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Deutsche allgemeine Zeitung : 01.08.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185708019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18570801
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18570801
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seite 1538 als Seite 1558 gezählt.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1857
- Monat1857-08
- Tag1857-08-01
- Monat1857-08
- Jahr1857
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 01.08.1857
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I. August 1857 Nr. 177 Dtiitscht MWtim Zeitung Wahrheit »ud Recht, Freiheit und Erseh I Preis für das Bierteljahr l'/, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. Sonnabend. EeihZzig. Die Zeitung erscheint mit Ausnahme des Sonntag« täglich Nachmit tags für den folgenden Tag. InserttonSgebübr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Zu beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Der Kampf der liberalen und der katholischen Partei in Belgien. Eine Warnung für Deutschland. Briefe,eines belgischen an einen süddeutschen Publiciflen. UI. (Schluß aus Nr. 176.) Die öffentliche Meinung gibt sich, selbst im liberalen Lager, hinsicht lich der Unterrichtsfrage einer unglaublichen Verblendung hin. Das Recht, Volksschulen, Mittelschulen, Universitäten zu errichten, ohne irgendeine Bürg schaft der intellectucllen und sittlichen Befähigung, ohne alle Beaufsichti gung von Seiten des Staats — schon das ist eine wahrhaft monströse Freiheit. Allein den Ultramontanen genügt daß noch nicht: ihre Universität soll auch bei der Verleihung von Diplomen die Hand im Spiel haben. Und dennoch ist dies unverkennbar eine Staatsangelegenheit, insofern eS der Staatsgewalt zukommt, zu prüfen, ob Diejenigen, die sich der Advocatur, der ärztlichen Praxis oder dem öffentlichen Dienst widmen wollen, im Besitz der erfodcrlichen Kenntnisse sind. Der Staatsgewalt kommt demnach auch die Ernennung der Prüfungscommissare zu, und nichts ist natürlicher, als daß sie dieselben unter den Männern ihres Vertrauens, unter ihren Beam ten wählt. So geschieht cs auch bei Ihnen in Deutschland. Anders faßt man die Sache in Belgien auf: da müssen die Lehrer der Privatanstalten zur öffentlichen Prüfungscommission beigezogen werden. Der Staat sieht sich also hier gcnöthigt, Examinatoren zu ernennen, die er nicht kennt und zu kennen kein Recht hat. So absurd diese Einrichtung ist, so sind doch unsere Liberalen hierin mit der andern Partei einverstanden. Ihre Stellung wird dadurch erschwert, daß sie selbst eine freie Universität zu Brüssel er- richtet haben und daß demzufolge ein Theil der liberalen Partei in Fragen des UnterrichtSwescnS mit den Ultramontanen gleiches Interesse hat. Ich halte die Errichtung dieser Universität für einen Fehler; die Liberalen muß ten ihre Kräfte zum Kampf gegen den gemeinsamen Feind zusammenhaltcn. Das cigcnthümliche System, die freien Universitäten zu den P:-üsungs- commissionen heranzuziehcn, wurde im Jahre 1849 gesetzlich bestätigt. Wie Sie sehen, hat durch den Eintritt eines liberalen Ministeriums die Gegen partei auf dem Gebiete des UntcrrichtswesenS nichts verloren. Durch das Unterrichtsgcsctz von 1849 wurde der vorige Zustand aufrechterhalten, der Universitätsunterricht nur noch mehr dcsorganisirt und geschwächt — Alles unter dem Einflüsse jener Partei, die den Grundsatz befolgt: je weniger für die Geistesbildung geschieht, um so besser. Auf einen Punkt jedoch muß ich noch näher eingehcn. Im Jahre 1835 wurden 60 Stipendien von je 400 Fr. für unbemittelte Studirende gegründet. Man sollte glauben, wie der Staat diese Unterstützung zahlt, so werde auch der Staat sic unter die Studirendcn seiner Hochschule vcrtheilt haben? Nichts weniger als das. Von 1835 — 49 wurde die große Mehrzahl der Siipendien an Zöglinge der katholischen Universität verliehen. Das Gesetz von 1849 überwies die selben ausschließlich den Staatsuniversitäten; aber das jüngste Gesetz von I857 kehrte zu dem frühem System zurück. Hr. Dcdeckcr, der Urheber dieses Vorschlags, suchte nach seiner Art mit schönen Phrasen das Vcr- halten eines Ministers zu bemänteln, der die Lehranstalten des Staats zum Besten der ultramontanen Universität zlirücksetzt. Sie sehen, daß Verfassung und Gesetze der katholischen Partei einen reichlichen Antheil an der Leitung des UnterrichtSwescns gewahrt haben. Aber sie war auch damit noch nicht befriedigt. Die Schritte der Bischöfe gegen den Staatsunterricht, seit 1835 keinen Tag lang unterbrochen, er reichten ihren Gipfel in den berufenen Hirtenbriefen vom September 1856, die in unserer politischen Geschichte einen so bedeutsamen Platz einnehmen. So lange Zeit auch die Ultramontanen am Ruder waren, so hüteten sie sich doch, die Kollegien und Athenäen zu rcorganisiren; sie benutzten dcn zerrütteten Zustand dieser weltlichen Anstalten zur Errichtung zahlreicher Col- legien unter Leitung der Bischöfe oder Jesuiten. Erst unter dem liberalen Ministerium kam es endlich im Jahre 1850 zu einer Reorganisation des Mittlern Unterrichts. Als diese nicht mehr hintertrieben werden konnte, war man wenigstens bemüht, sie mit aller Macht zu stören. Die Liberalen be gingen, immer unter jenem Druck des ultramontanen Einflusses, dcn Feh ler, in das Gesetz von 1850 die Bestimmung aufzunchmen, „daß der mitt lere Unterricht den Religionsunterricht in sich begreife und die Geistlichkeit zur Erthcilung dieses Unterrichts cingeladen sei". Unter unserm glücklichen Regime ist cS der Kirche freigestellt, dem Staat ihre Unterstützung zu ver sagen, ohne daß ihre Weigerung auch nur cincS rechtfertigenden Wortes bedürfte. Der Religionsunterricht, für einen obligatorischen Lehrgcgenstand erklärt, bot dem Klerus die trefflichste Waffe dar. Verstand er sich zur Mit wirkung, so geschah dies untcr Bedingungen, die ihn zum Herrn machten; versagte er seine Mitwirkung, so waren dadurch die Lehranstalten in dcn Augen katholischer Acltern discrcditirt. Untcr verschiedenen Vorwänden weigerte sich bis 1854 das Episkopat, den Religionsunterricht erthcilen zu lassen. Zu jener Zeit kam zwischen dem Erzbischof von Mechcln und der Negierung in Betreff des antwerpcncr Athenäums ein Uebcrcinkommen zustande, das man die Convention von Antwerpen nennt. Untcr Bedingungen, auf die ich nicht nöthig habe näher einzugehen, verstand sich der Erzbischof dazu, den Religionsunterricht an jener Anstalt ertheilen zu lassen; die Majorität der liberalen Partei beging einen neuen Fehler, indem sic die Convention genehmigte. Heute, freilich zu spät, schwören selbst die Gemäßigtsten, daß man ihnen auf solche Art nicht mehr beikommen werde. Die Bischöfe calculirten ganz richtig, von den großen Städten, in welchen die Athenäen sich befinden, werde ein Theil die Mitwirkung deö Klerus zurückwcisen; denn zufolge des Gesetzes von 1850 ist in solchen Fällen die Zustimmung der Gemeindebehörde erfoderlich. Wirk lich geschah, was man erwartet halte, in Lüttich und Brüssel, den zwei Hauptstädten des Liberalismus. Hiermit war ein treffliches Mittel dargebo ten, ihre Lehranstalten dcn katholischen Acltern als Sitze des Unglaubens zu denuncircn. Die Bischöfe übernahmen ungeachtet ihrer Gutheißung der Convention von Antwerpen doch keinerlei Verbindlichkeit; diese Herren glauben ja an keine Zusage gebunden zu sein, wenn das „Interesse der Religion", d. h. das Interesse ihrer Herrschaft im Spiele ist. Der Bischof von Gent weigerte sich ganz einfach, in Unterhandlungen einzutreten, und ließ sich nicht herab, seine Weigerung zu moliviren. Das Motiv war aber dieses. In Gent besteht ein ausgezeichnete: Athenäum, das zugrunde gerichtet wer den sollte; gab eS nun an dieser Anstalt keine Neligionslehrer aus dem Priestcrstande, so konnte man die Mütter und ihre Kinder mit dem ewi gen Verderben bedrohen und die Jesuiten hatten gewonnenes Spiel. Noch ärger trieb es der Bischof von Brügge: er beschuldigte öffentlich die Ge meindebehörden, sich der Zuziehung von Geistlichen widersetzt zu haben, während durch amtliche Erhebungen festgestellt ist, daß diese Behörden Al les, was an ihnen lag, gelhan hatten, um sich der Mitwirkung von Geist lichen zu versichern, und daß der Widerstand vom Bischof ausgegangen war. Zu Upern versagte derselbe Bischof, auch dies ist amtlich festgestellt, seine Mitwirkung aus reinfinanziellen Gründen. Mit einem Wort: die liberale Partei erkennt jetzt, daß sie mit der berühmten Convention von Antwerpen dupirt worden ist. Sollte ihr das zum letzten male widerfahren sein? Ich möchte nicht dafür stehen. Sie scheint durch ihre ehrliche Leichtgläubigkeit die Streiche hcrauszufodern, die ihr die ultramontane Partei bei jedem Anlasse spielt. Mochte man in Deutschland weiser sein als in Belgien und niemals auf das Wort einer solchen Partei bauen. Deutschland. Preußen, t Berlin, 30. Juli. Großes Aufsehen erregt hier die Mitlheilung aus Schweinfurt, wonach gemäß einer in München gefaßten Ministerialentschließung vom 23. Juli allen für die aus den Hcrzogthümern Schleswig und Holstein entlassenen Beamten unter verschiedenen For men veranstalteten Sammlungen, als Conccrtcn u. dcrgl., aus politischen und polizeilichen Rücksichten entschieden cntgegenzutretcn sei. (S. Baiern.) Diese Auffassung ist eine sehr verschiedene von jener dcr preußischen Re gierung, da bekanntlich das hiesige Centralcomite' zur Sammlung von Bei trägen für die oben bezeichneten Beamten nicht allein auf kein Hindcrniß von Seiten der hiesigen Behörden gestoßen, sondern dasselbe sogar durch eine Cabinetsordre des Königs ermächtigt worden ist, außer der hiesigen Abhaltung der Lotterie zum Besten jener Beamten, auch eine Geldsamm lung im ganzen Umfange des preußischen Staats für die aus jenen Her- zogthümern Entlassenen veranstalten zu dürfen. Die politisch-polizeilichen Rücksichten der bairischen Negierung können deshalb hier nur als ein wah- res Räthsel erscheinen. Wir müssen noch anführen, daß zu dcr hier abgc- haltenen Lotterie für dcn angcdcutcten Zweck dcr Köniy und die Königin sowie die Prinzen und Prinzessinnen des königlichen Hauses ihre Beiträge geliefert hatten. — Nachstehende berliner Correspondenz des Staats-Anzeiger für Würt temberg dürfte wol als richtiger Ausdruck der preußischen Anschauung in dcr Frage dcr Donaufürstrnthümcr angesehen werden: „Die Erörte rung der Donaufürstenthümcrfragc richtet sich in neuester Zeil vorzugsweise auf Preußen, und es entwickelt sich hieraus ein cigcnthümlichcr Wider spruch mit der Stellung Preußens zu dieser Angelegenheit, indem dieselbe bekanntlich durch die Ansicht bestimmt wird, daß die diesseitige Politik da bei in nur sehr geringem Maße bechciligt ist. Die Mitwirkung Preußens war von Anbeginn ausschließlich auf die Erfüllung dcr Verpflichtungen gc- richtct, welche unsere Negierung durch die Mituntcrzeichuung deS Pariser Fricdcnsvertrags übernommen hat; diese aber fodcrt vor allem die stricte
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