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Sächsische Dorfzeitung : 19.05.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-05-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-186805198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18680519
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18680519
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1868
- Monat1868-05
- Tag1868-05-19
- Monat1868-05
- Jahr1868
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 19.05.1868
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NnM 19. M-i18«8. KMWHt D och tilung. »'»i-l. A» txj i«b<a dmch «v« kgl. Poft. Anstalt!«. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh- Aedigirt unter Verantwortlichkeit Politische Wettschau. Deutschland. Die so ost und viel besprochene Labaks- steuer-Vorlage rief im Zollparlament in den letzten beiden Lagen der vergangenen Woche viel Rauch hervor, denn schon am Beginn der Generaldebatte waren 6 Redner für und 34 Redner gegen den Entwurf eingeschrieben. Um nicht zu wieder holen, was bereits früher über den Inhalt der neuen Vorlage mitgetheilt wurde, genüge die Bemerkung, daß man dem Volke, wie auch einige Redner sehr richtig hervorhoben, wieder neue Gummen abverlangen will, um davon neue Kasernen zu erbauen. Es ist allerdings wahr, wenn die „Nat.-Ztg." sagt: „So lange man genöthigt ist, Korn, Schlachtvieh, Reis, Zucker, Ge tränke und andere Lebensmittel zu besteuern, um den Staat oder die Gemeinde zu unterhalten, so lange erscheint es auf den ersten Blick und bei der sorgfältigsten Prüfung ungerecht, die Labaks- raucher mehr zu schonen, als das gesammte Volk. Wenn andere Staaten schon längst den Labak für steuerfähiger gehalten haben als das Salz, das Brot, den Reis u. s. w., so kann man ihnen gewiß nur beistimmen; denn unter allen Umständen gebührt es sich, daß ein halb überflüssiger und jedenfalls entbehrlicher Genuß eher besteuert wird, als die Waaren, auf welche Niemand ver zichten kann." Wir könnten uns diesen Ansichten nur voll kommen anschließen, wenn es sich darum handelte, die Steuern auf die nothwendigsten Lebensmittel um so viel zu verringern, als die Tabakssteuer erhöht werden soll; aber davon steht nirgends ein Wort geschrieben, vielmehr handelt es sich nur darum, neue Ainanzadern im Volke zu öffnen. Steuern haben wir aber vollauf genug, so daß uns keine Sehnsucht nach neuen beschleicht. Wir theilen in dieser Beziehung den Standpunkt des Abg. Lwesten, welcher erklärte: „Man müsse bei Steuervorlagen den umgekehrten Weg einschlagen, d. h. mit den Erleichterungen anfangen und dann die Erhöhungen folgen lassen, sonst habe man das Nachsehen. Neue Steuern, und sähen sie noch so schön aus, dürfe man nicht bewilligen, so bald das Be- dürfniß dafür nicht vorhanden, oder wenn sie sogar unnöthig seien. — Von den sächsischen Abgeordneten sprach sich Bebel besonders scharf gegen den Entwurf aus, indem er äußerte: Als der norddeutsche Bund geschaffen werden sollte, da waren die gewöhnlichen Schlagworte, welche man zu hören bekam, nicht nur „Machtstellung", sondern namentlich „Verminderung", „Gleichstellung" der Steuern. Von Verminderung sei nun keine Rede und was die Gleichstellung anbelange, so sei eine solche allerdings eingetreten, d. h. auch die anderen norddeutschen Staaten seien gleich Preußen erhöht. Und jetzt soll daS Zoll- parlament ebenfalls mit einer Steuererhöhung beginnen und ge wissermaßen seinen süddeutschen Brüdern eine Mehrbesteuerung des Volkes als Morgengabe darbringen. Was würde man damit erreichen? Höchstens den Konsum verringern und die Ver schlechterung und Verfälschung der Fabrikate herbeiführrn. Welche Verkehrtheiten, den Tabak durchweg nach dem Gewicht und nicht nach der Qualität zu besteuern! Also wiederum solle der arme Arbeiter höher besteuert werden und außerdem würde, bei spielsweise in. Sachsen, wo 11,000 Familien sich durch Tabaks- ^abrikation ihr Brot verdienen, ein großer Theil brotlos gemacht Dreißigster Hahrgarg. II. des Verlegers C. Heinrich. werden. „Die Allerwenigsten von Ihnen," so rief der Redner, „haben einen Begriff von der Armuth des Volkes. Ein großer Theil desselben lebt das ganze Jahr hindurch von einer Mischung schlechten Brotes, Kartoffeln und einem Getränk, welches man mit dem Namen „Kaffee" bezeichnet, das aber nur ein dunkles Gemisch von Cichorie und Wurzeln ist. Und diesen armen Leuten will man den einzigen Genuß, den sie noch haben, auch noch rauben? Und wofür? Man sage zwar: ja, es seien große Aus gaben nothwendig. Nun, könne man denn nicht den Militäretat, die Civilliste, die Gehalte der hohen Beamten vermindern? Und wolle man das auch nicht, so lege man eine mäßige direkte Steuer auf und zwar auf die Schultern der Bourgeoisie, die hauptsächlich für den norddeutschen Bund geschwärmt und deshalb diese Mehrbelastung gern tragen werde." Ohne specieller auf die Debatte einzugehen, theilen wir die am Sonnabend erfolgte Abstimmung mit. Durch dieselbe wurde die Regierungsvorlage mit großer Majorität abgelehnt, ebenso eine große Zahl anderweiter Anträge und nur daS vom Abg. Twesten eingebrachte Amendement mit 167 gegen 131 Stimmen angenommen. Dasselbe setzt die Steuern von je 3 Quadxat- ruthen mit Tabak bebauten Lande- auf 3 Sgr. (statt 6 in der Vorlage) fest. Flächen unter 6 Quadratruthen (statt 3) find steuerfrei, wenn sie in der Nähe bewohnter Gebäude liegen. Im § 7 ist unter Abänderung der Vergütunassätze der erste und zweite Satz dahin zu fassen: „Der geringste Vergütungssatz be trägt für den Centner Rohtabak und Schnupftabak 15 Sgr., für den Centner entrippte Blätter und Tabaksfabrikate (mit Aus nahme des Schnupftabaks) 20 Sgr. Der Bundesrath des Zoll vereins ist jedoch ermächtigt, die Ausfuhrvergütung zeitweise» oder dauernd bis zum Betrage von beziehungsweise 20 Sgr. und 25 Sgr. für den Centner zu erhöhen." Die hh 12 und 13. der Vorlage, welche die Erhöhung des Einfuhrzolls von ausländischem Tabak von 4 auf 6 Thlr. und die Vergütung für die Ausfuhr von Fabrikaten aus ausländischem Tabak betreffen, sind zu streichen. — Die Annahme der gesammten Vorlage auf dieser modificirten Basis, worüber am 18. d. R. das Zollparlament entscheiden wird, dürfte nicht unwahrscheinlich sein. Der Haushaltsetat des norddeutschen Bundes schließt für das Jahr 1869 in Einnahme und Ausgabe mit 72,734,601 Thlr. ab, während im Vorjahre 72,158,243 Thlr. erfordert wurden. Die auf 68,683,817 Thlr. veranschlagten fortdauernden Ausgaben (317,364 Thlr. weniger al- 1868) ver theilen sich mit 198,913 Thlr. auf das Bundeskanzler-Amt, den Bundesrath und den Reichstag, mit 275,650 Thlr. auf die Kon sulate, mit 66,340,275 Thlr. auf das Bundesheer und mit 1,868,979 Thlr. auf die Bundesmarine. Bon den, auf 4,050,784 Thlr. angenommenen außerordentlichen Ausgaben (893,735 Thlr. mehr als 1868) sind 150,000 für daS Bundeskanzler-Amt und den Bundesrath, 27,999 Thlr. für die Post-Verwaltung, A22,780 Thlr. für die Telegraphen-Verwaltung, und 3,550,000 Thlr. für die Bundesmarine bestimmt. Die Ausgabe soll gedeckt werden durch die dem Bunde verfassungsmäßig überwiesenen eigenen Einnahmen mit 50,477,743 Thaler (1,842,933 Thaler weniger als 1868). Es werden also durch Matrikular-Beiträge aufzubringen sein 22,256,858 Thaler (2,419,291 Thaler mehr als 1868). SB
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