS 8 19 des ErgänzungSsteuergesetzes nicht beizupsiichten. DaS nunmehr in Wirksamkeit tretende verfassungsmäßige Bereinigungsverfahren, do» in jedem Falle der raschen Abwicklung der parlamentarischen Geschäft« hinderlich sein wird, verspricht nach Lage der Sache kaum ein positives Ergebnis. Für später scheint «in solche» allerdings offen gelassen zu sein, insofern «S in drm Bericht ausdrücklich heißt: „Eine sorgfältige Abwägung der politischen Seite der Frage, ob § 19 aufzuheben sei, führt zu der Ueberzeugung, daß die überwiegenden Gründe, mindestens zur Zeit, für die Aufrechterhaltung des bestehenden Rechtszustandes sprechen." Dieses „mindestens zur Zeit" kann ja bei geduldigen Leuten, zu denen in diesem Falle die ganze Zweite Kammer mitsamt der Regierung gehören müßten, die Hoffnung schimmern lassen, daß die Erste Kammer in einem späteren Zeit punkte geneigter sein wird, in die Aufhebung des 8 19 zu willigen. Zutreffender dürfte aber wohl die Auffassung sein, daß es sich dabei um eine Vertagung aä oalonäas xraseas an Stelle eines offenen „Nein" handelt, und da» kann dann dem Ansehen der Ersten Kammer wiederum kaum förderlich sein. So bewunderns- wert an sich die steuerphilosophischen Erörterungen des Deputationsberichts sind, so werden sie doch kaum geeignet sein, einen Umschwung in der Ueberzeugung weiter Kreise von der Unrichtigkeit des ablehnenden Standpunkts des Berichts herbei zuführen. Mit einer ganz verschwindenden Ausnahme haben sich ja auch die berufensten Vertreter der Landwirtschaft in der Zweiten Kammer einstimmig für die Beseitigung dieser Bestimmung erklärt, die nun einmal von der überwiegenden Mehrheit der steuerpflichtigen Elemente als eine Ungerechtigkeit empfunden wird. In leitenden parlamentarischen Kreisen unserer engeren Heimat beginnt man es allgemach al» eine Regelwidrigkeit zu empfinden, daß mit dem Kapitel 101 deS ordentlichen Etats, das von dem so überaus wichtigen finanziellen Verhältnis Sachsens zum Reiche handelt, in der Deputation sowohl als im Plenum und nicht minder auch im Etat gar so lehr nach Aschenbrödelmanier umgesprungen wird. Gerade an dieser Stelle des Etats wäre doch die natürliche Gelegenheit gegeben, ausführlich auf alle die brennenden Fragen einzugehen, die mit der Abhängigkeit der Landesfinanzen von der Gebarung der Reichsfinanzen in ihrer gegenwärtigen mangelhaften Organi sation verquickt sind. Zumal in dem gegenwärtigen Augenblicke, wo in Berlin die schwerwiegenden Verhandlungen über die lox Stengel im Reichstage bevorstehen, wäre es von großem Werte gewesen, wenn sich der sächsische Landtag, der immer in vorderster Reihe in dem Kampfe um die Reichsfinanzreform gefochten hat, zu einer erneuten Kundgebung dieser Art verstanden hätte, die sicher ihres Eindrucks nicht verfehlt haben würde. Eine solche Stellungnahme muhte um so dringlicher erscheinen, als unser aus früheren Ueberschußperioden angesammelter Neberweisungs- steuerfonds, der noch 1899 die Höhe von 4308000 Mk. besaß, inzwischen auf 1308000 Mk. zusammengeschmolzen ist, und als -er Reichstag gerade in den letzten Tagen abermals zu einem empfindlichen finanzpolitischen Hiebe gegen die Einzelstaaten aus geholt hat. Man bat nämlich die Zuschußanleihe im Betrage von 17 Millionen Mark gestrichen, die den Etat balancierte und die Einzelstaaten dadurch von der Zahlung höherer ungedeckter Matrikularbeiträge, als sie im vorigen Etat vorgesehen waren, schützte. Es müssen also dieses Mal infolge jener Unfreundlich keit.der vom Zentrum dirigierten Neichstagsmehrheit die Einzel- staaten um 17 Millionen mehr bluten als bisher, d. h. 24-j-17 --- 41 Millionen Mark Matrikularumlagen ohne Deckung durch Ueberweisungen an das Reich herauszahlen. Da muß man doch unwillkürlich fragen, wi<> eS möglich ist, daß eine zur Kritik eines solchen rigorosen Verfahrens so berufene Stelle, wie der sächsi sche Landtag, ganz davon absieht, seine Stimme zu erheben und seine Meinung zu sagen, obwohl doch mit aus der sächsischen Haut die Neichsriemcn geschnitten werden sollen. Sollte schon der Gleichgültigkeit, der Verdrossenheit dumpfer Druck sich unserer Stände bemächtigt haben? Das ist nicht anzunehmen und so bleibt nur die Vermutung übrig, daß die übermäßig angehäufte Geschäftslast, von deren Schwere die Hochflut von Aktenstücken zeugt, die sich im Lause der Session angcsammelt hat, unseren Abgeordneten die Möglichkeit genommen hat, sich bei der Beratung von Kapitel 104 des ordentlichen Etats gründlich über die einschlägigen Fragen und Gesichtspunkte auszusprcchcn. Das ist auf jeden Fall bedauerlich und legt um so mehr den Wunsch nahe, daß für die gesetzgebenden Faktoren unseres Landes bald wieder eine Zeit der Ruhe kommen möge, in der die Gesetz- gebungSmaschine nicht mehr unter so starkem Atmosphärcndruck arbeitet, wie daS in den letzten Sessionen der Fall gewesen ist. fische Infanterie-Abteilung, die einen Hügel bei Fönghwangtschcng besetzt hatte, eine andere russisch« Jnfanterie-Aotcilung von 200 Mann, die aus dem Rückzüge vor den andringenden Japanern begriffen war, für eine japanische Truppe und eröfsnete das Feuer auf sie. Die fleinere Abteilung erwiderte das Feuer; dabei wurden 110 Mann getötet und 70 verwundet. Ter russische Train geriet in Unordnung, die Ladungen wurden im Stick gelassen. Kuroki meldet weiter: Ein Offizier, der in der Schlacht am Sonntag gefangen genommen worden war, sagte aus, daß nur 5 oder 6 Bataillone Infanterie und 2 Batterien einen geordneten Rück- jua hätten ausführen können; die übrigen Truppen seien in äußerster Verwirrung geflohen. London. Nach einer Depesche aus Petersburg landeten die japanischen Truppen bei Port Adam und Pitzewo und bedrohen Port Arthur. Das Erscheinen der japanischen Flotte in der Liautung-Bucht war nur ein Scheinmanöver, um die wirk- liche Landung zu decken. Petersburg. sPriv.-Tel.j Meldungen aus dem Haupt quartier des Generals Kuropatkin schätzen die Armee ves Generals Kuroki auf dem rechten Jalu-User auf 65 000 Mann mit 284 Feld-, 70 Belagerungs- und 12 Schnellfeuergeschützen. Petersburg. sPriv.-Telj Es verlautet, der Zar werde am 12. d. M. eine sensationelle Erklärung anläßlich der Truppen schau in Petersburg erlassen. Es sei möglich, daß er die Mobilisierung der gesamten russischen Armee bc- kanntgeben wolle. Peking. Die Gesandten der fremden Mächte lassen sich in einmütigem Einverständnis angelegen sein, bei der chinesischen Regierung darauf hin zu wirken, daß sie strikte Neutra- lität wahrend des russisch-japanischen Konflikts beobachtet. Berlin. sPriv.-Tel.j Der Reichstag, dem die Vor lage betr. Entlastung des Reichsgerichts zugegangen ist, nahm heute zunächst einen schleunigen Antrag auf Einstellung eines Privatklagcverfahrens gegen den Abg. Bruhn wegen Be leidigung an und beriet dann die Resolution Gröber, die Regierungen um einen Gesetzentwurf zu ersuchen, der im Muitärstrafgesetzbuche das heutige Mißverhältnis der Bestim mungen über Verfehlungen Untergebener gegen Vor- einen Gesetzentwurf z» ersuchen, der im Militärstrafgesetzbuche, 8 97, Absatz 1 die Minimalstrafsätze erheblich herabfetzt. — Äba^ Gröber sZentr.j empfiehlt als Referent diesen Beschluß. — Staatssekretär v. Tirpitz bittet um Ablehnung der Resolution, die auch in dieser abgeschwächten Form doch noch von zu großer Tragweite sei: denn man werde den Schluß daraus ziehen, den wom selbst Herr Gröber nicht gezogen wissen wolle. — Abg. v. Normann skons.) spricht sich namens seiner Freunde gleich falls gegen die Niesolution aus, die eine schwere Gefährdung der Disziplin bedeute. — Abg. Ha ge mann suat.-lib.) erklärt, daß die Bedenken seiner Freunde gegen die ursprüngliche Resolution jetzt ausscheiden, nachdem die Kommission die Bezugnahme auf Verfehlungen Vorgesetzter gestrichen habe. — Abg. Müller- Meiningen streif. Volksp.j erklärt, seine Freunde hielten eine vollständige Revision des Militärstrafgesetzbuchs, namentlich der Bestimmungen über die Beaufsichtigung und deren Verabsäum»»« für .unerläßlich. Das Militärstrafgesetzbuch beruhe zum Test auf einem ganz veralteten Rcchtsstandpunkt. — Abg. Singer sSoz.j bedauert, daß sich die Kommission auf eine solche ab- oeschwächte Resolution beschränkt habe; doch würden seine Freunde vorläufig damit fürlieb nehmen. — Abg. Dasbach lZentr.j: Der Staatssekretär sprach von Schlüssen, die aus der Resolution gezogen werden könnten. Was für Schlüsse? Wir wollen ja gerade mit der Resolution zum Ausdruck bringen: Neueste Dkalttineldnnae» vom 6 Mai Zum rusftsch-japiniischen Krieg. Tokio. E'ne Depesche des Generals Kuroki berichtet: Eine 14 Mann starke japanische Patrouille kam am 3. Mai nach Teng-Schang-Hong. Sie wurde alSbald von einer russischen Patrouille angegriffen, die auf einem südlich deS Dorfes gelegenen Hügel aufgestellt war. Die javanische Patrouille umging die Russen und griff sie an. Nach einem erbitterten Handgemenge würde der Feind in der Richtung nach Fönghwangtschrng zurüa- geworfen. Die Japaner verfolgten den Feind bis an den Strom zu einem drei Meilen südöstlich von Kaolin gelegenen Punkte. Hier sahen sie die russischen Schildwachen auf dem Hügel zu beiden Seiten der Straßen stehen und gaben die Verfolgung auf. Tokio. Die Depesche des Generals Kuroki über den Zu sammenstoß zwischen zwei russischen Abteilungen besagt: Nach der Aussage von Eingeborenen hielt eine 2000 Mann starke rus- mißhandlungen nicht länger dulden! Das deutsche Volk müsse die Ueberzeugung gewinnen, daß der arme, elend mißhandelte Soldat in der Volksvertretung einen Anwalt habe. — Abg. v. Kardorff lReichsp.j: Seine Freunde wollten ebenfalls die Mißhandlungen beseitigt wissen, Redner bezweifelt aber, ob der ; Weg dieser Resolution der richtige sei. Wenn die Heeresverwaltung Bedenken ans Grund der Disziplin gegen die Resolution habe, so könnten seine Freunde jedenfalls die Verantwortung für die Resolution nicht übernehmen. — Bäurischer Bevollmächtigter Generalleutnant v. End res: Herr Dasbach meinte, daß der Reichstag der Anwalt des armen und elend mißhandelten Soldaten sein müsse. Namens des baßrischen OssizierkorpS muß ich dem gegenüber erklären, der Anwalt des Soldaten ist heute noch der Offiz er. lLachen links.> Nnd diese hohe Ausgabe werde das OssizierkorpS, das in diesem Hause schon jo viel verleumdet worden stt . . . lStürmische Unterbrechung. Präsident Graf Balle st rem: Herr Bevollmächtigter »um Bundesrat! Sie dürfen hier nicht sage», daß Mitglieder dieses Hauses Ver leumdungen aussprcchen, das verstößt gegen die Ordnung dieses > Hanfes. Lebhafter Beifall. Wiederholtes Rufen, namentlich aus den Reihen des Zentrums: Sehr gut! Sehr gut!> — General leutnant v. Endres sfortsahrendj: So schlimm habe ich es nicht ! gemeint; dann will ich jagen, der Oftizierstano werde sich die ^ Aufgabe, der natürliche Anwalt des Soldaten zu sei», so viele Verleumdungen auch gegen ihn ausgesprochen werden, nickt aus der Hand lassen. Er ist sich feiner Anwaltspflicht vollständig bewußt. Ich bemerke noch, daß es nicht leicht eine Zeit gab, wo die Disziplin so gcfätnvet war, wie in de» jetzigen Tagen. Mit der Annahme der Resolution würden Sie die Äufrechterbal- tung der Disziplin immer mehr erschweren. — Abg. Spahn sZentr.j: Das Militärstrafgcsetzbuch kennt mildernde Umstände nicht. Es unterscheidet nur zwischen schweren und minderschweren Fällen. Die Resolution wolle deshalb bei Vorhandensein mildernder Umstände den Richter in die Lage bringen, mit dem Strafmaß hcrabznaehcn. Das ist eine einfache Frage der Ge rechtigkeit, mit der doch die Disziplin nicht im Widerspruche steht. Wenn aber ein solcher Widerspruch bestehen sollte, so steht mir die Gerechtigkeit höher. lBeisall.j — Abga. Gothein streif. Vcr.j und Müller-Meiningen streif. Volksp.I halten dem bayrischen Bevollmächtigten gegenüber daran fest, daß es auch Aufgabe des Reichstags sei, gegen Mißhandlungen seine Stimme zu erheben. Es fei dies um so notwendiger, als der Offizier qxz sssn^enuilli,,,^ -»sutigrs vszi qossS 8sS 'usqa»4
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