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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 19.12.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-12-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-192112196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19211219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19211219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-12
- Tag1921-12-19
- Monat1921-12
- Jahr1921
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Frankenberger Tageblatt Anzeiger Lieser Blatt erthSlt die amtsichen Bekanntmachungen der Amtshauvtmannschaft Flöha, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Frankenbera und der Gemeinde Niederwiesa. Herausgeber, Druck und Verlag: E. G. Rohberg (Inhaber Emst Rohberg jun.) in Frankenberg. — Verantwortlich für die Redaktion: Karl Liegert in Frankenberg. Montag den 18. Dezember ISA nachmittag* Die Zur Haushaltung und minderjährige zählende Ehefrau la Sie Lange Oer Lmeme Zrgs« var <lem «etcdrgrilcbt Die Plädoyers der Verteidiger Leipzig, 17.12. Der erste Verteidiger, der in Leipzig seinen Mandanten vertrat, war der Vertreter v. Jagow«, Rechtsanwalt Grünspach. Er weilt in längeren Ausführungen darauf hin, dah Jagow die Ziele Kapo», der niemanden «inweihte, nicht gekannt habe. Er hält auch die Nationalversammlung in den Kapptagen nicht mehr für rechtskrästig und sucht nachzuweisen, dah Jagow keine Führenolle im Kapp-Putsch gespielt habe. Er beantragt, v. Jagow von der Anklage des Hochverrat« freüu- sprechen oder das Verfahren gegen ihn auf Grund der Amnestie etnzustellen. Justizrat Görre«, der den Angeklagten v. Wangenheim ver tritt, erörtert ausführlich die staatsrechtliche Seite der Anklage und kommt zu der Ueberzeugung, dah der Hochoerratsparagraph nicht in Anwendung kommen könnte. Er legt dann weiter dar, dah eine Beteiligung Wangenheim» an politischen Aktionen gar nicht tn Frage gekommen sei, sondern dah der Angeklagte ledig, lich im Interesse de» Vaterlandes die Ernährung sichern wollte. Justtzrat Görre« schloß seine Ausführungen mit den Worten: „Sehen Sie in Herrn v. Wangenheim einen Hochverräter? Sehen Sie diesen Mcknn, der ein Edelmann vom Scheitel bis zur Sohle ist, ein Edelmann in geistiger Beziehung, der seine ganze Kryst ein Menschenalter dem Volke geopfert hat, der «in Freund des Volke« ist. Hätten wir viele Männer wie er ist, stände es besser um Deutschland, Ich beantrage den Freispruch für meinen Klienten.' Vie omcdmeirmgibettrebimgm M Oer Ssrtslvmicdewn- Man schreibt uns: Nachdem da« Reichsarbeitsministerium dem sozialpolitischen Ausschuh de» Reichstage» in der Form einer Denkschrift die on- geforderten Unterlagen zur Prüfung der Möglichkeit einer Ver einigung der Angestellten- mit der Invalidenversicherung zur Verfügung gestellt hat, hat der Ausschuß seine Beratungen über die Angestellten»«sicherungrreform wieder ausgenommen. Die Auffassungen der Parteien haben bereits ihren Niederschlag in zwei Anträgen gefunden, von denen der sozialdemokratische Antrag die Gleichstellung der Invaliden» mit d« Angestellten» kna-iMige kwigmtg in Oer DoneM-ge Washington, 16. 12. Nach der Kommissionssidung am Donnerstag vormittag wurde bekanntgegeben, dah die drei Zaupt- siottenmächte Großbritannien. Amerika und Japan tn der Flotten- trage zu einer Einigung gelangt sind. Großbritannien stellt vier Grohkamplschiffe der George-Klasse anher Dienst. Abgesehen von dieser Aenderuna bleibt der Hughesche Plan über den Flotten- feiertag in Kraft. Auch Japan nimmt die vorgeschlagene Ab rüstung in der Kriegsmartnefrage an, behält aber da» moderne Kriegsschiff .Mutsu'. Für die Befestigungsanlagen im Stillen Ozean bleibt der guo bestehen. In diese Abmachungen ist jedoch die Insel Hawai mit inbegriffen. Vie sitMa«iomiloiMinio»r.Kiltmtt MstMnen über unsere ZaUungsuuMMeik! Berln, 17. 12. Der deutschen Regierung ist in Beant wortung ihrer Note vom! 14. ds. Mts. folgende Mitteilung der Reparationskommission zugegangen: I „Die Reparationskommission hat die Note des Reichs kanzlers vom 14. Dezember empfangen, in welcher er be kannt gibt, daß die deutsche Regierung nicht m der Lage ist, die Raten der Jahresleistungen vollständig zu zahlen, welche nach dem Zahlungsplan am nächsten 15. Januar und 15. Februar fällig werden, und in welcher er die Reparations kommission bittet, sich mit der Stundung eines Teiles dieser Fälligkeiten einverstanden zu erklären. Die Reparatronskonv- Mission kann nur ihr Erstaunen darüber ausdrücken, daß sie in der Note des Reichskanzlers weder eine nähere Aw- ^abe über die Devisenbeträge findet, welche di« deutsch« Re gierung an jedem der Fälligkeitstage, am 15. Januar und am 15. Februar nächsten Jahres, zu liefern bereit sein würde, noch eine Erklärung darüber, welche Stundungst- frist erbeten wird, um den Rest des Betrages zu zahlen, noch da- Angebot von Garantien für die Zwischenzeit. So 'ange die Reparationskommission diese näheren Mitteilungen nicht erhalten hat, ist es ihr unmöglich, die Bitte der deutschen Regierung in Betracht zu ziehen oder zu prüfen. Die Reparationskommission stellt mit Bedauern fest, daß die Note des Reichskanzlers keine Angabe über die Maßnahmen enthält, welche er angewendet hat oder die er anzUwenden beabsich igt, um dem Wunsche der Reparationskommission in ihrer mündlichen Erklärung vom.13. November und in ihrer Note vom 2. Dezember 1921, auf welche die Kommission noch einmal ausdrücklich verweist, zu entsprechen. Dubois. John Bradbury." oder unbrauchbar gewordene Bücher können gegen eine geringe Gebühr ersetzt werden. Hat ein Arbeitnehmer bis zum 31. Ja nuar 1922 noch kein Steuerbuch erhalten, so hat der Arbeit geber beim Steuerabzug die Ermäßigungen vorläufig nach glaubhaften Angaben de» Arbeitnehmers vorzunehmen. Bemerkt der Steuerpflichtige unrichtige Eintragungen kn das Steuerbuch, vor allem bezüglich der Jahresgesamtermäßi- gung, so 'tut er gut, sofort bei der Gemeindebehörde, die das Buch ausgestellt hat, einen Antrag auf Berichtigung zu stellen. Die Berichtigung wird dann bei der nächsten Lohn zahlung, bei der das berechtigte Buch vorgelegt wird, berück- sich igt. Etwas anderes ist es, wenn sich etwa seit d em 20. Ok tober der Familienstand vergrößert ober verkeinert hat. Hier ist eine Berücksichtigung erst für das Jahr 1923 möglich, es sei denn, daß wenigstens 2 neue Personen, auf welche die Steuermäßigunz Anwendung findet, Hinzugeireten sind, und der Antrag .auf Berücksichtigung im 1. Kalenderoierteljahr gestellt wird. - Glaubt der Steuerpflichtige Anspruch auf die m gleicher Höhe wie für minderjährige Kinder vorgesehen« Ermäßigung für mittellose Angehörige zu heben, die von ihm unter halten werden — daß sie zu seinem Haushalt gehören, ist nicht erforderlich —, so muß er möglichst vor Beginn des Jahres 1922, spätestens jedoch bis zum 31. März 1922 für das Kalenderjahr bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Ergänzung der von der Eememdebehörde aus dem Steuer buch festgestellte JahreSgesamtermätzigung «inbringen. Wird der Antrag xach dem 1. Januar 1922 gestellt, so erfolgt die Berücksichtigung erst von der Lohnzahlung ab, bei der das ergänzte Steuerbuch vorgelegt wird. Die gleichen Be stimmungen gelten für den Fall, daß ein Steuerpflichtiger Nachweisen kann, daß seine jährlichen Werbungskosten den Betrag von 1800 Mark um wenigstens 150 Mark über steigen. ' Auf die praktische VornahMe des Steuerabzuges wird in einem nachfolgenden Artikel eingegangen werden. Lie SiMtr»üch«r, Ihre AnSstell««si v«d Berichtigung Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich vvn seiner Ge- meindedehörde vor Beginn eines jeden Kalenderjahres oder vor Beginn eines Dienstverhältnisses ein Steuerbuch auf stellen zu .lassen. Di« Gemeindebehörde hat für sämtliche zurzeit der Personenstandsaufnahme — in diesem Jahre am LO. Oktober — in ihrem Bezirk« sich aushaltenden Arbeit nehmer die Steuerbücher auszuschreiben, ohne Rücksicht darauf, ob dies« in einem Arbertsverhältnis stehen odet nicht. Auf der Dörderseite des Steuerbuch«; werden die erforderlichen Angaben über die Person d«s Arbeitnehmers sowie die Steuer ermäßigungen verzeichnet. Die Zustellung der Steuerbücher kann nach Wahl der Gemeindebehörde durch deren Außen- diettstversonal oder durch di« Post oder auf Antrag der Arbeitgeber hin durch deren Vermittelung erfolgen. Andern falls müssen dick StMerpfllch'igen die'die Büchet auf Grund «iEdMtli<^' BflvnnMafE Die AusMung per SkEbd" geschieht EMtM Ber^E gegangene ZoWtmrrttcdr kmsule im K«l«t> IS. 12. Ler O. <L M. bringt aULMrliche Daten über die Auslandseinkäufe der sowjetrussischen Han delsdelegation in England, Schweden, Finnland und Lettland. In den ersten 9 Monaten ds. Js. hat die allrussisch« Ge nossenschaft für Rechnung der Sowjetregierung in Eng land für 4064207 Pfund Sterling Waren eingekauft, in erster Linie Tuch, Lebensmittel, landwirtschaftliche Maschinen und »Gerätschaften, Saaten, medizinisch« und chemische Er zeugnisse. Die Handelsdelegation in Schweden hat vom 1. Ja- ftuar bis 1. Oktober 28 353 Tonnen Waren im Werte von 12128 738 Goldmbel eingekauft und nach Rußland befördert. Die Handelsdelegation im Außenhandelskommissariat in Finn land hatte bis zum 1. November 10 500000 Kilo Papieck, 3 217 000 Kilo Kartons, 500000 Kilo Zellulose, 250 000 Erbsen, 22000 Kilo Fett, 244 000 Stück Aerte eingekauft. Außerdem hat sie große Bestellungen an Lebensrnitteln und Sohlleder für die karelische Staatskommune gemacht. Die Außenh andelsdelegatton in Lettland hat vom 1. Oktober 1920 bis 1. Oktober 1921 Waren im Werte von 5 003 822 Goldmbel eingekauft und Waren im Werte von 1570749 Goldmbel verkauft. 72 Prozent des gesamten Einkaufs sielen auf Lebensmittel, 27 Prozent aus Samen und Saaten. Ver kauft wurden Hanf, Flachs und NaMa-Produkte. Der Remnbng I» reiner enckgüiiiae» form («SltÄ vom r. 1922.) Am 1. Januar 1922 tritt des Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn vom 1. Juli 1921 Hr Ktäft Md mit ihm die " Durchführungsbestimmungen vom 3. DezeM- . bet 1921. Di« bisher erlassenen Bestim ¬ mungen und Emzelversügungen, die mit ' ! diesen nicht übereinstimmen, verlieren da ¬ mit ihre Gültigkeit. Es ist daher für jeden Lohn- und Gehaltsempfänger (An- >estellten, Beamten, Arbeiter) wie für eden Arbeitgeber gleicherweise von Interesse ich über die.endgültige Regelung des Steuerabzuges zusammenfassend zu unter richten. . Wer wirk vom Ctmerobms betroffen? Dem Steuerabzug sind sämtliche in privatem oder öffent lichem Dienst beschäftigte oder angestellte Personen in bezug ttuf all« . Einkünfte, die sie aus dieser Beschäftigung oder Anstellung beziehen unterworfen. Es ist gleichgültig, ob die Einkünfte aus Geld oder aus Natural- oder aus Sach bezügen: wie freier Wonung, freier Verpflegung, freier Klei dung, Deputaten usw., deren Geldwert von den Landes- fmanzämtern oder Finanzämtern festgesetzt ist, bestehen, und es spielt keiNe Rolle, ob sich der „Arbeitslohn" aus E«Haltern, Pensionen, Wartegeldern, Gratifikationen oder ähnlichen Be zügen zusammensetzt. Auch die Vergütungen für Ueberstun- den, Ueberschichten, Sonntagsarbeit Nebenbeschäftigung usw., unterliegen dem Steuerabzug. ! . Dagegen werden vom Steuerabzug nicht betroffen die öffentlichen Beamten gewährten DienstaufMandsentschädi- gungen, ebenso nicht die Aufwandsentschädigungen an Ar beiter und privaie Gehaltsempfänger, soweit ihr Betrag den erforderlichen Aufwand nicht übersteigt. Ferner nicht die Verstümmelung»- und anderen Zulagen und Versorgungs- gebühmisse ehemaliger Soldaten und ihrer Hinterbliebenen; Md endlich nicht die Bezüge aus einer Krankenversicherung, sowie öffentlichen Unterstützungen, die wegen Hilfsbedürftig- keit gewährt werden. i . i / Wie Wirtz der Sleverabzng berechnet? Bei allen Arbeitslöhnen wird ohne Rücksicht auf deren Lühe ein einheitlicher Betrag von 10 v. H. einbehalten. Dieser Betrag ermäßigt sich um folgende Sätze: Kinder -- diese allerdings Mr im Meck von nicht mehr als 17 Jahren — werden bei dem Haushaltungsvorständ auch dann berücksichtigt, wenn sie selber Arbeitslohn beziehen und daher ihrerseits ebenfalls-Anspruch aut Ermäßigung haben. Auf die mittellosen Angehörigen wird im weiteren Ver lauf dieser Darstellung noch «ingegmigen werden. Bei Akkord arbeit oder Entlohnung nach der fertizgestellten Arbeit, kann anstelle der obengenannten Ermäßigungen eine feste Ermäßi- gung M 4 v. H. des Arbeitslohnes treten, so daß in diesem Falle deck Steuerabzug nicht 10 sondern 6 v. H. beträgt. Sind Akkord- und Zeitlöhne miteinander verewigt, so werden die Ermäßigungen nur bei Zeitlohn angewandt, während vom Akkordlohn volle 10 Prozent abgezogen werden. Auch bei Nebenbezügen des Arbeitnehmers wie Gratifikationen oder ähnlichen einmaligen Einnahmen wird der volle Steuer- «bMg ohne Ermäßigungen vockgenommen. Der nach Berück- stchtigungder Ermäßigungen einzubehaltende Betrag ist auf 10 Pf. nckch unten abzurunden. , Im Hauotausschuß des Reichstages wurde am Sonn abend der Etat zur Ausführung des Fnedensvertrages beraten, wobei der Staatssekretär Schröder eine Reihe vertraulicher Mitteilungen machte. Nach dem Londoner Ultimatum haben wir 2 Milliarden Goldmark in vier Vierteljahresraten fest zu zahlen, zweitens jährlich 20 Prozent des Wertes der deutschen Ausfuhr, ein« Leistung, die sich nach den Ziffern der Ausfuhr von 1920 auf 13 Milliarden Goldmark belaufe. Dazu treten aber noch an weiteren Reparationsausgaden, Be- atzungskosten usw. größere Beträge, so daß die Ausgaben sich ür das kommende Jahr im ordentlichen Haushalt auf 95 Mil- iarden, im Aeußerordentlichen Haushalt auf 17 Milliarden teilen. Dabei sind die Zahlen für das Rechnungsjahr 1921 nfolge des Ausfalls der variablen Vierteljahrsraten vom 15. Mai Md 15. August geringer als die der kommenden Jahre. Beim Etat des ReichsministeriütnS des Innern teilte der Regierungsvertreter mit, daß sich die Hessische Regierung vielfach über unfreundliche Behandlung seitens Frankreichs beschwert habe. Beispielsweise könne der deutsche Unterricht nicht frei erteilt werden. Das Lyzeum in Mainz lzat den Franzosen eingeräumt werden müssen. In Aachen ist das Gymnasium und außerdem noch eine Volksschule für französische Kinder beschlagnahmt worden. sireäite «er amttcbm c«n«»inrcbrN Der Reichsiausschuß der deutschen Landwirtschaft, der in Berlin,fu einer Tagung zusammengetreten ist, saßt« in der Vollversammlung zur Frage der Teilnahme der Landwirt schaft an der Kreditattion einen hochbedeutsamen Beschluß, M deM es u. a. heißt: - . „.Friedensvertrag und Londoner Ultimatum legen dem deutschen Volke Unmögliches auf. Hier hat die geschlossene und gemeinsäme Tätigkeit der deutschen Landwirtschaft eln- Msetzen, um Rettung zu bringen. Dieses Hilfswerk aus sich selbst heraus aufzubauen und hierfür große Mittel auf- .tubringen, ist die deutsche Landwirtschaft bereit! Sie wird Einrichtungen treffen, die dem Einzelnen Last und Risiko trag bar machen helfen. Die Ausführung hat die Landwirtschaft durch ihre berufenen Organe — die Landwirtschaftskammern - zu übernehmen, denen die hierzu notwendigen Befugnisse zu übertragen sind. Jeder staatliche Zwang r^uß ausgeschlossen bleiben. Dem schon in Nutzung besindliuM Boden muß abgevungen werden,-war irgend möglich ist. Die Durchführung ist nur möglich, wenn die Negierung die grundlegenden Voraussetzungen hierfür schafft: Tatsächliche Sicherung rGn Person und Eigentum, wirksamer Schutz des landwirtschaftlichen Betriebes gegen störende Eingriffe, aus reichende und rechtzeitige Versorgung der Landwirtschaft mit , künstlichem Dünger und anderen Produktionsmitteln. Maß- ! nahmen zur Deckung des landwirtschaftlich«! Arbciterbedarfs. § Ein geeigneter Weg ist die steuerliche Berücksichtigung von Eigenkapital, das der Landwirt zur dauernden und nach- , haltigen Steigerung du» Ertrage« in der eigenen Wirtschaft aufwendet." j Bei <s1undtN- lohn für je 2 ange fangene oder volle Stunden Bei Tagelvhn Bei Wochen- lohn Bei Monatr- lohn Bet Jahres gehalt FürKArbeit. nehm« selber und für sein« je o,io Ehefrau.... 0,40 2,40 10- 120,- Für i«d. min derjährige Kind und für den Arbeit- nehmer selber al» Wer- bungslosteN. je 0,10 0,60 S.KO 15,- 180,-
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