Großen Hayn er Untechaltungs- und Intelligenz-Blatt. 30. Stück. XXII. Jahrg. Sonnabends, den 26. Juli 1834. O e r t l L ch e s. Uiber die Benutzung des hiesigen Brauurbars wurden in d. Bl. mehrere Stimmen laut, und es dürste nun an der Zeit seyn, auch unsere Ansicht darüber miizutheilm Nach der jetzigen Lage der Dinge bleibt nur ein dreifacher Ausweg übrig: 1) entweder Administration auf eigene Rechnung durch Lohnbrauer, oder 2) Selbstbrauen nach eig nem ReLhezuge; beides m ermietheten Brauhäusern; oder 3) Verpachtung mit einem von der Braucommun anzuschaffenden Lokale zum Brauen und Mälzen. Bei dem ersten Auswege muß die Braucommun ein Betriebs-Capital von wenigstens 3000 Thlrn. anschaffen, und trägt alle Verluste an verdorbenen Malzen und Bieren und durch schlechte Zahler allein, muß auch mit den Besitzern der jetzt nicht vollstän dig eingerichteten Privatbrau- und Malzhäuser auf eine lange Reihe von Jahren Mielh-Contracte ab schließen , und jährlich von 100 Gebräuden Bier, s 5 Thlr. 16 gr., gegen 600 Thlr. Brauzins bezahlen. Bei dem zweiten Auswege bedarf es zwar dieser Ermiethung Seiten der Commun nicht; allein die Mitglieder der Braucommun, welche sich dem Selbst- brauen widmen, bringen natürlich bei dem Erkaufe der Bierloose diesen Brauzins mit kn Anrechnung und geben um so weniger Kaufgeld. Die Beauf sichtigung über die Güte des Bieres in beideü Fal len ist sehr erschwert, in letzterem Falle fast unmög lich , und die Nichtbrauenden bekommen nur aller sechs oder acht Jahre, vielleicht noch seltner, einen Kaufpreis für ihre Loose, oder vielmehr ein Pacht geld, wegen dessen Bestimmung sie der Willkühr der Brauenden überlassen sind. Schwerlich dürste auch diese Einrichtüng die Genehmigung der höch sten Behörde erlangen. Der dritte Ausweg hat allerdings seine Schwie rigkeiten. Einige Stimmen schlagen vordem oder zwei Privat-Brauhäuser oder ein sonst schon fertiges Haus zu kaufen und darin die nöthige Einrichtung zu treffen. Dies wäre allerdings auch ein Ausweg; allein in einem der drei Privat-Brauhäuser läßt sich die erforderliche Einrichtung kaum treffen, daher müßten zwei gekauft, das eine davon zum Brauen, das andere aber zum Mälzen eingerichtet werden. Dieser Ankauf wurde aber gewiß 6 — 7000 Thlr. kosten, und die Einrichtung wenigstens eben so viel, als die eines neuen Brauhauses. Starke Abgaben lasten überdies schon auf allen diesen Brauhäusern, und leider läßt ihre Lage mitten in der Stadt Feuersgefahr befürchten. Da der Neubau eines voll ständigen Brau-, Malz- und Darrhauses nebst Holz- und Pichschuppens, auch Brauerwohnung, mglei- chen die anzuschaffende Braupfanne und sonstige Geräthschaften, nach den vorliegenden Anschlägen und den sonst von uns eingezogenen Nachrichten, wohl für 10,500 Thlr. herzustellen seyn würde, so würde der dadurch ersparte Brauzins nicht nur die Zinsen dieses Kapitals, sondern auch die darauf etwa zu legenden Abgaben, ingleichen die Reparatmkosten decken und noch einigen Mbcrschuß gewähren. Bei diesem Baue ließe sich vielleicht mit nicht vielen Kosten eine Roßmühle zum Malzschroten snlbringen, wodurch die Ersparniß für den Brauer vermehrt würde und ein höheres Pachtgeld zu erwarten wäre. Die Ausführung dieses Baues würde freilich am besten dem MindestbieteM zuvor aber mit Zuzie hung von Sachverständigen ein bündiger Bauaceord zu entwerfen und die Beaufsichtigung des Baues selbst mehrern erwählten Mitgliedern der Brau commun zu überlassen seyn. Da die Braucommun 611 Biere hat, so hat zu jedem tausend Thaler Bauaufwand das Bier noch nicht völlig 1 thlr. 16 gr. beizutragen. So sehr wir selbst einen solchen Auf wand scheuen , so erscheint uns doch der Neubau