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Sächsische Volkszeitung : 04.04.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192104047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19210404
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19210404
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1921
- Monat1921-04
- Tag1921-04-04
- Monat1921-04
- Jahr1921
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 04.04.1921
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Nr. 7« »«. Jahrg. Fernsprecher; Redaktion 2,26V — Veschäst»ste«r150,6 Postscheck, Konto: Dreode« Slr.t41-7 SüMsche Montag. 4. April 1921 Redaktion und Gejchäjtssteile: Dresden« A. ,6. Holkeinitratz« 46 DolOzelmna «tjligsprei», «ierieljlihcii« l«> H»ut U»S«a», 1 mti illuiirierler »eil-«« 1».7S «u»gab« » 11.»« eiiilchlieblich Polldcllkllgelk »I« Tüchstsche BolkSzettnng erscheint an allen Wochentagen nachm. - Sprechstunde der Reda!I>°n: 11 bi; 12 Uhr vorm. Sln»«i,«»i Annahme don «-lchSslsanjeigen dt« 10 Uhr, »an Fainilienanjeige» dir 11 Uhr vorm. — Preis sür dt« Pettt.SP-Nzeil- 1.40 sil. Im Retlametetl S.«v Familtenanzetgen 1.S» — Aitr undeutlich geichrledene, sowie durch Fernsprecher -ufgcgedene «»zeigen lönne» wir di- Bcraniwortiichkeir sür die Richtigkeit d-S Texter nicht übirnehine,, Die Nöte der evangelischen Kirche Der Zentrums Parlaments-Korrespondenz wird von einem evangelischen Mitarbeiter folgendes geschrieben: ! Das Zentrum hat bis in die jüngste Gegenwart hinein be- iui.det, daß es durchaus den Willen hat, sich auch für die Existenz der evangelischen Kirche einzusehen. Selbstverständlich kann das nur auf rein rechtlichem und finanziellem Gebiete geschehen. Ohne Zweifel ist aber schon in dieser doppelten Hinsicht die Lage der evangelischen Kirche mindestens ebenso schwierig, wenn nicht teilweise noch schwieriger als die der katholischen. Das Zentrum verlangt für die katholische Kirche nichts weiter als die strikte B'ndung an die rechtlichen Regelungen des Reiches und der Staaten gegenüber der Kirche und ihren Einrichtungen und Or ganisationen. Wenn der Staat nur diesen rechtlichen Verpflich» tungen nachkommt, so ist die finanzielle und rechtliche Existenz der römischen Kirche durchaus gesichert. Mehr als einmal hat sw von berufener Seite es erkennen lassen, daß sie darüber hin aus irgendwelche Opfer und besonderen Gaben seitens des Staa tes nicht erwartet. Anders die evangelische Kirche. Sie war bis zur Revolution eine Staatskirche, die wesentlich auf die finanzielle Hilfe und Unterhaltung seitens des Staates angewiesen war. Auch heute ist die Trennung von Kirche und Staat für sie noch nirgendwo in Deutschland restlos durchgeführt. Während aber die katholische Kirche eine feste Organisation darstellt, mit der dcr Staat bezüglich neuer Uebereinkommen und finanzieller Ab findungen verhandeln kann, fehlt der evangelischen Kirche eine sein,. Zusammenfassung für das Reich. Für die einzelnen Staa ten soll durch die Wahlen zum Kirchcurat etwas Derartiges ge schaffen werden, zunächst für Preußen. Die Dinge sind aber so ^ebr im Fluß, und die Gegensätze der verschiedenen Richtungen sind so stark, datz eine einheitliche Regelung innerhalb der Staa ten und dieser untereinander nur schwer vorstellbar ist. Freilich zwingt die finanzielle Not die Vertreter der verschiedenen Nich- tungen zu einer Koalition wenigstens in finanzieller Beziehung. In Preußen ist durch das Gesetz dom 17. Dezember 1920 das Gehalt der evangelischen Geistlichen durch Einreihung in die Be soldungsgruppe 10 der Staatsbeamten lind durch Bereitstellung von staatlichen Vorschüssen einstweilen günstig geregelt. Es darf aber nicht außer acht gelassen werden daß es sich eben um Vor schüsse handelt, die zinslos bis zum 1. April 1928 zurückzuzahlen sind Die evangelische Kirche hat also rechtzeitig auf die Be- schaffung anderweitiger Einnahmequellen Bedacht zu nehmen. Andere Staaten, zum Beispiel Vahern und Sachsen, stehen be züglich der Pfarrbesoldung noch weit hinter dieser günstigen Regelung zurück. Es ist aber selbstverständlich, daß das Zen trum anstandslos für eine Sicherstellung der Lebensbedürfnisse der evangelischen Kirche in allen deutschen Staaten eintritt. Alle diest provisorischen Regelungen drängen aber auf einen endgül tigen Abschluß. Damit dieser zustande kommt, müssen Körper schaften vorhanden sein, die wirklich Ausdruck des evangelischen Kirchenvolkes sind. Und hier wird ohne Zweifel die große Schwierigkeit entstehen. Die evangelischen Staatskirchen waren zuletzt nur noch Verwaltungs-, nicht mehr BekenntniSgemein- schosten. Es fragt sich, ob bei der Schaffung der neuen kirch lichen Organisationen nicht der Streit um das Bekenntnis der Ausgangspunkt unüberwindlicher Schwierigkeiten werden wird. Ewald sich eine neue evangelische Kirchengemeinschaft begrün det erhebt sich doch die nächste Frage, was denn eigentlich ihre Lekenntnismäßige Grundlage sei. Für die-Staatskirche fiel ihr Cboraklec als Verwaltungsgemeinschaft nicht weiter schwer ins Gewicht. Für die neue Volkskirche ist das eine Unmöglichkeit. « Sill sie zustande kommen, so muß diese bekenntniSmäßige Grundlage geschaffen werden. Und das wird unmöglich sein, da ganz verschiedene Welten unter eine Verwaltung gespannt Werte». Klarblickende Evangelische haben diese längst bestehenden Nöte in ihrer Tragweite für die Zukunft ihrer Kirche erkannt. Sie haben den einzig möglichen Weg zur Sicherung ihres An- stnuches auf die rechtliche Existenz ihrer Kulturgeineinschaft be- fchritten, indem sie sich dem Zentrum angeschlossen haben, der Partei, die wenigstens gewillt und imstande ist, die Rechte ihrer kirch.ichen Minderheit zu vertreten, wie immer sich die neuen eiangclischen Kirchengemeinschaften auch gestalten. Sie werden es begrüßen, wenn innerhalb des Zentrums das Interesse an du.'en Vorgängen, die doch auch für die katholische Kirche ihre Bedeutung haben, recht rege wird. Eine neue Wendung in der Wieder herstellungsfrage Es ist jedem politisch einsichtigen Menschen nn Lande klar, daß es ein dringendes Gebot der deutschen Politik ist, aus der durch den ergebnislosen Verlauf der Londoner Verhandlungen verfahrenen Situation in der Wiedcrherstellungssrage so rasch als möglich mit Anstand herauszukmnmen. Es kann zu Ehren der Reichsregierung ausgesprochen werden, daß sie seit London in der Tat in dieser Frage die Hände nicht müßig in den Schoß legte. Nach dem vorläufigen Abbruch der offiziellen Ver bindungen wurden um so eifriger die inoffiziellen Fäden wie der anzuknüpfen versucht, und es ist auch mancherlei in der Zwischenzeit geschehen, was einer großen Oeffentlichkeit gegen über verborgen blieb, aber doch dem Ziele selber: einer neuen Ingangsetzung der Verhandlungen der gesamten Entschädignngs- frage, dienen sollte und auch diente. Wir haben von allein Anfang an auf die außerordentliche, ja vielleicht entscheidende, weil ausschlaggebende Bedeutung des amerikanischen Faktors in dieser Frage hingewiesen. Wir erinnern daran, daß wir an dieser Stelle in Skizze einen Vor schlag erörterten, der eine unmittelbare Beteiligung Amcrikas- an der Regelung der WiederherslellungSfrage vorsah. Dieser Gedanke ging keineswegs etwa von der Erwägung ans, daß Amerika uns zuliebe zu einer besonders entgegenkommenden Haltung sich bereit fände. Wer ans derartige Motive bauen wollte, wäre ein schlechter Politiker. Aber eine Mitbeteiligung Amerikas a» dem ganzen Reparations-Problem und zwar in der damals von uns erörterten Weise der llebcrnahme der En- tentckriegsschulden an Amerika durch Deutschland und eines amerikanischen Gegengeschäftes in Gestalt einer an Deutschland zu gcwäbrenden Anleihe, ist schon im eigensten finailzietteu In teresse Amerikas gelegen. Man muß sich überhaupt vollkommen klar darüber sein, daß eine ersprießliche Förderung der Ent schädigungsfrage, die ja kein europäisches, sondern ein welt politisches und weltwirtschaftliches Problem ist, ohne einen Faktor, wie ihn Amerika in der Weltpolitik darstellt, nicht mög lich ist. Ileber dis Pariser und Londoner Presse erfährt nun die deutsche Oeffentttchkeit von einer angeblichen a m erika ritschen Vermittelung i» der ganzen Wiederherstellnngs- frage. Es wird behauptet, die A»r, una dorn >> i von deuiü'ier Seite auSgegangen. In deutschen amtlichen Stellen schein! man Wert darauf zu legen, das zu bestreite», und auf eine franzö sische Initiative hinzuweise». Dieser Streit scheint nnS müßig, denn alle Völker sind daran interessiert, die Verhandlungen wie der ins Rollen zu bringen. Es ist zweifellos richtig, daß auch Frankreich den Wunsch haben muß. in dieser Sache vorwärts zu kominen, denn der französische Siaatskredit leidet unverkenn bar unter Verzögerung der Entschädignngsfrage. Es ist nun von größtem Interesse, daß jetzt selbst von französisch-amtlicher Seite der Plan der Mitbeteiligung Amerikas ans d e in ll m - Wege über Deutschland in der Weise nufgegriffen wird, daß man Amerika' in Vorschlag bringt, es möge Deutschland einen Anleibekredit im größeren Umfange gewähren, um auf d >/e Weise Deutschland instand zu setzen, an Frankreich einen Teil der Entschädigungssumme zu zahle». Mau geht wohl nicht fch>. wenn inan die Mission ViviaiuS in Washington mit diesen Dingen in Verbindung bringt. Mit einer derartigen und ähnlichen Regelung würde die französische Politik für sich das „Prestige" gewahrt haben, kei nem von deutscher Seite auSgegangcnen Vorschlag sich unterwor- fen zu haben. Wir können den Franzosen diese Freude gön nen. Im Effekt kommt das, was die französische Politik jetzt will, genau auf das heraus, was in deutschen Kreisen und auch an dieser Stelle schon längst zum Ansdruck gebracht war. Uns kommt es ans den schließlichen Enderfolg an. Man muß sich ber diesen Dinescn auch weiter vor Augen halten, daß auch Ame rika an einem solchen Komvromiß politisch interessiert wäre inso fern als es bei einer Kredite,abe an Deutschland und einer damit verbundenen Verpflichtungstlausel zur Abtragung eines ge wissen Teiles dieser Kreditsumme zur Entschädigung an Frank reich der französischen Politik gegenüber sein Gesicht wahrte, also, wenn auch nur äußerlich, im Rahme» des- Bündnisses der Alliierten bliebe. Weiiergcheudc Verbindlichkeiten einzugebcn, lehnt Amerika bekanntlich ab. Es wird, zumal jetzt, keine euro päische, sonder» eine rein amerikanische Politik betreiben. Mau wird also damit rechnen können, daß unter einem starken Engagement von Amerika, um nicht zu sagen, unter amerikanischer Vermittlung, die Dinge in der Reparationsfrage wieder in Fluß kommen. Es sind diplomatische Etikettenfragen, wenn nun von Sen beteiligten Amtsstellen in Deutschland so wohl. wie in, Auslände das Vorbandensein solcher Bestrebungen abgestritlen wird. Derlei Vorgänge gelten diplomatisch-amtlich ers: dann als- vorbanden, wenn sie feierlich verbrieft und ge siegelt sind. Bis es soweit kgmint, muß die Entscheidung aber schon längst aefallen sei». Wir haben deshalb allen Grund, die Dinge, die sich gegenwärtig hinter der Szene abspielen,' mit größter Aufmerksamkeit zu verfolgen. Das wahre Gesicht Wilsons Noch nie hat ein führender Mann die Gutgläubigkeit eines Volkes, sowie die Erwartungen einer ganzen Welt bitterer lind ärger enttäuscht, als wie dies- der ehemalige Präsident der Ver einigten Staaten von Amerika getan hat. Die Rolle, die jener lei den FriedenSverhandliingen in Paris gespickt hat. war bis her in tiefes Dunkel gehüllt. Nur auf Vermutungen basierten vlb> die verschiedenen Wendungen, die von fast allen Seiten über Wilsons- Verhalten in der Oeffentlichkeit anftauchtcn. Aber immer mehr brach sich schließlich die Neberzengung Bahn, daß Wilson in Paris sich selbst und seine 14 Punte verraten habe. DiSs wird nun zur Gewißheit durch ein Buch, das- Wilsons Staatssekretär und langjähriger Mitarbeiter Lan sing unter dev: Titel „Die Friedensverhandinngcn" verösfentlicht hat. Durch eine Reihe von .,TimeS"-Artikeln ist uns ans diesen, Buche schon jetzt so viel bekannt geworden, daß das Bild des amerikanischen Präsidenten in wvh!begrii»detein Urteil vor uns steht. Und wahrhaftig — dieses Urteil Lansings reißt Wilson erbarmungslos von der Höhe herab, auf der zu stehen sich jener Mann selbst ciubildcte. Die Kardinalfrage der Lausingschen Ausführungen bezieh! sich aus die Preisgabe der Wilsoiischen Grundsätze von der Ge reckitigkcic nnier den Völkern und den Gränden, die den Prä sidenten zu einem Abfall von den in den 14 Punkten ausgestell ten Grundsätzen vergnlaßt haben. Kennzeichnend sür die psycho- lcg.ische Entwicklung zu dem inneren und äußerem Umfall Wil sons ist dabei die von Lauung besonders betonte Eitelkeit des Präsidenten, die durch die glänzenden Empsänge in Europa ins Uelermaß gesteigert, von den Franzosen und Engländern richtig erkannt und ttug anSgebentet wurde. Tic proiesiorale Verbohrt heit in den Gedanken eines weltumspannenden Völkerbundes, diese unheilbare Manie Wilsons-, war der Ausgangspunkt für die berechnenden und gerissenen Nealpoliiiker Lloyd George und Clcmeueeau, »m den amerikanischen Präsidenten vollständig ein,ulhülle». Für diese Idee gab Wilson alles aus der Hand und machte sich selbst zum Verräter an den von ihm proklamier ten Grundsätze!'. Darin» wirft Lansing dem Präsidenten in alle: Offenhei. vor, daß er als- Mann von hohen Grundsätzen einige von diesen geopfert habe, um die Annahme des Völker- bnndSverirages z» sichern. Er beschuldigt ihn, über die „ewigen Grundsätze der Gerechtigkeit" die Institution des Völkerbundes gesetzt zu habe». Außerdem ist Lansing der Meinung, daß die Gewährung aller Zugeständnisse an Elcmcncean. Lloyd George und Orlando niemals erfolgt wäre, wenn der Präsident nicht nc.cb Frankreich gegangen wäre. Diesem harten, aber sicherlich gerechten Urteil des einsti gen Mitarbeiter Wilsons baben nur nichts- hiiizuznfügeu. Vor den Augen der Welt und denen seines- eigenen Volkes ist Wilson bereits gerichtet, seine Rolle ist ans-, der Ruf, der seinen Taten folgt, hat ihn und seine Werke genügend gekennzeichnet. Das deutsche Volk aber — das- sei ihn, zur Warnung gesagt — bat bis i» die tiefsten Tiefen füllten müssen, was es- bedeutete, wenn viele, allzu viele einem solchen Manne sich auf Treu und Glau ben verschrieben batten. Erhöhte LersrrmHcn in der Angsstellteri- versicheruna Nach etiler Mitteilung und nach eine!» Vorschläge des Dlrektoriunis der Reichsversicherungc-anstalt sollen den gesetz gelenden Körperschaften Anträge zur BeschtußfassulN vorgclegt werden, die eine Erhöhung der Bezüge ans der Angestellrenver- sichcrnng borsehen. Diese Erweiterung der Leistungen muß auch bald erfolgen, d» erstens- die Bezüge aus der JnvaUden- und Hinterblieheneu-Velsicherling ganz wesentlich erhöht worden sind, besonders- durch das Gesetz vom 26. Dezember 1920, und zweitens die wirtschaftliche Lage der auf Unterstützung a»ge- wiisrnen Angestellieii eine Ausbesserung dringend erfordert. NU- der Erhöhung der Bezüge ist natürlich auch eine schärfere BeitrngSlcistuug btrbundcn. Was die Aufbesserung der Leibun gen im einzelnen betrifft, so soll zunächst für die Bemessung dcs- Ruhegeldcs und der Hinterbliebeilenreulen ein für alle Ge haltsklassen gleicher Grundbetrag zugrunde gelegt und diesem Betrage für jeden entrichteten Mouatc-beitrag ein nach der Höbe der Beiträge verschieden hoher Steigerungs-satz hinzugereclmet werden. Für das Ruhegeld sieht der Entwurf als- Gruiidbeirag den Betrag von jährlich 660 Mark vor. Entsprechend der Er höhung der Ruhegeldbezüge erhöhen sich auch die Witwen- und Waisenrenten. Für die Waiseubezüge sieht der Entwurf neben dcr sich aus den neuen Sätzen sür die Ruhegelder ergehenden Aufbesserung eine weitere bedeutende Erhöhung insofern vor, als- künftig als Halbwaisenrenten anstatt eines Fünftels der Witwenrente zwei Fünftel und als- Doppelwaisenrenten nu- stat' eines Drittels zwei Dritte, der Witwenrente gewährt werden sollen. Ferner ist eine erhebliche Erhöhung der für Heil- verfahrcuszwecke benötigten Mittel Porgesehen. Eine weitere Verbeferung schlägt der Entwurf für weibliche Versicherte vor. Nack' den gesetzliche» Bestimmungen wird weiblichen Versicherten beim Eintritt der Becnsslinfähigteii nach Ablauf von 60 Bci- tragsmonate» und vor Vollendung von 120 Beitragsmonaten ein Ruhegehalt gewährt, dessen Höhe nach den ersten Bcitrags- monatc» berechnet wird. Auch sür dieses- Ruhegeld soll ein Gruudbetrag von 360 Mack zugrunde gelegt werden. Außer dem sollen die Steigcrungssätze nicht nur der ersten 60 VcilragS- rnenate, sondern sämtlicher Beiträge in Ansatz kommen, die lüs zum Eintritt der Berufsniifähigkeit entrichtet worden sind. Durch diese Regelung wird gleichzeitig einer von den Angestell- tenvcrbänden ausgestellten Forderung entsprochen, und es er fahre» die den weiblichen Versicherten zugewendeten Sonder- lcistnngen eine erhebliche Erweiterung und Erhöhung. Vom Inkrafttreten des Gesetzes ab sollen auch den bereits Bezugsbe rechtigten die Grundbeiräge als Zn schuß zu den für sie fest gesetzten Ruhegeldern und Hiiiterhliehcneiihczügen gewährt werden. Der Anspruch auf Erstattung von Beiträgen für den Fall, daß der Versichernngsfall eintritt, ohne daß ein Anspruch auf Leistlingen geltend gemacht werden kann (ß 398 des Vcrsiche- rungsgesetzeß für Angcstelltel soll auch den Eltern und Groß eltern gewährt werden. Diese Mitteilungen werden in den Kreisen der versicherten Angestellten Genugtuung und Beruhi gung ans-lösen. Dcr Ausbau dcr Angestelltenversichernng und die Berücksichtigung mancher seit langer Zeit gehegten und be rechtigten Wünsche wird nun wohl die Opposition gegen die An- gestelltenvcrsicherung verstummen lassen. Auch von der vo» vielen Seiten geforderten Verschmelzung mit der Invaliden- und Hinterbliebenenversiclierung wird dann wohl nicht mehr die Rede sein. Die Nngeslelltenversicheruiig muß sich des Ver trauens dcr Versicherten erfreuen, dann wird sie auch gedeihen und den Angestellten zum Segen gereichen. Sch.
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