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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190604273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-04
- Tag1906-04-27
- Monat1906-04
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1906
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iesaer G Tageblatt SS. Johr, Freitag, 27. April ISS«, «veudS öndbezirken, in allen Kreisen der Bevölkerung vorteilhafteste pflichtet ist, die Untersuchung der Kasse des Verwal-fdämtt man genau weiß, von welchem Tage an die ters wenigstens einmal in jedem Monat durch ein ! dreiwöchige Rellamatvonsfr,st laust. Eine nach Ablauf Mitglied vornehmen zu lassen. Zugleich beschlicht die i der drei Wochen emgererchte Reklamatwn wird als unzu - Handelskammer, die Angelegenheit dem Teutschen zuruckgewresen, selbst wenn sie ani sich noch Handelstage mit dem Ersuchen vorzutragen, daß die- begründet Ware. Tre Einhaltung der Frist ist unbedlngt ser den Erlaß aleichartiaer Vevordnunaen. wie sie die erforderlich, da sonst alle weckepen Rechtsmittel gegen- Die Geschäftsstelle Puls«: 'rauch- Mesa, Goechestr. 59. ren»- palteii S 14. !N urz ge S eltü ne em Klee 2,4 (2,9), Luzerne 2,5 (2,4), vewässerungSwiesen 2,4 (2,2), andere Wiesen 2,8 (2,7). In den Bemerkungen da zu heißt eS unter anderem: Die durch das rauhe März wetter etwas verspätete Frühjahrsbestellung konnte im April dank des anhaltenden und warmen Wetters rasch und gut bewerkstelligt werden. Sie war zur Zeit der Be richterstattung bis auf die Kartoffeln größtenteils beendet. — Tie HandelAkamcher Chemnitz nahm in ihrer Sitz ung vom Montag u. a. Stellung zur Herbeiführung einer Belehrung der Mitglieder des Gläubigerausschusses durch die Konkursgerichte. Nach dem Referate des Kammer syndikus Mumstr stjimmte sie einhellig folgendem Aw trage zu: „Tie Handelskammer billigt den auf Grund eines Beschlusses der verstärkten Ausschüsse für soziale und Gewerbegesetzgebung und Gewerbewesen und für Ver kehrswesen dem Königl. Ministerium der Justiz unter breiteten Antrag: er möge die Amtsgerichte anweisen, daß sie in Zukunft bei einem jeden Konstrrsverfahren die Mitglieder des Gläubigerausschusses in geeigneter Weise über ihre Rechte und Pflichten belehren, sie ins besondere darauf aufmerksam machen, daß der Gläu bigerausschuß nach 8 88 der Konkursvrdnung ver- Karl rzen. ser den Erlaß gleichartiger Verordnungen, wie sie die Kammer vom Kgl. Sachs. Ministerium der Justiz erbeten hat, bei sämtlichen deutschen Bundesstaaten in Anreg ung bringe." — Ueber die Berechnung von Freiheitsstra fen in gewissen Fällen hat das, sächsische Justizmini sterium folgende Verordnung erlassen: Für den in Un tersuchungshaft befindlichen Verurteilten ist die Strafe folgendermaßen zu berechnen: a) Auch wenn der Ver urteilte ein Rechtsmittel eingelegt und nicht wieder zu- rückgenomMen hatte, ist die Strafe vom Tage der Rechts kraft des Urteils an zu rechnen (nicht erst von der nach maligen Einlieferung in die Strafanstalt), b) Hat der Verurteilte erst nach Ablauf der Rechtsinittelfrist Beruf ung oder Revision eingelegt, so ist auf die Strafe doch die Untersuchungshaft unverkürzt anzurechnen, die er seit dem Abläufe der Rechtsimittelfrist erlitten hat, ohne Unterschied, ob über das Rechtsmittel durch Ur teil oder durch Beschluß entschieden worden ist. c. Ist die Berufung zwar rechtzeitig eingelegt, aber durch Be schluß als unzulässig verworfen worden, weil die Be stimmungen über die Einlegung der Berufung aus einem anderen Grunde als! wegen Vcrsäumüng der Berufungs frist nicht beobachtet worden sind, so ist auf die Strafe die Untersuchungshaft anzurechnen, die der Verurteilte erlitten hat, seitdem! der Beschluß nicht mehr anfechtbar ist. Ter Beschluß ist nicht mehr anfechtbar, wenn inner halb der Beschwerdefrist die sofortige Beschwerde nicht eingelegt worden ist, Mit' dem Abläufe der Beschwerde frist mag die Beschwerde auch naträglich noch eingelegt werden; wenn die sofortige Beschwerde rechtzeitig ein gelegt worden ist mit dem Tage der Fassung des Be schlusses, durch den über die Beschwerde entschieden wird, d) Ist die Revision zwar rechtzeitig eingelegt, aber durch Beschluß als unzulässig verworfen worden, weil die Revisionsanträge Nicht, rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Fvrm^angebracht oder weil die Be stimmungen über die Einlegung der Revision aus einem anderen Grunde alss wegen Versäumung der Revisions frist oder die Bestimmungen über die Anbringung der Revisionsanträge nicht beobachtet worden sind, so ist auf die Strafe die Untersuchungshaft anzurechnen, die der Verurteilte erlitten hat, seitdem^? der! Beschluß gefaßt standslos werden und die hohe Steuer zur Einhcbung gelangt. Tie SteuereinnahmeMlen sind angewiesen, den Steuerpflichtigen die Steuerkataster behufs Einsichtnahme ihrer Einschätzungen auf Verlangen vorzulegen. — Ter kommandierende General, General der Infan terie Graf VitzthuM bon Cckstädt, trifft am Montag, 30. April, abends, in Riesa ein, uM am 1. und 2. Mai den Bataillonsbesichtigungen des Infanterieregiments Nr. 139 beizuwohnen. Am 3. Mai wird er an den Bataillons besichtigungen des Infanterieregiments Nr. 133 und am 4. Mai an denen des Infanterieregiments Nr. 134 reil« nehmen. In seiner Begleitung wird sich am 30. April, 1., 2. und 3- Mai der Adjutant im Generalkommando Major Allmer und am 4. Mai der Chef des General stabes Oberstleutnant Frecher Leuckart von Weißdorf be finden. — Die technische Prüfung der neuerbauten Linie Frohburg — Kohren erfolgte gestern Donnerstag durch Mitglieder des Königlichen Finanzministeriums und der Sächsischen StaatSbahn-Generaldirektion. Nach Besichtigung der dortigen Neuanlagen führte sie ein Sonderzug nach Kohren und zurück. Unterwegs sowohl, als auch in Kohren wurden alle baulichen Anlagen und Gebäude einer ein gehenden Prüfung unterzogen. Gegen 4 Uhr nachmittags Iras der Sonderzug wieder in Frohburg ein. Die Eröff nung der neuen Linie wird am 1. Mai erfolgen. —88 Eine sächsische Verordnung deS K. Ministeriums betr. das Fahren mit Kraftwagen auf öffentlichen Wegen und Plätzen vom 3. April 1901 schreibt vor, daß alle Kraftwagen hinten bei etntretender Dunkelheit eine bren- nende Laterne führen müssen, um den behördlichen Organen die Feststellung der Nummer deS Kraftwagens ohne Schwierigkeiten zu ermöglichen. Am Abend deS 7. De zember 1905 hielt vor dem Ratskeller zu Netzschkau der Kaufmann Karl Otto Hüttich au« Gera mit seinem Benz« Motorwagen. Am Hinterteil des Automobils war indessen, wie e» die sächsische Ministerialverordnung vorschreibt, eine brennende Laterne nicht angebracht und der Besitzer des Automobils wurde deshalb in Strafe genommen. Nach dem sowohl daS Amtsgericht Reichenbach, wie auch daS Landgericht Plauen i. B. dieselbe bestätigt hatten, legt« der Verurteilte beim Kgl. Oberlandesgericht zu Dresden worden ist. e) Als Tags der Fassung des Beschlusses gilt in den Fällen c und d der Tag', den der Beschluß als sol chen bezeichnet, f) Ist die Strafe in einjeM Gefängnisse der Justizverwaltung zu verbüßen, fo ist als Stunde der künftigen Entlassung die Stunde vormittags 9 Uhr fest zusetzen, es sei denn, daß die Aktjen! für eine andere Berechnung Anhalt ergeben, insonderheit, daß zu den Akten die Stunde vermerkt ist, zu welcher daLUrteil ver kündet öder der Beschluß gefaßt^worden ist. — SteuerreklaMationen, die infolge Höher schätzung notwendig sind, soll En immer möglichst bald bei der Königlichen BezirksKueveinnahms einreichen, wenn auch zur Reklamation eine Frist von drei Wochestgegeben ist. Nach einer früheren Entscheidunggenügt esllt. „Lpz- Tbl." nicht, wenn der Reklamant das' Schriftstück, durch das er die Reklamation einwendet, am" letzten Tage der dreiwöchigen Frist zur Post gibt, sondern essmuß an die sem Tage in die Hände der Behörde gelangen. Es sei da her auf diese wichtige allerdings etwas' kleinliche Ent scheidung ganz besonders aufmerksam gemacht Und gegebe nenfalls eine rechtzeitige Einreichung der Reklamation empfohlen. Uebrigens ist es sehr vorteilhaft, den Tag des Empfangs des Steuerzettels sofort auf ihm zu ver - Oertliches und Sächsisches. Riesa, 27. April 1906. — Der Deutsche Reformoerein für Riesa und Umgegend (Ortsgruppe deS LandeSvereinS der Deutschen Reformpartei im Königreich Sachsen) hielt am Donnerstag abend im Wettiner Hofe seine diesjährige ordentliche Haupt- Versammlung ab, die sich guten Besuches erfreute. Der erstattete Jahresbericht auf daS verflossene 14. VereinSjahr betonte besonders die im vergangenen Jahre vorgenommene Neuregelung der Organisation, deren sichtliche Vorteile na türlich nicht ohne erhöhte Opfer der Mitglieder eintreten konnte. Doch hat sich die Treue der Parteifreunde auch unter den neuen Verhältnissen trefflich bewährt, sodaß der Kassenbericht, der von zwei Mitgliedern geprüft war, in besriedigender Weise abschloß. Die Wahlen zum Gesamt- Vorstände erledigten sich dadurch bald, daß in einige ent- standene Lücken bewährte PereinSmitglieder einrückten, die die Gewähr bieten, daß der Verein auch im neuen Jahre auf seinem Posten sein wird. Zum ersten Vorsitzenden wählte man einstimmig wieder Herrn Lehrer Janke, zum zweiten Herrn Gutsbesitzer Schlag-Weida und zum dritten Herrn Gtadtrat Pietschmann. Der von einem FünferauS- schuß vorgelegte Entwurf der abgeänderten Satzungen fand mit kleinen Aenderungen Annahme. Anträge von Mit- gliedern lagen nicht vor. Schließlich befaßte man sich noch mit der allgemeinen Parteilage, insbesondere der Tätigkeit der LandeSvereinS unter seinem neuen Sekretär, Herrn ReichStägSabgeordneten Böckler, und berührte die neuerlichen Bestrebungen der sächs. MittelstandSoereintgung und die TahlrechtSfrage in Sachsen. —)!( Unterhalb der Prettiner Elbfiihre erlitt ein mit Braunkohlen beladener Deckkahn eine» sächsischen Schiffs- eigner» dadurch schwere Havarie, daß er auf eine Buhne ausfuhr. Trotz aller Mühe konnte das Fahrzeug nicht wieder flott gemacht wnden. ES muß vollständig ent laden werden. — Nach de« „RetchSanzeiger" ist der Stand der Tasten im Deutschen Reiche Mitte April, wenn 1 sehr gut, 2 gut, 3 mittel, 4 gering, 5 sehr gering be deutet, folgender: Winterweizen 2,6 (im Aptil deS Vor jahre» 2,4), Wtnterspelz 2,7 (2,1), Winterroggen 2,6 (2,4), Im Auktionslokal hier kommen Moutag, -en 36., April 1906, vor«. 1« Uhr Kleiderschrank und 1 Vertikow gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 24. April 1906. Der Gerichtsvollzieher deS König!. Amtsgerichts. färben zen Mij rße!2. ««P A«r»rg»r Wrhlsü «ü Atychrr). Amtsblatt -rr* Köutgl. AmtShauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und de» Stadtrach» zu Riesa. Freibank Riesa. Morgen Souvabeud, den 28. April dss. Ihrs., von vormittags 8 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof daS Fleisch eines Rindes zum Preise von 35 Pfg., sowie daS Fleisch eines KalbeS zum Preise von 40 Pfg. pro Vr kz; zum Verkauf. Riesa, den 27. April 1906. Die Direktion deS stSdt. SchlachthofeS. der stl- SS ! tz«» Riejaer TagebluU erscheint jede» Ta- abend» mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. Vierteljährlicher VezugSprei» bet Abholung in der Expedition in Riesa I Mart 50 Pfg-, durch unsere Lrid^r Ui in« Hau« 1 Mart Sb Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. PostanstaUrn I Mart SS Psg., durch dm Brtesträgrr frei in« Hau« 2 Mart 7 Psg. Auch MmaWadomeemmt« »«dm «ugnmnom,» ««ei-mchtmmhm» ftr di« «um»« do« «Mdgabetage» btt «mitte, » Uhr ohne SleaLhr. Bestellungen auf das „Messer Hageötatt" Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschaft Großenhain, der Kgl. und städtischen Behörden zu Riesa sowie deS GemeinderateS zu Gröba mit Unterhaltungsbeilage „Erzähler n« der Elbe" für die Monate Al«l F«u»L Werden angenommen an den Postschaltern, von den Brief- irägern, von den Austrägern d. Bl., sowie von derßGeschästs- teile in Riesa, Kastanienstraße 59; in Strehla von Herrn Ernst Thieme, Schlaffer, Riesaer Straße 256. leder Art finden im Riesaer Tageblatt in der Stadt sowohl wie auch in den
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