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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 12.03.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-186903124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18690312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18690312
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-03
- Tag1869-03-12
- Monat1869-03
- Jahr1869
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»R 30» ' Freitag, den 12. März. 18M /ranktiibergtr Uachrichtsblsitt ' , und Bezirksanzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post- Expeditionen. ' Bekanntmachung. Nachdem die regulaiivmäßige jährliche Revision deS CommunanlagencatasterS erfolgt ift, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß der Anlagenpflichiigen gebracht, daß einem jeden derselben durch Sleuerzencl, welche in den nächstfolgenden Tagen auSgegeben werden sollen, d« Einzelbetrag der von ihm im laufenden Jahre zu entrichienben Anlagen nöiificirt werden wird, daß auch außerdem das Cataster bis zum l6. Mät^ d. I. an RaihSstelle während der ErpedilionSstunben für einen jeden An^gexflichligen zur Einsicht in Bezug auf die Abschätzung seines eigen« Einkommens bereit liegt. Die Durchsicht des vom Einsammler zu hatl^de» Heberegisters ist verboten und darf vom Einsammler nicht ge- stauet werben. Etwaige Reclamationen sind vom I. Mär, b. I. an binnen 14 Tagen und spätestens * bis mit dem IS. März d. I. schriftlich oder mündlich bei uns anznbringen und gehörig zn begründen. Nach Ablauf vorbemerkler Reklamationsfrist werben Reclanfationen gegen den Einkommensansatz eines Anlagepflichtigen für daS laufend» Jahr nach 8 32 bcS Regulativs nicht mehr angenommen. Vorläufig sind im laufenden Jahre 28 Anlagen zu entrichten und hiervon 7 Anlagen bis zum 8. März d. I., 7 Anlagen bis zum 8. Mai d. I., - 7 Anlagen dis zum 39. Juli d. I. 7 Anlagen, sowie das Geschoß- und Waffergeld bis zum 30. September d. I. vollständig an den Anlageneinsammlec, welcher nur zur einmaligen Einkassirung auf jeden Termin verpflichtet ist, zu berichtigen. Wer sich nach Ablauf eines jeden der vorbemerkien Termine mit der Abführung seines TerminbeirageS in Rückstand befindet, hat sich nach § 41 des Regulativs als erinnert zu betrachten und der ereeulivischrn Einziehung seines jedesmaligen Restes zu gewärtigen. Frankenberg, am 25. Februar 1869. Der Stadtrath. * Meltzer, Brgrmkr. Konkurseröffnung. Auf geschehene Jnsolvenzanzeige ist zu dem überschuldeten Vermögen deS EpinnereibesitzerS Carl Traugott Friedrich Seyfert im Auerswalbc Seiten brs unterzeichneten Königlichen GerichlSamlS der ConcurSprozeß eröffnet worden. Es werben daher alle diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als ConeurSgläubiger erheben wollen, hiermit aufgessrder^ bei Vermewung der Ausschließung von diesem Credilwescn bis längstens den 21. April d. I. ihre Forderungen nebst den Ansprüchen aus bevorzugte Befriedigung bei dem unterzeichneten GerichlSamte unter Anführung der begründenden Thalsache» anzumelden, nach Befinden mit dem bestellten Rechtsvertreter ober auch mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren und sodann den 24. Mai d. I. Vormittags 1v Uhr in dem anberaumten NerhörStermine zur Verhandlung über den Bestand der Maste und das Gebühren mit derselben, zur Prüfung und Aner- kennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung sowie zur Güiepflegung in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächiigle zu erscheinen, unter der Verwarnung, daß Alles, waS über Feststellung der Maste und daS Gebühren mit derselben, sowie übe» Anerkennung der angemelbeicn Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den ConcurS betreffende Fragen ver handelt und beschloßen worben ift, gegen die Nichterschicnenen ebenso gilt, als ob dieselben an den Verhandlungen Theil genommen und den ge faßten Beschlüßen zugestimmt hätten. Für den Fall, baß daS weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches sich nicht erledigen sollte, haben die Betheiligten de» 21. Juni d. I. der Eröffnung eines OrdnungSbcscheideS sich zu gewärtigen. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 THIr. Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestelle»» Königliches GerichtSamt Frankenberg, den ö. März 1869. ZMegand. ——— - — vr. Fischer» Bekanntmachung. Der Schüler des Technicum Otto Friedrich Huber aus Kulm in Böhmen ist aus der Anstalt entlasten, weil ec seinen pecuniaire» Verpflichtungen gegen dieselbe nicht nachgekommen ist. . Frankenberg, den 8. März 1869. Der Direktor d«S Technicum. W. Uhlaud. Zur sozialen Frage. Worin besteht die soziale Frage? — Kurz ge sagt darin, daß der Mittelstand mehr und mehr schwindet, der Gegensatz von Arm und Reich immer größer und die Kluft zwischen beiden im mer tiefer wird, also daß, wenn nicht Reformen eintreten, nach des großen Niebuhr Wort daS Eintreten schlimmer Katastrophen zu befürchten wäre. Man macht es sich nun gewöhnlich leicht und denkt bei der sozialen Frage nur an die Fabrikarbeiter, aber mit Unrecht: wenn anders die Fabriken nicht stille stehen oder von so kriti schen Zeiten wie gegenwärtig bedroht sind, so steht der Fabrikarbeiter nicht schlimmer als der Tagelöhner; und wieder dec Handwerker ohne Capital oder der Bauer mit geringem Besitze stehen nun, wo sie. so viele Lasten mchr zu tra gen und so viel höhere Schulbzinsen zu zahle» haben, nicht viel bester, als jene. Doch ist die Ungleichheit nicht so groß alS sie scheint; kehl aus der einen Seite die Masse deS Kapitals, so auf der andern die der Köpfe und Hände und bedarf daS Capital der Arbei ter, so noch mehr der Arbeiter deS Capital»? und eS liegt mindestens ebenso sehr im Interesse der Besitzer deS CapitafS, als in dem der Ar-
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