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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.01.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-01-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191301047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-01
- Tag1913-01-04
- Monat1913-01
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.01.1913
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Riesaer G Tageblatt «ttb A«r»ts*r (LlbebM md Äryeiger). Amtsblatt für die König!. AmtShauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. , s. LonnaSttid, 4. Januar 1»1S, «den»«. «6. Jahr«. La» Rtrlarr Taarblatt erschriw irdni La« abend« mit rinsrwhme der Eonn- nnd tzes'toge. Lterteljdhrlieber V«a»k»r ei» bei Abholung in der «xpedition in Riesa I Mari bv Psg., dnrch unser, Tröger krri in» Lau» 1 Mari 65 Psg., del Abholung am CLalier der kaiserl. Posiansialten I Mark VS Psg., durch den Urieslrilger srei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monat«abonncment» werden angenommen. »»«iarn-Nnnahmr Nir dir Nummer de« Ausgabetage« bi« vormittag S Uhr ohne Geu öhr. Prri« Itlr dir Neingespallenr 43 «m breite Korpubzellr 18 Psg. (Lokalprei» 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Notationrdnuk und Verlag von Langer 4 Winterlich in Riesa. — Eeschtlst«strve: Goethes«»»-, 5S. — tzür dir Reaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. «rlatz, die A«meld««s r«r Rekr«tteru»8s-Sta«»r»lle tetr. Die in den Städten und Landgemeinden de- hiesigen Aushebungsbezirk aufhältlichen Militärpflichtigen des deutschen Reicher, welche entweder im Jahre 1898 geboren oder früher zurückgeftellt und daher wieder gestellpstichtig sind, werden hierdurch aufgeforderh bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachteile, sich in der Zeit du« LS. Januar dis 1. Februar ISIS zur Eintragung in die ReltrutierungS-Stammrolle bei dem Stadtrate oder Gemeindevorstande ihres dauernden Aufenthaltsortes gehörig anzumeldcn. AIS dauernder Aufenthalt ist anzusehen: a. für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Ver hältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; Fabrikarbeiter re., welche außerhalb ihres Wohn ortes beschäftigt sind, werden als am Wohnorte — nicht am Beschäftigungsorte — meldepflichtig behandelt. b. Für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten, der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenhalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle; und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatteir. Sind Militärpflichtige von dem Orte; an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringe». Die Stadträte und Gemeindcvorstände wollen die Meldepflichtigen zur Anmeldung noch besonders auffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu ausdrücklich anhaltem Die in Straf- und Besserungs-Anstalten, Gemeinde-, Arbeits-, Heil- und Kranken« Anstalten, sowie in Privat-Heil- und Kranken-Anstalten untergebrachten Gestellpflichtigen sind nach tz 25« Abs. 2 der Wehrordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stamm rolle anzumelden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestrafung Gestellpflichtiger wegen unter lassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Ium 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 241) den Stadträten und Gemeindevorständen zusteht. Bezüglich deS Eintrags in die Stammrolle ist folgendes zu beachten: а. die vezirkszugehörigkeit der «eburts- und AufeathaltSorte ist nach Maß gabe der Landwehr-BezirkSeinteilung für das deutsche Reich (Anlage 1 zu § 1 der Wehrordnung S. 387 des Gesetz- und Verordnungsdl. von 1901) genau anzugeben. Fehlt auf einem GeburtS- oder Losungsscheiye die Angabe des betreffenden Kreises oder Bezirkes (Amtshauptmannschaft oder Landratamtes rc.), so ist der Gcstellpflichtige genau darnach zu fragen, dafern auch seine übrigen Legitimationspapiere Aufschluß darüber nicht geben sollten. d. Hinsichtlich de» Beruf- bez. der Beschäftigung der Militärpflichtigen wird auf die Verfügung vom 11. Dezember 1901, Nr. 1361V, verwiesen und die ge naueste Nachachtung derselben den Stammrollenführern zur Pflicht gemacht. L Die Vormünder der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6 a mit Vor- und Zu namen, Stand und Wohnort einzutragen; der Stand des Vaters ist in Spalte So anzugeben resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau anzugeben. Im übrigen wird auf die genaue Ausfüllung der Spalten 7, 8, S nud LV hingewiesen. б. In die Nekrutierungsstammrollen sind fortan nur alle diejenigen «Strafen einzu tragen, welche nach der Verordnung des BnndeSratS, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mitteilung der Strafurteile, vom 16. Juni 1882 — Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 309 — in die Strafregister ausgenommen werden. Dagegen ist von einer Aufnahme der in den Strafregistern nicht geführten Polizeistrafen Abstand zu nehmen. Die be treffenden Mitteilungen der Gerichtsbehörden rc. sind von den Gemeindevorständen pp. mit der Stammrolle anher einzureichen. Unterlassungen der Stammrollen führer in dieser Beziehung werden mit Ordnungsstrafen bis 15 Mark geahndet werden. o Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte einzutragen; die betreffende Rubrik ist entwcker leer zu lassen oder nur mit Bleistift auszufüllen. L Seeleute, See-, Küsten« und Hafffischer, Schiffszimmerleute und Seaelmacher, Maschinisten, Maschinistengehilfen und Heizer von See« und Flußdampfern, Schiffsköche und Kellner (Steward») müssen, wenn sie zur seemännischen oder halbseemännischen Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer Berufsart genau bezeichnet werden. g. Diejenigen Gestellpflichtigen, deren Familien- rc. Verhältnisse eine Zurückstellung der Militärpflichtigen nötig erscheinen lassen, sind rechtzeitig an du» Anbringen eine» bezüglichen ZurückstellungS-AntraaS und an die Anzeige und Bescheinigung aller dabei in Betracht kommenden Umstände zu erinnern. Die auSgefüllten Stammrollen mit den dazu gehörigen Geburt-ltste», Geburt-» und Losuu-Sscheiue«, Bestrafung-» und Todr-mttteUuugen re. sind bis ö. Februar LSI» anher einzurelchen. Die zum etujährigrfreiwilligen Dienst Berechtigten vom Jahrgange 18S3 haben, sofem sie nicht bereit» zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatzkommisston deS GestellungSorteS schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihre» Berechtigungsscheines bezw. de» Befähigungszeugnisse» zum Seesteuermann ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Hierbei wird endlich auch noch darauf hingewiesen, daß Gestellpflichtige unter Verzicht auf da» Los im Musterungstermine sich zum freiwilligen Dieusteiatritt melden können, jedoch dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl des Truppenteil» nicht erlangen ; wenn möglich wird aber feiten der Ersatz-Kommission auf etwaige Wünsche der Gestellpstichtigen Rücksicht genommen. Militärpflichtige, welche daher bei einem bestimmten Regimmte rc. des deutschen Reiches dienen möchten, erlangen diesen Vorteil lediglich durch die Anmeldung bei dem Kommando de» betreffenden Regiments rc. mit dem in § 84 Ziffer 2 der Wehrordnung bezeichneten Meldeschein«. UebriaenS wird zur Handhabung der Kontrolle unter Hinweis auf Anlage 3 -u 8 lo der Wehrordnung (S. 433 Gesetz- und Verordnungsblatt 1901) in Verbindung mit den amtshauptmannschaftlichen Erlassen vom 28. Juli 1897, v. 2705, und 29. November 1897, v. 3733, eingeschärst, daß von alle« zuziehenden männlichen Personen im Alter vom voll endeten 20. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr« ein Ausweis über ihre Militärverhältnisse und soviel Reservisten, Landwehrleute, Ersatzreservistrn und zur Disposition der Ersatzbehördeu beurlaubte Leute anbelangt, der Nachweis über erfolgte Meldung bei der Kontrollstäle zu erfordern, falls sich aber hierbei Mängel ergeben, sofort Anzeige hierher beziehentlich <m da» Königliche Bezirks-Kommando zu erstatten ist. Großenhain, am 2. Januar 1913. 11» v. Der Zivil-Vorfitzende der Kgl. Eriatzkommiisiou de» AuShebungSbezirk» Grotzenhaiu. Im Mo. at Februar ist die außertermiuliche Musterung derjenigen Volk» schul« lehrer und Kandtdalen des volk-schmamte- oorzunehmen, die die Befähigung für da» Schulamt in oorschrtstSmäßiger Prüfung erlangt haben bezw. bi» zum 1. April ISIS erlangen und gewillt sind, von diesem Tage ab der Militärpflicht zu genügen. Die Gesuch« um Zulassung zu dieser Musterung find von den im hiesigen Bezirke melde« und gestellungspflichtigen Volksschullehrern usw. bis zum 1. Februar diese- Jahre» hier anzubringen, worauf den Aesuchstellern Vorladungen für den noch anzuberaumendm Musterungitermtn zugehen werden. Den Gesuchen sind die über da» Militärverhältni» erteilten Au-weise oder — be züglich der 18S3 und ev. später geborenen — Geburtsscheine für militärische Zwecke brizufügen. Auf Bolttschullehrer und Kandidaten de» Bolttschulamte», welche ihrer aktiven Dienstpflicht al« Ginjährig-Freiwilltge genügen wollen oder genügen, finden di« Bestim mungen über Einjährig-Freiwillig« Anwendung. Großenhain, am 3. Januar 1913. 11» v. Der Zivil-Vorsitzende -er Kgl. Srsatzlommisston de» AnShebnugSbezirkS Großenhain. G» werden Scharsschteßen abqehalten ». auf dem Schießplatz Haidehäuser: am 7., 8., 9., 10. und 11. Januar d. I. in der Zeit von 8 Uhr vormittag üb!» 5 Uhr nachmittags, d. aus dem Schießplatz Gohrisch (Artillerieschießplatz) nur nördlich de» Wülkuttzer Weges: am 7., 8., 9., 10. und 11. Januar d. I. in der Zeit von 8 Uhr. vormittag» bi» 5 Uhr nachmittag». Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß tage so gewirkt, daß sie V, Stunde vor Beginn de» Schießen» durchgeführt ist. Bei Schießen auf dem Schießplatz Gohrisch ist die Mühlberger Straße gesperrt, der Wülknitzer Weg dagegen ist frei. Die Wege de» Platze» find bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinwet» auf die amirhauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 9. Mal 1912, Nr. 295 t v, abgedruckt in Nr. 108 de» Riesaer Amtsblattes, wird die» mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach § 366"» bez. 368' de» Reichtstraf- gesetzbuch» bestraft werden. Dt« Ort»polt-eibehörden werden veranlaßt, den vrtseinwohnern auf dem vorge« schrieben en Weg« von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 3. Januar 1913. 18» v. Söuigltche Amtshauptmauuschaft. —.... — . , , , In da» hiestg« Handelsregister ist eingetragen worden: 1. am 31. Dezember 1912 auf Blatt 47 de» vormaligen Gerichkamt» Strehla, di« Firma Vito Juugho»- belr.: Dt« Firma ist erloschen. 2. am S. Januar 1913 auf Blatt 464, die Firma Wilhelm Jäger, Messer chemische »etutguag-austaltuud Färberei in viesa b»«r.: V-Llredvr ÜvroLä. lesttt »HW. — V«», ml«. — SstblbM. Vrr. pnkstlbrttk IlMbMr-d. VbkMwi iHttUUttü. - chMMMr N«ttU«WkIlMr.
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