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Hohensteiner Tageblatt : 26.05.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-05-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188705264
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18870526
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18870526
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1887
- Monat1887-05
- Tag1887-05-26
- Monat1887-05
- Jahr1887
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 26.05.1887
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MMeimr Tageblatt. Ins«»««. j-dcn Wochentag abends für den folgenden U f »»»TT' nehmen die Expedition bis Borminag N Tag und koste! vierteljährlich durch die ' ' v Uhr, sowie die Austräger, desgleichen alle Expedition und durch die Träger Mk. I.2S, Annoncen-Expedilionen »u Originalpreisen durch die Post M. l.50 frei ins HauS. ' entgegen. WHm-ßrW NtckiiDitz, Abttj-LkckWlbitz, ßersösrs, HnMrf, LUgil, Lavgtiibkrg, Külkc», Ntiiisöorf, MWranö, 8l!balh, ArOerg, Ursprükg, Bervs-ölf, WtnW, Tirschheim, MhschnDptl, HöttkNWi!- lt. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Ltadtraths zu Hohenstein. Nr. 118. Donnerstag, den 26. Akai 1887. 37. Jahrgang. Witterunas-Ausstcht auf Donnerstag, den 26. Mair Mäßiger Südost, ziemlich heiteres, meist trockenes und etwas wärmeres Wetter. iorgen finden die ersten Lesungen der Zucker- Der Reichstag crtheilte heute zunächst der Rech icMammcr für 84/85 steuervorlage und des Gesetzes betreffend die Aende- Rechnungscommisfiou rnngcher deutschen Postdampferlinien, -sowie die dritten ng. Dann überwies Lesungen des Quartierleistungsgesetzes, und des Kabel ¬ schutzvertrages statt. Werden diese Gegenstände sämmt- lich morgen erledigt, dann wird das Haus gemäß den Vorschlag des Präsidenten seine Pfingstferien be ginnen, die bis zum 7. Juni dauern werden. Sitzung des Reichstages. Berlin, 24. Mai. Pfingst-Ertrazug von Glauchau nach Dresden Sonnabend, den 26. Mai 1887, Bekanntmachung. Da in hiesiger Gemeinde die Ortspolizeidienerstelle neu zu besetzen ist, werden etwaige darauf reflektirendc Bewerber aufgeforoert, ihre diesbezügl. Ge suche und Atteste bis Ende des 28. Mai auf hiesigem Gemeindeamte cin- zureichen und sich daselbst vorstellig zu machen. Hermsdorf, den 25. Mai 1887. Der Gemeinde-Vorstand d a s e l b st. Götze. ab Glauchau 10 Uhr 45 Min. abends, „ Hohenstein Ernstthal 11 „ 82 „ in Dresden-Altstadt 4 „ 20 „ früh (29. Mai). Rückfahrt mit den gewöhnlichen Personenzügcn bis mit Freitag, den 8. Juni d. I. Billetpreise für Hin- und Rückfahrt: von Glauchau und Hohen stein-Ernstthal II. El. 5,00 ^., III. El. 3,50 Fahrtunterbrechung ist un zulässig. Billetverkauf von Freitag, den 27. Mai ab. In Dresden Anschluß nach der Sächsischen Schweiz. Dresden, am 16. Mai 1887. Königliche Hkimckirtttion der sächsischen AMtiseMnen. ung in der von der Commission vorgeschlagcncn Fassung genehmigt. Damit war die Tagesordnung erschöpft. nung der Kaffe der Oberrcchnungskammcr auf Grund des Berichts, -der ohne Besprechung die Entlastung. das Hans den Bericht der Reichsschuldencommission ebenfalls ohne Erörterung der Rcchnungscommiffion und verweigerte auf Antrag der Geschüstsordnungs- eommission, die Genehmigung zur Einleitung des strafrechtlichen Verfahrens wegen Beleidigung gegen den Abg. Grad zu crtheilen. Die zweite Lesung des Gesetzes über die Unfall versicherung der bei Bauten beschäftigten Arbeiter führte bei tz. 4, welcher die Hauptbestimmung der Vorlage enthält zu einer Debatte. Der Paragraph, bezeichnet die verschiedenen Arten der Bauarbeiten, bei denen die Versicherung der Beschäftigten nach diesem Gesetze erfolgt, und die Bezeichnung der Personen bezw. Cor- porationcn oder Verbände, durch welche die Ver sicherung zu erfolgen hat. Abg. Barth (freisinnig) machte darauf aufmerksam, daß nach diesem Gesetz die Unternehmer gar keinen Antheil an der Verwaltung, sondern nur eine Prämie an die Versicherungsgesell schaften zu bezahlen haben, wofür sie den Beiriebsge- nosscnschasten wie den Arbeitern gegenüber jeder Ver pflichtung übcrhoben seien. Seine Freunde könnten für das Gesetz mit dieser Bestimmung nicht einlreten, da sie dieselbe sür unzweckmäßig und unpraktisch hielten. Staatssekretär v. Bötticher erwiderte, er erkenne an, Togesgrschichte. Hohenstein, 25. Mai. Deutsches Reich. Berlin, 24. Mai. Der Be- schlußxder Branntweinsteuer-Commission bei den Ver handlungen über die Nachsteuer von dem Ausschluß der Ocffcutlichkeit abzusehen, ist überall mit großer Befriedigung ausgenommen worden. Der Widerspruch, der sich gegen die Geheimhaltung der Commissions beschlüsse über diese Angelegenheit erhoben, war keines wegs allein ans den Kreisen Derer gekommen, denen es am liebsten wäre, wenn das Branntwcinsteuerge- setz überhaupt nicht zu Staude käme. Auch von Per sönlichkeiten, die aus ihren Wünschen nach einer hohen Besteuerung des Branntweins niemals ein Hehl ge macht, konnte man Ausdrücke der Verwunderung über den Vorschlag der Commission hören, und auch von dieser Seite wurde vollste Oeffentlichkeit für eine Frage gefordert, die wie die neue Branntweinsteuer, so tief m unsere bisherigen wirthschaftlichen Verhältnisse ein schneiden wird. Der Beschluß der Commission, die Angelegenheit nunmehr in der ersten Sitzung der Com mission, also unmittelbar vor der zweiten Lesung der Vorlage im Plenum, öffentlich zur Verhandlung zu bringen, findet, so weit sich erkennen läßt, Zustim mung. Der Speculation wird so die Möglichkeit, die Beschlüsse der Commission sür ihre Zwecke aus- zubenten, in ganz erheblicher Weise beschränkt. Der Beschluß der Commission, den Brennern Rcctifications- apparate auf Kosten des Reichs zu liefern, soll in der Commission gleichfalls bei der zweiten Lesung wieder beseitigt werden. Auch die Zurückziehung dieses Vorschlages wird auf Zustimmung zu rechnen haben. Zu dem letzten Bericht über die Branntwein steuer-Commission ist noch folgende, für weite Kreise interessante Episode nachzutragen: Bei Berathung des 8 10 wurde vom Abgeordneten Duvigncau die An frage an die Vertreter der'Bundesregierungen rcsp. an den Herrn Minister gestellt: wie es zu verstehen sei, daß der erzeugte Branntwein von der Steuerbe hörde nach Menge und Stärke festgestellt werden soll. Es sei in weiten Kreisen der Wunsch bestehend, baß die Menge künftig nicht nach dem Maße (Liter), son dern nach dem Gewicht (Kilo) sestgestcllt werde, wie daß man beim ersten Eintritt in die UnfallversiHernugs- gesctzgebung Zweifel habe hegen können, ob der cin- gcschlagenc Weg zum Ziele führen werde; heute aber werde Niemand mehr, der die Entwicklung der Unfall gesetzgebung verfolgt habe, zu der Ucberzeugung ge langen können, daß die Organisation undurchführbar sei und den Erfolg vermissen lasse. 'Auch habe der Vorredner keinen besseren Weg vorgeschlagen. .Die Verschiedenheit der Organisation, welche dieser Gesetz entwurf beantrage, von derjenigen in den früheren Unfallgesctzcn sei in der Sache selbst begründet und von der großen Mehrheit der Commission gebilligt worden. Der Minister schloß mit der Hoffnung, daß auch dieses Gesetz zur Vervollkommnung unserer Un- sallversicherung beitragen werde. Nachdem noch der Abg. Schrader (sreisinnig) seine Bedenken in ähnlicher Weise wie sein politischer Freund Barth auf die Rede des Ministers im Einzelnen eingehend anseinander gesetzt und dem Gesche vorgeworfcn hatte, daß cs immer mehr aus den Weg einer staatlichen Versorgung an Stelle der Thätigkcit der Berufsgenossenschaften führe, wurde, da sich von den anderen Fractioncn Niemand zum Worte meldete, 8 4 unverändert ge nehmigt. Der Rest der Vorlage wurde mit einer ge ringen Acndcrung des 8 7 ohne wesentliche Besprech- dies schon zum größten Theile im großen Spiritus geschäft, so wie seitens der Steuerbehörde bei dem Export von Spiritus geschehe. Als Begründung dieses Wunsches genüge die Thatsache, daß Spiritus bei ver schiedenen Temperaturgraden eine verschiedene räum liche Ausdehnung habe, also je nachdem größeres oder kleineres Ausniaß ergebe, während das Gewicht das gleiche bleibe. Vom Rcgierungstische wurde bestätigt, daß allerdings die Meinung der Bundesregierungen dahin gehe, daß die Ermittlung der Menge des Spiri tus nach dem Gewicht erfolgen solle, welches dann behufs Erhebung der Steuer umzurcchnen sei. Diese Erklärung wurde als Erledigung des Antrages an genommen und es wurde weiter vom Aba. Duvigncau beantragt, daß dieselbe ausdrücklich in's Protokoll ge bracht werde. Nach Befürwortung durch den Abg. v. Kardsrff wurde dieser Antrag angenommen. Die zahlreichen Petitionen gegen Hausirhandel, Wandcrlager und Abzahlungsgeschäfte sind von der Petitionscommission des Reichstages durchbcrathen worden. Der Antrag auf Uebcrgang zur Tagesord nung wurde mit 19 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Der Anttag auf „Berücksichtigung" wurde ebenfalls mit 11 gegen 11 Stimmen abgelehnt, dagegen der Antrag, die Petitionen zur Erwägung zu überweisen und zu empfehle», mit 12 gegen 10 Stimmen ange nommen. Die Commission schlägt daher dem Plenum vor, die Petitionen dem Kanzler zur Erwägung in der Richtung zu überweisen, in wie weit die in den Pe titionen gerügten auf dem Gebiete des Gewerbewesens hervorgetretencn Mißstände durch eine Aendernng, sei es des bürgerlichen, sei es des Gewcrberechts, beseitigt werden können, ohne die berechtigten Formen des Ge werbebetriebes zu beeinträchtigen. Hinsichtlich der Abänderung des Gcrichtskosten- gesctzes und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte sind, wie man mittheilt, voni Reichsjustizamte ver- chiedene Zusammenstellungen gemacht worden. So liegt der „Versuch einer Berechnung über das muth- mnßliche Einkommen einer zur ordentlichen Erledigung der Anwaltsgeschäfte erster Instanz bei den Land- icrichtcn erforderlichen Anzahl von Anwälten im deut- chen Reich aus der Proccßgcbühr, derVerhandlungs- zehühr und Beweisgebühr erster Instanz" vor. Bei )er Ermittelung dieses Einkommens sind die 1882 ausgestellten Gerichtskostenrechnungen zu Grunde ge legt. Aus den angestellten Berechnungen hat man gefunden, daß das Äesammteinkommen der Rechts anwälte an Gebühren im Reiche rund 20,000,000 M. beträgt, der Gebührensatz für die contradictorische Verhandlung ist ermittelt mit 4,909,858 M., der Zu schlag für die nichtconttadictorischen Verhandlungen mit 1,086,088 M., die Bewcisgebühr bezw. Bewcis- erläuterungsaebühr mit 2,952,445 M. und die Proceß- gebühr mit 6,722,252 M., also zusammen 15,570,645 M. Diese Summen stellen indeß die den Anwälten
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