Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-01-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191701104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-01
- Tag1917-01-10
- Monat1917-01
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1917
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
76. Jahra ««d A«r»igrr (LtdedlM and Än-rigM. L»lra«wmEdrE« ßH 6 I « es» «e «l für die KSnlgl. AmtShmrptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Statt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 7. Mittwoch, M. Jannar 1S17, aveuss Da« Mesacr Tageblatt erscheint teilen La« abends '/,7 USr mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Trager frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2.10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige«» für die Nummer ve» Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewahr filr da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nun breit« Grundschrift-Zcile (7 Silben) 20 Pf., Ortsprer» 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» . k>r«ch«nd HSHer. NachweisungS- und PcrmittelungSgeüiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konmr« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Niesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage ,,Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen deS Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungen — hat der Dezreher reinen Anspruch auf Lieferung ober Nachlieferung d«r Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises.'. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich. Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraste 50. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Niesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dlttr ich,Niesa» Anmeldung zur NeknttiernngsftammrMe. Die noch nicht ausgehobenen Militärpflichtigen des Jahrganges 1887 und der äl teren Jahrgänge werden aufgefordert, sich nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 25 Ziffer 1 Mrd 7 der Wehrordnung zur Nekrunrrungsstammrolle anzumelden. . Hiernach unterliegen der Anmeldung: 1. Die Militärpflichtigen der Jahresklaffen (Geburtsjahr) 1897, 1896, 1895 und älterer Jahrgänge, die bei den früheren Musterungen für zeitig untauglich bekunden bez. zurückgestellt worden sind oder gefehlt haben, S. die Militärpflichtigen der JahrcSklafle 1897, die bei früheren Musterungen als dauernd untauglich ausgemnstert worden sind, 3. die noch nicht ausgchobenen Militärpflichtigen der Jahresklasse (Geburtsjahr) 1897, die als unabkömmlich anerkannt worden sind. Die Anmeldung zur Rekrutierungsstammrolle hat spätestens bis zum LV. Januar dieses Jahres bei der Ortsbehördc ihres Aufenthaltsortes (Stadtrat, Gcmeindevorstand) Unter Vor legung ihres Musternngsausweiscs, Ansrnusterungsscheines, Geburtsscheines zur Rekru- tierungsstammrolle zu erfolgen. Die Stadträte und Gcmeindcvorsiände wollen die Melde - pflichtigen zur Anmeldung noch besonders auffordern bcz. in sonst geeigneter Weise Lazu ausdrücklich anhatten. Nutzer den Militärpflichtigen, die sich hiernach anzumelden haben, haben dis Skamin- rollenführer auch die bereits ausgehvSeneu Militärpflichtigen des Jahrganges 1897 in die Rekruriernngsstammralle mit anfzunchmen, soweit sie in der dortigen Gemeinde geboren find. Auf die genaue Ausfüllung der Rekrutierungsstammrolle Spalte 1 -10 wird be sonders hingcwiesen. Die ausgefülltsn Stammrollen mit den dazu gehörigen Geburtslisten, Geburtsscheinen, MrrsterungSauSweisen und Todesmitteilungen sind bis zum SS. dieses Monats hierher einzureiche». Grotzenbain, am 10. Januar 1917. Der Zivilvorsitzende der köuiglichen Ersatzksmmission deS 197 l> v. Nushebungsbezirks Grostenham. . , Berkans vsn Knusthoniß und rmeWelMche Abgade au mkrverdemttkette Perftme» Vor» Donnerstag, den 11. dieses MonatS ab wird in de«« Lebensmittelgeschäften Lrz. in den von den einzelnen Gemeinden für die Leüensmittelabgabe eingerichtete»» AnS- gabestellen gegen Abschnitt der Warenbezugskarte Amrsthouig abgegeben. Auf die Person entfallen 6S 8-. Die Entnahme hat bis zum LS. Januar 1V17 zu erfolgen. Die Bestandsanzeigen gemätz 8 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung des Kommunal- verbaudS vom 19. Oktober 1916 sind bis zum KL. Januar 1ÜL7 an die Königliche Amtshanptmäunschaft einzureichen. Nordrucke zu den Bestandsanzeigen sind bet den Ge meindebehörden zu entnehmen. Der Preis für der» Kunsthonig beträgt 55 Pfg. für das Pfund also 6 Pfg. für 50 Kg. Für die Stadt Radeburg und die zu den» anktshauptmannschaftlichen Bezirk gehörigen Landgemeinden hat die Königliche Amtshauptmmmschaft nach Gehör ihres Erncihrungs- und Bezirksausschusses folgendes bestimmt: Der Kunsthonig rvird an die minderbemittelte Bevölkerung in der Stadt Rade burg sowie in den Landgemeinden des Bezirks unentgeltlich abgegeben. Zur minderbemittelten Bevölkerung sind iin vorliegenden Falls lediglich die Personen zu rechnen, deren Einkommen nicht mehr alS 2a«V AL. beträgt. Jeder Haushaltungsvorstand mit einem Einkommen von weniger als 2500 M. kann so viel mal 50 «r Kunsthonig unentgeltlich gegen Abschnitt 1 der Warenbezugskarts be ziehen, als er Personen in seinem Haushalte zu beköstige»» hat. Wer sich zu den Minder bemittelten im vorstehende»» Sinne rechnet und Kunsthonig unentgeltlich beziehe» will, bat sich vorher bei der Gemeindebehörde seines Wohnorts die Warenbezngskarte § auf der Rückseite mit den» Gemsindestempel absiempeln zu lassen. Die Verkaufsstelle»» wollen anf die so abgestempclten Warenbezugskarte»» je 50 «r Kunsthonig unentgeltlich verabfolgen, die abgestempelten Marke»» 1 besonders sammeln und der Gemeindebehörde vorlegen, die über die Anzahl der abgelieferten Marken eine Bescheinigung auSzuftcllen hat. Diese Bescheinigung »voller» die Geschäftsinhaber der Königlichen AmtShauvtmannschast einsenden, auf Grund deren alsbald der Preisunter schied von 6 Pfg. für jede abgestempelte Karte -7 erstattet werden wird. Grotzenhain, am 9. Januar 1917. 197 01? II. Der Kommrrnalverkaud. ,, Auf Blatt 343 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Sächsische Dachsteinwerke vorn». A. von Petrikowsky in Forberge betr. »st hente eingetragen worden, daß der Vor stand Karl Hofmann ausaeschieden nnd der Ziegeleibesitzer Arrgnst Pritzschs in Zug zum Vorstand bestellt morde,» »st. Riesa, den 8. Januar 1917. . - KöniglicheSAmtSaericht. GnesMrtelmrrsWöe. Die Ausgabe der Grietzkarten für die nächsten 4 Woche« erfolgt am Donnerstag, den 11. Januar 1017, nachmittags von 3—G Uhr in der Polizeiwache. Die Auswetskarte« find bei Entnahme der neuen Karte« «»»bedingt mitznbrknge». Der Rat der Stadt Niesa, am 10. Januar 1917. Erdm. Dertliches Md Sächsisches. Riesa, den 10. Januar 1917. . —* Auszeichnung. Dem Gefrriten Arno Krause, zurzeit beim Reserve-Feld-Art.-Regt. Nr. 48, ältesten Sohn des hiesigen Fleischermeistcrö Bruno Kranse, wurde das Eiserne Kreuz 2. Klaffe verlieben. —* Eingeaangen ist die nm 9. Januar 1917 ausgegebene Sächsische Verlustliste Nr. 375, die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt. — Bestands- und Bedarfsanmeldung für Leim. Nach der Bundesratsverorduung über den Verkehr mit Leim vom 14. September 1916 und den Ausführungs bestimmungen vom gleichen Tage ist jeder, der am Begin»» eines Kalendermonats Leim (Lederleim, Hasenleim, Knochen leim, Mischleim) in einer Gesarntmenge von mindestens 100 Kilogramm in Gewahrsam hat, verpflichtet, bis zum 10. jeden Monats seiner» Bestand anzugebeu. Die Mel dungen sind auf der» vom Kriegsausschutz für Ersatzfutter, Berlin, ausgegebenen Vordrucken zu erstatten, die Lei den Handelskammern und Handwerkskammern, sowie bei den größeren industriellen Fachverbänden zu beziehen sind. Der Meldepflicht unterliegen nicht nur die Leimfabrikantcn und Händler (auch Drogen-, Eisenwaren- und andere Händler, welche Leim nicht als Hauptartikel führen), sowie die Spediteure, sondern auch die Leinrverbraucher, selbst wenn sie ihren Bedarf auf längere Zeit gedeckt haben. Unter lassung der Meldung ist mit Strafe bedroht. —Das Kriegervereinswesen im Königreich Sachse»». Dem 43. Jahresbericht 1915 des unter den» Schutze Seiner Majestät des Königs stehenden Königlich Sächsischen Militär-Vereins-Bundes entnehmen wir folgende Mit teilungen: Die Zahl der Bundesvereine hat sich um einen erhöht und ist damit auf 1764 gestiegen. Die Zahl der Bundes mitglieder hat sich um 7869 vermindert, und zwar um 7695 ordentliche und 174 Vereins-Ehrenmitglieder, und ist auf 213851 gesunken. Ursache ist einmal der geringe Mitglie- derzuwachs, das andere Mal die höhere Zahl von Todes fällen. Beides natürliche und erklärliche Vorgänge, bedingt durch den Krieg. Üeber 80000 Mitglieder des Bundes stehe»» bei den Fahnen, ein großer Teil direkt an der Front. Bon den Bundesmitgliedern sind 1915 im Felde gefallen, an Verwundungen und Erkrankungen sind 4079 Kameraden gestorben, gegen 1914 1623 mehr. Ein Rückgang ist weiter m verzeichnen bei der Zahl der Bezieher des „Kamerad" »md beim Umsatz des MilitLr-Verems-Kalenders. Beim „Kamerad" haben sich die Bezieher, soweit Bundesmitglie der oder Bnndesvereine in Frage kommen um 1919 ver mindert. Die Feldausaabe des „Kamerad" wurde wöchent lich in 40000 Stücken an die feldgrauen Sachse», an die Front geschickt. Die Zahl der in den Vereinen und der durch diese umgesetzten Kalen der ist mit 142 273 um 1782 gegen das Äorjahr zurück geblieben. Das dem Bunde gehörige Erholungsheim in Lauter war bet Ausbruch des Krieges dein Noten Kren rur Verfügung gestellt und ist zurzeit noch von Feldzugs- Teilnehmern belegt, die der Ruhe und Erholung bedürftig sind. Die Sachsen-Stiftung im Königlich Sächsischen Mil»- ttr-Bereins-Bunde hat nach einer 17 jährigen Tätigkeit ihre Arbeit als unentgeltlicher Arbeitsnachweis für gediente Soldaten mit dem 31. März 1916 eingestellt. Die Sachsen- Stiftung selbst bleibt bestehen: über die Art ihrer neuen Tätigkeit im Sinne der Kaiserliche»» Botschaft von, 17. No vember 1881 werden nach beendetem Kriege die Stiftnngs- vsrwaltung, das VundeSprasidium und die Bundesver- sammlnng zu befinden haben. An Beihilfen in Krankheits und Sterbefällen, wie in besondere»» Fällen, haben die Vereine des Königlich Sächsischen Militär-Vereins-Bundes im Berichtsjahre 722 784,63 Mark nusgeqeben, davon allein in besonderer» Fälle», 383 966,21 Mark, demnach 76 951,04 Mark mehr als im Jahrs 1914. Solche Lei stungen an kameradschaftlicher Nächstenliebe und Fürsorge sür die Kameraden im Felde und für die Angehörige»» nnd Hinterbliebenen zu Hause stellen den Vundesvereinen ein glänzendes Zeugnis aus; indessen langten die regelmätzigen und ordentlichen Einnahmen nicht z»rr Deckung anS: eS »nutzte zum Kapital gegriffen werden. Das gesamte Ver mögen der Vereine hat sich deshalb iu» Berichtsjahre ver mindert und betrug am Schluffe desselben rnud gerechnet 6 916 000 Mark. Seit Bestehen des Bundes haben die Vereine an Uulerstützungen aller Arte»» über 13 Millionen Mark ausgegeben, der Bund in dieser Zeit fast eine halbe Million Mark, davor, im Berichtsjahre 36 425 Mark. Eine», schwere», Verlust hat der Königlich Sächsische Mili- tär-VeroinS-Bund durch den Tod seines 1. Präsidenten, Kam. Oberjustizrats Majors der Landwehr-Jäger Bruno Windisch, erlitten. Statt seiner wurde bekanntlich der bis herige 2. Vizepräsident Karn. Wirklicher Geheimer KriegS- rat Feine, Major d. R., zum 1. Präsidenten gewählt. —* Anbau von Leinsaat. Durch die BundeSratS- verordnnng vom 15. Juli 1915 bezw. 26. Juni 1916 ist bestimmt »vorden, daß die Anbauer von Leinsaat 500l-g zum Verbrauch in der eigenen Wirtschaft zurückbehalten dürfen. ES hat sich nun als erforderlich herauSgeftellt, den Anbau von Leinsaat in der weitgehendsten Weise zu fördern nnd es soll versucht werden, möglichst die ganze deutsche Ernte zur Aussaat heranzuzieben. Der Kriegsausschutz für Oels und Fette gewährt deshalb jedem Landwirt, welcher die beschlagnahmefreien 500 k« Leinsaat aus seiner Ernte ganz oder teilweise den, Kriegsansschub durch die von ihm be stellten Kommissionäre abliefert, außer dem Höchstpreis von M. 50.— für 100 kx Leinsaat auf je 100 kg der abgeliefer ten beschlagnahmefreien Menge nach seiner Wahl 60 kg Leinkuchen oder 90 KZ Rapskuchen ohne Bezahlung frei Empfangs-Bahnhof geliefert. Ausdrücklich wird hervor- »ehoben, daß die Landwirte durch die Uebcrgabe der be- chlagnahmefreien Mengen von Leinsaat an den KriegSaus- chutz durchaus keine Einbntzs erleiden. Die Landwirte ind zwar berechtigt, die beschlagnahmefreien Mengen von Leinsaat zu Oel schlagen zu lassen, es ist jedoch nicht zu lässig, datz sie das Oel verkaufen, dieses darf vielmehr ge setzlich nnr im eigene»» Haushalt verwendet werden. Durch Ablieferung der überschiebenden Mengen an Leinsaat er zielen die Landwirte also einen recht beträchtlichen E§tra- aewinn, da sie einerseits die Leinsaat zun» Höchstpreis ver kaufen und andererseits die Kuchen, welche als Diebfutter durchaus vollwertig sind, ohne Zahlung des Gegenwertes erhalten. Kommissionär für den gesamten Bezirt der Kgl. KreiShauptmannschaft Dresden ist die Firma Georg Welz, DreSden-A., Schnorrstratze 16, Telefonanschluß L2681. An diese sind alle Angebote unter Beifügung von Mustern zu richten. —* Handwerks-Gesellenprüfung. Im Hin blick auf die großen Vorteile, die datz Bestehen der Gesellen« Prüfung bietet, wird den Eltern, Vormündern und Pflegern von HandwerkSlehrlingen dringend empfohlen, ihre Schutz befohlenen zur Ablegung dieser Prüfung anzuhalien. Auch die Lehryerrcn und Innungen werden darauf hiugewiescn. datz ihnen gesetzlich die gleiche Pflicht gegen ihre auslernerr-, den Lehrlinge obliegt. Die Lehrlinge, deren Lehrhcrren, einer Innung angehörcn, haben ihre Gesellenprüfung vov! dein Prüfungsausschüsse dieser Innung abzulegen, voraus»/ gesetzt, daß diese das Recht zur Abnahme der Gesellenprüfung in dein betreffenden Handwerke besitzt. Die anderen Lehr linge haben, wenn sie sich zur Gesellenprüfung melden, ein selbstverfatzteS und eigenhändig geschriebenes Gesuch bei den zuständigen Gewerbekammer (im Bezirk der Kren-Hauptmann-, schäft Dresden bei der Gewerbekammer Dresden) einzureichen. Diesem Gesuche sind beizufngen 1., ein vom Lehrling eben falls selbstverfaßter und eigenhändig geschriebener Lebens lauf; 2., die Bescheinigung des Lehrherrn, daß und wie lauge der Lehrling bei ihm in der Lehre siebt; oder, wenw die Lehrzeit bereits beendet ist, das auf Grund von 8 127«! der Gewerbeordnung auszustellende Lchrzeugnis bzw. der Lehrbrief; 3., die Zeugnisse der Fortbildungsschule oder einer; Fachschule oder einer sonstigen gewerblichen Mldungsanstalt, die der Gesuchsteller besucht hat; 4., die Prüfungsgebühr;' im allgemeine», 10 Mark; Prüflinge im Mechaniker., Opti- ker- oder Elektrvinstallateurhandwerk, sowie Prüflinge, die in Betrieben beschäftigt werden, deren Inhaber nicht zu der Gewerbekammer beitragspflichtig sind, Haber» 15 Mark zu zahlen); 5., Vorschläge für das Gesellenstück nebst der Zu» stiinmungserklärung des Lehrherrn. Zur Prüfung sür nächste Ostern sind die Zulassungsgesuche nebst den erforder lichen Unterlagen und der Prüfungsgebühr spätestens bis Ende Januar 1917 einzureichen. — K.M. Beschlagnahme, Bestandserbebtlng und Enteignung von Prospektpfeifen aus Zinn von Orgeln und freiwillige Ablieferung von anderen Zimrpfenen, Zinnschalleitern u.s.w. von Oraeln und sonstigen Musikin strumente». (Nr. K. 1/12. 16. K. N. A.) 'Au» 10. Januar 1917 ist eine neue Bekanntmachung in Kraft getreten, die neben einer Meldepflicht eine freiwillige Ablieferung, aber auch eine Beschlagnahme, Enteignung und Einziehung von vollständig ans Zinn bestehende»» stummen und sprechende», Prospektpfeifen, d. h. denjenigen zinnerne»» Orgelpfeifen, die im Prospekt einer Orgel — von außen sichtbar — untergc- bracht sind, oder »varcn, oder noch eingebaut werden sollen, vorsieht. Alle näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung und den AuSsührungSbe- stimmungen, welche die »ntt der Durchführung beauftragten Kommunalbehörde»» erlassen. Die Veröffentlichung erfolgt in der üblichen Weise durch Anschlag und Abdruck in den Tageszeitungen; außerdem ist der Wortlaut der Bekannt machung bei den Polizeibehörden einzusehcn. Betreffs der Ersatzfrage sei erwähnt, datz bereits vor dein Kriege die durch die Bekanntmachung betroffenen Orgelpfeifen durch
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite