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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 24.02.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-02-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190702248
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19070224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19070224
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1907
- Monat1907-02
- Tag1907-02-24
- Monat1907-02
- Jahr1907
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 24.02.1907
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Anzeiger Lande entgegen, auch befördern die Li Expeditionen solche zu Origmalpreisen. Gr scheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger v>o Quartal Ml. 1 öb durch die Post Mk. I 92 frei in'S Haus. Host-«stri« Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Knga«, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, TKMeim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, HWengrund u. f. w für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Hohenstein-Ernstthal. Organ aller Oeinernöe-Verrvaltungen der «inliegenden ^Ortschaften. Ur. 47. Sonntag, den L4. Februar 1907. S7. Jahrgang. SSSSSSSSSW«»» Die diesjährige Musterung der Militärpflichtige« der Stadt Hoheusteiu Grust- thal findet im Logenhan- zu Oberlungwitz statt und zwar haben sich zu stellen am Freitag, de« 13. Mär» 190V früh 1-9 Uh? die Mannschaften aus den Jahrgängen 1885 und 188V und die Mannschaften älterer Jahrgänge; am Sonnabend, de« 1«. Marz 190V früh 1-9 Uhr die Mannschaften aus dem Jahrgange 1887. Aste in Hohenstein-Ernstthal aufhältlichen Militärpflichtiger» werden hiermit angewiesen, zu de« sestgesetzte« Zeiten an dem bezeichneten Orte persönlich in reinltchem und nüchternem Zustande vor der Königlichen Ersatz Kommission pünkt lich zu erscheine«. Wer zu spät, betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musterungstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von 10 Mark oder eine Haftstrafe von 2 Tagen zu er warten. Außerdem können ihmn von den Ersatzbehörden die Vorteile der Losung entzogen werden. Die beim Musterungs- und Aushebungsgeschäfte zur Vorstellung kommenden Mannschaften, welche auf einem oder beiden Augen nicht gut seheu können und deshalb Angengläser (Brille oder Klemmer) tragen, haben zur leichteren und sicheren Feststellung der Seh schärfe ihre Angengläser mitzubringen. Hierbei wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß feder Militärpflichtige mit dem Orte sich zu stellen hat, an weichem er seinen Wohnsitz hat. Im übrigen wird noch folgendes bemerkt: 1. Durch Kra«khett am Erscheinen im Musterungstermine behinderte Militärpflichtige haben ein ärztliches und, sofern der ausstellende Arzt nicht amtliche Eig nschaft hat, von der Polizeibehörde beglaubigtes Zeugnis beim Zwiimusitzendkn der Königlichen Eisatz- kommifsion zu Glauchau einzmeichen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. 2. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermiue freiwillig zu zwei , drei oder vier-, bei der Marine auch zu fünf oder sechsjährigem Dtenste melde«, ohne datz ihm hieraus ein besonderes Recht aus die Auswahl der Waffe« gatt««g oder des Tr«ppeuteils erwächst; «ach einer Verordnung des Königliche« Kriegsmirristeriums solle« jedoch die Wünsche solcher Militär pflichtige«, bet einer bestimmten Truppe, sür welche der hiesige Bezirk aus hebt, eingestellt zu werde«, «ach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Werden die Wünsche erst im AuShebungStermmc angebracht, so kann auf ihre Berücksichtigung nicht gerechnet werden. Wer sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie ver pflichtet und dieser Verpflichtung nachgekommen ist, braucht in der Landwehr ersten Auf gebots nur drei anstatt fünf Jahre zu dienen. Durch diese freiwillige Meldung verzichtet der Militärpflichtige auf die Vorteile der Losnummer und gelangt in erster Linie zur Aushebung. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zum Diensteintritt melden wollen, haben, wenn sie noch minderjährig sind, die Einwilligung ihres gesetzlicher, Vertreters oder eine obrig keitliche Bescheinigung darüber vorzulegen, daß die Familie der Hilfe deS Militärpflichtigen entbehren kann. Diese Ausweise sind bei der Musterung, jedenfalls aber noch vor der Losung, abzugeben. 3. Diejenigen Militärpflichtigen, welche bei dec Musterung als tauglich zum Militärdienst be funden werden, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die von der Königlichen Ersatz kommission ausgesprochene und im Losungsschcine vermerkie Entscheidung über die Truppen gattung, zu welcher sie bestimmt worden sind, «icht endgültig ist, sondern daß die ent scheidende Bestimmung darüber erst von der Königlichen Ober-Erfatzkommiffio« g«. troffen wird. 4. Etwaige Zurückstellu«gsa«1räge wegen bürgerlicher Verhältnisse können gemäß 8 63, 7 der Wehrordnung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Beteiligten solche Vor dem Musterungsgeschäfte oder spätestens bei Gelegenheit desselben anbringen. Spätere Reklamationen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn oie Veran lassung zu denselben erst nach Beendigung deS Musterungsgeschäfts entstanden ist. Die Beteiligten find berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich be glaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen zu deren Gunste« reklamiert wird, habe« fich zur Feststellung, ob sie noch arbeits- bezw. auffichtsfähtg find oder nicht, der Ersatzbehörde persönlich vorzustelle«. Ist ihne« dies «icht möglich, so ist über ihre« Gesundheitszustand ei« vo« einem beamtete« Arzt a«sge- steütes Zeugnis beizubringe«. Nach 20 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 ist für den Fall, daß zwe arbeitsfähige Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Ge- schw'ster nicht gleichzeitig entbehrt werden können, einer von ihnen zurückzustellen, bis der andere entlassen wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten MilitärpflichtjahreS soll der einstweilen Zurückgestellte eingestellt und gleichzeitig der zuerst Eingestellte entlasten werden; Vorläufige Zurückstellung wegen bürgerlicher Verhältnisse ist namentlich dann zulässig, wenn der Sohn eines zur Arbeit und Aussicht unfähigen Grundbesitzers, Pächters oder Ge werbetreibenden dessen einzige, zur wirschastlichen Erhaltung des Besitzes, der Pachtung oder des Gewerbes unentbehrliche Stütze ist. 5. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Musterung«- > termins drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliches Protokoll über deren Abhörung oder ein Zeugnis eine« beamteten (Bezirks-, Gerichts-, Polizei- oder Armen») ArzteS b°izubringen. Die Losung der Mannschaften der laufenden Altersklasse wird für de« Attshededeztrk HohensteimErnstthal im Logenhaus zu Oberlungwitz am Montag, den 18. Mär; 190V früh 'M Uhr oorgenommen. Das Erscheinen im Losungstermine bleibt jedem Militärpflichtigen überlasse«, durch das Ausbleiben in diesem Tei Mine entstehen aber keine Nachteile, eS wird vielm chr für die nicht Er schienenen durch ein Mitglied der Ersatzkommisston gelost. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 22. Februar 1907. Or. Polster, Bürgermeister. Gehler. Die Zinsen der Falcke-Gottfried Landgraff-Stiftung sind am 9. April d I. an be- dürftige und würdige Personen zu verteilen und zwar in erster Linie an solche, die der Firma Gott fried Landgraff oder dem Prioathause Viktor Falcke ihre Dienste gewidmet haben, gleichviel wo sie wohnen ; in zweiter Linie an solche, die m Hohenstein-Ernstthal als Wirkwarenarbeiter im weiteren Sinne (Handlungsgehilfen, Appreteure, Wirker u s. w.) tätig waren oder sind. Gesuche um Berücksichtigung sind bis zum 10. März d. I. bei uns einzureichen oder im Rathause Zimmer Nr. 2, anzubringen. Ttadtrat Hohenstei«-Er«stthal, am 1. Februar 1907. Or. Polster, Bürgermeister. We. Gemäß ministerieller Verordnung, die Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1906 aus der Staatskasse bestrittenen Verläge an ViehfeuchenentfchädtgUNge« usw. betr., sind für jedes der am 1. Dezember 1906 ausgezeichneten L. Pferde: — Mk. 96 Pfge. b. Rinder im Alter von 6 Wochen und darüber: — Mk. 21 Pfge. c. Kälber im Alter von weniger als 6 Wochen ebenfalls: — Mk. 21 Pfge. zu leisten. Solches wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß durch einen Schutzmann die Etnhebung der gedachten Beiträge erfolgen wird. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 23. Februar 1907. vr. Polster, Bürgermeister. ' Kny. Aue dem (Meße. R-ere« ist gegangen. Der Reichstagsabgeordnete Roeren, Obett landeSgerichtSrat beim Oberlandesgericht in Köln, hat seinen Abschied aus dem Staatsdienst erbeten- So meldet mit trockener Kürze und Sachlichkeit der Telegraph. Man wird mit der Vermutung nicht fehlgehen, daß die öffentliche Meinung, nicht zuletzt die in Richterkreisen selbst, das treibende Agens zu diesem doch wohl nicht ganz freiwilligen Ruhebe- dürfniS ist; denn dieses Abschiedsgesuch bedeutet in letzter Linie zweifellos nichts anderes wie die Nach wehen des ersten Auftretens RoerenS gegen den Kolonialdirektor Dernburg. Ohne rachsüchtig und schadenfroh zu sein, wird man in kaufmännischen Kreisen, die Roeren durch sein kränkendes Wort vom „Kontorton", das er Dernburg ins Gesicht schleuderte, und in Richtei kreisen, die er durch seine wegwerfende Bemerkung vom „grünen Assessor" schwer kränkte, ein Gefühl der Genugtuung nicht unterdrücken können, wenn auch schließlich sein Sturz, der Bruch dieses „RoerensystrmS", an dem so viele schwarze Installateure mit Patenten beteiligt waren, in letzter Linie nur eine Konsrqucnz des ins Ungemcssene ge steigerten MachtkitzelS des Zentrums ist. Roeren ist zweifellos einer seiner fanatischsten Vertreter und es spricht sehr viel Wahrscheinlichkeit dafür, daß er jetzt, da er auch gegen die Regierung Ellenbogen freiheit gewinnt, lebhaften Gebrauch davon machen wird Frei von den Geschäften wird er auch Zeit und Muße finden, seine geliebte Lex Heinze weiter auszu bauen und in der Stille seiner Klause jener glühende Sitt lichkeitsapostel zu werden, als der er sich immer ge zeigt hat. Der Handelsvertrag mit Amerika. Der wirtschaftliche Ausschuß tritt in den nächsten Tagen im Reichsamte deS Innern zusammen, um sich mit dem Plan eines neuen Handelsver trages zwischen Deutschland und den Ver einigten Staaten zu befassen. Der GesamtauSschuß des Rheinischen Bauernvereins hat am Mittwoch in Köln eine Entschließung angenommen, wonach die Reichs- regiernng bei Abschluß eip.eS Handelsvertrages mit den Vereinigten Staaten unter keinen Umständen unter die Zollsätze unseres Konventionaltarifes herab gehen dürfe. Aus dem Auskande. Bankerott in Japans Aus Tokio meldet das „R. Bureau" vom Freitag: Während der vergangenen Woche hat sich an der Börse ein stetiges Fallen der Kurse be merkbar gemacht, daS heute mit einem ansehnlichen Kurssturz besonders scharf zum Ausdruck kam. Es wird dies in einigen Kreisen dem Umstand zu- aeschrieben. daß die Regierung der Kommission des Oberhauses ihre Erläuterung zum Budget gestern in einer geheimen Sitzung vorgetragen hat. Unter den obwaltenden Umständen hält man es für ganz natürlich, daß diese Maßnahme pessimistisch aufge faßt wird. Ein weiterer Grund für den Kursrück gang mag darin liegen, daß allmählich gegenüber dem Grundstücksfieber, welches während verhetzten Monate herrschte, Ernüchterung eintritt. Zur Haager Konferenz. In einem ziemlich eitlen und gehaltlosen Artikel der „TimeS" bespricht Stead die Ergebnisse seiner Rundreise und erwähnt, daß England Berlin dn Initiative der Abrüstungsvarschläge auf der Haage, ' Konferenz zuschieben wollte,Berlin aber höflichst dankte. AIS unpraktisch verwerfe Berlin den Artikel 8 deS Haager Programms, der eine dreißigtägige Ber- mittelungSperiode zwischen der Kriegserklärung und dem Beginn der Feindseligkeiten einschiebt. Stead betont, daß zur Annahme dieses Artikels keine Einmütigkeit erforderlich sei, sondern eine Verab redung Englands, Frankreichs und Amerikas den Erfolg haben würde, dem den Artikel 8 nicht be obachtenden Sraot, also Deutschland (?), die inte r» nationalen Geldmärkte zu schließen. — Dieser Artikel 8 ist wohl die tollste Ausgeburt deS ganzes Haager GetueS. Es soll also das bestge rüstete, schlagfertigste Heer, daS Herr Stead so lebenswürdig ist, in Deutschland zu suchen, aller einer Vorteile, der Früchte seiner jahrzehntelangen ZriedenSarbeit, zugunsten anderer Armeen verlustig gemacht werden, die durch natürliche Ungunst oder durch Schlendrian oder durch beides beim Wettbe werb in der Fixigkeit zurückbleiben ! Wer Mr. Stead ist, wissen wir ja alle: im besten Falle ein gut gläubiger GenaSführter, der sich freiwillig zum Aaenten der russisch-w Despotie beraibt und als solcher ja auch die Kadetten zu bearbeiten suchte.
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