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Sächsische Staatszeitung : 02.02.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-02-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192302024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19230202
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19230202
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- Saxonica
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1923
- Monat1923-02
- Tag1923-02-02
- Monat1923-02
- Jahr1923
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 02.02.1923
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ÄMKilU W WM AMitW Ml. 24. z» Nr. 28 des Httpt-ratte- 1923. Veanstn»gt nrtt der Herausgabe: Regienu»g-rat »rauhe in DreSbe« L«dtiliMerh«»dl»u»se» 14. Litz»«. Donnerstag, de» 1 Februar 11«, nachmMas- k Wtzr 22 «i»Me». Präsident Winkler eröffnet die Schaag 1 Uhr 22Mi nuten nachimttags. Am Regierungstisch die Minister AeUijch, Fleißner, Heldt und ve. Zeig»«, mit Re«ier»ngs»e,t,etrr«. Es erfolgt zunächst die erste Beratung üb« die Vor lage Nr. 26, den Entwurf eines Gesetzes über eine Erhöhung der Grundsteuer betr. (Vgl. Laudtagsbeilage Nr. 26.) Aimmzmüüst« Hetdtr Meine sehr geehrten Dame» und Herren! Ich bin hente gege» meiueu Wille» wieder ge nötigt, vor dem Landtag al- Quälgeist zu erscheinen und Sie zu bitten, die Grundsteuer z» «höhe». Denken Sie nicht etwa, daß ich eine Art sadistische Freude empfinde Sie zu quÄen, sondern die bitterste Notlage des Landes und der Gemeinde» nötigt mich dazu, von Ihnen zu fordern, daß die Grundsteuer den gegen wärtigen Geldverhättnissen angeffaßt werd. Die Herre« vom Landtage haben es ja aber in der Hand, die Quäl- zeit abzukürzen, indem fie die Vortage möglichst unver züglich annehmen (Abg. Beutler: Hört, hört!), wobei ich Ihnen allerdings nicht versprechen kann, daß es das letztemal ist, daß Sie gebeten werden, in eine Steuer erhöhung einzuwilligen, denn Sie werden sich daraus gefaßt machen müffen, daß außer der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer sich jedenfalls auch eine Erhöhung der Stempelsteuer und eine Erhöhung der Schlachtsteuer notwendig machen wird. Im übrigen brauche ich wohl mit dem Hinweis auf die schriftliche Begründung des Ihnen heute vorliegen den Gesetzentwurfs nicht viel zu sagen. Er ist eine Analogie der Gewerbesteuer, nur ist bei der Grund steuer zu erwähnen, daß sie in vielen Fällen noch be deutend milder wirkt als unsere Gewerbesteuer, denn das hauptsächlichste Fundament zur Erhebung der Grundsteuer sind ja die Jahre 1919, 1920 und 1921, also eine Zeit, die wirtschaftlich weit überholt ist und in der wir ganz andere Getdvrrhättnisse hatten als heute. Au- diesem Grunde rechtfertigt sich die An passung an die heutigen Geldverhältniffe. Die geschäftS- führcnde Regierung hält die dreifache Erhöhung für den ersten Beranlagungszeitraum nicht für zu hoch ge griffen, um auf die Anpassung der gegenwärtigen Geld entwertung zu kommen. Es bleibt dann noch zu prüfen, wie ja die Herren auch bei der Gewerbesteuer glaubten prüfen zu sollen, ob nicht in eine materielle Änderung des Gesetzes ein zutreten wäre, etwa derart, daß man eine andere Er hebungszeit oder einen anderen Stichtag festsetzt oder die Sätze an sich weiter erhöht, aber ich bitte, es bei der Vorlage zu belassen, und in eine materielle Ände rung des Gesetzes nicht einzutreten, weil es sonst über haupt technisch unmöglich wird, die Grundsteuer für die verflossene Zeit zu erheben. Zudem müßten wir gerade bei der Grundsteuer, wenn eine materielle Ände rung eintritt, vollständig erneute Erhebungen veranstalten, die bei der Schwierigkeit der Veranlagung zweifellos nicht zweckmäßig erscheinen. Aus allen diesen Gründen ersuche ich, daß der Landtag den Weg geht, den die Vorlage vorschlägt, und ich bitte namens der geschäfts führenden Regierung, die Vorlage anzunehmen. Meine Damen und Herren! Bei dieser Gelegenheit gestatten Sie mir noch eine einzige Bemerkung, die etwas abwegig ist vom Gesetzentwurf, die ich aber doch damit verknüpfen möchte, schon well sie eine erfreuliche Mitteilung ist. (Abg. Beutler: Hört, hört!) Wir haben heute — das wird Ihnen ganz besonders erfreulich sein, Herr Abgeordneter Beutler — die erste Serie unserer Kohlenanleihe aufgelegt, waren aber genötigt, vor Ablauf von 3 Stunden die Zeichnung wieder zu schließen, »veil sie schon überzeichnet war. (Bravo! und Heiterkeit links.) Wir werden, um dem Bedürfnis einigermaßen zu genügen, sofort noch einen Teil der Anleihe unter denselben Be dingungen auf den Markt bringen, so daß es also möglich wird, daß weitere Zeichner noch berücksichtigt werden. Wenn wir zunächst nur einen kleinen Teil herausgegeben haben, dann deshalb, weil wir natürlich erst das Aufnahmegebiet abzutasten bemüht waren, und ich darf feststellen, daß namentlich von Süddeutschland und auch vom Rheinland« her große Beträge gezeichnet worden sind. Soweit ist das ja erfreulich, aber diese Anleche kommt ja den Hoheit-Verwaltungen des Staates nicht zugute, sondern den werbenden Betrieben, und bei den Hoheitsverwaltungen müssen wir eben die er forderlichen Mittel dadurch mitschaffen, daß wir unsere Landessteuergesetzgebung auf eine Basis bringen, die der Geldentwertung entspricht, und diese« Weg geht die Vorlage 26, die Ihnen heute zur Beratung vor liegt. Ich bitte nochmals um Annahme derselben. Aby. Beutler (Dtschnal.): Ganz so einfach liegt doch die Sache nicht, wie der Herr Finanzminister sie dargestellt hat. Ich glaube kaum, daß in diesem Hause jemand sein wird, der ohne nähere Prüfung diese Vor lage, die doch eine schwerwiegende Bedeutung hat, an zunehmen geneigt ist. Ich möchte jedenfalls auf einige Bedenken Hinweisen. Nach der Vorlage würde die Grundsteuer für Land und Gemeinde insgesamt, soweit die Gemeinden von ihrem Zuschlagsrechte voll Ge brauch machen werden, und das wird der Fall sei«, ab I.Iuti 1922 S,7S Proz. de- Grundstück-wertes betragen Bei d« Wertermittlung nach man iu den weitaus mei sten Fällen nicht den Wert deS Stichtags zugrunde legen, sondern muß dort, wo der Ertragswert ent scheidet, auf die Ertragsergebnisse vergangener Jahre, der Jahre 1919, 20 und 21 zurückgehen. Die so errech- »eten Ertragswerke u»d die hiernach berechnete Grund steuer stehe» mm nach Ansicht der Regierung in einem «sseichchklscheu Mißverhältnis zu de» jetzige» gesteigerten Erträgnissen der GrunlMcke, a»s denen die Steuer bezcchlt werd. Die- güt nach Laicht der Regierung insbesondere hei alle» landwirtschaftliche» und gärtnerischen Gru»^- sttuken.seüJpkafttreken des Reich-«neke»gesetze-aberauch in gewissem Umfange hinsichtlich de- Mietdesitzes. Da ab« nach Ansicht der Regierung eine Änderung der Grundsätze üb« Einsämvung der Grundstücke nicht mög lich ist, ohne das ganze Einschätzungswerk in Verwirrung zu bringe«, so kommt fie zu dem allerdings außerordent lich einfachen Wege, die Steuersätze »m das Dreifache zu «höhen. Ich will einmal die Richtigkeit der Vorder sätze, daß also die Erträgnisse in einem Mißverhältnis stehe» und daß die Landwirte «»d auch die Harrsbefitz« vül mehr verdiene», al- richtig unterstellen, ohne sie damit als richtig zuzrrgeden. Trotzdem hat die Argumentativ» der Regierung doch noch ein sehr großes Loch. Für Schätzung de- Grundstück-wertes ist »ach unserem Gesetz nicht «Lenihalbe« der Ertragswert maßgebend. Das erkennt, wie ich zugebe, die Regierungsvorlage auch an, aber nicht in ausreichendem Maße. Sie spricht davon, daß in nur wenig zahlreichen Fällen und in Fällen, die keine große Bedeutung haben, der gemeine Wert maßgebend sei. Sie glaubt, daß auch in diesen Fällen eine Erhöhung der Steuer um 200 Proz. ertragen wer den könne, weil ja der gemeine Wert am Stichtag an nehmbar in den weitaus meisten Fällen viel niedriger sei als der gemeine Wert zu der Zeit, wo die Steuer bezahlt wird. Auch da- will ich einmal als richtig unter stelle»: es wird auch einer Nachprüfung bedürfen. Die Vorlage unterläßt aber bereits, die Fälle zu erwähnen, die täglich zunehmen, in denen nach Z 6 Abs. 3 der lebte Veräußerungspreis die Grundlage der Besteuerung bildet. Wir haben seiuerzell die Einfügung dieser Be stimmung aufs heftigste bekämpft, weil sie nach unser« Ansicht das ganze System der Grundsteuer, die eine Erlragssteuer sein soll, durchbricht. Wir werden die Frage, ob diese Ausnahme sich rechtfertigt, im Ausschuß erneut aufrollen. Wir sind heute der Überzeugung, daß die Härten, die dieser 8 6 Abs. 3 bringt, bei der Höhe des Steuersatzes immer unerträglicher werde». Es sind nicht nur Schieber, auch nicht nur Ausländer, die heute Grundstücke kaufen zu Werten, die unseres Erachtens dem realen Werte nicht mehr entsprechen; es sind Landwirte, Gewerbetreibende, auch Wohnungssuchende, die aus bitter« Not gezwungen sind, Grundstücke zu phantastischen Preisen heute zu er werben. (Abg. Menke: Dann mögen sie auch Steuern zahlen!) Es kommt aber noch etwas Wichtigeres hinzu. Für bebaute Grundstücke, die Wohnzwecken und gewerblichen Zwecken dienen, ist im Gesetz festgelegt, daß der Er tragswert auf der Basis des dreijährigen Durchschnitts gefunden werden soll. Das steht in 6. Dort ist auf § 152 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung verwiesen. Für landwirtschaftliche Grundstücke fehlt es an einer gesetz lichen Festlegung. Da hat das Finanzministerium nur in eurer Anleitung zur Wertermittlung, die am 15. Mai 1922 herausgekomme« ist und keine Gesetzeskraft hat, diesen dreijährigen Durchschnitt als ein Hilfsmittel neben anderen der Schätzungskommission an die Hand ge geben. Wir wissen nicht, wenigstens heute noch nicht, wie die Abschätzungsausschüsse, die Berufungsausschüsse und letzter: Endes das Oberverwalturrgsgericht sich zu diesen Vorschriften stellen werden. Unsere Haltung gegenüber der Vorlage würde wesentlich erleichtert werden, wenn diese Anleitung des Finanzministeriums im Gesetz stände. Wir würden dann vielleicht der Argumentation der Regierung in ihrer Vorlage williger folgen. Es ist aber auch noch folgendes zu berücksichtigen. Wenn es richtig ist, daß eine Einschätzung, die auf dem 3jährigen Durchschnitt beruht, stets der Entwicklung der Verhältnisse »rachhinkt, so gilt das auch, wenn di« Entwicklung einmal stillsteht oder gar die umgekehrte Richtung einnimmt, wenn die Grundstückserträg nisse abnorm sinken, wenn der Ertragswert fällt und der Grundstückswert steigt. Ob dann die Ge setzgebung, die ja allerdings zunächst überhaupt die Er hebung nur auf die nächsten 3 Jahre vorsieht, ebenso schnell wie Heske der Entwicklung nach unten folgen wird, das wissen wir nicht. In der Vorlage ist es zrvar in Aussicht gestellt, aber wer wird denn dann, wenn das einmal eintritt, Finanzminister sein? Wie werden dann unsere Finanzverhältnisse sein? Wird man sich dann entschließen, eine Sterrerquelle teilweise zu verstopfen, wenn die höchste Rot in unserem ganzen Finanzgebarcn herrscht? Wir hätten es deshalb gern gesehen, wenn mindestens einmal das Abschätzungsgeschäst durchgeführt wäre, wenn man einmal gesehen hätte, wie man ein schätzt, ob die Anleitung des Finanzministeriums wirk lich von den Einschätzungsbehörden beachtet wird. ES kann auch wohl keinen Zweifel darüber geben, daß düst Sten« i» weitem Umfange auf den Konsu menten abgewälzt werde» wird. Auf alle Fälle wird das bei den Mietgrundstücken eintreten. Aber auch die Landwirtschaft und das Gewerbe kann diese Steuer erhöhung nicht ohne Abwälzung ertragen. ES wird also auch wied« eine Verteuerung aller Leberrsbedürfmsse, von den Mieten bi- hinauf zu den letzten Leben-mittel», die Avise dieser Stcuererhöhnng sein. (Lebhafte- Seh» richtigs rechts.) Wie hoch wiä sich nun im Resultat bei »ms die vorgeschkagene Steuer stellen? Ich will ein einfaches Beispiel nehmen, bei 1000 M. Reinertrag wird der Ertrags wert mit 25000 M. abgeschätzt. Dies« Wert soll vom ^»de mit 3 Proz. und unter Berücksichlignug des Gemenadezuschlogs mit 3,75 Proz. besteuert werden. Es werden also, wenn wir 3,75 Proz. annehmen, auf 100O M. Reinertrag 937,5 M. von diesem Reinertrag weggesteuert; das find nach mein« Rechnung "/,«. (Sehr richtig» rechts.) Ob das genügt, weiß ich nicht. Ich halte eine solche Steuer neben der Gewerbe , Ver mögens-, Einkommenssteuer und Zwangsanleihe kaum für erträglich. Alles dos wird im Ausschuß erwogen werden müsse». (Abg- Schembor: Wie komme« Sie auf die ^/„? Das »«steht außer Ihnen niemand!) Ge statten Sie, Herr Abg. Schembor, das will ich Ihnen vorrechnen. 1000 M. Reinertrag geben nach dem Ge setz 25000 R. Wert. Wenn Sie von 25000 «. 4 Proz. nehmen, so sind das 1000 M. Sie nehmen ab« nicht 4 Proz., sonder» 3,75 Proz., und 3,75 Pr^. von 1000 M. — vor» 1000 M., eine Rechnung, die außer ordentlich einfach ist und jeder sofort nachprufe» kam», von der absolut nichts abzuhandeln ist. Die schlechte Lage der Staats- und Gemeindesmanzen kann uns nicht bestimmen, heute Maßnahmen zuzustimmen, welche die Privlttwirlschast zu ruinieren imstande sind und letzten Endes auch dem Staate nichts nützen. T« Staat hat nach meiner Überzeugung alle Veranlassung, die Privatwirtschaft schonend zu behandeln, denn auf ihr beruht fein Heil und seine Hoffnung auf eine bessere Zukunft. (Bravo! rechts! — Zurufe links.) Abg. Günther (Plauen) (Dem.): Ich muß zunächst der Auffassung des Herrn Finanzministers entgegeu- treten, als wenn politische Gründe und nicht sachliche Gründe für die ablehnenden Parteien den Ausschlag gäben. Uns« Ziel ist die För derung des allgemeinen Staatswohles, und nur dieses Ziel haben wir im Auge, nicht etwa das, der einen oder anderen Vevölkeruugsgruppe zu dienen, das wäre ja undemokratisch und würde auch die allgenreinen Staals- interessen zum Schutze der demokratischen, republikani schen Staatsform schäbigem Bon solchen Gesichtspunkten und Erwägungen geleitet betrachen wir auch die Vor lage Nr. 26. (Abg. vr. Seyfert: Sehr richtig!) Ich werde nicht wie mein Vorredner auf Einzelheiten em- gehen. Nur einige Punkte aus der Begründung möchte ich herausgreifen. Die schematische Belastung des Gruud- und Hausbesitzes führt zweifellos zu schweren Ungerechtig keiten. (Abg.vr. Reinhold: Sehr wahr!) Ich hab« so den Einbruch als ob der Herr Verfasser der Vorlage von den wirklichen Verhältnissen draußen im Lande doch nicht die richtige Vorstellung gehabt haben kann, Ich will nur ein Beispiel anführen: durch die Zuschläge, die auf Grund des Reichsmietengesetzes zur Friedenmiete hinzu kommen, werden nicht allein die Hausbesitzer, sondern auch ein groß« Teil der Mieter schwer belastet. Schon jetzt steht aber fest, daß aus den von den Gemeinden festgesetzten Mictzuschlägen wesentliche Jnstandfctzungs- arbeiten überhaupt nicht ausgeführt werden können; so sehr sind alle Baustoffe und Baumaterialien im Preise gestiegen. Man befürchtet deswegen auch in Mieter- kreifen eine weitere starke Erhöhung der Zuschläge auf die Friedensmiete. Bei derartigen Verhältnissen lassen sich ab« weitere ganz schematische steuerliche Belastungen des Wohnhausbesitzes ohne jede Berücksichtigung d« Lei stungsfähigkeit nicht ertragen. (Abg. vr. Reinhold: Sehr richtig !), da sie vom Hausbesitzer nicht allem auf gebracht werden können und zweifellos auf die Mieter abgewälzt werden müssen. (Abg. vr. Seyfert: Sehr richtig!). Eine derartig hohe Grundsteuer widerspricht aber auch dem modernen Geiste im Siedelungsba«. Wer soll sich denn für derartige Bestrebungen noch int«cssieren, wenn d« Wohnbesitz immer stärk« mit sogenannten Ertragssteuern belastet wird, die, genau be ttachtet, in vielen Fällen gar keine Ertragssteuern dar stellen. (Sehr richtig! bei den Dem.). Schon aus diesen ganz kurzen Bemerkungen wird die Regierung verstehen, daß wir schwere Bedenke« gegen die Vorlage haben und uns unsere Entschließung bis zur Schlußberatung Vorbehalten müssen. (Bravo! bei den Dem). Ministerialdirektor Lorey: Meine hochverehrten Damen und Herre«! Gestatten Sie mir, daß ich mit einem Wort auf einen Punkt eingehe, den Herr Ab geordneter Beutler hier erwähnt hat. Er hat gesagt, daß, »venn die Grundsteuer jetzt auf 3 Prozent erhöht wird und dazu die Gemeindezuschläge käme», dann des Reinertrages weggesteuert würden; bei 4 Prozent würde es der ganze Reinertrag sein, dann blieb« über haupt nichts übrig. Das erinnert mich an etwas, was mir jetzt bei d« Gewerbcsteu« vorgekommen ist. Da habe ich mich einmal nach Preußen gewendet und habe gesehen, wie die Gewerbesteuerbelastung in Preußen ist, w» die Gemeinden bekanntlich auß«ordeittlich starte Zuschläge zur staatlichen Gewerdesteu« erhoben habe». Da bvt sicb mir das merkwürdige Schauspiet dar, daß v«l dem Reinertrag der Gewerbetreibende« ungeßühr 300 Prozent weggesteuert worden sind. (Zuruf rechts: Das ist ja rwü schön«,!) Ja, rose ist da- möglich? Wie können 300 Prozent weggcste««t werden? Viel leicht können sich die Herren die Antwort selbst geben. Man muß eben die Reinerträgnisse falsch ange geben haben. Die Sache ist hier theoretisch und
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