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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 05.08.1938
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1938-08-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19380805019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1938080501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1938080501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Enth. Beilage: Der D.N.-Kraftfahrer (Nr. 31, Seite 9-10).
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1938
- Monat1938-08
- Tag1938-08-05
- Monat1938-08
- Jahr1938
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 05.08.1938
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jöt»k«enAt»4»«»t Ü7^. ^*"üü* d««ck «.Verla«,Ltepsch » Attcharbt, Vr«»d«».A. 1, Marl«,. RE« «k. '-MWrutE- st«»«r»/tt7FE«f 25241. V^scheckkon.s IsS,V«1XN «-«»»E»-» »le* Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachung«, der «»»-^»Mannschaft ^odenund ^Schle^mtee heim '« LUd'^.'W^ »» «vt.r «ter». «^«en, «.«»«d«!» r» «p». (Vderverslcherungeamt vreeden v»»em>»«t« «ichNftstüe« wette» »uz««^rw-zn TM macht Bvrschlüge in Moskau SemWte SrenzkommMn für Schangfeng gefordert Tokio, 4. August. DaS japanisch« Außen amt gibt folgende Erklä rung auS: „Der stellvertretende Außenminister Hortnoucht empfing am Donnerstag den Geschäftsträger der Sowjet- botschast, Gmetantn, und machte ihm Vorschläge sür di« Beendigung der Feindseligkeiten. Er ersuchte Gmetanin, diese Vorschläge seiner Regierung zu übermitteln und umgehend Antwort einzuholen. Obgleich eS schwer ist, die Haltung der Sowjetregierung zu den vernünftigen Vorschlägen unserer Regierung vorauSzusagen, so hängt doch alles von der Hal tung Moskaus ab, ob btese großzügigen Vorschläge ver wirklicht werden könnten."' Wie man auS politischen Kreisen erfährt, soll e» sich Sei den Vorschlägen darum handeln, vorläufig eine Lage wieder hcrzustellen, wie sie vor der Besetzung der Gchanafeng-Höhen durch die Sowjettruppen bestand, lieber die endgültige Grenz regelung solle sodann eine gemischte Grenzkommts- sion entscheiden. Gleichzeitig mit der Unterredung in Tokio sprach im Auftrage der japanischen Regierung der japanische Bot schafter in Moskau, Schigimitsu, am Donnerstag beim sowjetrussischen Außenkommtssar Litwinow - Finkelstein vor. Schigimitsu brachte den Standpunkt der japanischen Regie rung zum Ausdruck, wonach der Konflikt nm Schangfeng aus friedlichem Wege gelöst werden könne. Falls die Sowjet regierung sich bereit erkläre, sämtliche militärischen Aktionen in der umstrittenen Zone einzustellen und der Lösung des KonsltktcS durch diplomatische Mittel zusttmmcn würde, wäre Japan seinerseits bereit, die Frage /»er sowjetrnstischen Grenzansprüche zu prüfen. Japan würde dann versuchen, konkrete Maßnahmen insbesondere zur Kennzeichnung der Grenze vorzuschlagen, wozu alle« Material, worüber die drei interessierten Staaten sIapan, Mandschukuo und die Sowjet- n»ion> verfügten, einer gemischten Kommission unterbreitet werden solle. Litwinow »Finkelstein beharrte demgegenüber aus dem merkwürdigen Standpunkt, baß vor Aufnahme > irgendwelcher Verhandlungen die japanischen Truppen hinter die Linie zurückgezogen werden müßten, welche die dem Ver trag von Huntschun s188Sj beigefügte Karte als Grenze an- gebe. Der japanische Botschafter erwiderte, daß diese Karte ldie sich nur in einer einzigen Ausfertigung bei den Akten des Moskauer AußenkommtfsariatS befindet) bisher schon des halb nicht als Anhaltspunkt für di« Festlegung der Grenz linie hätte dienen können, da sie niemals veröffentlicht wor den sei und insofern den japanischen Stellen gar nicht be kannt sei. Al» Ergebnis deS Gespräch» konnte keine Einigung zwischen den beiderseitigen Standpunkten erzielt werden. Es ist jedoch anzunehmen, baß beide Regierungen die Lage jetzt einer erneuten Prüfung unterziehen. Rallen« Kattuns im Frrnost-Konftikt Llganar vradtdortokt ckar »vraeänar Anvdrloktan" Rom, 4. August. Französische Presseäußerungen, Italien verhalte sich gegenüber dem sowjctrussisch-japanischcn Zwischenfall im Fernen Osten „reserviert", finden in Nom lebhafte Abwehr. Man erklärt, die Haltung Italiens zu den fernöstlichen Fragen sei seit langem hinlänglich bekannt. Wenn Italien sich auch in dem Konflikt neutral verhalten habe, so habe eS doch niemals seine offene Sympathie und sein Verständnis für die Sache Japans verborgen. Darum bedürfe «» auch nicht erst einer besonderen Fest stellung, daß Italien da» herausfordernde Vorgehen der Sowjetrussen im mandschurisch-koreanischen Gebiet als einen FrtedenSbruch nnd als eine neue Störung der bereits an sich so gefährlichen Lage itn Fernen Osten betrachte. Italien sei und bleibe ein entschiedener Gegner der Aus- breitung des Kommunismus in der Welt, ob es sich um Spanien ober um China handele. Krag „erklärt", „bedauert" und „bestraft" Eine amtliche Verlautbarung zu -em Glatze« Zwischenfall Prag, 4. A«g«st. Dar Tschecho-Slowakische Preßbüra hat über de« Grenz» zwischensall in der Nähe von Glast eine Meldung »erSssent- licht, die folgendermaßen lautet: Bet eiuer Fltegerübung, di« am ». August tu Oft-Böhmeu ftattsaud, verlor«» drei tschecho slowakisch« Flugzeuge die Orieutteruug «ud geriete« über deutsches Gebiet i« »er Umgebung der Stadt Glast. Die deutsch« Gesandtschaft in Prag schritt am 4. August im A«ße«- «iuifteriu« gege« dieses Uebersliege« «iu. Das Außeumiui» fterium sprach sei« vedaurr« über diese« Vorfall au«. UeberdteS »erde« die Flieger, di« de« Zwischenfall ««schuldet habe«, bestraft werde«. Hierzu schreibt der „Deutsche Dienst": DaS amtliche Tschecho-Slowakische Preßbllro gibt eine Erklärung aus, die mit den Tatsachen der deutschen Untersuchung schwer in Ein klang zu bringen ist. ES ist völlig unerfindlich, wie am Mitt woch, als bei klarstem Wetter beste Sicht herrschte, drei tschecho-slowakische Flieger sich so verflogen haben sollen, daß sie über SO Kilometer nach Deutschland hinein und dann noch 40 Kilometer auf deutschem Gebiet entlang geflogen sein sollen. Besonder» erstaunlich ist eS, baß selbst die Uebersttlle von Hakenkreuzfahnen, die gerade an diesem Tage in Glatz zu Ehren der Teilnehmer de« Deutschen Turn- und Sportfeste» wehten, den tschechischen Fliegern, die in nur ISO Meter Höhe über der Stadt kreuzten, nicht ausgefallen ist. ES scheint doch so zu sein, daß auch gewisse amtliche Stellen in Prag ein Interesse an der Schaffung von Zwischenfällen haben, deren Folgen nicht abzusehen sind. Eine Bestrafung, wie sie In der Meldung des Preß- bliroS erwähnt wird, ist auch schon in früheren Fällen zu gesichert worben, ohne baß dann eine wirkliche Strafe ver hängt wurde. Gerade in diesen Tagen werden Tschechen, die subetenbeutscheS Blut vergossen haben, von tschechischen Richtern mit kleinsten Strafen bei reichlich gewährten Be währungsfristen in Gnaden entlassen. Man scheint sich an gewissen Prager Stellen darüber keine Rechenschaft zu geben, daß auch Deutschland zu Abwehrmaßnahmen gezwungen fein könnte, wie sie Frankreich an der Pyrenäengrenze gegenüber Rotspanien hat treffen müssen. Die Erreg« «g »er »eutsche« Bevölkerung i« de« über flogene« Grenzgebiete« «ar «u» ist so grob, daß di« Schul dige« a« solche« Zwischenfälle« mit der Möglichkeit eiuer «»»ehr »ei Wiederholte« Greuzverlestuuge« rechueu müsse«. Englands größte Luftmanöver beginnen 1««« KampfrmMtrren rmö so ovi) Mann beteiligt Ltg«»« vrobidoriobi üor Lo«»o«, 4. August. Am Freitagmorgen um 10 Uhr werden inGüdosteng. land die bi-her größten Luftmanöver der englischen Luftwaffe begiünen. Sie sollen zwei volle Tage bauern und Tag und Nacht über 24 Grafschaften und den Köpfen von mehr als 24 Millionen Menschen abgehalten werben. 1000 Kampsmaschinen, 17 000 Mann der Lustabwehrdivision der territorialen Reservearmee und etwa 8000 bi» 4000 Mann des Freiwilligen Beobachterkorps werden an diesen Uebnngen tcilnchmen, die ausgesprochen im Zeichen der beschleunigten Lustaufrüstung stehen. Das geht schon allein an» -er Tatsache hervor, daß die augreisende'Partei „Ostland" mit 8« Bomber- Ichivadronen mit zusammen 478 Flugzeugen, die sämtlich erst im letzten Jahr gebaut worben sind, gegen die verteidigende Festlanbmacht „Westland" vorgehen werden. Den Manöver« liegt bi« Annahme zugrunde, Ostland sei eine feindliche Macht, beren Hauptstadt irgendwo in der Nord- fee liegt und beren Tag und Nacht dauernde Lustangrisfe die wichtigsten Plätze de» östlichen England» in Schutt und Asche legen sollen. Die Stärke der angreifenben Partei ist absichtlich genau so hoch eingesetzt worden wie die der vertei digenden Macht, nm so ein möglichst ivirklichkeitSaetreu«« Bild über di« BerteidigungSmöglichkeiten, insbesondere der »Vrooävor Aaobrlokt««" Küstenstriche,.»» bekommen. Der zu verteidigende Küstenstrich reicht von der Mündung der Themse bis hinauf nach Hüll und bietet zahlreich« EtnfallSmöglichkeiten. Tag und Nacht werben BeobachtungSmannschasten der territorialen Reserve armee an bestimmten Plätzen Wache halten und in ständiger Verbindung mit der „Obersten Heeresleitung" und den zur Abwehr berettstehenben Lufteinheiten bleiben. Dies« groben Manöver sollen der englischen Bevölkerung «in Bild von der Stärke der englischen Lnstwasse vermitteln. Vielleicht ist eS nicht ohne Absicht, baß 24 Stunden vor Be ginn -er „Kämpfe" ein führendes Morgenblatt eine Betrach tung über -en neuen L n f t sa h r t m i n i st e r Sir Kingsley Wood veröffentlicht und dabei seststtllt, daß dieser Minister der einzige ist, der trotz der größten Hitze und trotz de« Beginns der Sommerserien irden zweiten Tag seine acht bl» »ebn Stunden «m Luftfahrtministerium über seinen Papieren sitzt und nicht» unterläßt, wa» der Lust- auttüstung dienlich sein könnte. Jedenfalls ist der Schluß nicht unberechtigt, baß die am Freitag beginnenden Luft- Manöver, an denen übrigen» erstmalig auch die Verbände de» zivilen Luftschutzes teilnehmen werden, der eng lischen Öffentlichkeit beweisen sollen, daß die srüherc Kritik an den Maßnahmen de« Lustfahrtministertums heute leine Berechtigung mehr hat. Am einen Federstrich Der Fall war gar nicht so selten: e» hatte einer sein Testament gemacht, eine vernünftige, klare Niederschrift dessen, wa» sein „letzter Wille" sein sollte. Denen, die ihm nahestanden, war darin zugewtesen, wa» ihnen gerechterweise zustand, und wen der Erblasser noch mehr schätzte oder für dessen würdig hielt, -er war wohl mit einem etwa» höheren Erbteil bedacht worben, oder hatte ein besonderes Vermächt nis ausgesetzt bekommen. Aber einen Fehler hatte diese» Testament: sein Verfasser hatte eS unterlassen, den Tag an zugeben, an dem er eS geschrieben hatte: oder er hatte der Einfachheit halber einen Briefbogen benutzt, auf dem die Ortsangabe gleich vorgedruckt war, so daß er sie nicht hand schriftlich eingefügt hatte. Wenn jetzt nach seinem Tode ein Erbe, sich übergangen fühlend, feststellte, daß er bei der durch bas Bürgerliche Gesetzbuch bestimmten gesetzlichen Erbfolge viel besser stände als nach dem letzten Willen und deshalb durch die Geltendmachung des Formfehlers den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge erzwingen wollte — da ja nun das ganze Testament als ungültig anzusehen sei—, so waren schwierige Auseinandersetzungen die notwendige Folge. Der Richter, der -en Fall zu entscheiden hatte, stand vor einem ausweg losen Dilemma: hier der zweifelsfreie und klare Wille deS Verstorbenen, dessen Verwirklichung an einem so unschein baren Mangel -er Form scheitern zu lassen, gegen alle» natürliche Gefühl war; auf der anderen Sette die zwingende Vorschrift de» Gesetzbuches, die klar aussprach, daß das Testa ment in qllen Tellen eigenhändig geschrieben sein mußte und daß jeder Konnverstoß seine Gültigkeit zrrftüren sollt«. ES war gewiß nicht schwer. In einem solchen Falle ztt verlangen, daß ein „königlicher Richter" sich souverän über das Gesetz erheben und dem natürlichen Recht seine Bahn schaffen sollte. Und doch bedeutete es für den, der als ver antwortungsbewußter Diener der Gerechtigkeit die Waage der Justitia in seinen Händen hielt, zumeist einen unmög lichen Entschluß, über eine geschmeidige und vernünftigen Entscheidungen zustrebende AuSlcgung des Buchstabens noch hsnauszngehen und dem klar ausgesprochenen Willen des Ge setzgebers aus eigener Machtvollkommenheit in den Arm zu fallen. Meist ist eS nicht Bequemlichkeit, die den Diener des Rechts an -en Kompaß deS geschriebenen Buchstaben bannt, sondern da» Gestthl, daß der Weg gegen die ausdrück liche Vorschrift nur zu leicht in ei» Gestrüpp von Fällen führt, die" auch da» „gesunde Rechtsempfinden" so oder so entscheiden kann und in der dann der durch keinerlei Rechts vorschrift gedeckte Richterspruch nur zu leicht von einem Be teiligten als Willkür empfunden werden konnte. Der Außen stehende, gern geneigt, über den Formalismus unserer Rechts pflege und ihre Buchstabentreue herznzichen, macht sich ost keine Vorstellung von dem Gewissenskonflikt, in den -er echte deutsche Richter fast tagtäglich gestellt ist und in dem auf der einen Seite die Notwendigkeit steht, die nun einmal auf dem geschriebenen Gesetz beruhende Rechtssicherheit als eine Grundvoraussetzung unserer Kultur und den Glauben an diese Rechtssicherheit zu erhalten, während auf der anderen Seite aus der menschlichen Seele der Antrieb kommt, dem, was er innerlich al» recht erfühlt, auch dann zur Geltung zu verhelfen, wenn es dem Buchstaben widerspricht, nnd nicht durch Entscheidungen, die» zwar ge setzestreu, aber unvolkStümlich sind, wiederum den Glauben der RechtSsuchendcn an die Justiz zu beeinträchtigen. Durch ungerechte Vorwürfe ist dieser innere Zwiespalt, der — früher ober später, einmal oder ost — an jeden Recht», wahrer zwangsläufig herantritt und der manchem schon die hohe Auffassung seines Berufes erschüttert hat, nicht aus der Welt zu schassen. Immerhin: eines hat sich heut« geändert an dieser Problematik deS ganzen Dienste» am Recht. Die Zeiten sind vorbei, in denen man den Gesetzen mit einer öden BegrissS- juriSprudenz zu Leibe ging, die sich spielerisch auf die Spitze treiben ließ, indem man etwa die Ehe juristisch als einen Strafausschließungsgrund für die Unzucht definierte. Der Grundsatz, daß alle Gesetze, auch die aus älterer Zeit, nach nationalsozialistischen Gesichtspunkten auSzulegen sind, be deutet« vielfach sür den Richter den Schlüssel zu natür lichen Lösungen in Fällen, in denen er früher zu schwierigen rechtswissenschaftlichen Konstruktionen seine Zuflucht nehmen mußte. Die Aufhebung des AnalogieverbotS im Strafrecht beseitigte den unerträglichen Zustand, daß von zwei ganz ähnlich gelagerten Vergeben das eine seine Sühne sand, wie etwa der als Diebstahl bestrafte Automatenbetrug, während das andere, z. v. der Einwnrs außer Kurs gesetzter Geldstück« in den Münzfernsprecher, straflos blieb, weil es an einer ent sprechenden Bestimmung fehlte. Bor allem ist unsere Recht- sprechnng lebensnaher geworden. Auf kaum einem an deren Gebiet« macht sich das so deutlich bemerkbar, wie bet dem Kraftverkehr-recht. Noch vor wenigen Jahren wollt« da» Reichsgericht einen Autobesttzer für allen Schaden haftbar machen, den der Dieb seine» unbeansflchtigt stehenden Wagens angerichtet hatte, nur weil der Autobesttzer zwar sein Gefährt in der üblichen Weise gesichert, jedoch nicht die Verteilerklane herauSgenommen hatte — man frage ein mal einen „Sonntagsfahrer", wo die Bertetlerklaue sitzt und
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