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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 25.02.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-192602254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19260225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19260225
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1926
- Monat1926-02
- Tag1926-02-25
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mit Loschwitzer Auzetger .1-«—^k7,?5^! «"-«»»« «-'-- Tage«,-Nung sür das östlich- Dresde« -ad ,-ii>- Dorork. Dieses »satt entkSlt die amtlichen Bekanntmachungen des «ate» ,n Dresden für di« Stadtteil« Masemik Los-lnoik Welker «Irkck Bühlau, Rochwitz und Laubegalt (II. und w. Verwaltungsbezirks der Gemeinden Wach- ' w°tz/M«d«A^ VMnitz. M.thlg und Schönfeld, sami« d«r Amt«ha«ptmann,chast Dresden. »«o-«: m» «-EM »«xr » ». » t-m« a,'I v'«««. n- »m «»o«« I»»«« -»«-« "«< «, vn«»«iu UgN« m« ».n -Im«, ^.md-n- und «uE-, L-b-n lm A», I ' s-."-"--- NikLMÄ»LKLÄLMM« sssastW, TolleWer «r7^KK Zeitl n.^ Richtigkeit nicht übernehm. Ferner, aufgegeb werben, könn. wir eine Verantwort, bez. Nr. 47 Donnerstag, den 2S. Februar 4926 Oie neuen sächsischen Sieuergesehe Die Entwürfe des Ministeriums SZ. DaS Gesamtministerium hat in der Sitzung vom 17. Februar 1926 eine Reihe die Allgemeinheit stark herührenüe Gesetzentwürfe auf steuerlichem Gebiete beschlossen, -te nun mehr dem Landtag -ugehen werden. Ihr we sentlicher Inhalt unter Hervorhebung der Abweichungen vom bisherigen Rechte ist fol gender: MMtMk Der Kreis -er steuerpflichtigen Betriebe hat sich in mehrfacher Beziehung geändert. Zu- nächst h-t er eine Einengung insofern ersah- reu, als die Lau-- und Forstwirtschaft und die tbx gleichgestellten ErwerbSzweige (Obst-, Wein- und Gartenbau) von der Gewerbesteuer frcigestellt wor-en sind, die Befreiung erstreckt sich jedoch nicht auf die hiermit verbundenen Nebenbetriebe gewerblicher Art. Andererseits ist die Steuerpflicht ausgedehnt worden auf die Angehörigen der nicht der reinen Kunst oder der reinen Wissenschaft ge widmeten freien Berufe sowie auch auf solche Vereine, eingetragene Genossenschaften und Körperschaften, die lediglich die Befriedigung der wirtschaftlichen Bedürfnisse ihrer Mitglie der bezwecken. Schließlich sollen die Betriebe und Verwaltungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und die öffentlichen Betriebe und Verwaltungen mit eigener Rechtspersön lichkeit künftig nur noch insoweit von der Ge werbesteuer befreit sein, als sie nach dem neuen Körperschaftssteuergesehe von der Körper- schaftsstcuer befreit sind, den erwähnten Be trieben und Verwaltungen stehen — wie bei der Körperschaftssteucr — gleich Unternehmun gen, deren Erträge ausschließlich Körperschaf ten des öffentlichen Rechtes zufließcn. Bet der Wahl de» vesteuerungSmaßstabe» kehrt daS neue Gewerbesteuergesetz zu oen bei den Merkmalen des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals und deS Ertrages zurück. Dagegen ist die Lohnsumme als Besteuerungs merkmal fallen gelassen worden. Die Gewerbesteuer fetzt sich hiernach auS einer Kapitalabgabe und einer Ertragsabgabe zusammen. Die Sätze für die Kapitalabgabe bewegen sich zwischen !4 bis 2 v. T., diejenigen für die ErtragSabgabe zwischen 1 bis 3 v. T. Die Veranlagung erfolgt wie früher im voraus für ein folgendes Rechnungsjahr unter Zugrundelegung der Er gebnisse eine» früheren Zeitraumes. Der Er trag wird nach dem Durchschnitte der letzten drei BetriebSjahre ermittelt. Eine Veranlagung auf Grund deS neuen Gewerbesteuergesetzes soll erstmalig sür daS Rechnungsjahr 1926 stattfinden. Die Gewerbe steuer deS Rechnungsjahres 1924 soll durch die geleisteten Vorauszahlungen al» abgegolten angesehen werden. Für die Land- und Forst wirtschaft und die dieser gleichgestellten Er- wevbSzwetge soll es, da Insoweit eine Beran- lagung für da» Rechnungsjahr 1926 nicht mehr stattfindet, bet den Vorauszahlungen für daS Rechnungsjahr 1928 bewenden. SEM Der »rundsteuer »uterltegt nach dem Gut- wurf: a) da» landwirtschaftlich«, forstwirtschaftliche und gärtnerische Vermögen (einschließlich Gebäuden und Inventar, aber auSfchließ- ltch der gewerblichen NebenbetrteVen die- »enden Vetrt«b»eturtch1uoge» und v«. trteb»o»tttew * b) der gewerbliche Grundbesitz (einschließlich Gebäuden, aber ausschließlich der Be- triebseinrichtungen): c) der Wohngrundbesiy und daS unbebaute Land, daS nicht unter a) oder b) fällt. Die Grundsteuer wird nach den „Einheits werten" erhoben, die nach den Vorschriften des Ncichsbewertungsgesetzes vom 10. August 1925 für die Zwecke der Reichsvermögenssteuer durch neu bei den Finanzämtern zu bildende Grundwert- (bzw. Gewerbe-) Ausschüsse unter Mitwirkung des Landes und der Gemeinden sür die vorbezeichneten Steuergegenstände jährlich oder in längeren Zeiträumen festge. stellt werden. Diese Einheitswerte sind in der Regel Ertragswerte, bei Bauland und nicht ortsüblichen Wohngrunkllftfktz"tzell6eftre Werte. Der allgemeine Steuersatz (StaatSsteuer) ist nach dem Werte des Steuer- gegenständes gestaffelt, er bewegt sich -wischen 3 v. T. bis zu 5 v. T. Für Bauland gelten frühestens vom Rechnungsjahre 1928 ab höhere Sätze. Die Gemeinden können zur StaatSsteuer eine Zuschlagssteuer bis zu 150 v. H. erheben: gemeindliche Fcuerschutzsteuer werden zugelas sen. * MM M- WMMW V0N MNWSVMN Die Baukosten von WohnungSbauten sind durchschnittlich auf etwa das 1,8 bis 2,0 fache des Friedensstandes, der Zinsfuß sür erststel lige Hypotheken aus dem freien Geldmärkte auf annähernd das Dreifache des FriedenS- satzes gestiegen. Beide Verteuerungen wirken dahin zusammen, daß auf eine zunächst nicht absehbare Zeit der Wohnungsbau dringend jeder Erleichterung und Förderung bedarf, die ihm von der öffentlichen Hand gewährt werden kann. Um den Wohnungsbau wirksam ««z«, regen und zu steigern, sieht der Gesetzentwurf nunmehr eine um fassende Steuer- und Gebührenfreiheit für den Wohnungsbau vor und zwar sowohl für den privaten Wohnungsbau in freier Wirtschaft, wie für den mit öffentlichen Beihilfen unter stützten. Diese weitgehende Befreiung be schränkt sich indessen auf den Ba« ausgesprochener Klei«, und Mittel» Wohnungen: als solche gelten nach 8 1 des Gesetzes Woh nungen. die 100 qm nutzbare Wohnfläche nicht tiberschreiten. WohnungSbauten genießen die Vergünstigung dieses Gesetzes dann, wenn sie vorwiegend Klein- und Mittelwohnungen in diesem Sinne enthalten. Bon der AufwertungSsteucr sind Dvh- nungSneubauten. die bis zum 81. Dezember 1928 begonnen und bis zum 80. Juni 1929 be zugsfertig werden, auf 8 Jahre von der Fer- ttgstellung ab von -er Grundsteuer und der etwa an ihre Stelle tretenden Steuer hefretk. Vor allem aber befreit da» Gesetz i« K » den Wohnungsbau selbst von allen Steuer« «sb Gebühre«, die dvrch daS Landesrecht i« Wegfall gestellt werde» könue«. Die Veranlagung auf Grund de» neuen GewerbesteuergesetzeS soll erstmalig für daS Rechnungsjahr 1926 stattftndcn. Die Ge werbesteuer de» Rechnungsjahre» 1924 soll durch die geleisteten Vorauszahlungen als ab gegolten werden. Für die Land- und Forst. Wirtschaft und die dieser gleichgestellten Er. werbSzweige soll e», da insoweit eine Beran, lagnng für daS Rechnungsjahr 1926 nicht mehr Nattftnbet. bei den BorauSzahlunge» für daS , Rechnungsjahr 1928 bewende», MEM DaS Gesetz zur Abänderung de» Gesetzes iber den Geldentwertungsausgleich bet bebau- en Grundstücken (AufwertungSsteuergesetz) paßt die bestehenden lande-rechtlichen Vor. christen an die im August 1928 in Kraft treten müssen, an. Danach wird die Steuer vom 1. April 1926 ab von jetzt 27 v. H. auf 40 v. H. er höht. Der Gesamtertrag ber Steuer soll »ur Hälfte für de» W»h»»»gSba« verwendet werde», -» andere» Hälfte be» Bezirks» fürsorgeverbäube» für Wvhlfahrtszwecke, be» GeMeiub*» »»b bew Staate -«fließen. Der für be» WohumrgSbax bestimmt« Test -er Steuern verbleibt auch künftig -en Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern, während er in >en übrigen Gemeinden an die Beztrksvcr- >ände ahzultefern ist, denen künftig die Für- »erung des Wohnungsbaues und die Bekämp- üng -er Wohnungsnot in ihrem Bezirke ob- iegen wird. Sämtliche Gemeinden sollen aber ein Drittel des sür den Wohnungsbau be- timmten örtlichen Aufkommens an den Staat abführeu, ber diese Mitte! darlehensweise olchen Gemeinden oder Beztrksvcrbänden als Zuschuß zu dem örtlichen Aufkommen zu gewähren hat, in denen die Wohnungsnot be sonders groß ist. Die Einschaltung des Lan- deswohnungsverbandeS fällt fort. Seine Aufgaben übernehmen die Bczirksverbände, soweit es sich um den Ausgleich der Gemein den unter 5000 Einwohnern handelt, im übri gen aber, soweit eS sich um einen Ausgleich zwischen den großen Gemeinden oder zwischen den Bezirksverbänden handelt, der Staat. Die Steuer wirb «ach ber Höhe der Bor» kriegSbelastvng -er Grundstücke gestaffelt. Sie schwankt zwischen 10 v. H. bet unbelasteten Grundstücken und 40 v. H. bet einer Belastung von mehr als 50 v. H. derart, daß für je 10 v. H. Belastung 5 v. H. Steuer mehr erhoben wird. Für Einfamilienhäuser von nicht mehr als 70 Quadratmeter Wohnfläche ist eine voll ständige Befreiung vorgesehen, salls sie vom Eigentümer selbst bewohnt werden. Weitere Erleichterungen sind für die unbemittelten Bevölkerungsschichten vorgesehen, deren Woh nungen künftig dann von der Steuer frei bleiben sollen, wenn das Einkommen den sür die Einkommensteuerfrciheit zur Zeit maß gebenden Satz nicht übersteigt. Endlich sollen nunmehr auch die landwirtschaftlichen Gebäude zur Aufwertungssteuer ebenso herangczogcn werden, wie alle anderen Gebäude. Ile WWW -es WM Werseleves Gemäß dem Beschluß de» Landtage» wird die in Sachsen am 1. März 1923 «ingeführte Zugtiersteuer mit Wirkung vom 1 April 1926 ab aufgehoben. Die BezirkSverbände und be- zirksfreien Gemeinden, denen jetzt 90 v. H. der in ihren Bezirken erhobenen Zugtiermin- deststeuer und die über den regelmäßigen Satz hinaus erhobene Zugtiersteuer zufließcn, wer den für ihren Einnahmeausfall tm Rechnungs jahr 1926 dadurch schadlos gehalten, daß sie für das Rechnungsjahr 1926 am Lande»anteit a» der Kraftfahrzeugsteucr in Höhe von 45 v. H. des Landcsanteils beteiligt werden (Be zirksanteil). Der beim Finanzministerium gebildete - Wcgebaustock, der dazu dient, Beihilfe» sür Zwecke des Banes »nd der Unterhal tung öffentlicher Wege z» verteile« und dem zu diesem Zweck jetzt 10 v. H. de» Zugtiermindeststeuersolls zufließen und dem außerdem auf Grund des Zugtiersteuergesetze» ein gewisser Teil des LczndesteilS an der Kraft fahrzeugsteuer überwiesen wird, soll auch wei terhin fortbestehen. Für den Einnahmeaus fall. den er durch die Aufhebung des Zugtier- steuergesetzes erleidet, soll er ebenfalls durch Beteiligung am Landesanteil a« der - Sraftfahrzevgstener entschädigt werden. Sein Anteil ist für das RechnungS- jahr 1925 auf 5 v. H. des Landcsanteils be messen. Da die Regierung dem Landtag zugesagt hat. daß die Bczirksverbände und die bezirks- freten Gemeinden bet Aushebung der Zugtier steuer in voller Höhe entschädigt werden sollen, und da sich im Hinblick auf die bevorstehende Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuersätze jetzt nicht übersehen läßt, wieviel der Bezirksanteil an der Kraftfahrzeugsteucr im Rechnungsjahr 1926 betragen wird — geschätzt wir- von der Negierung auf 2 790 000 NM. —, ist in -cm Gesetzentwurf die Bestimmung ausgenommen worden, daß die BezirkSverbände und bezirks freien Gemeinden im Rechnungsjahre 1926 auf Kosten des Anteils des Staates an der Kraft» sahrzeuasteuer mindestens das erhalten, wa» im Rechnungsjahr 1925 tatsächlich an Zugtier steuer ausgekommen ist. Dieses Aufkommen wird auf 2 500 000 Mk. geschäht. Englands tlmfaN Für «iae Erweiterung der RatSfitze. Der englisch« Außenminister hat in Bir mingham eine bedeutsame Rede gehalten, die in erster Linie an die Adresse Deutsch lands gerichtet war. Aus dem Zusammen hang erführt man. daß auch England sich mit dem Gedanken abgefunben hat, früher oder spüter die Aufnahme Polens und an derer Staaten in den BölkerbunbSrat zu zulassen. Thamberlain machte sich direkt zum Wortführer be« polnischen Anspruches, indem er erklärte, das Problem der Re form des DblkerbundSrates sei diel älter al« die aktuelle Frage der Zuwahl Deutsch land«. Die Rebe Chamberlain« ist ihrem ganzen Inhalt nach geeignet, in Deutschland großes Aufsehen hervorzurufen. Man ist versucht, dem englischen Staatsmann die Frage vor- zulegen, wer e« war, ber zum ersten Male in alarmierender Weise die Intrigen Polen« uud Frankreich« Sffentlich -ur Sprache ge ¬ bracht hat? Die Antwort ergibt sich ohne weiteres: Roch ehe man in Deutschland eine Ahnung davon hatte, wie weit die Ding« gediehen waren, und noch ehe die Reichs regierung wußte, daß Polen und andere Staaten den Streit um die Ratssitze vom Zaune zu brechen im Begriff waren, hat die englische Regierungsprej se vor diesen Machenschaften ge warnt. Die Folge davon war, daß die Reichsregierung gezwungen wurde, sich auf diplomatischem Wege über die Machenschaf ten Frankreichs und Polens Klarheit zu ver schaffen. Am so verwunderlicher ist e«, wenn Ehamberlain der deutschen Regierung ent gegenhält, sie habe kein Recht, gegen die geplante Reform des Bölkerbundsrates Pro test zu erheben. . ? Wenn jetzt von englischer Seite kür den 7. März eine Borkonferenz vorgeschlagen wird, so geht daraus mit Deutlichkeit her vor. bah die englische Regierung einen Aus weg sucht, die bisherige falsch« Methode aufzugeben und in zwölfter Stunde ein Kom promiß zu Deutschland zu suchen.
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