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Sächsische Staatszeitung : 05.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191610053
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19161005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19161005
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-05
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 05.10.1916
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Landtags - Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. 1916. Beauftragt mit der Herausgabe: Hofrat Doenge» in Dresden. Nr. 55 11 Feldmarschall Hindenburg. (Lebhaftes Bravo!) zu der die dem Grunde schwer teilen fast vollständig besonders die Klasse Gemeindevertretungen Er sehe darin eine Zur Geschäftsordnung erhält das Wort Abg. Günther (fortschr. Bp.): noch mitteilen, dast er eigentlich die sämtlichen Interpellationen und Anträge, welche die Ernährungsfrage beträfen, bei ihrer naturgemäßen Dringlichkeit möglichst schon diese Woche gern cr- edigt hätte. Ta aber die Zahl der Interpellationen sich in zwischen vermehrt habe und diese zum Teil doch sehr Einzel fragen berührten, die eine Vorprüfung bei der Regierung ver langten, so fürchte er, daß eine Behandlung in dieser Woche nicht möglich werde, weil die Staatsregierung ihm noch nicht die Zu sicherung gegeben habe und habe gehen können, daß sie die Interpellationen in dieser Woche beantworten könne. Er hoste aber, daß er sie nächste Woche c»ledigen könne. übermorgen, wo eigentlich die Ernährungssrage hätte ver- Nuusterialdlrektoren Geh. Rat vr. Rumpelt und Geh. Rat )r. Hartmann sowie während eines Teiles der Ätzung Se. Exzellenz Wirk!. Geh. Rat vr. Schroeder. Entschuldigt sind für heute die Herren Abgg. Braun (nl.) und Hofmann (kons.) wegen dringender Ge- chäfte. Nach dem Vortrag der Registrande bringt der Prä ident folgendes Telegramm zur Verlesung: „Ter Zweiten Sächsischen Kammer danke ich verbiudlichst für freundliches Gedenken an meinem Geburtstage. überweisen, einstimmig angenommen. Damit war die Tagesordnung erledigt. Präsident: Ehe er die nächste öffentliche Sitzung anberaume, möchte er Seine politischen Freunde und er seien der Meinung, da Interpellationen, die sich mit der Lcbcnsmittelfrage be schästigten, schon in dieser Woche auf die Tagesordnung gesetzt werden würden. Man würde cs draußen im Lande nicht ver wiege, weil besonders die Unbcmit- um ihre Vertretung gekommen seien; der ünausässigen sei in zahlreichen überhaupt nicht mehr vertreten. Folge der Kl. ssengcsetzgebung. Tw handelt werden sollen, werde er infolgedessen den Antrag Beda, Entschädigung für Sturm- und Wasserschäden betreffend, und den Antrag vr. Löbner, Unterversicherung der Gebäude betreffend, auf die Tagesordnung setzen. Vorgesehen sei dann weiter eine kürzere Sitzung am Montag nachmittag, wo vermutlich einige rückständige Sachen zur Er ledigung kommen würden, so daß am Dienstag in die Beratung Elcktrizitätsvorlage eingctreten werden könne. II. Kammer. 52. öffentliche Sitzung am 4. Oktober. Präsident vr. Bogel eröffnete die Sitzung um Uhr 11 Min. Am Negierungstische die Regierungskommissare Sekretär Kleinhempel (nl.) bringt folgenden Antrag zur Verlesung, der sofort zur Debatte gestellt wird: „Ich beantrage, die Kammer wolle beschießen: 1. zu genehmigen, daß Hr. Abg. Beda (nl.) aus der Rechenschaftsdeputation ausschcidet; 2. daß gewählt werden: Hr. Abg. Beda (nl.) in die Finanzdeputation ö, Hr. Abg. Anders (nl.) in die Geietz- gebungsdeputation, Hr. Abg. vr. Mangler (kons.) in die Ge- setzgebungsdeputation, Hr. Abg. Vr. Philipp (kons.) und Zimmermann (nl.) in die Rechenschaftsdeputation; 3. daß die bisherige Zwischendeput tion für Dekret 23 als außerordentliche Deputation zur weiteren Beratung des De krets 23 in ihrer jetzigen Zusammensetzung fortbesteht." Dieser Antrag findet einstimmig Annahme. Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten: All gemeine Borberatung über das Königl. Dekret Nr. 31, )en Entwurf eines Gesetzes über die weitere Hinausschiebung der Genieindewahlen betreffend. Abg. Uhlig (soz): Tic Verschiebung dir Gemeiudcwahlcn im allgemeinen werde üch wahrscheinlich nicht umgehen lassen, und aus dem Grunde werde auch seine Fraktion im Grundsatz für das vorgelcgtc Gesetz stimmen. Er könne aber nicht unterlassen, einige kritische Bc- merkungen über den allgemeinen Zustand zu machen und zu er klären, daß seine Fraktion nicht in der Lage sei, das Gesetz in seinem ganzen Umfange zu akzeptieren. Tie schon zweimal rin- gctretene Verschiebung der Gcmeindewahlen habe sehr große Mißstände insofern zur Folge gehabt, als die Gemeindevertretungen nur noch Rumpfkörperjchaftcn seien, ein Umstand, der aus Abg. Günther (fortschr. Vp.): Er glaube, er sei mißverstanden worden. Bei seiner Inter pellation handle es sich in der Hauptsache um eine Angelegen heit, die nur durch rasche Erledigung eine gewisse Befriedigung im Volke herbeizusühren vermöge. Tie Obst- und Gemüsepreise müßten jetzt sobald wie möglich behandelt werden, sonst sei die Frage nicht mehr aktuell. Er meine, darauf müsse die Staats regierung sofort antworten können. Er bitte, bei der Staats- regierung in diesem Sinne noch einmal vorstellig zu werden und staube, die Staatsregierung werde auch nach dieser Richtung hin )r Entgegenkommen nicht versagen. Präsident: Er werde das Möglichste tun, um die Sache so schnell wie möglich zu erledigen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 34 Miu ) Sekretär Kleinhempel (nl.): Seine politischen Freunde stimmten diesem Anträge des Vor redners zu. Seine Fraktion habe ja selbst dazu beigctragen, daß diese Vorlage der Kammer unterbreitet worden sei. Aus der Not der Zeit sei sie nicht geboren; aber da sie einmal da sei, werde man dazu Stellung nehmen müssen, sich dabei aber die Frage vorzulegen haben, ob sie unbedingt nötig sei. Seine polnischen Freunde hätten zuerst und wiederholt die Neuordnung des ge- samten sächsischen Steuerwesens für notwendig erachtet, und zwar nicht nur der Staatseinkommensteucr, sondern auch der StaatS- grundsteuer und der sogenannten Ergänzungssteuer, der Ver mögenssteuer. Während der Kriegszeit hätten sie aber die Weiter- Verfolgung ihrer Wünsche zurückgestellt, aber in der Deputation würden sie noch einmal Fühlung bei der Staatsregierung nehmen, ob etwa die Änderung noch andrer Punkte des Staatseinkommen- steuergcsetzes nicht ebenso notwendig sei wie desjenigen, der heute zur Beratung stehe. Auch sei zu prüfen, ob die Grenze von 3100 M. die richtige sei. Auf Einzelheiten wolle er nicht ein- gehen, dazu werde in der Deputation genügend Gelegenheit sein. Er hoffe, daß die Vorlage das bringen werde, was man von ihr erhoffe. (Bravo! bei den Rationalliberalen.) Abg. Fleißner (soz.): Seine Fraktion sei im Gegensatz zu dem Hrn. Vorredner der Ncinung, daß eine gründliche, durchgreifende Steuerreform auch rührend der Kriegszeit am Platze gewesen wäre. Daher ihre lnträge, die leider abgelehnt worden seien. Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf könne er im Namen seiner Fraktion erklären, daß ie ihm im Prinzip zustimme. Auch mit dem Überweisungsantrag ei sie einverstanden. Über Einzelheiten werde man natürlich noch n der Deputation reden. Es sei zweifellos, daß der Gesetzes- Vorschlag eine Lücke ausfülle und geeignet sei, gewissen Drücke- mrgereien in manchen Kreisen vorzubeugen und infolgedessen >em Staate mehr Mittel zuzuführcn. Hoffentlich führe aber diese» kleine, winzige Steuerreförinchen nicht etwa dazu, daß eine große, eingehende Steuerreform verhindert werde. (Sehr richtig! links.) Abg. vr. Roth (freis. Bp.): Im Namen seiner politischen Freunde habe er zu erklären, daß auch sie der Vorlage zustimmten und mit der Überweisung an die Finanzdcputation einverstanden seien. Sie begrüßten >en Gesetzentwurf mit um so größerer Genugtuung, als sie vor mehr als vier Jahren selbst den ersten Anstoß dazu gegeben hätten. Tas möchte er gegenüber der etwas knapp gehaltenen geschichtlichen Begründung der Regierungsvorlage besonders her vorheben. Das Dekret enthalte im übrigen gegenüber dem fort schrittlichen Antrag nichts Neues. Was die im Gesetzentwurf zu grunde gelegte Einkommensgrenze von 3100 M. anlange, so werde man von der Regierung bei der Beratung in der Depu tation ja wohl noch mehr Aufschluß darüber erhalten, aus welchen Regungen heraus diese Begrenzung erfolgt sei, und inan werde dann zu prüfen haben, ob es bei dieser Einkommensgrenze sein Bewenden haben solle oder ob eine anderweite Grenze in Vorschlag gebracht werden solle. Die Vorlage begegne in weiten Kreisen der Bevölkerung einer freundlichen Aufnahme, da sie ja dem Bolksempsinden der steuerlichen Gerechtigkeit und der Billig keit in weitem Maße entgegenkomme. Allerdings bedürfe es in der Deputation noch einer ziemlich eingehenden Erwägung über die Einzelheiten, damit der Entwurf auch dem Erfolg entspreche, der von ihm im Volke erwartet werde. Hierauf wurde der Antrag I)r. Schanz, daZ König!. Dekret Nr. 30 der Finanzdeputation zur Vorberatung uahmslos bis zu den untersten Steuerstufen durchzuführen. Daß die kleinen und kleinsten Einkommen jetzt einer Schonung be dürfen, habe ich bereits bei Besprechung des Antrags am 29. März d. I. hervorgehoben, und ich befand mich dabei in Überein stimmung mit mehreren Rednern aus dem hohen Hause. Diesen Erwägungen wird die Vorlage dadurch gerecht, daß sie die Zu- sannnenrcchnung und infolgedessen die Erhöhung der Steuer leistung dann ausschließt, wenn die Summe der Einkommen beider Ehegatten 3100 M. nicht übersteigt. Diese Grenze ist im Anschluß an den für die Wirksamkeit des sogenannten Kinder- Paragraphen vorgeschriebenen Betrag festgesetzt worden, und sie dürfte das Äußerste sein, worauf im Interesse der Steuergerechtig keit zngckommen werden kann. Ein weiterer maßgebender Gesichtspunkt war der, daß an- gcsichts der außerordentlichen Inanspruchnahme der Steuer- beamteu, zumal infolge zahlreicher Einberufungen zum Heeres dienst, mit allen Mitteln auf möglichste Vereinfachung des Steuer- gcschästs hingewirkt werden muß. Vornehmlich aus diesem Grunde war die Zusammenrechnung auch auf das ergänzungs- steucrpflichtige Vermögen der Ehegatten auszndehncn, obwohl hier die finanzielle Wirkung auf den Steuerertrag, da die Er- gäuzuugssteuer bekanntlich nicht progressiv gestaltet ist, sehr gering sein wird. Aus alledem wollen Sie entnehmen, daß die angestrebte Regelung nicht ganz so einfach ist, als sie auf den ersten Anblick erscheinen könnte; es mußten bei der Bearbeitung ein gehende Erwägungen stattfinden. Die Regierung glaubt aber, daß cs gelungen ist, in dem Ihnen vorliegenden Entwurf einen gangbaren und praktischen Weg zur Lösung der Frage gefunden zu haben. Indem ich wegen der näheren Erläuterung der einzelnen Vorschriften auf die beigegebene Begründung Bezug zu nehmen mir erlaube, erkläre ich mich selbstverständlich zu jeder weiteren Auskunft bereit. Nur darf ich zum Schlüsse noch die dringende Bitte an Sie richten, die Beratungen so schnell wie irgend möglich zu beenden, da sonst, wenn die Verabschiedung des Gesetzes sich verzögern sollte, wegen der bereits sehr dringlich gewordenen Vorbereitungen zur nächstjährigen Stcuereinschätzung — ich erinnere hier nur an die in nächster Zeit nötige Verteilung und Abgabe der Steuerdeklarationen — die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften bereits für das Jahr 1917 nicht mehr möglich sein würde. Der übereinstimmende Wunsch der Negierung und der Stände geht aber gerade darauf, das vorgelegte Gesetz schon für die Stcuereinschätzung deS Jahres 1917 wirksam zu machen. Das Hohe Haus würde also mit einer schleunigen Behand lung der Sache selbst einen großen Dienst erweisen. (Bravo' rechts.) Sekretär vr. Schanz (Ions.): Hm Namen seiner politischen Freunde habe er zu erklären, daß sie der Vorlage zustimmen werden. Sie seien mit der Ge samtheit der Vorlage einverstanden, insbesondere auch mit den Erweiterungen, welche die Negierung in das Dekret ausgenommen habe und die nach ihrer Meinung gerechtfertigt seien und das von der Ständeversammlung seinerzeit angeregte Prinzip voll und ganz durchführten. Auch mit der Grenze von 3100 M. seien sie einverstanden. Hm übrigen behielten sie sich weitere Erklärungen und nähere Ausführungen für die Beratung in der Deputation vor. Er beantrage: die Sammer wolle beschließen, das Königl. Dekret Nr. 30 der Finanzdeputa- tion zur Vorberatung zu überweisen. stehen, wenn sich die Beratung dieser sehr wichtigen Frage nock um acht Tage verzögerte. Er fürchte auch, daß, wenn man di Interpellationen über diese Angelegenheit sämtlich auf eine Tagesordnung setzen würde, eine Überlastung der Sitzung ein- treten würde. Er sei der Meinung, daß die Interpellationen über die Lcbcnsmittelfrage nach ihren Materien getrennt zur Verhandlung kommen müßten, um eine gründliche und sachliche Beratung in vollem Umfange zu gewährleisten. Die Elektrizitäts- Vorlage habe Zeit und könne zurücktrcten gegenüber der wichtigen Ernährungsfrage. (Bravo!) Präsiden«: Er könne eine Interpellation nicht eher auf die TageS- ordnung setzen, als bis er eine Antwort von der Staats regierung habe. Der Hr. Minister des Innern hab ihm aber dies: Antwort sobald wie möglich in Aussicht gestellt Im übrigen teile er natürlich di« Anschauung deS Hrn. Abt Günther, aber eine Hinausschiebung der Beratung der Ele trizitätSvo-.lage habe auch ihre Schwierigkeiten, über die Trennung der Interpellationen könne man gewiß noch einma! sprechen. Nur sei cs unvermeidlich, eins greife in daS andere, und es führe eine solche Debatte naturgemäß, tveil zu jeder dieser Fragen mehr oder weniger jeder Teil dieses Hauses Stellung nehmen wolle, doch zu endlosen Wiederholungen. Das Direktorium werde die Frage noch einmal erörtern. Sein Wunsch sei e» auch, daß alles ordentlich, gründlich und sachlich erledigt werde. Aber anderseits möchte er doch auch bei den heutigen Verhältnissen nicht, daß man unnötig Zeit verliere. (Sehr richtig!) Er hoffe, baß er darin die Zustimmung des Hauses finde. LandtagsverhaMnngen. II. Kammer. 51. öffentliche Sitzung am 3. Oktober. Präsident vr. Vogel eröffnete die Sitzung um 11 Uhr 7 Min. vormittags. Am Negierungstische: Ihre Exzellenzen die Herren Staatsminister vvr. vr. In«. Beck, v. Seydewitz und vr. Nagel sowie die Regierungskommissare Munsierlat- direktoren Wirkl. Geh. Rat Vr. Schroeder, Exzellenz, und Geh. Rat vr. Vr.-In«. Schmaltz, ferner Geh. Finanzrat vr. Böhme, die Geh. Regierungsräte vr. Hartmann und Thiele und Finanzamtmann vr. Leyser. Es erfolgte zunächst der Vortrag der Regi strande. Darauf trat die Kammer in die Tagesordnung ein: Allgemeine Vorberatung über das Königl. Dekret Nr. 30, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenrechnung des Einkommens und Ver mögens der Ehegatten bei den direkten Staats- und Gemeindesteuern. Das Wort erhielt zunächst StaatSminister v. Sehdewitz (nach den stenographischen Niederschriften): Meine sehr geehrten Herren! Gestatten Sie, daß ich dem Dekret Nr. 30 einige begleitende Worte mit auf den Weg gebe. Es kann sich hier nicht darum handeln, jetzt noch mitten im Weltkriege an irgendwie größere Änderungen unserer bestehenden Landessteuergesetzgebung heranzutrcten. Das vorliegende Dekret Nr. 30 beschränkt sich daher mit Absicht auf eine einzelne Frage desStenerrechts, die nach dem übereinstimmenden Beschluß beider Kammern der alsbaldigen Regelung bedarf; und zwar soll das Dekret dre steuerliche Ungleichheit, um nicht zu sagen Ungerechtig keit, beseitigen, daß bei einem Teil der Steuerträger das Ein kommen der Ehegatten steucrrechtlich zusammengerechnet wird, bei dem anderen Teil aber nicht, während doch in beiden Fällen die steuerliche Leistungsfähigkeit eines Hausstandes die gleiche ist und richtigerweise nur diese, also die Leistungsfähigkeit des gemeinsamen Haushaltes für die steuerliche Heranziehung maß gebend sein muß. Der Vorgaiig entspricht den: gerade jetzt in der Öffentlichkeit mit besonderem Nachdruck anerkannten Grundsatz, daß sich niemand ohne durchschlagende Gründe den Leistungen zum Besten der Allgemeinhe t entziehen darf. Tie Staatsregierung hat aber der gegebenen Anregung auf die Zusammenrcchnung des EhegatteneinkommenS um so weniger cntgcgcntreten können, als die ganz außerordentlichen Ansprüche, die aus Anlaß des Krieges an den Staatsfiskuö gestellt werden, cs gebieterisch erfordern, daß jede durch die Verhältnisse gerecht fertigte Möglichkeit einer Erhöhung der Staatseinnahmen wahr- genommen wird. Anderseits erschien eS unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht angängig, die Zusammenrechnung, wie es an sich grund sätzlich geboten tväre und wie cs auch irr der Einkommensteuer- gcsetzgcbung der anderen deutschen Bundesstaaten geschieht, aus ¬ große Menge der minderbemittelten Einwohner der Gemeinden sei heute außerstande, in den Gemeindeangclcgenhciten mit zureden, und das werde besonders nachteilig dadurch, daß der Krieg eine Anzahl sehr wicht'ger Fragen in den Bereich der Er örterungen der Gemeindevertretungen geführt habe. Er nenne da besonders die Krie„Sfürsorge und die Ernährungsangelegenheiten und betone, daß die großen und zahlreichen Klagen lange nicht in dem Maße hätten eintreten können, wenn die Zusammen setzung der Gemeindevertretungen so beschaffen wäre, daß auch wirklich die Stimmen der Allgemeinheit und der minderbemitict- ten Klasse zur Geltung kämen. Aus dem Grunde müsse dafür gesorgt werden, daß trotz der Verschiebung der Gemeindivahlc» die Gemeindevertretungen tunlichst vollzählig erhalten würden. Aus diesem Grunde sei seine Fraktion damit einverstanden, daß die Regierung auf Grund von § 3 in dringenden Fällen die Vornahme der Mahlen verordnen könne, und daß den Gemeinden das Recht gegeben sei, zu beschließen, daß trotz der Verschiebung in der einzelnen Gemeinde die Wahl vorgenommen werden könne. Die Regierung müsse die Augen offenhalten und sehen, wo Not stände in der Gemeindevertretung beständen, und dann auch die Gemeinden schützen, wenn sie ihrerseits beschlössen, die Wahlen vorzunehmen. Es seien ihn: Fälle mitgeteilt worden, in denen die Gemeindevertretung die Vornahme der Wahl beschlossen habe, daß aber die Aufsichtsbehörde ihre Genehmigung zur Ausführung dieses Beschlusses versagt habe. Er verstehe nicht, auf welche Machtvollkommenheit sich eine derartige Versagung habe stützen können. Es müsse also dafür gesorgt werden, daß die Auffüllung der Gemeindevertretungen stattfinde, dort wo eS notwendig und wo es irgend möglich sei. Im § 4 finde sich dann die Bestimmung, daß, wenn der gegenwärtige Kriegszustand noch über dieses Jahr hinaus sort- bestchen sollte, das Ministerium die Befugnis erhalten solle, Be stimmungen im Sinne dieses Gesetzes auch für die Folgezeit im Berordnungswege zu erlassen. Tas bedeute also, daß der Land tag in Zukunft darauf verzichten soll, bet wiedereintretender Ver schiebung der Gemeindewahlcn mitzusprechen. Das sei ein Un ding, da mache seine Fraktion auf keinen Fall mit. (Sehr richtig! links.) Dabei möchte er darauf Hinweisen, daß die Bestimmung obendrein außerordentlich dehnbar klinge. Was heiße: „für die Folgezeit?" Da könne die Regierung die Genieindewahlen wieder und immer wieder bis inS Unendliche aufschieben. Da- liege nicht im Interesse der Wähler. Aber der Landtag habe auch sonst keinen Grund, sich hier beiseite stellen zu lassen. Ein noch größeres Kunststück sei der § 5 der Vorlage, der für drei Jahre nach Beendigung deS Kriegszustände» für die Regierung
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