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Der sächsische Erzähler : 23.03.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-03-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-189903239
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18990323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18990323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1899
- Monat1899-03
- Tag1899-03-23
- Monat1899-03
- Jahr1899
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 23.03.1899
- Autor
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18S9 rahrhaft e, hat Nr. 713 mckl», »I»»» lark. Mittag- >e« mit wedische »icke«, rüben- chgra» Inserate, weli finden, »erde« früh v Uhr aiwen-mmea CorpuSzeile 10 Pf., i ' „ Jnseratenbettag 2S Pf. - Bo« Gesetz- und Berordmmgsblatt für das Königreich Sachsen find das t. nnd 2. Stück vo« Jahre 18VV erschienen. Dieselben enthalten: Dies« Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, Dienstags, Donnerstags und Eonoatenss, und trftrt einschließlich der Sonnabend» erscheinenden .Helle» triftisch« Vellage" viertelstihrlich 1 Mart SV Pf. Nummer der Zeitung-Preisliste «338. Amtsblatt der Kgl. Amtshau-tmamschast, der Kgl. Schalills-ection u. des Agl.Hmlptst«ltti»tkS zi Bautzen sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Bischosswerda. in diesem Blatte die wetttste Verbreitung Montag, Mittwoch und Freitag l und kostet dir dreiaespaltene , unter „Eingesandt- 20 Ps. Geringster lne Nummer 10 Pt. Einführung ausländischer Arbeiter. Die sich in jedem Jahre mehrende Einführung reichsausländischer (russischer und österreichischer) Saisonarbeiter zwingt die Behörden, Vorkehrung zu treffen, dich inländische Interessen, insbesondere in gesundheitlicher und sicherheitspolizeilicher Richtung, nicht durch diese Vtassen- einsührung oft zweifelhafter Elemente gefährdet werden. Die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschaft ordnet daher nach Gehör des Bezirksausschusses Folgendes an: . , . .... 1. Wer mehr als drei reichsausländische Saisonarbeiter gleichzeitig einführen oder bereits eingeführte zur Beschäftigung ^"dwirtyschast- Aerafprechftetl* Nr. LL Bestellungen werden bei allen Postanstalten de» deutschen Reiche», für Bischofswerda und Umgegend bei unseren ZeitungSbotrn, sowie in der Exved. d. Bl. angenommen. Dretaavfüaf-t-ster Jahrgang IZLUZL Für das schnelle Erscheinen und nachbarliche Hilfsbereitschaft der Feuerwehren der Gemeinden BelmSdorf, Goldbach, Schmölln, Rammenau und Geißmannsdorf bei dem am 19. März ao. hier stattgefundenen Brande des Schützenhauses statten wir denselben hierdurch öffentlich den Dank der hiesigen Stadtgemeinde ab. Bischofswerda, den 21. März 1899. Der Stadtrath. vr. Lange. Nr. 1. Verordnung Gaschwitz betreffend; vvm 20. ^rzrmorr L0i,o. mr. a. vrroronung, Vie «ureignung von »runoelgentyum Mr Erweiterung des Haltepunktes Ober rothenbach betreffend; vom 21. Dezember 1898. Nr. 3. Bekanntmachung, die Festsetzung de» Betrage» der für die Naturalverpflegung der Truppen ,m Jahre 1899 zu gewährenden Vergütung betreffend: vom 7. Januar 1899. Nr. 4. Bekanntmachung, die Eröffnung de» Betriebe» auf der K"°lspurigen Nebeneiienbahn von Wilsdruff nach Nossen betreffend; vom 2K. Januar 1899. Nr. 5. Bekanntmachung, eine weitere Anleihe der SAtLeMnig betreffend; von 24. Januar 1899. Nr. 6. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Oesterreich-Ungarn wegen «ehrerer Eisenbahn- anfchlüffe an »er sächsisch - österreichischen Grenze unter dem 27. November 1898 abgeschloffenen Staat-Vertrag betreffend; vom 2. Februar 1899 Nr. 7. Verordnung, die Einziehung nicht mehr umlauf-fähiger Zehn- und Fünspfennigstücke betreffend; vom 9. Februar 1899. Nr. 8. Bekannt machung, die Akademie der bildenden Künste zu Dresden betreffend; vom 10. Februar 1899. Nr. 9. Verordnung, die über Erledigung geistlicher Stellen zu erstattenden Anzeigen betreffend; vom IS. Februar 1899. Nr. 10. Bekanntmachung, da» zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Urstenthume Neuß «eltere Lime »egen Au«pfarrung der Fürstlich Reußischen Gemeinde Schönbrunn au» der evangelisch-lutherischen Parochie Eder-grün im Königreiche Sachsen abgeschlossene Abkommen betreffend; vom IS. Februar 1899. Nr. 11. Verordnung, die Enteignung von «rund- vom"^2o"FedrE*189s"'^ und zur Herstellung einer neuen Verbindungsbahn zwischen Hafen und Bahnhof in Riesa betreffend; vorstehende» Gesetz- und Verordnungsblatt liegt in unserer RathSexpedition zu Jedermann» Einsicht au». Btfchof»werda, am SS. März 1899. DerStaldtrath. Per sächsische Lrzähler Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. 2. Der Anzeige ist eine Bescheinigung des Kassenarztes derjenigen OrtS» oder BetriebSkrankenkasse bez. Gemeindekrankenverstcherung, der die Arbeiter nach ihrem Eintreffen angehören würden, darüber beizufügen, daß die UnterkunftSräume^, welche den ausländischen Arbeitern angewiesen werden sollen, den Anforderungen entsprechen, welche im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sittlichkeit nach Zahl und Geschlecht der einzu führenden Arbeiter gestellt werden müssen, ferner, daß ausreichende Abortanlagen und gute» Trinkwasser vorhanden ist. Die Königliche AmtShauptmannschaft behält sich vor, von wiederholter Beibringung dieser Bescheinigung in Fällen abzusehen, in denen ihr die den Arbeitern zu gewährende Unterkunft als unbedenklich hinreichend bekannt ist. .-c . 3. Nach Beibringung dieser Bescheinigung wird dem Antragsteller umgehend die schriftliche Genehmigung zur Einführung bez. Beschäftigung der angezeigten Zahl Arbeiter ertheilt werden. Doch wird die Genehmigung an die Bedingung geknüpft werden, daß die eiazuführenden Arbeiter deutsche oder in's deutsche übersetzte Ausweispapiere haben und unverdächtig sind, ferner daß sie nicht auS Orten, an welchen ansteckende Krankheiten herrschen, kommen, auch nach dem Zeugnisse eines approbirten Arztes gesund sind und, soweit sie nicht über erfolgreiche Impfung bez. überstandene Blatternkrankhrit in den letzten 10 Jahren sich auSweisen können, der Schutzpockenimpsung unterworfen werden. 4. Wer ausländische Saisonarbeiter ohne die unter 3 erwähnte Genehmigung oder in größerer Zahl oder von anderem Geschlechte, al» genehmigt, rinsührt oder beschäftigt, ingleichen wer sonst den Bedingungen der ihm ertheilten Genehmigung zuwiderhaadelt, verfällt nicht nur in eine Geldstrafe bis zu 150 Mk., an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit Haststrafe biS zu 14 Tagen tritt, sondern muß sich auch gewärtigen, daß gegen die bei ihm befindlichen Ausländer mit Ausweisung vorgegangen wird. Bautzen, am 14. März 1899. Königliche AmtShauptmannschaft. »r Hempel. von Oer. Diejenigen Eltern, welche die Aufnahme ihrer Kinder in die LlalmdrämMeeldavraliraiiolalt rvüaael»«», haben dieselben bis zum 1. April ac. in der hiesigen Rathscanzlei unter Vorlegung von Impfscheinen für die betreffenden Kinder anzumelden. Aufnahmefähig sind nur Kinder, welche die Volksschule noch nicht besuchen, doch müssen dieselben da» 2. Lebensjahr überschritten haben. Bischofswerda, den 18. März 1899. Für die Administratoren der Herrmann'schen Stiftungen. Ide. Lange, Bürgermeister. > Lhm. DaS von der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Bautzen genehmigte Statut der am deren Bezirk sich auf die Stadt und den Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda mit Ausnahme der Ortschaften Oberneukirch aller Antheile, Niederneukirch, Ringenhain beider Antheile, Ober- und Niederputzkau erstreckt, liegt vom 23. März dieses JahreS ab aus die Dauer von 8 Tagen in hiesiger RathScanzlei sür alle Betheiligten zur Einsicht aus. Bischofswerda, den 21. März 1899. Der Stadtrath. »>-. Lange. Lhm.
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