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Sächsische Elbzeitung : 13.07.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-186607133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18660713
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18660713
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1866
- Monat1866-07
- Tag1866-07-13
- Monat1866-07
- Jahr1866
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 13.07.1866
- Autor
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Freitag, den 13. Juli Sächsische Die „Sächsische Elb-Zeitung" erscheint regelmäßig Freitags iind ist durch die Expedition in Schandau, sowie durch alle Postanstaltcn fiir 10 Ngr. Vierteljahr!, zu beziehen. — Inserate für auswärts nehmen an; 'Hr. Kämmerer Hesse in Hohnstein, sowie die Annoncenbureaus von H. Engler und E. Fort in Leipzig, welche inan an erwähnten Geschäftsstellen spätestens bis Mittwoch Abend, in der Erpcditto» d. Bl. aber bis Donnerstag früh 9 Uhr abzugcbcn bittet. folgt ist, so steht zu hoffen, daß dieses Gesuch nicht ohüc Berücksichtigung bleiben werde. (Dr. I.) Leipzig. Die königliche Lotterie-Dierection macht bekannt: „Unter den dermaligen Zeil- und Vcrkehrsvcrhält- ni.fscn läßt sich die bereits begonnene 70. Lotterie nach den planmäßig dafür ausgestellten Ziehungslagen nicht fort« setzen, ohne nach allen Seiten die größten Wirren und Nachtheile hcrbeizuführen. Es wird daher mit erfolgter Genehmigung des königlichen Finanz-Ministeriums die für den 16. d. M. angeseyle Ziehung 2. Classe nebst den noch übrigen Classen der 70. Lotterie bis auf geeignetere Zeit hierdurch aufgcschobcn. Nichts destowcniger behalten aber die an die Collecteurc bereits hinausgegedencu, zum Theil schon in die Hände der Interessenten übcrgegangcncn Loose 2. Classe, ebenso die Voll-Loose, ihre Anwendung auch für den späteren Ziehungötcrmin und cö wird seiner Zeit geeignete Bekanntmachung ergehen, für welchen Tag, be« zichcntlich für welche RenovationSfristcn dieselben in ihre volle Gültigkeit wieder eintreten. Folgerecht muß daher auch jede Renovation auf Grund der Loose 1. Classe bis auf Weiteres unterbleiben und cö haben die Spieler 1. Classe die Loose dieser, wie der etwa bereits gelösten 2. Classe, wollen sic sich an dcm wcitern Spiele betheiligen, nur sorgfältig aufbcwahren, um sich ihre Anrechte auf die folgenden Classen zu sichern. Selbstverständlich muß cs dagegcn Jcdcm, der die Einlagegelder für die 2. Classe in dcr Voraussetzung planmäßiger Durchspiclung dcr 70. Lotterie bereits abgcführt hat, frcisichen, gegen Rückgabe dcr Loose 2. Classe sich diese Einlagcgcldcr von dem be treffenden Collecteur einstweilen rcstituircn zu lassen, wie eü bei dcr verändcrlcn Sachlage eben auch den Collccteu- ren überlassen sein muß, di? auf Credit hinauögegebencn Loose 2. Classe von den Interessenten zurückzufordcrn. Die Auszahlung dcr Gewinne 1. Classe hat ungestört und Msi. Amts- und Anzeigevlatt für Schandau und Hohnstein. Wochenschau. Sachfen. Dresden. Die königl. LandeScommis- sion erläßt folgende Verordnung: Die gegenwärtigen er höhten Ansprüche an die Staatskasse machen eine Voraus- crhebung von Grund-, Gewerbe- und Personalsteuer er forderlich. Die Königl. Landescommission verordnet da her hiermit Folgendes: § 1. An Grundsteuer sind zu dem dritten, am 1. August laufenden Jahreö eintretcndcn Ter min anstatt zwei Pfennige Drei Pfennige von jeder Steuer einheit zu entrichten, so daß sür den vierten Termin, d. h. am 1. November d. I. anstatt dcr auögcschricbcncn zwei Pfennige nur Ein Pfennig von jeder Steuereinheit zu ver rechnen bleibt, — § 2. Bei der Gewerbe- und Pcrsonal- stcucr ist der zweite halbe Jahrcsbctrag bereits am 1. September laufenden Jahres zu entrichten. — 11. Juli. Dcr commandircnbe Gcncral deö kgl. preußischen Ncscrvecorps und dcrmalige Gouverneur von Sachscn, Herr Generalleutnant v. d. Mülbe Erccllcnz, ist heule Nachmittag mit seinen Truppen nach Prag von hier abgerückt, woselbst gestern bereits 6000 Preußen eingezogen sein sollen. Die hiesige Besatzung besteht jetzt aus heule eingcrückten Truppen des zweiten Ncservccorpö. Als künf tiger Gouverneur von Sachsen wird der Herr Gcncral dcr Infanterie v. Schack bezeichnet. — Die am 2. d. M. hier Eingebrachten beiden Chemnitzer Nedacteure, Herren Professor Lamprecht und Liebig, sind gestern Nachmittag freigelasscn. Die von ihnen bis zu ihrer Abführung von Chemnitz redigirten Blätter: „Chemnitzer Tageblatt" und „Chemnitzer Nachrichten" sind bekanntlich seitdem verboten worden. Wie wir hören, beabsichtigen die beiden Herren vor ihrer Abreise von hier bei dem Herrn Militärgouver neur um Aufhebung dieses Verbotes nachzusuchen, und da ihre Freisprechung ohne jede beschränkende Bedingung cr- Bekanntmachung Der Königlich Preußische Militärgouverncur des Königreichs Sachscn, Herr Gcncrallcutnant von dcr Mülbe, Erccllenz, hat die Anordnung getroffen: „daß alle auf die jetzigen politischen, administrativen und militärischen Ver hältnisse bezüglichen Bekanntmachungen aller Art — also von Obcrbchörden ausgehend — Seiner Genehmigung und alle localen Bekanntmachungen gleicher Art dcr Gcnchmigüng des am Orte commandirendcn Officicrs bedürfen." Die von Sr. Majestät dem König nicdcrgesetzte Landcscommission bringt auf Antrag deö Königlich Preußi schen Civilcommissarius, Herrn Landrathö von Wurmb, diese Anordnung zur allgemeinen Kcnntniß und verordnet, daß alle Landesbehörden derselben nachgchen. Dresden, den 2. Juli 1866. Königliche Landes-Commission. v- Falkenstein. v. Friesen. In. Schneider. v. Engel.
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