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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 20.09.1851
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1851-09-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510920010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851092001
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851092001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-09
- Tag1851-09-20
- Monat1851-09
- Jahr1851
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 20.09.1851
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Sonnabend. Erste Ausgabe. «»Mittag« II Nhr. 20. September »8SL. Di« ZtttuUg styeMt täglich zwei mal unt »l«d mligegeten ln Kelpzit Kermittag« l l Uhr, Abend« « Uhr; in »««»»«« Abend« i Ühr, Vormittag« 8 Uhr. KrtlI für di« Äleettljaljt I Thlt.i jede eiitzelne Num mer l Ngr. -"n Dcutschk Mgmtiiic Zeitung. »Wahrheit »ud Recht, Freiheit und Tesch!» Zu »ziehen durch alle Pofte ämter de«3n- und Ausland««, sowie durch die llrpeditionen l» »eipgig (Querstraße Nr. 8) und »rosde« (bet L. HSckncr, Neustadt, An der Brücke, Nr. 8). Znsertl»n«gebühr für dm Raum einer Zeile 8 Ngr. Deutscht««-. DaS amtliche Organ des Bundestags, die Ob^rpostamtS-Zeitung, sagt unter Frankfurt vom 17. Sept.: Die vielfach verbreitete Nachricht, der preußische Henerallientenant v. Peucker sei von der Bundesversamm lung zum Oberbefehlshaber der um die hiesige Stadt zusammenzuziehen- M Bundestruppen bestimmt, kann auS sicherer Quelle als vollkommen ungegründet bezeichnet werden. Ohne den hohen Verdiensten und aüS- gezeichNeten Fähigkeiten des genannten Generals irgend eine Beeinträch tigung entgegenstellen zu wollen, dürften jene von seiner Regierung in anderer Weise zur Geltung gebracht werden als in der eben angedeu teten Stellung, für welche überhaupt noch gar keine Aussicht genommen worden ist. — Wie die Preußische Zeitung auS Frankfurt a. M. mittheilt, hat eS der handelspolitische Ausschuß der Bundesversammlung im allgemeinen Interesse erachtet, die Bearbeitung einzelner ^ Gegenstände 'des aus den Dresdener Konferenzen herübergenommrNen Materials der dritten Com mission, wie bereits bemerkt, im Wege der Berathung durch technische Commiffare so bald als thunlich zu beginnen. Als solche Gegenstände sind bezeichnet: ein allgemeines Handels - und Seerecht , möglichst gleich mäßiges Münz,-, Maß-und Gewichtssystem, Vorschriften über einen auf alle Bundesstaaten sich erstreckenden Schutz für Erfindungen, sowie gegen Nachbildung inländischer Kunstwerke und Nachahmung inländi scher Müster oder Fabrikzeichen. Daö Eintreffen der Sachverständigen ist bis zum 1. Oct. zu bewirken. — Die deutsche Flottenfrqge ist, wie daS Frankfurter Journal weiß, in ein neues bedeutsames Stadium getreten. Unter den verschie denen Ansichten über daö künftige Schicksal der Flotte hat diejenige den Sieg davongetragen, welche unter den gegenwärtigen Verhältnissen noch als die besriedigendsie Lösung gelten kann. Danach würde die Flotte in ihrem bisherigen Bestände erhalten und zwar unter der Bezeichnung „deutsche NordseeflottM". Neber ihr Verhältniß zu den Flotten Oester reichs Und Preußens, die dann gleichfalls als Theile der allgemeinen deutschen Flotte zu betrachten sein und als solche für Bundeszwecke be reitgehalten werden sollen, über die Kosten zu ihrer Erhaltung und resp. Ausbildung sowie über die Beitragspflicht der einzelnen Staaten werden weitere Verhandlungen das Nähere bestimmen. 6 Berlin, 19. Sept. Bei unserm Cultusministerium sind von ver schiedenen Selten Vorstellungen eingegangen, welche die Entfernung von Juden aus Lehrämtern an Gymnasien fodern. Seit dem Jahre 1848 haben nämlich einige Philologen jüdischen Glaubens HülfSlehrerstellen an ein paar Gymnasien erhalten. Die Zahl dieser Anstellungen ist sehr gering^ die Agitation aber, auch diese wenigen Fälle verschwinden zu machen, ist in kirchlichen Kreisen sehr groß. ES soll auch auf dem elber- felder Kirchentage hierauf bezüglich die Frage behandelt werden, in wie weit Män der Anstellung jüdischer Lehrer an christlichen Schulen entge gentreten müsse. Die gemischte Commission des Magistrats und Gemeinderaths, welche zur Erledigung der Angelegenheit in Betreff der Erweiterung des städtischen Weichbildes niedergesetzt wurde, soll gegenwärtig sich nun geeinigt nnd zugleich für Erweiterung deö Weichbildes ausge sprochen haben. . Mittlerweile haben aber einige der durch diese Erwei terung der Stadtgrenzen unmittelbar Betroffenen Proteste gegen eine Einverleibung mit Berlin erhoben, so namentlich Schöneberg und die Etablissements vor dem Halleschen Thore. — Die Preußische Zeitung nennt, im bekannten Stil der guten Presse, die MMeiluttg der Neffen Oder-Zeitung über Ane neueAnleihe von 30 Mill, züm-Ankauf sind Bau von Eisenbahnen eine gewöhnliche Zei- tuttgSlÜge. > — Aus Hirschb?rg chird mitgetheilt, daß am 13. Sept. Abends ein vierzehnjähriger Knabe aus Krummhübel, der älS Führer nach derRie- senbaübe aedieät hätte find dort in' seiner Freude über empfangene 5 Sgr. nicht die Nacht Über zürückzuhaltön gdMM, wahrscheinlich verunglückt, und zn)är in dem 1 Fuß hoch gefälleNen Schnee erfroren, ehe er vom Gebisge herab nach Hause gelangen Mute. ^rfüpt, i 17.' Sept. Heute würde vor dem hiesigen Schwurge richte die Anklage gegen den Referendar v. Becherer wegen Zwei kampfs mit dem verstorbenen Assessor Lichtenstein verhandelt. Der Ge richtshof verurtheilte, in Erwägung, daß v. Becherer durch die in der erlittenen Beleidigung liegende Aufreizüng zu entschuldigen, daß aber die Verwundung eine bedeutende gewesen sei, den Angeklagten zu zwei Jah ren Einschließung und Tragung der Kosten. (Nat.-Z.) Köln, 17. Sept. Gestern Nachmittag wurde ein hiesiger Stadt- rath vor den JnstructionSrichter als Zeuge entboten, daß er seine Er klärung abgebe, bb er nicht wisse, daß man Gelder gesammelt für den sogenannten Communistenbund, und ob Unterstützungsgelder, na mentlich von ihm, an Fr. Raveaur von Köln geschickt wurden. (Dr.J.) ^Nürnberg, 18. Sept. Die zum Protestantismus übergetretenen Prediger der freien christlichen Gemeinde, Ruf und Dumhof, haben gestern früh heimlich unsere Stadt verlassen (Nr. 481), ohne ihren ma teriellen Verbindlichkeiten nachzukommen. Wohin sie sich gewendet haben, weiß selbst die Polizei nicht. Sie können sich denken, daß alle Parteien in der Verürtheikung dieser beiden Männer einig sind und ihr Plan, hie Freien christlichen Gemeinden in Nürnberg und Fürth durch ihren mit Eclat zu bewerkstelligenden Uebertritt zu sprengen, nun als vollkommen mislungen zu betrachten ist. Indessen schreitet die bairische Regierung mit ihren Maßregeln gegen die Freien Gemeinden fort, und eS ist ganz neuerdings dem von der schweinfurter Gemeinde gewählten Predi ger Weber aus Schlesien, als einem „Ausländer", das Predigen un tersagt worden. Stuttgart, 17. Sept. Dem ständischen Präsidium ist ein Ge setzentwurf über die Behandlung böswilliger Armen übergeben worden. Mainz, 17. Sept. Nach dem Mainzer Journal hat die Regie rung die Bestätigung des vr. Düller als Prediger der hiesigen deutsch katholischen Gemeinde endlich nach halbjähriger Bedenkzeit definitiv ver weigert. Der Gemeinde soll gestattet sein, ihren Gottesdienst durch be nachbarte Geistliche abhalten zu lassen, doch.muß sie zwei Tage vorher Anzeige bei der Polizei machen. Zugleich soll sie aufgefodert worden sein, binnen zwei Monaten ihre Predigerangelegenheit zu ordnen. Darmstadt, 18. Sept. Die heute erschienene Nummer des grvßher- zoglichen Regierungsblattes enthält eine Verordnung vom 10. Sept., wodurch, da die Gründe dazu noch fortbestehen, die Dauer der Wirk samkeit der Verordnung vom 17. Sept. 1849, die Verhütung deSMiS- brauchö der Volksversammlungen betreffend, um ein weiteres Jahr verlängert wird. Eine zweite Verordnung, vom 12. Sept., veröffentlicht den Bun- desbefchluß vom 23. Aug. d. I. (siehe auch unter ^Frankfurt a. M.), in Betreff der Grundrechte des deutschen Volks, wonach den Grund rechten auch im Großherzogthum Hessen keine Rechtsgültigkeit beizu legen sei. Frankfurt a. M., 18. Sept. Heute, am dritten Jahrestage der frankfurter Barricaden, enthält das hiesige Amtsblatt die Aufhebung der Grundrechte, die jener Barricadentag eigentlich schon vor ihrer Entstehung im Keime ^etödtet hatte. Der Bundesbeschluß vom 23. Aug. lautet wörtlich wie folgt: Die in Frankfurt unter dem 27. Dec. 18-18 erlassenen, in dem Entwürfe ei ner Verfassung des deutschen Reichs vom 28. März 1819 wiederholten sogenann ten Grundrechte des deutschen Volks können weder als ReichSgcsetz, noch so weit sie nur auf Grund des Einführungsgcsctzes vom 27. Dec. 1818 oder als Theil der Reichsverfassung in den einzelnen Staaten für verbindlich erklärt sind, für rechtsgültig gehalten werden. Sie sind deshalb insoweit in allen Bundesstaaten als aufgehoben zu erklären. Die Regierungen derjenigen Staaten, in denen Be stimmungen der Grundrechte durch besondere Gesetze ins Leben gerufen sind, sind verpflichtet, sofort die erfoderlichen Einleitungen zu treffen, um diese Bestimmun gen außer Wirksamkeit zu setzen, insofern sie mit den Bundesgesetzen oder den ausgesprochenen Bundeszwccken in Widerspruch stehen. Diesen Bundesbeschluß hat der Senat der freien Stadt Frankfurt mit folgender Einleitung versehen: Der von hoher Bundesversammlung ünterm 23.'Aug. 1851 gefaßte Beschluß, wonach die dahier unterm 9. Jan. 1819, als ReichSgesctz uud unterm 5. Mai 1819 als Abschnitt VI der Verfassung des deutschen Reichs bekannt gemachten „Grundrechte des deutschen Volks", insoweit deren Bestimmungen nicht durch be sondere Gesetze dahier Geltung erlangt haben, aufgehoben und außer Wirksamkeit getreten sind, wird hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht. Es ist bemerkenSwerth, daß die Grundrechte nur infolge einer RechtS- auSlegUUg für ungültig öl klärt, d. h. daß sie so angesehen werden, als hätten sie nie in Kraft bestanden. Hiermit ist die Ableugnung der Re volution Mch auf das Rechtögebiet hinübergcführt. AUS gleichem Grunde siitv die Worte: „Entwurf" Und „sogenannt" gebraucht worden. Uebri- gens hat der Senat für angemessen erachtet, von diesem BundeSbeschlnsse einen Theil zu verschweigen. Wahrscheinlich hält unser Senat die für gewisse Fälle zugesicherte „BundeShülfe" für-überflüssig, oder ersieht dürin eine Drohung, die nicht gegen die Freunde der Gesetzlichkeit von 1848, sondern gegen ihn selbst gerichtet ist.
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