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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 25.09.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-09-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-191209251
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19120925
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19120925
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1912
- Monat1912-09
- Tag1912-09-25
- Monat1912-09
- Jahr1912
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 25.09.1912
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WeiMMckl NMM Anzeiger für L*tze«stsiL»Är»-1tz«^ Oberlungwitz, Gerö-orf, ^erm-dsr^, vernstzD^ Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, TaLenberg, LangenchurSdorf, Grumbach, Lir>^ heim, Kuhschnoppel, Wüftenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, ErAL^ Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für t M U»tl. Mß-ttichl M bi AMnt j« Hchtchii-kniWl. Grgan aller Vemeindeverwaltnnge« Ler umliegende« Ortschaften. l „ . -_s 7— «.scheint faden Wochentag abends für den folgenden Lag und kostet durch die Austräger Fernsprecher Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgt,^ d«S l .'rteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei inS HauS. Nr. 11. auch befördern die Annoneen-Ezpeditionen solche zu vriginalpreisen. Ar. 223. srSLft,. Mittwoch, den 25. September M2. 62. Zahl-. ML Augeftellte«-Versicherung. Nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 sind von den versicher ten Angestellten und ihren Arbeitgebern Vertrauensmänner zu wählen. Diese Vertrauensmänner wäh len Beisitzer für den Verwattungsrat, die Rentenausschiisse, die Schiedsgerichte und das Oberschiedsge richt und können von der Reichsversicherungsanstalt oder den Rentenausschüssen bei Erledigung ihrer Geschäfte zur Mitwirkung in Anspruch genommen werden. Sie sind also die Vertreter der Beteiligten bei der Ausführung und Handhabung des Versicherungsgesetzes für Angestellte. Die Wahlen der Vertrauensmänner finden für die Stadt Hohenstein-Ernstthal Sonn tag, den 2«. Oktober 1612, >/z1I Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags im Rathause, Stadtverordnetensaal, statt. Hierbei gilt als Ausweis für die versicherten Angestellten die Ver- sichernugskarte, für die Arbeitgeber eine von der Gemeindebehörde ausgestellte Bescheinigung über die Zahl der von ihnen regelmäßig beschäftigten versicherten Angestellten. Die Versichernngskarten wer den von der Ansgabestelle der Angestelltenversicherung für die versicherten Angestellten ausgestellt, in soweit sie nicht Mitglieder von Ersatzkassen sind. Voraussetzung für die Ausstellung der Versicherungs tarte ist, daß der versicherte Angestellte zuvor die Vordrucke einer Aufnahme- und Versichernngskarte, welche bei der Ausgabestelle, für die Stadt Hohenstein - Ernstthal der unterzeichnete Stadtrat (Rathaus, Zimmer Nr. 11), unentgeltlich erhältlich sind, ansgefüllt und der Ausgabe stelle eingereicht hat. Atte im Stadtbezirke Hohenstein-Ernstthal beschäftigten versicherten Ange stellten werden aufgefordert, sich schleunigst von der Ausgabestelle oder von ihrem Arbeitgeber, sofern er im Besitze der Vordrucke ist, die Vordrucke einer Ausnahme- und einer Verstcherungskarte aushändigen zu lasten und unter Einreichung der aus- gefsillten Vordrucke bei der Ausgabestelle die Ausstellung der Verstcherungskarte zu beantragen. Neber die Ausfüllung gibt die mit den Vordrucken auszuhändigende Belehrung Auskunft. Als Ausweis ist der Ausgabestelle der Steuerzcttel uud gegebenenfalls die OuittungSkarte der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung oorznlegen. Den Arbeitgebern werden von der Ausgabestelle die erforderliche Anzahl von Vordrucken der Aufnahme- und Verstcherungskarten nebst Abdrücken der dazuge hörigen Belehrung für ihre Angestellten überwiesen werden, soweit das bei dieser Stelle beantragt wird. Der Geschästsvereinfachung wegen wird gebeten, hiervon möglichst «gebrauch zu machen und die Drucksachen bei der Attsgabestelle abholen zu lasten. Versicherte Angestellte, die bei den Wahlen nicht im Besitz einer Versichernngskarte sind, gehen ihres Wahlrechts verlustig. Die Arbeitgeber, welche versicherte Angestellte beschäftigen, werden aufgefor- -ert, bis zur Wahl sich vom unterzeichneten Stadtrate eine Bescheinigung über die Zahl der von ihnen regelmäßig beschäftigten versicherten Angestellten ausstcllen zu kaffen. Ohne diese Bescheinigung können sie zur Wahl nicht zugelassen werden. Versicherungspstichtig nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte, das am l. Januar 1913 in Kraft treten wird, sind: 1. Angestellte in leitender Stellung, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, 2. Belriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in einer ähnlich gehobenen oder höhe ren Stellung ohne Rücksicht auf ihre Vorbildung, Bureauangestellte, soweit sie nicht mit niederen oder lediglich mechanischen Dienstleistungen beschäftigt werden, sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, 3. Handlungsgehilfen und Gehilfen in Apotheken, 4. Bühnen- und Orchestermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwert der Leistungen, 5. Lehrer und Erzieher, ü. aus der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und aus der Besatzung von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt Kapitäne, Offiziere des Decks- und Maschinendienstes und ähnliche Angestellte, sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet. Voraussetzung für die Versicherungspsttcht ist, datz die Angestellten gegen Entgelt im Jahresbetragc von höchstens 5000 Mk. beschäftigt werden- das 16. Le bensjahr vollendet und beim Eintritt in die verstcherungspstichtige Beschäftigung das Alter von 60 Jahren noch nicht vollendet haben und datz sie nicht bernfs- «nsähig sind. Versicherungsfrei sind a Angestellte in Betrieben oder im Dienste des Reiches, eines Bundesstaates, eines Ge- meindeverbandes, einer Gemeinde oder eines Trägers der reichsgesetzlichen Arbeiter- oder Angestelllen- versicherung, wenn ihnen Anwartschaft auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenrente nach einem bestimm ten Mindestsatz gewährleistet ist, d. unter gleichen Bedingungen Geistliche der als öffentlich-rechtliche Korporationen anerkannten Religionsgesellschaften sowie Lehrer und Erzieher an öffentlichen Schulen oder Anstalten, c. Beamte usw. der unter a. und b. genannten Art, ausschließlich der bei den Trägern der reicht gesetzlichen Arbeiter- oder Angestelltenversicherung, beschäftigten, solange sie lediglich für ihren Be ruf ausgebildet oder im öffentlichen Dienste vorläufig beschäftigt werden, ci. Angestellte im staatlichen Eisenbahn-, Post und Telegraphenbetriebe, die Aussicht aus Ueber- nahme in das Beamtenverhältnis und Anwartschaft auf Pension haben, e. Personen des Soldalenstandes, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Dienste oder ivährend einer Vorbereitung auf eine bürgerliche Beschäftigung iMilitäranmärter) ausüben, l. Personen, die während der wissenschaftlichen Ausbildung für ihren zukünftigen Beruf gegen Entgelt unterrichten, Z. Aerzte, Zahnärzte uud Tierärzte in ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Beschäftig««;; des einen Ehegatten durch den andern, und eine Beschäs- tigung, für die als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, ist ebenfalls versichernttgsfrei. Die Verficherungspslicht zur Invalide.t- und Hinterüliebenenversicherung bleibt neben der Ver- sicherungspflicht nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte bestehen. Hohenstein-Ernstthal, am 23. September 1912. Der Stadtrat. Die hiesige Freiwillige Feuerwehr hält in der Zeit vom 25. September bis Rachtübuvg ab, was zur Vermeidung von Irrtümern bekannt gegeben wird. Eersdorf, Bez. Chtz., den 23. September 1912. Der Feuerlöschdirettor. KL Sss Wichtigste vom Loge. In Badenweiler, ivv er zur Kur iveilte, ist heute der deutsche Botschafter in London, Frhr. M a rschall v. B i e b e r st e i n, g e - st o r b e n. Im Reichsamt des Innern sand unter Vorsitz des Reichskanzlers eilte Konferenz über die F l e i s ch t e u e r u n g statt. Por der ersten Strafkammer des Landge richts Berlin 1 begann gestern die Verhandlung gegen die sozialdemokratischen Abgeordneten Borchardt und Leinert wegen der Vor kommnisse in der Sitzung des preußischen Ab geordnetenhauses vom 9. Mai, die zur gewalt samen Entfernung der beiden Abgeordneten ge führt hatten. Die Verhandlung wurde schließ lich auf heule vertagt. Der Finanzausschuß der b a h r ischen K a m m e r der Abgeordneten, der sich gestern mit dem an ihn zurückverwiesenen L o l t e r i e- vertrag mit Preuße n beschäftigte, hat in der Schlutzabstimmung den Lotterievernag mit allen gegen die 3 Stimmen der ^ozialde mokraten angeno m men. Die Infantin M aria Tb e r e s i a, eine Schwester des Königs Alphons, ist im Al ter von 30 Jahren g e st o r b e u. In Wien sind ungarische Polizeibeamte eingetroffen, um die ungarische Dele gation gegen die oppositionellen Abgeordue ten zu schützen, doch wurde die erste Sitzung trotzdem gestört. Bei Merville (Frankreich) stießen zwei Er trazüge zusammen, wobei acht Pe r s o n c n getötet und über 20 verletzt wurden. Bei einem Zusammenstoß, den der Damp fer „Obnowka" auf der Divina mü einem un bekannten Dampfer hatte, sind nach den nettesten Meldungen 115 Personen ert r u n ken. Die chinesischen Epeditions - truppen sollen in der M ongolei un erhörte Grausamkeiten verübt ha ben. Mehrere lausend Mongolen sind angeblich ^arlckall v Vieberstein Völlig unerwartet Hal heute eilt Diplomat seine irdische Laufbahn beschlossen, auf den sich große Hoffnungen vereinigten. Der Lele graph übermittelte »ns heute vormittag s^10 Uhr folgende Meldung aus Badenweile r, einem Flecken im Kreise Lörrach am Fuße des Schwarzwaldes : Der deutfchr Botschafter in L o n- - » », Frhr. Marschall v. BieberNel», der hier zur jiur weilte, ist heute gekorvev Mit dein Frgrn. v. Bieberstein hat das Deutsche Reich einen seiner befähigtesten Diplo maten verloren. Am 12. Oktober 1842 in Karlsruhe geboren, ward er 1871 Staatsanwalt in Mosbach, gehörte von 1875 vis 1883 der badrschen Ersten Kammer an, ward 1878 in den deutschen Reichstag gewählt, dem er bis 1881 angehörte, und ward 1890 auf den Posten eines Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes berufen. Seine Betätigung in diesem Amte ließ ihn als den Mann erscheinen, der befähigt nnd berufen sei, das Deutsche Reich im Aus land wirksam zu vertreten, und so wurde Mar schall v. Bieberstein 1897 zum Botschafter in Konstantinopel ernannt. Die Hoffnungen, die sich an diese Berufung knüpften, hat der Staats mann denn auch nicht getäuscht. Die Bezieh ungen zwischen der Pforte nnd unserem Reiche wurden derartige, daß die in der große» Oefsent- lichleir gehegten Erwartungen weil übertroffen wurden. Fünf Jahre lang trieb Frhr. v. Mar schall in Konstantinopel deutsche Politik, und als er im Mai dieses Jahres als Nachfolger des Grafen Wolff Metternich auf den Londoner Botschasterposten berufen ward, bedauert man, das; er nicht gleichzeitig die deutschen Interessen in London und Stambul vertreten könne. In seiner Abschiedsrede vor der Londoner deutschen Kolonie sagte Gras Wolff-Metternich n. a. : „Ich trete nm so lieber zurück, als ich, wie ich hoffe und zuversichtlich glaube, meinem Nachfolger eine leichtere Ausgabe hinter lasse. Meine Aufgabe war es, vorzubereiten. Ich hoffe und vertraue, daß es meinem Nach- die Frucht reifen aus diesen Worten viel Voreingenommenheit des Grasen Wolff Metternich für sich selbst spricht, so glauben wir doch, in der Annahme nicht fehlzugehe», daß dem Frhr». v. Bieberstein auch in London gute Erfolge beschieden gewesen seien, wenn es ihm vergönnt gewesen wäre, in längerer Tätig keit sein Wirken zur vollen Entfaltung bringen zu können. Vier Monate reichen jedenfalls nicht aus, nm unsern Vettern jenseits des Kanals die Heberzeugung von der Ehrlichkeit der deutschen Politik beizubringen, zumal wenn gewisse Kreise keine Gelegenheit vorübergehen lassen, ihre hetzerische Tätigkeit immer wieder von neuem zu entfachen, allen friedliebenden Erklärungen unsererseits zum Trotz. So war der Boden wohl vorbereiter, dem Ackerer blieb aber nicht genügend Zeit, sein Feld in einer Weise zu bestellen, datz ihm eine gesegnete Ernte den sichtbaren Erfolg seines Wirkens brachte. Denn nicht allein darum handelt es sich, ob der Boden gut vorbereitet ist, sondern auch darum, ob er empfänglich ist, und diese Vor aussetzung trifft wohl nur in ganz geringem Grade zu, wie wir so oft beobachten können, wenn unsere lieben Vettern das Gift der Zwie tracht ausspritzen. Auch Herrn v. Bieberstein gelang es in der kurzen Zeit nicht, mit einem Zauberfchlage die englisch-deutsche Gereiztheit in eitel Liebe und Freundschaft zu verwandeln wird es dem neuen Manne gelingen, der nun den Posten einnehmen wird, der für die gegenseitigen Beziehungen von so einschneidender Bedeutung ist? Wir glauben, uns mit einer tüchtigen Portion Geduld wappnen zu müsse». Vie lürkilcke Verwaltungsreform hat jetzt einen Schritt vorwärts gemacht. Wie aus Konstantinopel gemeldet wird, veröffent licht die Pforte das Protokoll des Ministerrates betreffend die für sämtliche Provinzen der Türkei beschlossenen Reformen. Indem Protokoll heißt es: Der Minister des Aeußern hat dem Mini slerrat einen Bericht vorgelegt, der auf die be kannten Erklärungen der Botschafter bezüglich der Lage in Rumelie» und die Alba nie» betreffenden Beschlüsse sowie die Be sprechungen des Botschafters in Petersburg Turchan Pascha mit dem Minister des Aeußern Ssassonow Bezug nimmt und die Notwendig keit darlegt, den Provinzbehörden klare Instruk tionen zu erteilen, um die Ursachen aus der Welt zu schaffen, die ein gutes Einvernehmen zwischen den verschiedenen Bevölterungselemen- len Rumeliens verhindern, um Billigkeit in den Beziehungen zwischen der Bevölkerung und den Behörde» und die Aufrechterhaltung der öffent liche» Ordnung zu sicher», sowie schließlicb die Beschlüsse betreffend Albanien in der ganzen Türkei nach de» lokalen Bediirfrnssen durchzu- führen. Der Miiiisterrat nahm auch den die selben Fragen betreffenden Bericht des Ministers des Innern vom 10. d. M. zur Kenntnis, worin folgende Maßnahmen empfohlen werden: 1. Fortsetzung der Durchführung der all gemeinen Gesetze überall, wo eine Gerichts- o r g a n i s a t i o n bestehe: in denjenigen Wila- jets Albaniens, wo eine solche Organisation nicht besteht, soll bis zur Einführung solcher Organisationen wegen der Verschiedenheit der Bevölkerung das lokale Gewohnheitsrecht a»ge- wendel werden. Das Justizministerium soll diesbezügliche Gesetzentwürfe vorbereiten und dem Parlament vorlegen. 2. Die Leiter der Ressorlminislerien Haven alles anzuwenden, bei der Bestellung von Be amten sich nicht von Rücksichten auf die Rass e oder Religio» leiten zu lassen. Unter den die erforderliche Eignung besitzenden Personen ist jenen der Vorzug zu geben, welche die örtlichen Gebräuche, Sprache» u»d Bedürf nisse kenne». 3. Die Ministerien fiir U » t erri ch l und A ckerban werde» aufgesordert, in alle» Hauptorte» der Wilajets und der Sandschaks, deren Einwohner dreihunderttausend Personen übersteigen, Lyzeen nnd Landwirtschaftsschulen zu errichte» und in den Lehrplan dieser Schn ell die Orlsjprache aufzunehmen. 4. Kredite zu bewilligen für die Errichtung lheologi s w e r L e h r a n sl alle» über all dort, wo ein Bedürfnis hierfür vorhanden ist. 5. Da sich das Arbeitsministerin»! bereits mit dem Ban von erforderlichen Eisenbahnen malsakriert worden. Prinz Louis Napoleon M u rat, ein Enkel des Königs Murat von Ne apel, ist im Alter von 61 Jahre» a» den Fol- folger beschieden sein wird, gen einer Operation in Paris g e st o r b e n, zu sehen." Abgesehen davon, daß
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