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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-11-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190611209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19061120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19061120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-11
- Tag1906-11-20
- Monat1906-11
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1906
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km» wtze 47, , Rt-s ur Mk 38, i ascheiaer ohl«« tnvcrkauf mgen billig Zur öffentlichen Ausschreibung gelangt hiermit die Beschaffung von Möbeln für den Nenba« des JsolierhanseS zn Mesa. Angebotsformulare können im Stadtbauamte gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden und sind ausgesüllt bis Montag, den 26. November 1966, vormittags 16 Uhr daselbst wieder einzureichen. Die Bewerber können persönlich oder durch legitimierte volljährige Vertreter der Eröffnung der Angebote beiwohnen. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Ablehnung aller Angebote bleibt Vorbehalten. Riesa, den 19. November 1906. Der Rat der Stadt Riesa. Riesaer Tag-brav ergdoM «den Lag Ldrndt mit LitSn-Hme der tzonn- und Festtag«. BierieiMltcher Bezugspreis bei Abholung in der EHei-ttion tu Riesa 1 Mark L2 Psg., durch uuser, !r»i di« Hau« 1 Mark Psg.. bei AkHoluny am Schalter der kaiserl. Postanftaltrn 1 Mark 6S Psg., durch dm Briestrüger frei tu« Hau« 8 Mart 7 Psg. Auch MauatroLaanemmt« werd« angnwvM« «nzetgen-Annakme für di« Nummer de« AuSgai-eta.-.e« bi« Barmittag» ü Uhr ohne GewShr. Druck unk «rr'.ag »on Langer t Winterlich in Riesa. — E-Mft«sieLe-. Go erh e-Strah e 69. — Für die Redattion verantwortlich: T. Lang-r in Riesa. hat AmtShauptmannschaft zu erstatten. In der Anzeige ist genau die Lage des Bruches (Ort und Parzellennummer) so wie der BetriebSunternehmer (Eigentümer bez. Pachter) zu bezeichnen. Der ersten Anzeige ist ein Lageplan betzufügen. II. Nach erfolgter Prüfung, ob bez. unter welchen Bedingungen vom Standpunkte der öffentlichen Sicherheit und Wohlfahrt der beabsichtigte Bruchbetrieb zulässig ist, er- 2:e Wahi findet Donnerstag, den 29. November 1966 in der Zeit von vormittags 16 Uhr bis nachmittags 2 Uhr im Rathaus, Sitzungs saal statt. Riesa, am 20. November 1906. Der Rat der Stadt Riesa Verordnung den Betrieb der Steivbrüche in den Bezirken der königliche« Amtshau-mann- schäften Grotzevhatn nud Mettzeu betreffend. Wer in den Bereichen der Verwaltungsbezirke der Königlichen Amtshauptmann- schasten Grotzenhain und Meißen a. einen neuen Steinbruch eröffnen, b. den Betrieb eines alten, verlassenen Steinbruchs wieder aufnehmen, o. in einem bestehenden Betriebe Unterhöhlungen von Felswänden vor nehmen will, vor der Inangriffnahme hierüber schriftliche Anzeige an die betreffende Königliche Rie/aer GTagMM U«d Anzeiger WcblM M Kiychch. ^»«Lrblatt«, «lefa. «r. «l. Ser KöniA NMShmUtmmmschast GrchenhM, des König!. AmSsNKichtS md des MÄÄrMW M RichL 270. Dienstag, 20. November 190«, abends. LS. Jnhr» f nsendung^ «., Anke X. . 50 «N, AirntsiK Ul IN,18 inii »form. ihylenacttat h bei ver> t. Fällen! Wirkungen! d'. schrcibt: iunaicn be< kutr Heumar durch J>.do- ender. . zürn Preist 50. A-rzt. d Kraulen- Diensten. * o nicht za einsend det kitz Schulz, ss nSfall ««, ng. fiavlis,, 13. öle, nd gewerk- n, lpfehlen ' tZlch». hält der BetriebSunternehmer die Betriebsvorschriften und die sonst aufzulegenden Be dingungen schriftlich zugefertigt. Mit den Unterhöhlungen darf erst nach Eingang der Genehmigung begonnen werden. Die UnterhöhlungSarbeiten werden in Zukunft nur in den Fällen zugelassen werden, wo ein« andere Betriebsart wirtschaftlich und technisch untunlich erscheint und die Lage des Bruches und die Art deS Gesteins eine Gefährdung der Arbeiter und der Umgebung auSschlteßt. IV. Auf bereits begonnene Untrrhöhlungen finden diese Vorschriften gleichfalls An wendung; die nach Nr. I erforderliche Anzeige ist alsbald und längstens binnen 1 Woche nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung zu erstatten. V. Die von der Königlichen AmtShauptmannschaft auferlcgten Betriebsvorschriften und sonstigen Bedingungen sowie die UnfaUverhülungSvorschriften der Steinbruchsberufs genoffenschaft find genau zu befolgen. Im Zuwiderhandlungdfalle hat der Betriebs- Unternehmer außer seiner Bestrafung die Schließung des Bruche« zu gewärtigen. Jeder Unternehmer hat seinen Steinbruchsbetrieb entweder selbst dauernd zu be aufsichtigen oder einen zuverlässigen sachkundigen Mann als Bruchmeister zu bestellen. Für den Fall der Behinderung ist ein Stellvertreter vorzusehen. Bei einem Wechsel in der Person deS Unternehmers oder des Bruchmeisters ist hierauf Rücksicht zu nehmen und die erforderliche Anzeige spätestens binnen 3 Tagen zu erstatten. VII. Der der Königlichen AmtShauptmannschaft bezeichnete AufsichtSführcnde ist per sönlich für die genaue Befolgung der nach Nr. II gestellten Betriebsvorschriften und der Unfalloerhütungsoorschristen verantwortlich. Auch hat der Aufsichtsführende die Sprengarbeiten stets persönlich zu leiten und die Ausgabe der Sprengmittel selbst zu besorgen. Ec darf den Schlüssel zum Puloerhause und der Sprengstoffniederlage nicht an dritte Personen, sondern nur an seimn Stellvertreter überlassen. Gehen der Königlichen AmtShauptmannschaft gegen die Person eines BruchmeisterS Bedenken bei, so kann er als solcher zurückgewicsen werden. VIII. Soweit die Brüche bereits im Betriebe sind, sind die nach Punkt I geforderten Unterlagen binnen 4 Wochen nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung nachzuliefern. IX. Jeder Bruch erhält von der zuständigen Königlichen Amtt Hauptmannschaft eine Nummer zugewtelen, die am Biuche in deutllich heroortretender Weise mit mindestens 30 om hohen Zahlen in schwarz auf weißem Grunde anzubringen ist. X. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden nach 8 147 Ziffer 4 der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 300 M. und im Unvermögens- falle mit Haft bestraft. XI. Diese Vernrtnuvg tritt am 20. November dieses Jahres in Kraft. Großenhain und Meißen, den 2. November 1906. 2456 L. Die Königliche« Amtshauptmanuschasteu. Im Gasthofe zu Pausitz — al« Verstetgerungrort — kommt Sonnabend, den 24. November 1966, vor«. 11 Uhr, 1 dreiteiliges braune« Sofa gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 20 November 1906 Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts, Mit Schluß dieses Jahres scheiden aus dem Stadtoerordneten-Kollegtum ouS die Herren Fritzsche, Röthlich, Schvander, Schönherr, Starke and Thoft Außeroem ist für den im Laufe diese« Jahre« freiwillig au« dem Stadtverordneten- Kollegium auSgesch-denen Herrn Restaurateur Robert Roh« für das Jahr 1907 ein Ersatzmann zu wählen. S« find demnach 5 ansässige und 2 unansäsfige Bürger in das Etadtverordneten- Kollegium -u wählen. Kirchenvorftandswahl in Riesa. Mit Ende dieses JuhreS scheiden aus hiesigem Kirchenoorstande aus die Herren Kaufmann Born, Stadtrat Vretschnetder, Kommerzienrat Hey«, Rechtsanwalt vr. Mendt, Privatus Ernst Friedrich Röhrboru und Steinmetzmeister Schütze. Es hat demnach eine Ergänzungswahl stattzufinden. Stimmberechtigt bei dieser Wahl sind nach dem Gesetz vom 30. März 1868 alle selbständigen Hausväter eo.-luth. Konfession, die das 25. Lebensjahr erfüllt haben, verheiratet oder unverheiratet, mit Ausnahme derer, die durch Verachtung des Warte« GotteS oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, bu ch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergernis gegeben haben, oder von der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen, sowie derjenigen, denen die kirchlichen Ehrenrechte entzogen sind. Alle stimmberechtigten Glieder von Riesa (die Landgemeinden Poppitz und Mergendorf haben diesmal nicht mitzuwählen, da ihre Vertreter nicht auSscheiden) werden dringend gebeten, sich in der Zeit vom 14. Nov. mittags 12 Uhr bis - ,m 28. Nov. mittags 12 Uhr mündlich oder schriftlich zur Einzeichnung in die Wiib r- liste zu melden. Die Einzeichnung kann erfolgen bei den Herren Kaufmann Ati r- man«, Wettineistraße 14, Bäckermeister Perttz, Bahnhofstraße 18 und PrivatuS E -ist Friedrich Röhrborv, Großenhainerstr. 30, sowie in der Ratskanzlei und in der Pfk.i.1- amtserpedition. Nur diejenigen, welche ihre Anmeldung in dieser bestimmten Zeit bewirkt haben, sind berechtigt ;«r Teilnahme an der Wahl. Die ansscheideaden Kirchen Vorsteher sind Wieder wählbar, N it Ausnahme des Herrn Kommerzienrat Heyn, der eine Wieder wahl adgelehnt Hai. — Die Wahl erfolgt Sonntag, den 2. Dej. (1. Advent) a. c. Die Wahlberechtigten haben sich an diesem Tage nach dem Vormittagsgott-Sdienste (t/zii Uhr) bis mittags Uhr in der Sakristei der Trtnitatiskirche zur Wahi einzufinden. Es ist noch auf folgendes aufmerksam zu machen: 1. Wählbar in den Kirchenoorstand sind nur stimmberechtigte Gemeindeglieder von gutem Ruf, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher Einsicht und Er fahrung, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben (Gesetz vom30. Okt. 1896». 2. Die Wähler werden gebeten, die Namen der sechs Herren, die sie als Kirchenvorsteher wählen, auf einen Stimmzettel zu schreiben. Die Namen wolle man recht deutlich schreiben und zur Vermeidung von Verwechslungen den Vornamen oder Stand beifügen. 3. Jeder Wähler hat seinen Stimmzettel persönlich an der Urne abzugoben Riesa, den 13. November 1906. * Ter Kirchevvorstaud. Fr iedrich. Die Lieferung des Bedarfs an Fletsch- und Wnrftwareu für die Trnppen- küchen und das Lazarett der Garnison bezw. des Truppenübungsplatzes auf die Zeit vom 1. Januar b. m. 30. Juni 1907 soll Sonnabend, den 1. Dezember 1966, Borm. 16 Uhr im Geschäftszimmer des Proviantamtes Riesa, woselbst auch die Bedingungen zur Ein sichtnahme auSltegen, öffentlich verdungen werden. Angebote sind bis zum Beginn de« Termins versiegelt und m t der Aufschrift „Angebote auf Aleischliefernng" für di« Garnison Riesa bezw. den Truppenübungsplatz Zeithain versehen, an vorgenannte Stell« portofrei einzusenden. Intendantur des XIX (2. K. S.) Armee-Kor-S. Rogge«, Hafer, Heu uud Noggenlangstroh kauft da- Proviantamt Riesa. Oeffentliche Sitzung »es GemcinSeratcS zu GrSlia Donnerstag, den 22. November 1966, abends 8 Uhr im Gemeindeamte. Tagesordnung: 1. Aussprache zu einem Schankerlaubnisgesuche deS Schneider- meisterS Herrn Hermann Heyde in Gröba. 2. Vergebung der Kohlenanfuhre für da« Gaswerk auf das Jahr 1907. 3. Antrag des Schulvorstandes auf Uebernahme der Schulkaffenoerwaltung. Nichtöffentliche Sitzung. Gröba, am 20. November 1906. Der Gemeindevorstand. Freibank lKlaubttz. Nächsten Donnerstag, den 22. d. M., von nachmittag« 3—4 Uhr Fortsetzung des Schweinefleischverkaufes. Der Gemetndevorstand.
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