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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 12.04.1927
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1927-04-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19270412011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1927041201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1927041201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1927
- Monat1927-04
- Tag1927-04-12
- Monat1927-04
- Jahr1927
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 12.04.1927
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71.Jahr,««,. -»irr Dienolag, IS. April 19S? Gegründet 18SS vrabtanickritz, Mockrick««* V»«*»«« E«rni v,»ck»r - Samm»lmi«m»r, 2S 241 Nur iür Nackta«wrSck»> 20011 B-zugr-S-bühr «SLLL» - «Ük'^ uflrllunL ir»i Lau» 1L0 Mt. unaroeoübr. m wert»« na» «aldmart d«rr»n«i. die rinwalita» L» mn» drrll» AnMlgeivPr-IK: Lk« ^ VÄ"L' W.. . .. ->. . AustrAg» geaen Borau«I»«»abki>. lierlrnacbüli i«. Ausw. SckrMI«ilmia und Lanotmickist-itill»« M.rtevüraß« SS 42 Druck ». D«rlaa oon vtevick ck Nrtckardt tu Dr«»d«u Poftickeck-Konto IOSS Dr«»de« Nackbni» nur mit »ruilickrr Ouellrnanaabe i.^rerdnri Na»r »iliiilia tlnverlanalc Schnilstückr werden ntltil auibewak^ Fiasko der Abrüstungs-Vorkonferenz. Lerusung im Plauener Stresemann-Prvzetz. — Churchills große Elalrede im Unlerhause. Vertagung nach Ostern auf unbeskimmke geil. Auch über dl« Geeabrüstnug keine Einigung. Genf. 11. April. Der BorberettungSausschuß für die Ab. rüstungskonferenz setzte beute vormittag die Aussprache über die Frage der Seeabrllstuug sort. Zur Beratung stand der französische Vorschlag über die Begrenzung der Stärke der Kriegsflotten, der ein Kompromiß zwischen dem englischen Vorschläge, dir Begrenzung nach der Schisfszahl und der Tonnage der Schisfsklassen zu regeln, und dem ursprünglichen französischen Vorschlag auf die Gesamttonnage darstellt Als erster Redner teilte Lord Robert Cecil mit. daß die englische Regierung bereit sei. hinsichtlich einiger Punkte entgegenzukommen Was sedoch die Begrenzung der Stärke der Kriegsflotten anbelange. kSnne die englische Regierung den fr««zSsischen Kompromißvorschlag auch i« der legigen Fassung nicht auuehme». denn der Vorschlag würde «eder Hinsichtlich der Stärke der Schlachtschiffe «och ihrer Ausrüstung ein Wettrüsten verhindern. Er würde außer dem nicht ieneS Minimum an nationaler Sicherheit Eng land» »erdttrge«. auf die England zur Sicherstellung der Freiheit feiner Seewege Bedacht nehme» müsse. Der italienische Delegierte lehnte in einer Erklärung den französischen Kompromis,Vorschlag ebenfalls ab, und zwar weil er eine Unterscheidung zwischen Kolonial- und Hetmatflotte mache. Der Delegierte machte einen Gegenvorschlag. — Der französische Delegierte Paul voaconr erklärte, dem italienischen Einwanb würde kein unüberwindlicher Widerstand entgegenftehen. Den englischen Vorschlag aus Festsetzung der Tonnage der einzelnen Echtsfsklasfen könne die französische Delegation nicht an- nehmen. Zum französischen Kompromißvorschlage nahmen noch die Vertreter von Japan, den Vereinigten Staaten. Argen- tinicn, Chile und Südslawien das Wort. Sämtliche Redner sprachen vom großen Entgegenkommen, das Frank reich mit seinem heutigen Vorschläge bewiesen habe. lWTB» Genf, 11. April. Infolge der großen Gegensätze, die sich erneut in der heutigen Bormittagssitzung in der Frage der Beschränkung der Flottenabrttstungen innerhalb der Sb- rüstungökommtssion ergeben haben, ist da» au» dem Prä sidenten und den beiden Vizepräsidenten Lord Robert Cecil und Paul Boncour bestehende Bureau der Kom- Mission heute nachmittag zusamniengetreten. um zu beraten, ob e» nicht zweckmäßiger wäre, eine Vertagung der Verhand lungen der Kommission aus längere Zeit vorzunehmen. Zu Beginn der Nachinitings-Vollsitzung der Abrüstung», kommisston schlug dann der Präsident vor. die «eitereu Verhandlungen nach Oster« aus unbestimmte Zeit zu vertagen. Bi» Ostern sollen dir Ncstpunkte der Lustrüstung. sowie die Frage der internationalen Nontrolle der Rüstungen behandelt werden. Während der Osterferien soll dann da» Bureau der Kommission einen Bericht über die bisherige erste Lesung des KonventtonSentwnrses auSarbetten. Am DienStag nach Ostern soll dann die Kommission diesen Bericht entgegen» nehmen, die zweite Lesung deS KonventionSentwurseS aber auf unbestimmte Zeit vertagen. Der Präsident betonte, den einzelnen Regierungen müßte Gelegenheit zu einer Prüfung der bisherigen Ergebnisse der Verhandlungen der Abrüstungs kommission gegeben werden. Eine Diskussion über den Vor schlag des Präsidenten fand nicht statt. Die AbrttstungSkvmmission beendete sodann die Be ratungen über die Beschränkung der Flottcnabrnstnngen. Es wurden lediglich eine Reihe rein technischer Fragen von untergeordneter Bedeutung behandelt, so die Begrenzung der Kaliber der Echiffsgeschütze und der Torpedos, sowie die Festsetzung einer Altersgrenze sür die SchMSklasien. In der Di-kusston wieS Paul Voncour auf die Schwierigkeiten der Behandlung dieser Frage hin, solange man sich nicht darüber einig sei, ob die Schiffe, die die Schiffsgeschütze tragen sollen, beschränkt werden. Entsprechend dem Vorschläge deS Präsidenten wird die «orberciteube AbrüstunqSkommission nunmehr ihre Arbeiten bi» DounerStag-vor Ostern fortsetzen und am Dienstag nach Ostern zum letzten Male zur Entgegennahme deS Berichtes de» NnreauS über die erste Lesung zusammcntretcn. Hier aus wird sich die Kommission auf nnbestimmte Zeit vertagen. Die Einberufung zu einer neuen Tagung bleibt dem Bureau der AbrüstungSkommisfion Aderlässen. Die Begrün-ung -es Plauener Urteils. 10000 Mark Gel-firafe. iFür einen Tell der Leser wiederholt.) Plaue«, 11. April. Im Plauener Prozeß gegen den Rechtsanwalt Dr. Müller wegen Beleidigung des Reichs» außenmtnisterS Dr. Stresemann wurde nach mehrstündiger Beratung de» Gerichts Montag nachmittag folgende» Urteil verkündet: Der Angeklagte Dr. Mülle« wirb «ege« »fseutlicher Beleidigung uach de« 88 18S und SM de» StGB, zu Iliva» Reichsmark Geldstrafe, an dere« Stell» im Kalle der Uneinbringlichkeit 10ö Tage Gefängnis zu trete« habe«, »er» urteilt. Die Kosten des Verfahren» trägt der Angeklagte, der auch dem Nebenkläger erwachfene notwendige Auslagen zu erstatten hat. Dem Nebenkläger wird die Befugnis z«» gesprochen, in einer Anzahl von Zeitungen a«s Koste« deS Angeklagte« das Urteil z« veröffentliche«. Rechtsanwalt Müller legl Berufung ein. stzigner Drahtbericht der .Dresdner Nachrichten".) Plaue«, 11. April. Der Vorsitzende führt« in der münb- sichen Urteilsbegründung u. a. auS: Der Angeklagte hat ganz klar die Beschuldigung aus gesprochen, die Evaporator habe 1S20, zur Zeit de» ober- schlesischen Aufstandes. Kriegsmaterial an das damal» feind, liche Polen verschoben, und Dr. Stresemann habe in da» deswegen angestrengte Strafverfahren zugunsten der Gesell- schaft und ihres Chefs Litwtn etngegrifsen. SS »ird ei««m Minister, dem Repräsentanten Deutschlands vor de« AuS» lande, der Vorwurf der Begünstigung des Landesverrats ge macht. Dieser Vorwurf sollte den Minister Dr. Stresemann in der ganzen Welt unmöglich machen. Dab die Evaporator irgendeine Matertalsendung nach Polen hat gehen lasten, ist ln keiner Weise bewiesen. ES ist «icht der geringste Verdacht in diese« Hiuficht de- fteheu geblieben. Insbesondere hat da- Verschieben von Waggon» in den polnischen Korridor, was fa vorgekommen sein mag, in keiner Weise von den Zeugen mit der Evaporator in Verbindung gebracht werben können. SS bleibt nur der Fall der M Waggons, bei welchem die Umschreibung der schriftlichen Umtauschgcnehmigung nicht eingeholt worden ist. Daß e» sich im vorliegenden Falle um die Versendung von Kriegsmaterial gehandelt hat,, ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht erwiesen. Die Evaporator ist von jede« Verdacht in dieser Beziehung frei. Sie wußte gar nicht, welche Art Munition zur Versendung kam. Bemerkt werden mag. daß man in Verletzung der AuSflthriingSbcstimmunge» in keiner Weise eine Korr«ptio»Serschetn«»g sehen kann. Seinerzeit trat dann Litwin tn einem Brief an Stresemann heran, um ihn zu ersuchen, wegen der Aufhebung der Beschlagnahme beim ReichSwirtschafiS-mintster vorstellig zu werden. Dr. Stresemann hat erst auf Mahnung«« -er Eva- porator den bewußten Brief geschrieben. Dieser Brief be deutet nicht einen Einfluß aus ein Verfahren, geschweige denn enthält er ein Bestreben, ein Verfahren abzubiegen, wie der Angeklagte behauptet. A«S allen diese« Gründe« ergibt sich die völlige Haltlosig keit der ausgesprochenen Rorwürse. Daß der Vorwurf eine schwere Ehrenkränkung enthält, bedarf keiner weiteren Ausführung. ES liegt aus der Hand, daß sich der Angeklagte des Charakters dieser Ehrenkränkung vollkommen bewußt gewesen ist. Es liegt deshalb ein Ver gehen nach 8 186 vor. Auch die Frage der Oefsentlichkeit der Beleidigung hat das Gericht besaht. Wahrnehmung berech, tigter Interesse« kann dem Angeklagten nicht zngebilligt werben. Die Wohltat dieses Schutzes verwirkt dersenige, der eine Beleidigung ausspricht, um ein Strafverfahren gegen sich selbst herbetzustthren. wenn er etwas beweisen will. SS muß eine Rolle spiele», wer beleidigt ist. «eil der Schaden, der dnrch die Beleidigung eine» hervor» ragenden Mannes heroorgerufen wird, natürlich viel größer ist. als der, de« die Bcleidlgnng eines t« der Oefsentlichkeit nicht Hervortretenden verursacht. Ein KorrnptionSmtnister, wurde behauptet, ket Dr. Stresemann. DaS ist etwas ganz Ungeheuerliches, was eine außerordentliche Erschwerung der Handlung bedeutet. ES liegt eine gre«ze«lose Leichtsertigkeit vor, mit ber der Angeklagte auf unwahre Verdächtigungen etngegangen tst. Er. als Rechtsanwalt, mußt« wissen, wie mißtrauisch man solchen Sachen entgegentrrten muß. Die Frage, ob eine FreiheitSftrase ans,«erlege« sei, war ««ßerordcutlich schwer zu entscheiden. Die Grenze war sehr nahe. Aber voranzustclle« ist doch vor allem der GsflchtS« »unkt, daß ber Augcklagte nicht a«S «urdleu Motiven ge handelt hat. Nach «einer kleinen Vorstrafe liegt tn diesem Falle auch die erste größere Entgleisung vor, die sich der An geklagte bat zuschulden kommen lasten in seiner politischen Tätigkeit. Es tst auch nicht zu verkennen, daß er durch die Stellungnahme der Deutschen VolkSpartet, Ortsgruppe Plauen, sich tn einem Zustand der Reizung befand. Diese verschiedenen Momente haben das Gericht davon ab. gehalten, eine Freiheitsstrafe auSzuwerfcn.- ES war aber notwendig, mit Rücksicht ans den ungeheueren Schaden, den ber Angeklagte angertchtet hat. und aus die Schwere des Bor wurfs auf eine hohe Geldstrafe zu erkennen. DaS Gericht hat sich entschlosten, auch im Hinblick auf die nicht ungünstigen VermvgcnSverhältniffe deS Angeklagten die Höchstgeld» strafe auSzuwerfcn, die baS Gesetz znläßt. das find 10 llW M., elu Betrag, der noch nicht einmal besonders hoch erscheint sür eine solche Shrenkränknng. , Wie wir höre«, «ird der verurteilte Rechtsanwalt Dr. Müürr gegen da» Urteil ver «fnng einlegrn. Der Stoats» ««»alt ««ö der Nebe«kläger haben sich ihre Entscheid«»« Vor behalte». Die Lehren -es Plauener Prozesses. Das Plauener Gericht ha« sein Urteil gesprochen. Di« überaus hohe Geldstrafe, die eS dem Beleidiger Dr. Strese- manns auferlegt bat. beweist, daß es dem Antrag deS Staats- anwaliS entsprechend nicht nur eine formale Beleidigung lllr vorliegend erachtet hat. sondern daß nach dem Verbanb- lnnaSergcbnis die erhobene Beschuldigung auch demJnhalt nach iinaerechtlerilgl war. Daß komm» auch darin zum AuS- druck, daß neben der schweren Geldstrafe auch die Kosten de« Nebenklägers dem Angeklagten ausgebürdet werden. Ander seits bat das Gericht in der Erwäouna. daß dem RechtSanwalt Otto Müller ber subjektive gute Glaube bei Erhebung seiner Vorwürfe gegen Dr. Stresemann nicht abgcsprochen werden kann, von der Verhängung einer FreihettSstrase abgesehen. Die ganze Schwere seines Verdikts hat eS dafür bet -er Be- Messung der Geldstrafe zum Ausdruck gebracht, die entsprechend den Umständen zur höchsten wurde, die seit dem Umsturz in Vclcidigungsprozeklen überhaupt ausgesprochen worden ist. Der von der Verteidigung versuchte Wahrheitsbeweis, daß der RclchSanßcnminister In seiner amtlichen Tätig, kett durch Verquickung von Politik und Privatgeschäften der Korruption Vorschub geleistet habe, ist in den zwei wöchigen Plauener Verhandlungen tatsächlich zusammen gebrochen. Auch der Verteidiger R.-A. Nietzsch hat da» indirekt zugegeben durch die Art seines Plädoyers, das in der Hauptsache daraus hinauölief, für den Angeklagten die Wah- rung berechtigter Interessen in Anspruch zu nehmen. Man kann sich überhaupt des Eindrucks nicht erwehren, daß dieser ganze unerauicklikbe. politisch tn einem anderen StaatSwese» direkt unmögliche Prozeß nicht geführt worden wäre, wenn ber Angeklagte und seine Vertrauensleute das Material, auf das sie sich gestützt haben, etwas genauer ans seine Stichhaltigkeit geprüft hätten. Denn aus eigenem haben sie ko viel wie gar nichts gewußt, und was ihre Kronzeugen Knoll. Kranz und Müller vorzubringen hatten, erwies sich nicht als durch- schlagend gegenüber den überzeugenden Versicherungen deS Oberstleutnants a. D. Abel, des Masorö a. D. Seemann. deS RcichSkoinmistarS sür Schrottwirlschast Gompertz und deS früheren Reichskommissars sür die gesamte Eiienwirtschast Lennheim. Für daß Bewcisthema. nach dem Dr. Stresemann durch Eingreifen in ein Verfahren die ihm nahestehende Evaporatorgesellschast LitwinS bei der Verschiebung von Heeresgut tn das feindliche Polen unterstützt haben sollte, ist in allen diesen Bekundungen nichts wirklich Belastendes vor- gebracht morden. Um so mehr nahm der Angeklagte die Gelegenheit wahr, immer wieder auS den eigentlichen Prozeßgrenzcn auS- zubrechen und Zusammenhänge der Partetpolittk auS den ver- gangenen Jahren auszudecken, die Dr. Stresemann aus «ine Linie mit den sozialdemokratischen Barmatgönnern bringen sollten. Dazu dienten vor allem die mit HauSklatsch und Fa milientratsch reichlich umwobenen Schwanteerzählungen, die mehr noch als der wirkliche Prozeßgegenstanb darauf angelegt waren, den Außenminister in der Oeffentltchkett herabzuietzeu und ihn politisch zu erledigen. Eine unbefangene Beurteilung der Ergebnisse muß auch In dieser Hinsicht zu der Auffassung deS Gerichtes kommen, daß nichts erwiesen wurde, was die Be- leidigungen des Angeklagten sachlich rechtfertigen könnte, wenn auch manches von den teilweise oder ganz bewiesenen Behaup tungen des Angeklagten recht peinlich zu hören war. Wenn auch in diesen Dingen von einer so offenkundigen Verfilzung von Partetpolittk mit Privatgeschäften, wie sie tn ber Barmat. angelegenbeit zutage getreten ist. nicht die Rede sein kann, so hat sich doch wieder gezeigt, dab die im parlamentarischen System unvermeidliche Personalunion von Partei- führer und Staatsmann ihre Schattenseiten hat. Nur zu leicht gerät der Parteiführer, der auch sür die finanzielle Sicherstellung seiner Organisationen zu sorgen hat. in persön liche Abhängigkeit von politisierenden Gelüleuten. was seiner Stellung als Regterungßmitglted wenig zuträglich werben kann. Wenn sich auch Dr. Stresemann in dieser Zusammen arbeit mit Litwin persönlich die Hände rein gehalten hat. so bleibt eS doch eine unangenehme Vorstellung, daß sich dieser wenig sympathische Bcinahe-Kommerztenrat anderen gegen über solcher Beziehungen rühmen konnte und daß er gar als Beauftragter deutscher politischer Kreise mit unserem Todfeind Poincars verhandeln konnte. Ebensowenig einwandfrei scheint anderseits die Art und Weise, wie die Hauptzeugen des An- geklaaten in den Besitz ihres Belastungsmaterials gelangt sind. Die Aneignung von amtlichen Akten und der Kettenhandel da mit gegen bar ist eine unstatthafte Art des Kampfe- gegen parteipolitische Gegner, die verschwinden muß, wo immer sich auch die verführerische Gelegenheit dazu ergibt. Alles tn allem ist festzustclle». daß dem ReichSaußcnmtnister Dr. Stresemann in Plauen sein Recht geworden ist: nachdem wir zwei Wochen lang durch den Sumpf und Hast diese« Prozesses gewatet sind» kann also die deutsche Geschichte ohne weiteren Zwischenfall wieder ihren Laus nehmen. Neben der rein politischen Seite hat aber dieser Prozeß eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die sich aus BcleidigungS- prozeste überhaupt beziehen und ein Teilgebiet besten sind, was man in letzter Zeit als .Vertrauenskrise der Justiz" zu be- zeichnen pflegt. Bekannt ist der diesbezügliche Ausspruch de» Reichskanzler» Marx, der auch in Plauen wiederholt ein- geworsen wurde, baß er sich mit Beleidigungsklagen überhaupt
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