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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 28.03.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-03-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190803281
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19080328
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19080328
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1908
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Erscheint Dienst^,, Donner»!«, nnd Sonnabend und wird ,« Abend vorher aurgegeben und versendet, vierteljahrrpret» I Morl 20 Pfennige aurschlteblich Boten» und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstalten angenommen. ichklllllltt Inserate werbe» mit 10 Pfennige« für die »-gespalten« korputjeile berechnet und bi» mittag» 12 Uhr de» dem Dag« de» Erscheinen» vorhergehenden Tage» angenommen. Für Nachwei» und Offerten »Annahme tO Psennige ExiragebUhr. Fernsprech. Anschluh Nr. l2. für Zschopau Mund Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. ^ 38. Sonnabend, den 28. März 1968. 76. Jahrgang. Pferdevvrmnsterung betreffend. Die in 8 1 der Pfcrdeaushcbungsvorschrift vom 22. Juni 1902 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1902 Seite 201 flg.) vorgcschriebcncr Pserdcvormusterung findet im Bezirke der Kön'gl. Amtshauptmannschaft Flöha für die Musterungsperiodc 1. April 1908 bis 30. September 1909 in der Zeit vom ». bis mit 28. April d. Jahres statt. Der Zeitpunkt der Vormusterung der Pferde eines jeden Ortes und Gutsbczirkcs wird seitens der Vorstände der Gemeinden bczw. Gutsbczirke noch bekannt gegeben werden. Jeder Pferdcbesitzer ist verpflichtet, zu den festgesetzten Vormusterungsterminen aus dem von der Ortsbehörde bestimmten Platze seine sämtlichen Pferde pünktlich vor zuführen mit Ausnahme a) der unter vier Jahre alten Pferde, d) der Hengste, a) der Stuten, die entweder hochtragend*) sind oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben, <l) der Vollblutstuten, die im „Allgemeinen deutschen Gestütbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten Listen eingetragen und von einem Vollbluthcngst laut Dockschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, e) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, f) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, g) der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, l») der Pferde, welche bei einer früheren in der betreffenden Ortschaft ab gehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden find**), i) der Pferde unter 1,50 Meter Bandmaß. Außerdem ist der Krcishauptmann und bei besonderer Dringlichkeit auch der Amts- hauptmann befugt, unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung cin- treten zu lassen. Etwaige hierauf zielende Gesuche sind nach Bekanntgabe des Mustcrungstermincs unter genauer Angabe der Gründe bei der Ortsbehörde anzubringen und von derselben unter Begutachtung an die unterzeichnet« Königl. Amtshauptmannschaft einzureiche». Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: 1. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltene» Pferde; 2. Beamte im Reichs- und Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerztc und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes an dem Tage der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde; 3. die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdczahl, welche von ihnen zur Beförderung der Post kontraktmäßig gehalten werden muß; 4. die Königlichen Staatsgestllte; 5. die städtischen Berufsfcucrwchrcn. Die Pferde sind ohne Decke und ohne Geschirre auf Trense mit zwei Zügeln vorzuführen. Die Hufe der vorzuführcnden Pferde sind zu reinigen, aber nicht zu schmieren. Zu der Vorführung der Pferde sind nur erwachsene Personen zu verwenden. Pferdcbesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder nicht vollzählig zu dem bestimmten Zeitpunkte vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Koste» die zwangsweise Hcrbcischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Da es im Interesse aller Beteiligten, auch der Pserdebesitzer selbst liegt, die Vor- ulusterung der Pferde auf das geringste Zeitmaß z» beschränken, so ist allen seitens der Ortsochördcn erteilten Anordnungen genau und Pünktlich nachzukommcn, wie auch allgemein den während der Vorführung der Pferde zur Aufrechterhaltung der Ordnung ausgestellten Polizeiorgancn unweigerlich Folge zu leiste». Den Tierärzten, den Bcschlagschmiedcn und den Pferdebcsitzcrn wird die Teil nahme an der Vormustcrung empfohlen. Die Vormustcrungcn bieten die beste Gelegenheit um durch Besprechungen der Kommissare mit den Pferdcbcsitzern die letzteren über die Pferdezucht und das sowohl im Interesse der Militärverwaltung, als auch der Pserdebesitzer liegende Zuchtzicl auf» zuklären. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend getroffenen Anordnungen werden gemäß 8 27 des Gesetzes über die Kricgsleistungcn vom 13. Juni 1873 mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder entsprechender Haststrafe bestraft werden. Gegenwärtige Bekantmachung ist sofort in jeder Stadt und Gemeinde auf orts übliche Weise zur Kenntnis der Pserdebesitzer zu bringen. Flöha, am 24. März 1908. Königliche Amtshauptmannschaft. „ *) Als dochtragend sind Linien zu betrachten, deren Absohlen innerhalb der nächsten vier Woche» z» erwarten ist. „Vorübergehend kriegSunbrauchbaren" sind von der Vorführung nicht befreit Maßregeln inr Kedänillfling der Klnllans delr. Die Unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft weist die Besitzer von Obst banmen erneut aus die ihnen obliegende Verpflichtung hin, diese Bäume auf das der Blutlaus zu untersuchen und eventuell die Vertilgung dieses Schädlings energisch zu betreiben. lieber das Viesen der BlutlauS und die wirksamsten Bekämpfungs- Methoden enthalten die in den Gemeindeämtern und Schulen aushängcnden Plakate das Nötige. Hiernach ist die Blutlaus am leichtesten und wirksamsten im Frühjahr« (m der Zeit bis mit Mat, in der der blattlose Zustand der Bäume das Erkennen der befallenen Stellen besonders erleichtert) zu bekämpfen und ist deshalb den Besitzern der durch die Blutlaus gefährdeten Obstbäume (als solche kommen die Aepfclbäume und in geringerem Grade auch die Birnbäume in Betracht) anzuempfehlcn, sofort mit der Untersuchung der betreffenden Bäume zu beginnen. Die Ortspolizcibchörden und übrigen Polizeiorgane erhalte» Anweisung, über die Befolgung vorstehender Anordnungen zu wachen und Zuwiderhandlungen anher anzuzeigen. Auch wird sofortiger Anzeigecrstattung in solchen Fällen entgegengesehen, wenn die Blutlaus auftretcn oder schon ein Verdacht des Auftretens derselben be gründet sein sollte. Die Königliche Amtshauptmannschaft behält sich vor, mit der Revision der ge fährdeten Obstbäume einen Sachverständigen zu beauftragen. Flöha, am 23. März 1908. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Das Schulgeld auf das 1. Vierteljahr 1968 ist am 31. März, die Brandversicherungsdeitriige auf den 1. Termin und das Pachtgeld für die städtischen Felver, Wiesen, Gärten nnd Plätze auf das Pacht jahr 1967/68 sind am 1. April dss. Js. zu bezahlen. Die Brandversicherungsbciträge werden für die Gebäude nach I Pfennig, für die industriellen und landwirtschaftlichen Betriebsgegenstände »ach t>/, Pfennig auf jede Versicherungscinhcit erhoben. Zschopau, den 27. März 1908. Der Ttadtrat. Oeffentliche Prüfung in der Fortbildungs schule zu Zschopau Montag, den 3V. März, nachm. 4-0 Uhr. Prüfungsordnung: 4-4.20; Kl. In: Herr Rudert. 4.20— 4.4<>: Kl Id: Herr Springer. 4.ä0-b.<x>: Kl. Ila: Herr Kliche. 5.00—5.20: Kl. Ild: Herr Gaumitz. 5.20— 5.40: Kl. lila: Herr Aucrswald. 5.40-6.00: Kl. llld: Herr Baldaus-Rümmlcr. Die Prüfung der Mittwochs-Abteilung findet Mittwoch, den ÄS. März, nachm. 2—2 3» Uhr im Zimmer Nr. 22 statt. Die Mitglieder der geehrten Behörden, die Eltern, Lehrherren und Pfleger der Schüler, sowie alle Freunde und Gönner der Schule werden hierdurch ergebenst eingeladen, die Prüfung mit ihrer Gegenwart zu beehren. Zschopau, den 20. März 1908. Das Lehrerkollegium. Bergmann kLvkrslvksosvbalo ru LscdopLU. Die Ausstellung der im verflossenen Schuljahre gefertigten Schülerarbeiten findet im Zeichensaale der Bürgerschule statt Sonntag, den 29. März, vorm. V-I1 - v-1 Uhr, nachm. 2-5Uhr und Montag, den 39. März, nachm. 2—6 Uhr. Zur Besichtigung ladet ergebenst ein Zschopau, den 20. März 1908. Das Direktorium. Vetter. Bergmann. Neffkiitliilie Miifiing in im KMklMiilk !« M«M Sonntag, den 29. März, dorm. Vsll-V-I Uhr im Saale der Bürgerschule. Prüfungsordnung: 10.80—10.50: Kl. III: Deutsch: Herr Wüstner. 10.50- 11.10: Kl. HI: Erdkunde: Herr Gaumitz. 11.10— 11.30: Kl. II: Buchführung: Herr Auerswald. 11.30—11.50: Kl. II: Französisch: Herr Gcskc. 11.50— 12.10: Kl- I: Rechnen: Herr Butze. 12.10— 12.80: Kl. I: Englisch: Herr Wiistner Darauf: Entlassung der abgehenden Handelsschüler. Die geehrten städtischen Kollegien, der HandelsschulauSschuß, die Eltern, Lehr herren und Pfleger der Schüler, insbesondere die Mitglieder des Kaufmännischen Vereins, sowie alle Freunde und Gönner der Schule werde» hierdurch ergebenst ein- geladcn, die Prüfung mit ihrer Gegenwart zu beehren. Zschopau, den 20. März 1908. Das Lchrcrkollcgiu m. Bergmann. In Gemäßheit der bestehende» Vorschriften werden alle Personen, welche am hiesigen Orte ihre Einkommensteuerpflicht oder ihre ErgänzungSsteuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber bis jetzt die Steuerzcttel nicht haben behändigt werden können, hiermit aufgcfordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergcbnisscs sich bei der hiesigen Gemeindebehörde zu melden. Dittmannsdorf, 25. März 1908. Der Gemeindevorftand. Kunze.
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